Für internationale Studierende: Formalitäten
Visum und Einreise

Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Bestimmungen für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
1. Wer benötigt ein Visum?
Grundsätzlich benötigen internationale Studierende für die Einreise ein Visum zu Studienzwecken. Dieses muss vor der Abreise bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im jeweiligen Heimatland beantragt werden.
Ausnahmen (Visumfreie Einreise)
In folgenden Fällen ist eine Einreise ohne Visum möglich:
- EU- & EWR-Staaten: Staatsangehörige der EU sowie von Island, Liechtenstein und Norwegen
- Schweiz: Es wird lediglich eine Aufenthaltskarte benötigt (beim Einwohneramt/Ausländerbehörde zu beantragen).
- Bestimmte Drittstaaten: Dazu gehören u. a. Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea und die USA.
- Hinweis: Nach der Einreise müssen Sie in Bamberg eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Erwerbstätigkeit ist erst mit diesem Dokument gestattet.
- Großbritannien/Vereinigtes Königreich: Personen, die nach dem 01.01.2021 einreisen, können bis zu 90 Tage visafrei bleiben, müssen dann aber für das Studium eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Erwerbstätigkeit ist erst mit diesem Dokument gestattet.
- Sonderregelung Ukraine: Da sich die Regeln aktuell häufig ändern, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Studienort (für Bamberg: abh(at)stadt.bamberg.de).
2. Wichtige Fristen und Planung
Ein Visumsverfahren ist zeitintensiv. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung:
- Bearbeitungszeit: Die Verfahren dauern in der Regel acht bis zwölf Wochen, teilweise auch länger.
- Keine Umwandlung: Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in ein Studienvisum umgewandelt werden.
- Antragstellung: Ein Studienvisum kann nicht erst in Deutschland beantragt werden, sondern muss rechtzeitig von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden.
- Verbindliche Auskünfte: Wenden Sie sich für genaue Informationen zu den Aufenthaltsmodalitäten bitte immer an die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
- DAAD: Zusätzliche hilfreiche Informationen zu Visabestimmungen finden Sie auf der Webseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
3. Formale Schritte nach der Ankunft
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland sind - je nach Herkunft - weitere Schritte erforderlich:
- Aufenthaltserlaubnis: Alle Personen aus Nicht-EU/EWR-Staaten müssen nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.
- Arbeitsrecht: Die Erlaubnis, eine Arbeit aufzunehmen, wird in der Regel erst mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Einwohneramt)

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich alle Personen, die in Deutschland leben, offiziell bei der zuständigen Behörde anmelden müssen.
1. Fristen und Ort der Anmeldung
Nach Ihrer Ankunft bzw. sobald Sie eine feste Adresse bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
- Wohnsitz in der Stadt Bamberg: Die Anmeldung erfolgt im Rathaus am ZOB (Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg).
- Wohnsitz außerhalb Bambergs: Wenn Sie in einer umliegenden Gemeinde wohnen, müssen Sie sich bei der dortigen Gemeindeverwaltung melden (Rathaus Ihres Wohnortes).
2. Wichtig: Vorherige Terminvereinbarung
Für alle Behördengänge im Einwohneramt Bamberg ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
- Online-Buchung: Bitte nutzen Sie das Online-Terminportal.
- Planung: Bitte richten Sie sich auf mögliche Wartezeiten bei der Terminvergabe ein und buchen Sie Ihren Termin so früh wie möglich.
3. Kontakt und Informationen
Auf der Webseite der Stadt Bamberg finden Sie detaillierte Informationen zum Einwohnerwesen, den benötigten Unterlagen (z. B. Personalausweis/Pass und Wohnungsgeberbestätigung) sowie den Öffnungszeiten.
Aufenthaltserlaubnis (Ausländerbehörde)
Bitte beachten Sie: Das Einwohneramt (Meldepflicht) und die Ausländerbehörde (Aufenthaltsrecht) sind zwei verschiedene Behörden. Eine Anmeldung beim Einwohneramt ersetzt nicht den Gang zur Ausländerbehörde.
1. Wer muss zur Ausländerbehörde?
- Nicht-EU-Bürger ohne Visum: Wenn Sie visumfrei eingereist sind (z. B. aus den USA, Japan, Südkorea), müssen Sie hier Ihren Aufenthaltstitel beantragen.
- Nicht-EU-Bürger mit befristetem Visum: Wenn Ihr Visum nicht die gesamte Dauer Ihres Studiums abdeckt, müssen Sie vor Ablauf des Visums eine Verlängerung beantragen.
- Ausnahme: Wenn Ihr Visum bereits für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts (z. B. ein Austauschsemester) gültig ist, müssen Sie nicht zur Ausländerbehörde.
2. Terminvereinbarung und Fristen
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Die Wartezeit beträgt mindestens 8 Wochen.
- Wann? Kontaktieren Sie die Behörde nach Anmeldung im Einwohneramt etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Visums/Titels.
