ERASMUS
Ein Auslandspraktikum von mindestens zwei Monaten kann im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.
Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.
Die Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium sollte zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen (auf deutsch) entweder als PDF an Frau Koch oder in ausgedruckter Form an folgende Adresse geschickt werden:
International Office
Kapuzinerstr. 25
96047 Bamberg
Voraussetzungen
- Gefördert werden können alle an der Universität Bamberg eingeschriebenen Studierenden, die ein Praktikum in einem anderen ERASMUS-Teilnahmeland absolvieren
- Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz
- die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) müssen von den Studierenden selbständig geklärt werden
- Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (= 60 Tage) und höchstens 12 Monate.
- gefördert werden nur Vollzeitpraktika.
- Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen um ein Fachpraktikum absolvieren zu können
- Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, können nur in Ausnahmefällen gefördert werden
Nicht förderfähig sind Praktika in:
- Internationalen und europäischen Organisationen
- EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden
Eine Liste mit nicht-förderfähigen Einrichtungen finden Sie hier.
ERASMUS-Teilnahmeländer und Höhe des Stipendiums
Ein Stipendium kann man für ein Praktikum in den Erasmus-Programmländer bestehend aus den EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nord-Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei und den Erasmus-Partnerländern (alle anderen Länder weltweit) erhalten.
Praktika im Vereinigten Königreich sind nur förderbar, wenn die Praktikumsstelle das für das Visum nötige Certificate of Sponsorship (CoS) ausstellen kann.
Die monatlichen Zuschüsse aus dem Erasmus-Projekt 2021 werden taggenau berechnet und nach Ländergruppen vergeben (Stand 11/2022):
Gruppe 1 (600€): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und die Partnerländer: Schweiz und das Vereinigte Königreich (s.o.)
Gruppe 2 (540€): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern und die Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan
Gruppe 3 (480€): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nord- Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Für die restlichen Partnerländer gibt es ein montliches Stipendium von 700€
Das Stipendium kann zusätzlich zu einem Gehalt bewilligt werden.
Für nachhaltiges Reisen (Anreise mit dem Zug oder Bus) kann ein einmaliger Zuschuss von 50€ und zusätzliche Reisetage bewilligt werden.
Bei Studierende mit Kind oder einer Behinderung wird die monatliche Rate um 250€ erhöht (weitere Informationen s.u.).
Graduiertenpraktika und Sonderförderung
Graduiertenpraktika können innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gefördert werden, wenn man während der Bewerbung für das Stipendium noch an der Universität eingeschrieben ist. Ausnahmen: In Frankreich und Spanien kann man aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolvieren.
Informationen zur Förderung von Studierenden mit Kind und Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung sind zu finden unter.
Kombination von ERASMUS-Studium und -Praktikum
Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) ist eine Förderung bis zu 24 Monaten möglich.
Es darf hierbei aber keine Überschneidungen zwischen einem über Erasmus+ geförderten Studium und Praktikum geben. Wenn das Praktikum im Anschluss an ein Auslandsstudium absolviert wird, darf man während des Praktikums nicht mehr an der ausländischen Universität eingeschrieben sein.
Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums
Bewerbungen sollen zwei Monate vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Bewerbungen, die auf Grund einer erst kurz vor Praktikumsbeginn erhaltenen Zusage später eingereicht werden, werden noch angenommen, aber eine Bewilligung kann aus Zeitgründen unter Umständen dann nicht mehr möglich sein. Bewerbungen, die nach Praktikumsbeginn eingehen werden in keinen Fall mehr akzeptiert.
Wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, wird über die generelle Förderfähigkeit des Praktikums zeitnah entschieden. Danach muss mit der Praktikumsstelle ein Learning Agreement abgeschlossen werden, das vor Praktikumsbeginn von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erst dann kann über den Stipendienantrag endgültig entschieden werden. Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Stipendienvertrages ausgezahlt. Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn sämtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen u.a.) fristgerecht eingereicht wurden.
Sollten sich während des Praktikums Änderungen (z.B. grundsätzliche Änderungen des Arbeitsbereiches) ergeben, müssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem International Office abgeklärt werden und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Bei einem Abbruch des Praktikums muss das International Office sofort informiert werden.
Eine Verlängerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Verlängerung einen Monat vor Praktikumsende beantragt wird.
Alle über Erasmus geförderten Praktika werden am Ende des Studiums in das Diploma Supplement aufgenommen.