Ansprechstelle für Fragen des Schutzes vor Sexualisierter Belästigung und Gewalt

Die Universität Bamberg möchte für all ihre Angehörigen ein respektvolles und rücksichtsvolles Studien- und Arbeitsklima schaffen.

Deshalb werden sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht geduldet, sondern entsprechend belangt, da es unsere Pflicht ist, die Angehörigen der Universität vor sexualisierten Grenzverletzungen zu schützen.

Dies ist auch in der Richtlinie „Grenzen wahren“ verankert, die im März 2017 von der Universitätsleitung verabschiedet wurde und als Leitlinie für ein wertschätzendes Miteinander an der Universität Bamberg dient.

Was sind sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt?

Sexualisierte Diskriminierungen und Gewalt sind Formen der Geschlechterdiskriminierung, Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Angriffe auf die Würde und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Sexualisierte Belästigung ist ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, welches bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Sexualisierte Gewalt bezeichnet alle Handlungen, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Menschen verletzen.

Sexualisierte Belästigung und Gewalt drücken sich insbesondere – aber nicht ausschließlich – in folgenden Handlungen aus:

  • entwürdigende sexualisierte Bemerkungen über Personen oder deren Körper
  • Zeigen und sichtbares Anbringen von entwürdigenden, sexualisierten, pornografischen Darstellungen
  • sexuell herabwürdigende Gesten, Aufforderungen oder Verhaltensweisen
  • unangebrachte und/oder unerwünschte Körperkontakte
  • Exhibitionismus
  • gewaltsame körperliche Übergriffe

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Grenzen verletzt wurden oder sich eine Person Ihnen gegenüber verletzend verhalten hat, dann ist Ihr Gefühl richtig. Sie müssen sich dafür nicht rechtfertigen. Sie sind nie schuld an übergriffigem Verhalten.

Wenn Sie sexualisierte Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt erfahren haben, möchten wir Sie zu folgenden Schritten ermutigen:

  • Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson und sprechen Sie mit ihr über das Erlebte.
  • Zeigen Sie der belästigenden Person – sofern es Ihnen möglich ist – klar Ihre Grenzen auf und machen Sie deutlich, dass Sie das belästigende Verhalten nicht tolerieren.
  • Dokumentieren Sie die Vorfälle. Sichern Sie E-Mails, Dokumente, Chatverläufe usw. an einem gesicherten Ort.
  • Nehmen Sie eine Beratung in Anspruch. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Universität stehen Ihnen geschulte Ansprechpersonen zur Verfügung. Genauere Informationen finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

In einer akuten Bedrohungssituation gilt:

  • Signalisieren Sie Ihre Grenzen, begeben Sie sich aber nicht in Gefahr.
  • Halten Sie Distanz zu der belästigenden Person.
  • Fordern Sie umstehende Personen zur (Mit-)Hilfe auf.
  • Rufen Sie umgehend die Polizei (110), wenn Sie das Gefühl haben, dass die Situation eskaliert.

An der Universität Bamberg können Sie sich an geschulte Ansprechpersonen wenden, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Cindy Strömel-Scheder (keine Pronomen & sie/ihr)

Ansprechperson Antidiskriminierung

Ansprechperson für Fragen des Schutzes vor sexualisierter Belästigung und Gewalt

Mail: sbg(at)uni-bamberg.de

Gleichstellungsbeauftragte

zuständig für das wissenschaftsstützende Personal der Universität

Dr. Katharina Kanitz & Romy Hartmann

Web: /gleichstellungsbeauftragte

Mail: gleichstellungsbeauftragte(at)uni-bamberg.de

 

Alle Anfragen werden strikt vertraulich behandelt.

In einem Beratungsgespräch wird der Sachverhalt aufgenommen und es wird gemeinsam erörtert, welche weiteren Schritte möglich sind. Gern können Sie von einer Vertrauensperson begleitet werden. Sie allein entscheiden, welche weiteren Maßnahmen folgen sollen.

Alle Informationen, die mit den Ansprechpersonen bei Sexualisierter Belästigung und Gewalt geteilt werden, unterliegen dem Datenschutz.

