Die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik verleiht im Bereich Wirtschaftsinformatik den akademischen Grad des doctor rerum politicarum (Dr. rer.pol.), in den Bereichen Angewandte Informatik und Informatik den Grad des doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)

Für Fragen und Informationen zu einer Promotion an der Fakultät steht Ihnen das Promotionsbüro zur Verfügung.

Informationen zur Abgabe des Promotionsantrags

Bitte beachten Sie,dass alle Unterlagen digital und in Papierform eingereicht werden müssen. Im Falle von Zeugnissen, bspw. Bachelor- und Masterzeugnisse, sind Kopien ausreichend. Das Führungszeugnis benötigen wir jedoch im Original.
Scannen Sie die Unterlagen mit den Originalunterschriften ein und schicken diese als PDF-Dateien per E-Mail an promotionsausschuss.wiai(at)uni-bamberg.de.
Die Adresse für den postalischen Versand der Originaldokumente finden Sie in der linken Spalte unter Kontakt.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. Studienbücher und Prüfungszeugnisse,

2. eine Erklärung, dass die Bedingungen von § 3 Absatz 1 Nrn. 5 und 6 erfüllt sind,

3. ein Lebenslauf, der insbesondere über den Bildungsgang der Doktorandin bzw. des Doktoranden Aufschluss gibt,

4. ein amtliches Führungszeugnis, falls die Doktorandin bzw. der Doktorand schon länger als drei Monate exmatrikuliert ist und sich nicht in einem öffentlichen Amt befindet,

5. die Angabe der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation gemäß § 7,

6. eine Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation gemäß Absatz 3,

7. die Angabe, welcher Doktorgrad angestrebt wird,

8. die Angabe der gewünschten Fächer für das Kolloquium gemäß § 8 Absatz 3,

9. gemäß § 7 Absatz 2 der Vorschlag einer Promotionskommission,

10. eine Erklärung darüber, welche Form des Kolloquiums gemäß § 8 Absatz 4 die Doktorandin bzw. der Doktorand wählt,

11. gegebenenfalls die Nachweise gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 sowie Nachweise über die Erfüllung von Auflagen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 und

12. Nacherhebungsformular.

Ordnungen und Dokumente zur Promotion und Habilitation

Bitte wenden Sie sich bei Fragen auch immer an Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin.

Für Antragsteller*innen mit ausländischem Hochschulabschluss sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:

  • Antrag auf Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
  • Admission Letter oder Äquivalenzgutachten aus dem Welcome Center
  • Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.

Exemplarischer Promotionsprozess (grafisch)

Die Einreichung der Dissertation umfasst:

  • drei Exemplare der gedruckten Dissertation und eine elektronische Fassung

  • eine Erklärung, dass die Doktorandin bzw. der Doktorand die Dissertation selbständig, das heißt auch ohne die Hilfe einer Promotionsberaterin bzw. eines Promotionsberaters angefertigt, dabei keine anderen Hilfsmittel als die im Quellen- und Literaturverzeichnis genannten benutzt und alle aus Quellen und Literatur wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat (muss hinten eingebunden werden)

  • bei einer kumulativen Dissertation, die Arbeiten mit mehreren Autoren umfasst, eine Erklärung gemäß § 9 Absatz 4 Satz 6

  • eine Versicherung, dass die Dissertation oder wesentliche Teile derselben nicht bereits einer anderen Prüfungsbehörde zur Erlangung des Doktorgrades vorlagen (muss hinten eingebunden werden)

  • eine Erklärung darüber, ob und in welcher Form die Arbeit oder Teile daraus bereits publiziert sind

Die Angabe einer DOI und der Disputationstermin sind nicht zwingend erforderlich anzugeben.

Darüber hinaus empfehlen wir, die Promovierendenberatung der Trimberg Research Academy.
Die Promovierendenberatung unterstützt alle Promotionsinteressierten und Promovierenden der Universität Bamberg durch Beratung, Information, Vernetzung und Veranstaltungen.

Für Absolvent*innen ausländischer Hochschulen ist das Welcome Center die erste Anlaufstelle. Für Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben, den Master aber im Ausland absolviert haben, wird hier eine Äquivalenzprüfung der Hochschulzeugnisse vorgenommen. Bewerber*innen, die sowohl Hochschulzugangsberechtigung als auch weitere Hochschulabschlüsse außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen im Welcome Center eine erste Zulassung beantragen.

Dissertationen und Habilitationen werden im Dekanat in Papierform zur Einsichtnahme ausgelegt. Für Dissertationen besteht zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme, nach vorheriger Einwilligung der Promotionskandidat*innen. Ob die zusätzliche Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten mit der Auslagemitteilung bekannt gegeben.

Informationen zur elektronischen Auslage finden Sie hier: DissViewer

Bitte beachten Sie: Es werden KEINE Ausnahmen mehr gemacht bezüglich der intern gesetzten Fristen des Promotionsbüros. Der Disputationstermin sollte erst vereinbart werden, wenn die Auslagefrist begonnen hat, um ein Verschieben des Termins zu vermeiden, wenn die Gutachten nicht rechtzeitig fertig gestellt werden. Erst wenn die Auslagefrist beendet ist (4 Wochen), kann zur Disputation eingeladen werden (2 Wochen) - es müssen spätestens 6 Wochen vor Disputation die Gutachten im Promotionsbüro eingegangen sein. 

Bei Fragen zur Habilitation wenden Sie sich bitte an das Dekanat.