Allgemeines
Die Zuständigkeit der schulpraktischen Anteile im BA-/MA-Studium Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik obliegen dem Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg und der Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik. Nachfolgend werden die schulpraktischen Anteile im BA-/MA-Studium Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik hinsichtlich derer Ziele, organisatorischer Abläufe sowie modularer Einbettung näher erläutert:
- Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (Bachelor)
- Fachdidaktisches Schulpraktikum im Unterrichtsfach (Bachelor)
- Fachdidaktisches Schulpraktikum in der beruflichen Fachrichtung (Master)
- Berufspraktikum (Bachelor & Master)
Beachten Sie hierzu auch den Leitfaden „Bachelor/Master Berufliche Bildung Fachrichtung Sozialpädagogik“.
Allgemeine und übergreifende Informationen zu den lehramtsbezogenen Praktika, wie beispielsweise der verpflichtende Nachweis des Masernimmunstatus(392.2 KB, 1 Seite), Verläufe während der Covid-19-Pandemie, Krankmeldungen u. v. m., erhalten Sie unter der Rubrik FAQ.
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (BA)
Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum werden sowohl die Aufgabenfelder und Anforderungen einer Lehrkraft unter pädagogischen Gesichtspunkten näher kennengelernt als auch die Eignung und Neigung für den angestrebten Lehrberuf geprüft. Durch die gezielte Einbindung im Unterricht werden erste unterrichtliche Erfahrungen im Alltag erworben und Unterrichtsversuche absolviert. Begleitet wird diese Tätigkeit von einer Praktikumslehrkraft der jeweiligen Praktikumsschule.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Vorangestellt ist die verpflichtende Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung. Der zeitliche Umfang beträgt insgesamt 150 Unterrichtsstunden. Für die Studierenden mit Beginn des Studiums zum WS 2021/22 beträgt nach einer Modulbuchänderung der Umfang 120 Unterrichtsstunden. Im Zuge des Praktikums müssen mindesten drei (nach der Änderung zwei) eigenständigen Unterrichtsversuchen durchgeführt werden. Für alle Studierende, die ihr pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum nach dem 31.07.2021 beenden, gilt - im Zuge der Moduländerung - die genannte Reduktion. Die Praktikumsstätte wird in Eigenorganisation (ohne Vermittlung durch das Praktikumsamt) ausgewählt und kann bundesweit an beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien, FOS/BOS, Fachgymnasien) absolviert werden. Hierzu wendet sich die oder der (künftige) Studierende selbstständig an die entsprechenden Schulen. Diese bestätigen formal die Anmeldung(214.4 KB, 2 Seiten) zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum. Das unterzeichnete Originaldokument ist als PDF-Datei beim Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn über die Homepage (unter dem Reiter Anmeldungen) einzureichen.
Am letzten Tag des Praktikums wird die erfolgreiche und ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums an der Praktikumsschule bestätigt. Aufgrund des Fachunterrichts ist ggf. eine Dokumentation Ihrer besuchten Unterrichtsstunden notwendig, sodass die Schule Ihr Praktikum bescheinigen kann (Vorlage siehe unten). Klären Sie mit Ihrer Praktikumsschule im Vorfeld, ob solch eine Dokumentation zu führen ist. Unmittelbar nach Abschluss des (zweiten Teils des) Praktikums sind die Bescheinigungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum über unser neues Online-Formular beim Praktikumsamt abzugeben.
Im Anschluss an das abgeleistete Praktikum ist eine Dokumentation in Form eines Praktikumsberichtes nach den Vorgaben der Schulpädagogik anzufertigen sowie die selbstständige Anmeldung zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum in FlexNow(91.4 KB) (Anmeldezeiträume: Sommersemester: 01.03.-30.04. und Wintersemester: 01.09.-31.10.). Der Praktikumsbericht ist innerhalb einer Dreimonatsfrist (beginnend mit dem letzten Tag des Praktikums) digital einzureichen. Seit dem Wintersemester 2024/2025 wurde der Praktikumsleitfaden umgestaltet. Daher bitten wir SIe die Version zu verwenden, die in Ihrer Vorbereitungsveranstaltung behandelt wurde. Dokumente hierzu finden Sie gegebenfalls im entsprechenden VC-Kurs.
