FAQ - Häufig gestellte Fragen

Anmeldung

In Abhängigkeit von Lehramt und Art des Praktikums, wenden Sie sich an folgende Stellen:

Betriebspraktikum

Geeignete Praktikumsstellen entsprechend Organisationsbestimmungen für das Betriebspraktikum werden von Studierenden selbständig in Eigeninitiative gesucht.

Eine Anmeldung beim Praktikumsamt ist nicht notwendig.

Bescheinigung über das Betriebspraktikum(374.3 KB, 1 Seite)

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen:

Orientierungspraktikum

Eine geeignete Stelle entsprechend Organisationsbestimmungen für das Orientierungspraktikum wird von Studierenden selbständig in Eigeninitiative gesucht. Für Praktika an Schulen wenden Sie sich bitte an das zuständige Schulamt.

Bescheinigung über das Orietierungspraktikum(131.9 KB)

Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ab WS 2021/2022(168.0 KB, 1 Seite)

Vorbereitung auf das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum/PROSEMINAR

Die Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung erfolgt über FlexNow(91.4 KB)

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehrämter der Universität Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeiträume im Herbst und Frühjahr.

/praktikumsamt/anmeldungen

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum und Modulprüfung (ab WS 21/22 zwei Anmeldungen)

Studierende melden sich am letzten Tag ihres Praktikums (Ende des 2. Blocks) zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung an (Praktikumsbericht). Die Anmeldezeiten in FlexNow(91.4 KB) sind jeweils im:

  • Sommersemester: 01.03. - 30.04.

  • Wintersemester: 01.09. – 31.10.

Studienbegleitende Praktika

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehrämter der Universität Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. Für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeiträume im Winter - und Sommersemester.

/praktikumsamt/anmeldungen

Zusätzliches studienbegleitendes Schulpraktikum

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehrämter der Universität Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. Für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeiträume im Winter - und Sommersemester.

/praktikumsamt/anmeldungen

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Realschulen

Für die Anmeldung für Praktika im schulpraktischen Kontext gelten die Regelungen des Praktikumsamts beim Ministerialbeauftragten für Realschulen in Oberfranken https://www.realschulebayern.de/bezirke/oberfranken/praktikumsamt/

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Gymnasien

Für die Anmeldung für Praktika im schulpraktischen Kontext gelten die Regelungen des Praktikumsamts beim Ministerialbeauftragten für Gymnasien in Oberfranken

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/oberfranken/praktikumsamt.html

Praktika im Rahmen des Studiums Bachelor/ Master Berufliche Bildung

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Studierende suchen sich für das pädagogisch-didaktische Blockpraktikum eine Praktikumsschule in Eigeninitiative. Die Anmeldung hierfür muss dem Praktikumsamt spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn zugehen.

Anmeldung zum Praktikum(214.4 KB, 2 Seiten)

Studienbegleitende Praktika

Bei Fragen zur Anmeldung für studienbegleitende Praktika wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Berufliche Bildung. 

/berubi

Berufspraktikum

Bei Fragen zur Anmeldung für studienbegleitende Praktika wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Berufliche Bildung.

/berubi

Ausnahmeantrag

Für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen können  Ausnahmenanträge(404.6 KB) für nicht assoziierte Schulen beim Praktikumsamt für Lehrämter per E-Mail gestellt werden. Diese können grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auf Grundlage einer ausführlichen pädagogischen Begründung (ca. eine ausformulierte DINA A4 Seite) über den Mehrwert des Praktikums an der ausgewählten Schule genehmigt werden. Die pädagogische Begründung, eine Erklärung der Schule über die geplante Teilnahme(212.8 KB, 2 Seiten), sowie eine Kopie der Bestätigung über die Ableistung des Orientierungspraktikums sind dem Antrag beizulegen. Gegebenenfalls ist auch anzugeben, wo Sie den ersten Teil Ihres pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums absolviert haben.

Nach Abschluss Ihres Praktikums stellt Ihnen die Praktikumsschule eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme(291.2 KB, 2 Seiten) aus.

Auch wenn Sie planen einen Ausnahmeantrag zu stellen, ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage im regulären Anmeldezeitraum notwendig. Vermerken Sie hier, dass die Ableistung des Praktikums an einer nicht assoziierten Schule geplant ist.

Der Antrag muss beim Praktikumsamt spätesten drei Monate vor Antritt des Praktikums eingehen.

Bedenken Sie bitte, dass mindestens ein Teil des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer assoziierten Praktikumsschule abgeleistet werden muss.

/praktikumsamt/anmeldungen#caeufig-gestellte-fragen/

Antrag Anerkennung

Für Anerkennungen Im Rahmen des Lehramtsstudiums an Realschulen und Gymnasien, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Praktikumsamt in Bayreuth bzw. Hof.

