Allgemeines

Die Zuständigkeit aller schulpraktischer Anteile im Lehramtsstudium Mittelschule obliegt dem Praktikumsamt für Lehrämter der Universität Bamberg. Nachfolgend werden die lehramtsbezogenen Schulpraktika im LA Mittelschule hinsichtlich derer Ziele, organisatorischer Abläufe sowie modularer Einbettung näher erläutert:

Allgemeine und übergreifende Informationen zu den lehramtsbezogenen Praktika, wie beispielsweise der verpflichtende Nachweis des Masernimmunstatus(432.1 KB, 1 Seite), Verläufe während der Covid-19-Pandemie, Krankmeldungen u. v. m., erhalten Sie unter der Rubrik FAQ.

Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum dient insbesondere der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen des Arbeitsfeldes Schule aus der Sicht einer Lehrkraft. Dies ermöglicht einen ersten Eindruck in die Praxis für das angestrebte Berufsbild. Dabei wird vorrangig hospitiert und der Unterrichtsalltag erlebt, jedoch nicht eigenständig unterrichtet.

Das Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn, jedoch spätestens bis zur Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Die Dauer beträgt mindestens drei bis vier Wochen und umfasst circa 20 Stunden pro Woche. Hier darf die tägliche Anwesenheit von drei Unterrichtsstunden an der Schule nicht unterschritten werden. Das Orientierungspraktikum ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten. Dabei müssen künftig Studierende, die Ihr Studium nach dem Wintersemseter 2022/2023 aufnehmen, mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum absolvieren. Die Praktikumsstätten werden in Eigenorganisation (ohne Vermittlung durch das Praktikumsamt) ausgewählt. Hierzu wendet sich die oder der (künftige) Studierende selbstständig an die entsprechenden Schulleitungen bzw. Schulämter oder Einrichtungsleitungen. Im Orientierungspraktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule zu absolvieren. Es wird zudem empfohlen, schulische Ganztagsangebote und auch Referenzschularten in dem nicht angestrebten Lehramt oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen. Beim Studium des Lehramts an Grundschulen sind auch vorschulische Bildungseinrichtungen zu empfehlen.

Ergänzend wird dringend empfohlen Informationen über den künftigen Lehrerbedarf einzuholen und einen Online-Eignungstest zu bearbeiten (z. B. unter http://lehrerausbildung.bayern.de).

Nach Ableistung des Praktikums bescheinigt jede Praktikumsstätte die erfolgreiche Teilnahme auf dem entsprechenden Formblatt. Wird das Orientierungspraktikum an verschiedenen Einrichtungen absolviert, sollen die Bescheinigungen möglichst auf dem gleichen Formblatt erfolgen.

Anerkennung von Unterstützungsmaßnahmen an Schulen

Viele öffentliche und staatlich anerkannte Schulen suchen Unterstützung für Maßnahmen, die pademiebedingte Lernrückstände aufgrund der Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs im letzten Schuljahr aufholen sollen. Hier können Sie als Lehramtsstudierende nicht nur willkommene Hilfe leisten, sondern auch neue schulpraktische Erfahrungen sammeln und ggf. mögliche (Teil-) anerkennungen für lehramtsbezogene Praktika erhalten.

Für das Schuljahr 2023/2024 besteht weiterhin die Möglichkeit sich die Unterstützung mit bis zu zwei Wochen auf das Orientierungspraktikum anrechnen zu lassen.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die eingestellten Bescheinigungsformulare(124.5 KB, 1 Seite).

Liebe Studierende,

bitte reichen Sie Ihre Bescheinigung über das Orientierungspraktikum als Scan (Format: PDF) über unser Online-Formular ein. Vielen Dank!

 

In Ergänzung zu der Änderung über die Organisation des Orientierungspraktikums (Wirksamkeit mit Immatrikulation ab Sommersemester 2023) empfehlen die Praktikumsämter für Lehramtsstudiengänge in Oberfranken

 

  • mindestens eine Woche in der angestrebten Schulart des jeweiligen studierten Lehramts im Zeitverlauf des Orientierungspraktikums zu verweilen
  • nach Möglichkeit Ganztagsangebote an Einzelschulen im Praktikum wahrzunehmen.
  • nach Möglichkeit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (für Lehramt Mittelschule, Realschule und Gymnasien) im Zuge des Orientierungspraktikums kennenzulernen; beim Studium des Lehramts an Grundschulen insbesondere vorschulische Bildungseinrichtungen.