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls „Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum“ (bestehend aus Vorbereitungsveranstaltung, schulischem Praktikum und Praktikumsbericht) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben.
Wichtige Dokumente zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum als Download:
- Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum(214.4 KB, 2 Seiten)
- Online-Abgabe Anmeldung
- Praktikumsleitfaden für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum(810.6 KB, 47 Seiten) (Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung bis SoSe 24)
- Begleitdokumentation zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum(418.5 KB, 22 Seiten) (Absolvierung der Vorbereitungsveranstaltung bis SoSe 24)
- Formatierungsvorlage für den Praktikumsbericht(381.6 KB, 13 Seiten)
- Dokumentation der Unterrichtsstunden zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum(183.5 KB)
- Bescheinigung über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum(269.7 KB, 2 Seiten) (gültig bis Sommersemester 2022)
- Bescheinigung über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum(240.4 KB) (gültig ab Wintersemester 2022/2023)
Fachdidaktisches Schulpraktikum im Unterrichtsfach (BA)
Ziel des fachdidaktischen Schulpraktikums im Unterrichtsfach ist das Kennenlernen der Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht: Fachspezifische Planung, Analyse und Durchführung von Unterricht. Durch die Teilnahme am Fachunterricht einer Praktikumslehrkraft als auch die Durchführung eigenständiger Unterrichtsversuche, gewinnen die Studierenden vertiefende Kenntnisse im gewählten Unterrichtsfach. Überdies findet ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrberuf statt.
Das fachdidaktische Schulpraktikum im Unterrichtsfach findet nach dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum im Bachelorstudiengang (zwischen dem 3. und 7. Semester) statt und kann als Block oder wöchentlich (in Absprache mit der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches) an Berufsschulen oder Berufsfachschulen (FOS, BOS) absolviert werden. Der Umfang beträgt hierbei 50 Unterrichtsstunden. Die Praktikumsstätte wird je nach Fachvertretung entweder in Eigenorganisation ausgewählt oder zugeteilt. Die Anmeldung zum fachdidaktischen Schulpraktikum als auch etwaige Begleitveranstaltungen sowie Prüfungsleistungen werden von der entsprechenden Fachdidaktik des Unterrichtsfaches bestimmt.
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben.
Fachdidaktisches Schulpraktikum in der Fachrichtung (MA)
Besondere Ziele und Aufgabenfelder in diesem Praktikum sind weitere Kenntnisse in der gewählten Fachrichtung der beruflichen Bildung. Hierbei werden zusätzliche Praxiserfahrungen in der fachspezifischen Planung, Analyse, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung von Unterricht gesammelt.
Das fachdidaktische Praktikum in der Fachrichtung findet im Masterstudiengang statt und wird an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik absolviert werden. Das Praktikum findet an einer Kooperationsschule der Universität Bamberg statt (Universitätsschule), die Zuteilung einer Praktikumsschule erfolgt über die Fachvertretung der Beruflichen Bildung. Eine Anmeldung für dieses Praktikum ist über die Homepage der Master Berufliche Bildung möglich. Eine entsprechende Begleitveranstaltung wird ebenfalls durch die Fachvertretung der Beruflichen Bildung organisiert. Im Zuge des fachdidaktischen Schulpraktikums in der Fachrichtung ist überdies ein Portfolio nach Vorgaben der Fachrichtung anzufertigen.
Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden zehn Leistungspunkte (10 ECTS) erworben.
Berufspraktikum
Nach Art. 6 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes ist das 48-wöchige Berufspraktikum für alle Absolvierenden einer Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Beruflichen Schulen (Referendariat). Bitte informieren Sie sich ausgiebig und eigenständig auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums über die Richtlinien des verpflichtenden Berufspraktikums im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen, unter anderem auch Informationen über die Anrechnungen von Ausbildungen, FSJ oder in welchen Einrichtungen Sie das Praktikum absolvieren können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Studiengangsleitfaden .Sollten überdies noch weitere Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Team der Fachvertretung Berufliche Bildung und ihrer Didaktik oder ggf. direkt an die Ansprechpersonen des Kultusministeriums.
Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang Master Berufliche Bildung Sozialpädagogik ist die Anerkennung von mindestens 24 Wochen beruflichen Praktikums durch die Fachvertretung Berufliche Bildung und ihre Didaktik.