Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen der beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik.

Um das 48-wöchige berufliche Praktikum in den Studienverlauf integrieren zu können bestehen mehrere Möglichkeiten. Typische, von Studierenden gewählte Zeiträume sind:

  • Zeit der Anfertigung der Bachelorarbeit,

  • Urlaubssemester,

  • nach der Masterarbeit und vor dem Referendariat (Die Abgabefrist vor dem Referendariat ist zu beachten).

Grundsätzlich wird eine sorgfältige und vorausschauende Studienplanung vorausgesetzt. Zudem sollte jeweils individuell abgeschätzt werden, ob die zeitgleiche Bearbeitung einer Abschlussarbeit (z. B. der Bachelorarbeit) mit der Absolvierung des Praktikums sinnvoll ist und der eigenen Belastbarkeit entspricht.

Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik. Bei Bestehen der Bachelorarbeit und bei Vorliegen aller zu erbringenden Prüfungsleistungen ist das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die formalen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik erfüllt.

Die Masterarbeit bildet den Abschluss des Masterstudiums Berufliche Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik. Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums bildet die formale Zugangsvoraussetzung zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Die Note der Masterprüfung wird im Rahmen der Endbenotung im Verhältnis 1:2 zum Zweiten Staatsexamen gewertet.

Bei den Studiengängen BA/Ma Ed. Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik handelt es sich  um Lehramtsstudiengänge (= Inhalt und Zweck), die in der Form eines konsekutiven Bachelor-/ Masterstudiengans organisiert sind.

Gemäß StufPO Bachelor Ed. § 32 sind als Ziele des Studiums definiert:

Der Bachelorstudiengang „Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik" vermittelt Basiswissen im Hinblick auf ein Lehramt an beruflichen Schulen/Fachrichtung Sozialpädagogik. [...] Der Masterstudiengang "Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik“ bereitet auf das Lehramt an beruflichen Schulen vor und ermöglicht den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Formal bestehen Fristen zur Korrektur von Bachelor- bzw. Masterarbeiten in der Beruflichen Bildung. Diese Fristen sehen eine Bearbeitung eingereichter Abschlussarbeiten durch die betreuenden Dozenten und Dozentinnen innerhalb von 3 Monaten vor. Eine Verkürzung der Korrekturfrist ist formal nicht vorgesehen. Eine schnellere Korrektur ist einzig auf dem Wohlwollen der verantwortlichen Betreuer*innen begründet.

Nach derzeitigem Stand können Tätigkeiten im Umfang von unter 4 Wochen, wie etwa FOS-Praktika, Teilzeittätigkeiten oder Ferienbetreuungen nicht auf das 48-wöchige Praktikum angerechnet werden. Es können nur Tätigkeiten angerechnet werden, die jeweils mindestens 4 Wochen ununterbrochen im Umfang einer Vollzeittätigkeit (Vollzeit gemäß der beschäftigenden Einrichtung) abgeleistet wurden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Anrechnung einer beruflichen Ausbildung als 48-wöchiges Praktikum. Im Einzelnen kommt es jedoch auf die Art der Ausbildung an: Liegt eine Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger oder zur Erzieherin bzw. zum Erzieher vor, so kann eine Anerkennung als 48-wöchiges Praktikum erfolgen. Liegt eine Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann vor, so kann eine teilweise Anrechnung der Praktikumszeit erfolgen (ca. 20 Wochen). Grundsätzlich ist die Bewertung durch das Kultusministerium maßgeblich bei der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten im Rahmen der Praktikumsanerkennung.

Gemäß der geltenden Studien- und Fachprüfungsordung für das Studium der Beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik sind die modulspezifischen Bestimmungen zur Wiederholung von Prüfungen zu beachten. Im Einzelnen können für bestimmte Prüfungen mehr Wiederholungsversuche zur Verfügung stehen als für andere.

Der im Modulhandbuch angegebene Studienverlaufsplan für das Studium der Beruflichen Bildung, Fachrichtung Sozialpädagogik ist nicht bindend sondern stellt eine Empfehlung dar. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht immer ein gemäß dieser Empfehlungen verlaufendes Studium erfolgen kann, etwa bei einer in Abhängigkeit von unterschiedlichen Unterrichtsfächern auftretenden Überschneidung von Lehrveranstaltungen oder im Hinblick auf Grundlagenveranstaltungen, die zunächst erfolgreich beendet werden müssen, um Folgeveranstaltungen besuchen zu können.

Die Bachelorarbeit kann entweder im Unterrichtsfach oder in der Fachrichtung verfasst werden (Sozialpädagogik, EFP, Förderpädagogik, Recht, Soziologie, Forschungsmethoden, Psychologie).

Die Masterarbeit kann in der Fachrichtung, im Unterrichtsfach oder im erziehungswissenschaftlichen Studienbereich verfasst werden.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu infrage kommenden Fachvertreterinnen und Fachvertretern zwecks Betreuung der Abschlussarbeit wird empfohlen.

Nein, in diesem Fall spiegeln die Modulbezeichnungen keine Reihenfolge wider sondern dienen der Unterscheidung von Vorlesung und Seminaren in diesem Bereich.