Das Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg befasst sich mit Anerkennungsverfahren für das Betriebspraktikum, das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Studiums an Grund- und Mittelschulen. Zusätzlich werden Anerkennungen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums im Studiengang Berufliche Bildung bearbeitet.

Ein Antrag auf Anerkennung von Praktika nach LPO I vom 13. März 2008 muss schriftlich gestellt werden. Nach einer eingehenden Prüfung von eingereichten Unterlagen wie z.B. Bescheinigung(en) des Praktikums/ der Tätigkeit/ Angaben zum Praktikumszeitraum/ Klassenstufen/ Fachbezug/ eigene Unterrichtsversuche sowie Stempel, Unterschrift und Kontaktmöglichkeit zur unterzeichnenden Institution, wird entschieden, in welchem Umfang die Leistungen angerechnet werden können. Ebenso wird mit Anfragen bei einem Studiengangwechsel verfahren. Für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum liegt die Prüfung und Befürwortung bei der jeweiligen Fachdidaktik.

Ausland

Für bereits im Ausland abgeleistete Praktika, kann beim zuständigen Praktikumsamt ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden (siehe Anerkennung).

Planen Sie während Ihres Studiums ein Praktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschule im Ausland abzuleisten, ist dies möglich, sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universität sind. Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation zu achten.

Das Auslandsamt der Universität Bamberg unterstützt Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen im Ausland.

Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschließen. Die Verwendung des Praktikumsleitfadens ist verpflichtend!

Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.

Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenständig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden, sowie Praktika ohne Reflexionsgespräche.

Die Praktikantin/der Praktikant stellt im Praktikumsamt vorher einen Antrag(178.1 KB, 2 Seiten) auf Anrechenbarkeit des geplanten Praktikums. Dazu sollte die Antragstellerin/der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren und möglichst sich vorab eine Erklärung(474.5 KB, 1 Seite)(englisch)(449.6 KB, 2 Seiten) über die Durchführung des Praktikum von der Wunschschule bestätigen lassen.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung des zuständigen Fachdidaktikers der Universität Bamberg vonnöten. Außerdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.

Bestätigung durch die Schule(486.7 KB, 2 Seiten)(englisch)(515.3 KB, 2 Seiten)

Die Praktikumsbestätigung der Schule muss aussagekräftig sein (Zeitraum, Anzahl an hospitierten Unterrichtsstunden) und in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch verfasst sein. Zusätzlich können Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.

Adressänderung

Studierende sind verpflichtet, Änderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Gerade bei Adress- und Namensänderung sollten die geänderten Daten der Studierendenkanzlei sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen den Empfänger erreichen. Um Sie ggf. schneller erreichen zu können, sollten Sie auch Ihre Handynummer mitteilen.

Begleitveranstaltungen

Der Besuch einer Begleitveranstaltung während eines studienbegleitenden Praktikums ist verpflichtend. Durch die Unterschrift des jeweiligen Hochschullehrers (Fachdidaktiker, Vertreter der sonderpädagogischen Förderrichtung) auf der Praktikumsbescheinigung wird der Besuch der Begleitveranstaltung bestätigt.

Besonders dem Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist die verpflichtende Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung vorangestellt.

Beurlaubung vom Studium

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert sind, können in der Regel bis zu zwei Semester innerhalb einer Frist vom Studium beurlaubt werden.

Dazu wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei.

Beurlaubungsgründe: Beurlaubung wegen Krankheit, Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums, Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt als Fremdsprachenassistent (Assistent Teacher), Beurlaubung wegen eines Pflichtpraktikums, Beurlaubung wegen eines freiwilligen Praktikums, Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit, Beurlaubung wegen außergewöhnlicher Belastung durch Pflege von nahen Angehörigen, Beurlaubung wegen familiärer Gründe.

Doppelstunde

Eine abgehaltene Doppelstunde kann als zwei Unterrichtsversuche anerkannt werden. Im schriftlichen Unterrichtsentwurf ist demnach nur eine Sachanalyse und eine Analyse der Lernvoraussetzungen zu verfassen. Der jeweilige Umfang muss jedoch adäquat zur Doppelstunde entsprechen.

Fachspezifische Regelungen

Für studienbegleitende Praktika gelten fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen. Informieren sie sich hierzu bei den jeweiligen Fachdidaktiken.

Ebenfalls gelten für bestimmte Fächer besondere Anmeldemodalitäten, die Sie für einen reibungslosen Studienverlauf einplanen sollten:

Hierzu zählen:

Geographie - Praktikum nur im WS möglich

AWT - Praktikum nur im WS möglich

Deutsch - Praktikum nur im Unterrichtsfach möglich

Mathematik - Praktikum nur im Didaktikfach möglich

Evangelische Religion: Voraussetzung für Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Vocatio) ist die Ableistung eines studienbegleitenden Praktikums im Fach

Feiertage

Feiertage müssen im Praktikumsverlauf nicht nachgeholt werden.