- Wie?
Senden Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an abh(at)stadt.bamberg.de:- Name, Vorname und Geburtsdatum
- Angaben zum Studium (Fachrichtung, angestrebter Abschluss bzw. Austauschstudium)
- Ablaufdatum Ihres aktuellen Visums/Aufenthaltstitels
Die Beantragung des Aufenthaltstitels kann auch auf digitalem Weg über das Online-Portal erfolgen.
- Wo? Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg (nahe Bahnhof).
- Hinweis: Wohnen Sie außerhalb des Stadtgebiets, ist das jeweilige Landratsamt für Sie zuständig.
Finanzierungsnachweis (Wichtig!)
Seit dem 1. April 2024 werden ausschließlich folgende Nachweise für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr akzeptiert:
- Sperrkonto: Aktueller Stand mit mind. 992 € pro Monat.
- Formelle Verpflichtungserklärung: Abgegeben bei der Ausländerbehörde am Wohnsitz des Geldgebers (ein formloser Brief der Eltern reicht nicht aus).
- Arbeitsvertrag: Inklusive der letzten drei Lohnbescheinigungen.
- Stipendium
- Hinweis: Kontoauszüge oder Aktiendepots werden nicht anerkannt.
4. Erteilung und Abholung (eAT)
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird nach dem Termin von der Bundesdruckerei erstellt (Dauer ca. 2 Wochen).
- Kosten: 100 € (Ersterteilung), 93 € (Verlängerung)
- Abholung: Sobald Sie den „PIN-Brief“ der Bundesdruckerei erhalten, können Sie das Dokument ohne Termin zu den Öffnungszeiten abholen. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht!
- Hinweis: Da Sie Ihren Reisepass während der zweiwöchigen Bearbeitungszeit nicht abgeben müssen, können Sie weiterhin uneingeschränkt im Schengen-Raum reisen, bis Ihr elektronischer Aufenthaltstitel abholbereit ist.
- Rückfragen gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de.
5. Sonderfall: Teilzeitstudium
Ein Wechsel in ein Teilzeitstudium muss vorab von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Gründe für eine Genehmigung sind primär:
- Nachgewiesene Erkrankungen (ärztliches Attest)
- Betreuung eigener Kinder
- Pflege von Angehörigen
Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Ein Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz ist eine zwingende Voraussetzung für Ihre Immatrikulation an der Universität Bamberg.
Die Versicherungspflicht beginnt grundsätzlich mit dem Tag Ihrer Einschreibung (Immatrikulation).
Wichtige Vorbereitung
Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise bei Ihrem Versicherungsträger, welche Leistungen während Ihres Aufenthalts in Deutschland konkret übernommen werden, und bringen Sie alle entsprechenden Nachweise mit.
Das digitale Meldeverfahren für die Einschreibung (Pflicht für alle!)
Damit Sie sich an der Universität einschreiben können, muss Ihr Versicherungsstatus digital an die Studierendenkanzlei gemeldet werden:
- Digitale Übermittlung: Senden Sie Ihre EHIC/GHIC, Ihren Anspruchsausweis bzw. Ihren Versicherungsnachweis digital an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland (siehe z.B. nachfolgende Liste in Bamberg).
- Automatisierte Meldung: Die gewählte Krankenkasse übermittelt die notwendige Versicherungsmeldung automatisch digital an die Universität Bamberg.
Gesetzliche Krankenkassen in Bamberg (Auswahl)
Bitte kontaktieren Sie eine dieser Kassen für Ihre Versicherungsmeldung:
- TK (Techniker Krankenkasse): Obstmarkt 5, Werner.Orth(at)tk.de
- DAK-Gesundheit: Ludwigstr. 25, service(at)dak.de
- Bosch BKK: Starkenfeldstr. 21, Stefan.Straub(at)bosch-bkk.de
- BARMER: Moosstraße 91-97, julian.hartmann(at)barmer.de
- AOK: Pödeldorfer Str. 75, ba1.beratung(at)service.by.aok.de
Diese Liste dient der Information und stellt keine Empfehlung dar.
Weitere Informationen der Universität Bamberg zur Krankenversicherung für die Einschreibung.
Medizinische Versorgung: Arztbesuch und Krankenhaus
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Bamberg medizinische Hilfe benötigen, hängt das Vorgehen von Ihrem Versicherungsstatus ab. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise für eine reibungslose Behandlung.
1. Für Inhaber der EHIC oder GHIC
Wenn Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder der britischen GHIC versichert sind, bringen Sie bitte zu jeder Behandlung (ärztlich, zahnärztlich oder stationär im Krankenhaus) folgende Dokumente mit:
- EHIC bzw. GHIC
- Personalausweis oder Reisepass
- Studierendenausweis
Wichtige Hinweise:
- Informieren Sie die Praxis oder das Krankenhaus vorab darüber, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung besitzen.
