Nach der Bewerbung

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit
  • Studienkolleg

Wie geht es weiter?

Nach dem Erhalt Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen vom International Office überprüft.

Bei einer Bewerbung für Studienfächer mit Zulassungsbeschränkung („Numerus Clausus“)

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (⇒ Deutschkenntnisse) erfüllt sind, dann erhalten Sie automatisch Informationen zum weiteren Ablauf des Zulassungsverfahrens.

Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden immer erst nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist verschickt, da das Zulassungsverfahren erst nach dieser Frist eröffnet wird (Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar; Wintersemester: 15. Juli). Dies bedeutet, dass Sie frühestens Ende Januar/Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Ende Juli/Anfang August (Wintersemester) einen Bescheid erhalten können.

Bei einer Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung oder das Studienkolleg

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, und wenn sowohl die akademischen als auch die sprachlichen Voraussetzungen (⇒ Deutschkenntnisse) erfüllt sind, wird die Zulassung direkt verschickt.

Ablehnungsbescheide

Ablehnungsbescheide werden fortlaufend innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums verschickt.


Immatrikulation: Zulassung für das Studienkolleg München

Genaue Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.


Immatrikulation: Zulassung für die Universität Bamberg

Die Einschreibung (= Immatrikulation) ist für Studierende obligatorisch.

Schritt 1: Überweisen der Semesterbeiträge

Wichtig: Sie müssen die Semesterbeiträge überweisen, bevor Sie Ihre Unterlagen für die Immatrikulation an die Studierendenkanzlei schicken.

Schritt 2: Immatrikulation in der Studierendenkanzlei

Die Einschreibung findet nur per Post statt. Die Immatrikulationsunterlagen (siehe unten) müssen per Post an folgende Adresse geschickt werden:

  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Studierendenkanzlei, Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg, Deutschland

Kontakt:

Immatrikulationsfrist für das Sommersemester 2025:

  • zwischen dem 27. Januar und 28. März 2025

BITTE BEACHTEN SIE: Alle relevanten Zugangsdaten für Ihr Studium werden Sie per E-Mail erhalten. Ihr Studierendenausweis wird per Post verschickt; dies ist nur an eine Adresse in Deutschland möglich. Falls Sie noch keine Adresse in Deutschland haben: Bitte kontaktieren Sie die Studierendenkanzlei sofort nach Ihrer Ankunft in Bamberg und teilen Sie Ihre Adresse in Deutschland mit.

Damit Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Erstsemestereinführungstage erhalten, empfehlen wir die Einreichung Ihrer Unterlagen bis 14. März 2025.

Immatrikulation: Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente müssen von allen für die Immatrikulation eingereicht werden:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation(855.0 KB) (das Passwort erhalten Sie automatisch mit Ihrer Zulassung)
    Bitte vermerken Sie auf dem Antrag auf Immatrikulation Ihre Bewerbernummer, Einschreibenummer oder Matrikelnummer.
  • Ihr Zulassungs-/Zugangsbescheid vom International Office (einfache Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass (einfache Kopie)
  • Ein Passfoto: Nachname(n), Vorname(n) auf der Rückseite
  • Krankenversicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privatversicherung Befreiungsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse; zusätzliche Informationen zur Krankenversicherung speziell für internationale Studierende
  • Kontoauszug oder Umsatzanzeige (bei Online-Banking) als Nachweis über die bezahlten Beiträge (einfache Kopie); siehe Überweisung Semesterbeiträge

Außerdem erforderlich - nur bei Zulassung mit Auflage, die DSH bzw. eine äquivalente Deutschprüfung vor der Immatrikulation zu absolvieren:

  • Zeugnis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder einer äquivalenten Deutschprüfung (amtlich beglaubigte Kopie)

► Deutschprüfungen bzw. Zeugnisse, die als äquivalent zur DSH anerkannt werden, siehe: Vor der Bewerbung: Voraussetzungen Erforderliche Deutschkenntnisse Bewerbung zum Fachstudium

Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nach erfolgter Zulassung für die Einschreibung an die Studierendenkanzlei übergegeben und sind dann Teil der Studierendenakte.

Wichtig: Falls die Original-Bewerbungsunterlagen in der Studierendenkanzlei in eine elektronische e-Akte überführt werden, müssen die beglaubigten Zeugnisse zum Zweck des Einscannens hierfür digitalisiert und anschließend vernichtet werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Bachelorstudierender in einen Master wechselt, dann wird in der Studierendenkanzlei nur eine e-Akte weitergeführt.


Checkliste für die Anreise

Bitte beachten: Die Universität und Büros sind am Wochenende (von Freitagnachmittag bis Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

In den ersten Tagen müssen Sie viele wichtige Formalitäten erledigen. Es empfiehlt sich daher bei der Organisation der Anreise immer, einige Tage extra einzuplanen, damit ausreichend Zeit für die Wohnungssuche und die Erledigung von Behördengängen bleibt.

Mitbringen:

  • Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid
  • alle Dokumente der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) & Deutschnachweise
  • Reisepass
  • genügend Bargeld

Erledigen:

  • Krankenversicherung*
  • Immatrikulation*
  • Zimmersuche (Mietvertrag, Termin Schlüsselübergabe usw.)*
  • Semesterplanung*
  • Einwohneramt/Ausländerbehörde (Adresse registrieren/falls erforderlich: Aufenthaltstitel beantragen)*
  • Bank (Konto eröffnen, z.B. Miete und Kaution einzahlen)*

* Genaue Informationen zu diesen Themen finden Sie im nächsten Abschnitt.


Formalitäten & Organisation

Formalitäten


Visum | Einwohneramt/Ausländerbehörde | Krankenversicherung | Eröffnung eines Kontos | Haftpflichtversicherung

Organisation


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