ERASMUS+

Ein Auslandspraktikum von mindestens zwei Monaten kann im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.

Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Ergänzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.

Die Bewerbung für ein Erasmus-Stipendium sollte zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen bitte als PDF an Frau Koch schicken.

    Voraussetzungen

    • gefördert werden können alle an der Universität Bamberg eingeschriebenen Studierenden (auch Doktoranden) und Graduierte (s.u.), die ein Praktikum in einem anderen ERASMUS-Teilnahmeland absolvieren
    • das Praktikum steht in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium
    • Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz (Vollzeitpraktikum)
    • Dauer des Praktikums beträgt mindestens 2 Monate (= 60 Tage). Eine Förderung von Praktika über sechs Monate ist nur bei vorhandenen Mitteln möglich
    • Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen, um ein Fachpraktikum absolvieren zu können
    • Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, können nur in Ausnahmefällen gefördert werden
    • die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) müssen von den Studierenden selbständig geklärt werden

    Nicht förderfähig sind Praktika in:

    • Internationalen und europäischen Organisationen
    • EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten
    • Botschaften der Herkunftsländer der Studierenden

    Eine Liste mit nicht-förderfähigen Einrichtungen finden Sie hier.

    ERASMUS-Teilnahmeländer und Höhe des Stipendiums

    ERASMUS-Projekt 2022 (bis 31.07.2024)

    Mit dem Beginn des Erasmus+ Projekts 2022 erhöhen sich die monatlichen Förderraten für Praktika im Ausland. Zusätzlich können Studierende mit geringeren Chancen einen Aufstockungsbetrag (social top-up) von monatlich 250 € erhalten. Eine Erasmus-Förderung kann man für jedes Land weltweit beantragen. Die Förderung kann zusätzlich zu einem Gehalt bewilligt werden.

    Die monatlichen Zuschüsse werden auf den Tag genau berechnet und nach Ländergruppen vergeben:

    Erasmus-Programmländer

    Gruppe 1

    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden,

    Färöer Inseln, Großbritannien*, Schweiz

    750 €

    Gruppe 2

    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat

    690 €

    Gruppe 3

    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    640 €

    *Praktika in GB sind nur förderbar, wenn die Praktikumsstelle das für das Visum nötige Certificate of Sponsorship ausstellen kann.

    Erasmus Partnerländer (Ausnahmen in kursiv in obiger Liste)

    Ein Förderung von Praktika außerhalb Europas ist möglich. Allerdings können nur 20% des Budgets für Praktika in Partnerländern eingesetzt werden. Man sollte sich daher so früh wie möglich bewerben.

    International

    alle anderen Länder

    700 €

     

    Green Travel

    Für nachhaltige Reisen (Anreise mit dem Zug oder Bus) können ein einmaliger Zuschuss von 50€ sowie zusätzliche Reisetage beantragt werden. Der Antrag finden Sie bei ben Bewerbungsunterlagen. 

    Social top-up

    Einen Antrag auf eine Zusatzförderung von 250 € pro Monat für Studierende oder Graduierte (s.u.) mit geringeren Chancen muss zusammen mit den Bewerbungslagen eingereicht werden. Berechtige Studierende erhalten bei Praktika in Partnerländern außerhalb Europas auch noch einen Reisekostenpauschale.

    Folgende Gruppen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung zu erhalten:

    • Erwerbstätige Studierende
    • Erstakademiker:innen
    • Studierende mit Kind
    • Studierende mit einer Behinderung von mind. 20%
    • Studierende mit chronischer Erkrankung

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Graduiertenpraktika und Promovierende

    Graduiertenpraktika können innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gefördert werden, wenn man während der Bewerbung für das Stipendium noch an der Universität eingeschrieben ist und alle Verträge vor der Exmatrikualtion unterzeichnet werden. Ausnahmen: In Frankreich und Spanien kann man aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolvieren.

    Promovierende können nur gefördert werden, wenn sie an der Universität Bamberg eingeschrieben sind.

    Mehrfachförderung durch ERASMUS

    Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich. Wenn man nach Abschluss des Studiums noch mindestens zwei Monate übrig hat, kann man dieses auch noch im Jahr nach der Exmatrikulation für ein Auslandspraktikum nutzen (s.o.).

    Wenn man im Anschluss an ein über Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium noch ein Praktikum im Ausland machen möchte und dafür auch ein Stipendium bekommt, darf es keine Überschneidungen zwischen dem Studium und dem Praktikum geben. Man darf also nicht mehr an der ausländischen Universität eingeschrieben sein, wenn man das Praktikum beginnt. 

    Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums

    Bewerbungen müssen zwei Monate vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Bewerbungen, die aufgrund einer erst kurz vor Praktikumsbeginn erhaltenen Zusage später eingehen, werden noch angenommen. Eine Bewilligung ist in vielen Fällen dann aber aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Bewerbungen, die nach Praktikumsbeginn eingehen, werden nicht mehr akzeptiert.

    Wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, wird über die generelle Förderfähigkeit des Praktikums zeitnah entschieden. Danach muss mit der Praktikumsstelle ein Learning Agreement abgeschlossen werden, das vor Praktikumsbeginn von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erst dann kann über den Stipendienantrag endgültig entschieden werden. Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Stipendienvertrags ausgezahlt. Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn sämtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen u.a.) fristgerecht eingereicht wurden.

    Sollten sich während des Praktikums Änderungen (z.B. grundsätzliche Änderungen des Arbeitsbereiches) ergeben, müssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem International Office abgeklärt und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Bei einem Abbruch des Praktikums muss das International Office sofort informiert werden.

    Eine Verlängerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Verlängerung einen Monat vor Praktikumsende beantragt wird.

    Alle über Erasmus geförderten Praktika werden am Ende des Studiums in das Diploma Supplement aufgenommen.