- Nennen Sie beim Besuch den Namen der deutschen Krankenkasse, die Ihre Daten digital für die Einschreibung an die Universität übermittelt hat.
- Für vertragliche Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten, abgesehen von den in Deutschland üblichen gesetzlichen Zuzahlungen (z. B. für Medikamente).
2. Für Inhaber eines Anspruchsausweises (Abkommensstaaten)
Wenn Sie einen Anspruchsausweis aus einem Abkommensstaat (z. B. Türkei, Serbien, Tunesien) haben, ist ein Zwischenschritt erforderlich:
- Nationalen Anspruchsausweis beantragen: Wenden Sie sich vor der Behandlung an die deutsche Krankenkasse, die Ihre Daten für die Einschreibung übermittelt hat.
- Ausstellung: Die Krankenkasse stellt Ihnen einen „Nationalen Anspruchsausweis“ aus.
- Behandlung: Dieses Dokument ist zwingend erforderlich, um in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus behandelt werden zu können.
3. Notfälle
- 112 – Notruf: Nur bei lebensbedrohlichen Notfällen (Unfall, Herzinfarkt, schwere Atemnot).
- 116 117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Rufen Sie diese Nummer an, wenn Sie krank sind und eigentlich eine Arztpraxis aufsuchen würden, diese aber geschlossen hat (z. B. nachts, am Wochenende oder an Feiertagen). Die Zentrale vermittelt Sie an diensthabende Ärztinnen bzw. Ärzte in Bamberg.
Eröffnung eines Bankkontos

Für die Abwicklung regelmäßiger Zahlungen (z. B. Miete, Semesterbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge) ist ein deutsches Bankkonto empfehlenswert.
1. Wer benötigt ein deutsches Konto?
- Nicht-SEPA-Staaten: Wenn Ihr Heimatland nicht am einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) teilnimmt, müssen Sie zwingend ein Konto in Deutschland eröffnen.
- SEPA-Staaten: Studierende aus SEPA-Ländern können in der Regel ihr bestehendes Konto nutzen, sollten jedoch prüfen, ob für Lastschriften in Deutschland zusätzliche Gebühren anfallen.
2. Benötigte Dokumente zur Kontoeröffnung
Für die Eröffnung eines (meist kostenfreien) Studierendenkontos benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Gültiger Ausweis: Reisepass oder Personalausweis.
- Zulassungsbescheid: Ihr offizielles Dokument der Universität Bamberg.
- Adressnachweis: Ihre Anmeldung beim Einwohneramt, Ihr Mietvertrag oder die Wohnungsgeberbestätigung
- Steuer-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung beim Einwohneramt automatisch per Post zugestellt. Wichtig: Viele Banken eröffnen das Konto bereits vorab, benötigen die Nummer aber zwingend für die Bestellung Ihrer Girocard (Bankkarte).
3. Vor der Abreise
Vergessen Sie nicht, sich vor dem Ende Ihres Aufenthalts rechtzeitig mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen. Klären Sie, ob das Konto geschlossen werden soll.
Private Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben (nicht obligatorisch), wird jedoch für Ihren Aufenthalt in Bamberg dringend empfohlen. Ein Aufenthalt ohne diesen Schutz gilt als grob fahrlässig.
1. Warum ist diese Versicherung so wichtig?
Nach deutschem Recht haften Sie persönlich für Schäden, die Sie anderen versehentlich zufügen – und das in unbegrenzter Höhe. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, falls Sie für einen Sachschaden oder eine fahrlässige Körperverletzung verantwortlich gemacht werden.
Praxisbeispiele für Schadensfälle:
- Sachschaden: Sie stoßen an einer Bushaltestelle versehentlich gegen eine Person. Deren Smartphone fällt zu Boden und das Display zerbricht. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz (ca. 500 € oder mehr) müssten Sie ohne Versicherung selbst tragen.
- Personenschaden: Sie verursachen einen Fahrradunfall, bei dem sich ein Fußgänger verletzt. Hier können die Behandlungskosten sowie eventuelle Rentenzahlungen bei dauerhaften Verletzungen schnell mehrere tausend oder sogar Millionen Euro betragen.
2. Kosten und Abschluss
Eine private Haftpflichtversicherung ist bereits für einen geringen Beitrag ab ca. 5 € pro Monat erhältlich.
- Abschluss in Deutschland: Sie können die Versicherung unkompliziert nach Ihrer Ankunft abschließen.
- Versicherung aus dem Heimatland: Alternativ können Sie eine Versicherung in Ihrem Heimatland nutzen, sofern Sie schriftlich nachweisen können, dass der Versicherungsschutz auch explizit für Deutschland gültig ist.
3. Wichtiger Hinweis zu Kraftfahrzeugen
Bitte beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die bei der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Hierfür ist in Deutschland zwingend eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, die bereits bei der Zulassung des Fahrzeugs nachgewiesen werden muss.