Entwicklungsperspektive

Universitätsentwicklungsperspektive

Das Bayerische Hochschulgesetz sieht in Artikel 14 vor, dass jede Hochschule einen Entwicklungsplan aufstellt und ihn in angemessenen Zeitabständen fortschreibt. Dieser Entwicklungsplan beschreibt die Vorstellungen der Hochschule zu ihrer strukturellen und fachlichen Entwicklung und er bildet die Grundlage für Zielvereinbarungen sowie für den Voranschlag zum Staatshaushaltsplan.

In seiner Sitzung im Juli 2015 hat der Universitätsrat die Entwicklungsperspektive 2020(240.2 KB) beschlossen.

Zielperspektive Internationalisierung

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg hat der Internationalisierung einen hohen Stellenwert gegeben, indem Universitätsleitung und Erweiterte Universitätsleitung sie 2010 in ihrem Leitbild prominent verankert haben. In ihrem Selbstverständnis wird der Kerngedanke und die doppelte Zielrichtung der Internationalisierung in Bamberg mit dem Slogan "weltoffen und offen für die Welt" schon genauer spezifiziert.

Lesen Sie hier unsere Zielperspektive Internationalisierung(288.1 KB, 8 Seiten).

Entwicklungsperspektiven der Fakultäten, der Service-Einrichtungen und der Zentralen Universitätsverwaltung

Die Entwicklungsperspektiven der Fakultäten, der Service-Einrichtungen und der Zentralen Universitätsverwaltung sind nur über das Intranet der Universität zugänglich.