Es werden keine Informationen an andere Stellen der Universität weitergeleitet. Sofern andere Universitätsorgane in eine Beratung oder Beschwerde involviert werden sollen, geschieht dies ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der betroffenen Person.

Auf Wunsch können Betroffene bei nachfolgenden Vermittlungs- und Schlichtungsgesprächen unterstützt und bei Beschwerdeverfahren begleitet werden.

Ein sensibler Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt ist ein Zeichen von Führungsqualität. Sexualisierte Grenzüberschreitungen dürfen von Vorgesetzten nicht toleriert, bagatellisiert oder ignoriert werden. Wenn Sie Grenzüberschreitungen erkennen oder von Mitarbeiter*innen um Hilfe gebeten werden, müssen Sie tätig werden. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, wenden Sie sich an die angegebenen Beratungsstellen.

  • Bewahren Sie Ruhe. Seien Sie einfühlsam und hören Sie zu.
  • Nehmen Sie Schilderungen von Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und sexualisierter Gewalt immer ernst.
  • Behandeln Sie alle Gespräche vertraulich.
  • Fordern Sie keine Rechtfertigungen ein.
  • Ermutigen Sie die betroffene Person, bei einer fachlich geeigneten Stelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
  • Initiieren Sie keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis der betroffenen Person. Die betroffene Person entscheidet, welche Schritte unternommen werden sollen.
  • Ergreifen Sie - sofern notwendig - Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person.
  • Beziehen Sie klar Stellung gegen jede Form von Grenzüberschreitung. Machen Sie in Ihrem Arbeitsumfeld deutlich, dass sexualisierte Belästigung und Gewalt nicht toleriert werden.
  • Setzen Sie sich für die Förderung eines respektvollen und Grenzen-wahrenden Umgangs untereinander ein.

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Nehmen Sie jede Form von belästigendem Verhalten ernst.
  • Bieten Sie Ihre Unterstützung an, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu begeben.
  • Unternehmen Sie nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person.
  • Rufen Sie in einer akuten Bedrohungssituation unmittelbar die Polizei (110).

Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” der bukof

In der Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) finden sich Informationen, Hilfestellung und Materialien.

Die Kommission “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” zielt auf den Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Studium und im Berufsleben durch sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen. Sie setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen zur Prävention und die Etablierung adäquater Interventionsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Eine Beratung kann sowohl Online als auch unter der Telefonnummer 08000 116 016 in Anspruch genommen werden. Eine Beratung ist anonym, kostenfrei und rund um die Uhr möglich.

Notruf bei sexualisierter Gewalt

Der Notruf bei sexualisierter Gewalt richtet sich an Frauen, Männer und Kinder, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben.

Luitpoldstraße 28
96052 Bamberg
Telefon: 0951 30 94 33 41
Mail: notruf(at)skf-bamberg.de 

Frauenhaus

Beratung und Unterkunft für bedrohte und misshandelte Frauen. Die Kontaktaufnahme ist rund um die Uhr telefonisch möglich.

Telefon: 0951 5 82 80
Mail: frauenhaus(at)skf-bamberg.de 

Caritas: Allgemeine Soziale Beratung Bamberg

Geyerswörthstr. 2
96047 Bamberg
Telefon: 0951 29957 20

Mail: soziale.beratung.bamberg(at)caritas-bamberg-forchheim.de 

Der WEISSE RING e.V.

Der WEISSE RING e.V. unterstützt Opfer von Gewalt und Kriminalität durch vielfältige Beratungsangebote. Eine Beratung kann sowohl online als auch telefonisch unter der 116 006 in Anspruch genommen werden.

Polizei Oberfranken

Bei den Mitarbeiter*innen der Polizei Oberfranken können Sie eine vertrauliche Beratung in Anspruch nehmen.

Die Ansprechstelle zum Schutz vor Sexualisierter Belästigung und Gewalt ist vom 29.03.24 bis 14.04.24 nur eingeschränkt erreichbar.

Bitte wenden Sie sich bei dringenden Anliegen an die Gleichstellungsbeauftragten, den Personalrat oder eine andere Beratungsstelle bzw. Person Ihres Vertrauens.