Ausgabe der Bescheinigung zum Masernimmunstatus

Liebe Studierende,

seit 1. März 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Das Masernschutzgesetz nimmt auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufhält, in den Blick. Es nimmt daher Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte bzw. an einer Schule Tätige (auch Lehramtsstudierende im Zuge ihres lehramtsbezogenen Schulpraktikums) dahingehend in die Pflicht, dass diese einen Nachweis bezüglich ihres Masernimmunstatus erbringen müssen.

Sofern Ihnen im Rahmen vorangegangener Praktika bereits ein solcher Nachweis(432.1 KB, 1 Seite) ausgestellt wurde, können Sie diesen für Praktika im Rahmen Ihres Studiums weiter verwenden.

Liegt Ihnen ein solcher Nachweis noch nicht vor, stellt das Praktikumsamt für Lehrämter Lehramtsstudierenden der Grund- und Mittelschule eine entsprechende Bescheinigung im Rahmen der Pflichtpraktika nach Vorlage Ihres Impfnachweises oder einer ärztlichen Bescheinigung aus. Die Ausgabe erfolgt in der Luitpoldstraße 19, Raum 01.05  zu den Öffnungszeiten

Um den Ablauf zu erleichtern und lange Wartezeiten zu vermeiden beachten Sie folgendes:

  • füllen Sie das Formblatt(432.1 KB, 1 Seite) zum Nachweis des Masernimmunstatus aus
  • senden Sie VORAB das ausgefüllte (aber nicht unterschriebene!) Formular als PDF zusammen mit einem Scan Ihres Impfausweises- WICHTIG (!) Vorderseite + Seite mit zwei bestätigten Masernimpfungen (alternativ: eine ärztliche Bescheinigung) per E-Mail an das Praktikumsamt (praktikumsamt@uni-bamberg.de, Betreff „Bescheinigung Masernimmunstatus“)
  • Sie erhalten keine Betätigung per E-Mail; kommen Sie zur Abholung zu den Sprechzeiten ins Praktikumsamt
  • außerhalb der Sprechzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich

Bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass oder ein ärztliches Attest zum Abgleich im Original mit, da sonst keine Bescheinigung ausgestellt werden kann!

Ein entsprechender Nachweis bezüglich Ihres Masernimmunstatus ist im Zuge Ihrer lehramtsbezogenen Schulpraktika Voraussetzung für die Schulhausbetretung und für Ihre künftige Laufbahn als Lehrkraft verpflichtend!

Wir danken Ihnen für die Beachtung und entsprechende Umsetzung dieser Verordnung!

Weiterführende Informationen erhalten Sie beispielsweise unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6891/so-setzen-schulen-das-masernschutzgesetz-richtig-um.html

Praktikumsamt der Universität Bamberg