Krankheit

Wenn die/der Studierende krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlt, muss das umgehend beim zuständigen Praktikumsamt und der Praktikumslehrkraft/-schule gemeldet werden. Nach der Genesung setzt die Praktikantin/der Praktikant das Praktikum fort und legt der Praktikumslehrkraft ein ärztliches Attest vor. Die versäumten Tage/ Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden. Fehltage aufgrund von Modul- oder sonstigen Prüfungen müssen nachgeholt werden.

Masernschutzgesetz

Seit 1. März 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Das Masernschutzgesetz nimmt auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält, in den Blick. Ein entsprechender Nachweis bezüglich Ihres Masernimmunstatus ist im Zuge Ihrer lehramtsbezogenen Schulpraktika Voraussetzung für die Schulhausbetretung und für Ihre künftige Laufbahn als Lehrkraft verpflichtend!

Nachweis Masernschutz(392.2 KB, 1 Seite)

Nachmeldung für Praktika

Eine Nachmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zu den studienbegleitenden Praktika im Rahmen des Lehramtstudiums an Grund- und Mittelschulen ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall schriftlich mit Ihrer Matrikelnummer an das Praktikumsamt für Lehrämter.

Praktikumskarte

Lehramt Grundschule, Lehramt Mittelschule. Die Praktikumskarte wurde ab dem Wintersemester 2020/2021 durch einzelne Bescheinigungen ersetzt. Somit ist eine einfachere Handhabung der Nachweise über die Ableistung der laut LPO geforderten Praktika möglich. Jedes Praktikum wird einzeln auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigt. Praktika im Ausland oder andere angerechnete Praktika werden zusätzlich durch ein Anerkennungsschreiben ergänzt. Eine Abholung Ihrer Praktikumskarte ist nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.

Regierungsbezirk

Realschule/Gymnasium

Wird ein Praktikum in einem anderen Regierungsbezirk absolviert, meldet sich die Praktikantin/der Praktikant stets vorab bei dem dafür zuständigen Praktikumsamt (Bezirk in dem sich die Schule befindet). Beachten Sie hierbei die jeweiligen Formalitäten.

Rücktritt vom Praktikum

Bitte teilen Sie dem Praktikumsamt möglichst rechtzeitig schriftlich per E-Mail Ihren Rücktritt mit. Sie können während Ihres Lehramtsstudiums maximal einmal aus wichtigen Gründen von einem Praktikumsplatz zurücktreten. Bitte geben Sie diese Gründe in Ihrem Rücktritt an. Achtung: Eine Fahrzeit unter 75 Min. gilt nicht als wichtiger Grund! Falls Sie schon definitiv zugewiesen sind, müssen Sie ebenfalls die Schule schriftlich verständigen. Nach einem Rücktritt erhalten Sie keinen anderen Praktikumsplatz. Sie können sich zum nächsten Anmeldezeitraum erneut anmelden.

Studiengangwechsel

Anerkennungen im Zuge eines Studiengangwechsel stellen Sie nach Rücksprache mit der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt ebenfalls schriftlich bei Ihren zuständigen Praktikumsamtes. Bitte geben Sie dazu immer Ihre Matrikelnummer und alle relavanten Informatinom für eine zügige Bearbeitung an.

Teamlehrkraft

Lehramtsstudierende höherer Fachsemester können auch als Team-Lehrkraft tätig sein.

Sie übernehmen Sie den Präsenzunterricht einer Stammlehrkraft, die coronabedingt nicht selbst vor der Klasse stehen kann.

Sie bereiten Sie den Unterricht für gewöhnlich gemeinsam mit der Stammlehrkraft, die für die jeweilige Klasse bzw. das jeweilige Fach eingeteilt ist, vor und nach – sie haben also einen „Coach“ an Ihrer Seite, der Sie in pädagogischen und fachlichen Fragen unterstützt.

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass der Präsenzunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler wie geplant stattfinden kann.

Bescheinigung Teamlehrkraft(171.2 KB)

Teamteaching

Das gemeinsame Abhalten eines Unterrichtsversuchs ist innerhalb des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums nicht vorgesehen. Außerhalb der Unterrichtsversuche können Teamteaching-Stunden durchgeführt werden.

Unfall- und Versicherungsschutz

Während der Absolvierung des Praktikums ist der Studierende über die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) versichert.

Infoblatt Uni Bamberg Studierendenkanzlei

studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de