Weiterhin gilt ein Teil des pädagogisch-didaktische Schulpraktikums in Grund- und Mittelschule dann als abgeleistet, wenn 75-80 Unterrichtsstunden von der Lehrkraft bescheinigt werden.
Wenn ein Teil des päd.-did. Schulpraktikums bereits begonnen wurde, er aber aufgrund der Schließung der Schulen am 13.03.2020 nicht beendet werden konnte, gilt das päd.-did. Schulpraktikums als unterbrochen.
Für diese Kohorte ist folgende Lösung denkbar:
Fehlende Stunden können nach Schulöffnung an der ursprünglichen Schule ausnahmsweise in studienbegleitender Form im SoSe 2020 in Absprache mit der Praktikumslehrkraft und der Praktikumsschule erbracht werden. Falls dies bis Ende des Schuljahres nicht möglich ist, muss die Situation neu bewertet werden.
Sonderregelung (Schreiben des Ministeriums vom 18.5.2020)
Ausstehende Zeiten von pädagogisch-didaktischen Schulpraktika und Orientierungspraktika, die durch die Corona-Krise unterbrochen wurden, können durch alternative Lehrangebote, die den Zielen des Praktikums entsprechen und möglichst in digitaler Form angeboten werden – in folgendem Umfang ersetzt werden:
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: bis zu 80 der insgesamt geforderten 150-160 Stunden
Ergänzung (Sonderregelung "Lernen zuhause"; Schreiben des Ministeriums vom 28.05.2020)
Studierende können von sich aus im laufenden zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 auf Schulen zugehen – entsprechend der Meldung zum Orientierungspraktikum – und eine Unterstützung beim „Lernen zuhause“ anbieten. Findet sich eine entsprechende Lehrkraft, die dieses Angebot als hilfreich erachtet, so kann im Einvernehmen mit der entsprechenden Schul-leitung bzw. dem entsprechenden Schulamt eine Zuweisung durch das zuständige Praktikumsamt zu einem entsprechenden Praktikum „Lernen zu-hause“ erfolgen, das bis zu max. 80 Stunden auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und bis zu einer Woche auf das Orientierungsprakti-kum angerechnet wird. Eine Teilnahme am Praktikum „Lernen zuhause“ ist vollumfänglich möglich, ohne dass bereits das Orientierungspraktikum abgeschlossen wurde. Die Bestimmungen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums gelten entsprechend. Nach Abschluss des Praktikums erhält die Praktikantin bzw. der Praktikant eine entsprechende Bescheinigung, die bei Fortsetzung des Orientierungspraktikums bzw. pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums vorzulegen ist.