 

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum werden sowohl die Aufgabenfelder und Anforderungen einer Lehrkraft unter pädagogischen Gesichtspunkten näher kennengelernt als auch die Eignung und Neigung für den angestrebten Lehrberuf geprüft. Durch die gezielte Einbindung im Unterricht werden erste unterrichtliche Erfahrungen im Alltag erworben und Unterrichtsversuche absolviert. Begleitet wird diese Tätigkeit von einer Praktikumslehrkraft der jeweiligen Praktikumsschule.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ist nach dem Orientierungspraktikum (in der Regel im Laufe von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren) in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Vorangestellt ist die verpflichtende Teilnahme an einer von der Universität durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung. Der zeitliche Umfang des pädagogisch-didaktischen Praktikums beträgt insgesamt 150 bis 160 Unterrichtsstunden und wird in zwei gleichen Teilen im Block (je mindestens 75-80 Stunden in mindestens drei bis vier Wochen) auf zwei verschiedene Praktikumsschulen verteilt. Im Zuge des Praktikums müssen mindestens drei eigenständige Unterrichtsversuche durchgeführt werden.

Die Anmeldung zu beiden Teilen des Praktikums erfolgt einmal im Jahr für das gesamte darauffolgende Schuljahr (also Winter- und Sommersemester) über die Homepage des Praktikumsamtes der Universität Bamberg im angegebenen Zeitraum. Die Vermittlung und die Zuteilung an eine bestimmte Praktikumslehrkraft (und damit an eine Praktikumsschule) wird durch das Praktikumsamt bestimmt. Der Bescheid über die Zuteilung erfolgt für die Studierenden per E-Mail. Sodann setzen sich die Studierenden vor Beginn des Praktikums mit der entsprechenden Praktikumslehrkraft in Verbindung.

Nach erfolgreicher Beendigung jedes Praktikumsteils bescheinigt die Praktikumslehrkraft die ordnungsgemäße Durchführung. Unmittelbar nach Abschluss des zweiten Teils sind die Bescheinigungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum über unser neues Online-Formular beim Praktikumsamt abzugeben. Im Anschluss an das vollständig abgeleistete Praktikum ist die selbstständige Anmeldung zum Pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum in FlexNow(91.4 KB) (Anmeldezeiträume: Sommersemester: 01.03.-30.04. und Wintersemester: 01.09.-31.10.) vorzunehmen und sowie innerhalb einer Dreimonatsfrist (beginnend mit dem letzten Tag des Praktikums) eine Dokumentation in Form eines Praktikumsberichts nach Vorgabe der Schulpädagogik anzufertigen und digital einzureichen. Ein Praktikumsleitfaden, der den Inhalt sowie die Gestaltung des Berichts vorgibt und an die besuchte universitäre Vorbereitungsveranstaltung angelehnt ist, befindet sich mit allen erforderlichen Downloads auf der Homepage des Praktikumsamtes der Universität Bamberg. Zeitgleich mit der Abgabe des Praktikumsberichtes

Das erfolgreich bestandene Modul „Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum“ (bestehend aus Vorbereitungsveranstaltung, schulischem Praktikum und Praktikumsbericht) ist u. a. Voraussetzung für das vorgezogene EWS-Examen. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls werden sechs Leistungspunkte (6 ECTS) erworben.

    Anerkennung von Unterstützungsmaßnahmen an Schulen

    Viele öffentliche und staatlich anerkannte Schulen suchen derzeit Unterstützung für Maßnahmen, die pademiebedingte Lernrückstände aufgrund der Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs im letzten Schuljahr aufholen sollen. Hier können Sie als Lehramtsstudierende nicht nur willkommene Hilfe leisten, sondern auch neue schulpraktische Erfahrungen sammeln und ggf. mögliche (Teil-) anerkennungen für lehramtsbezogene Praktika erhalten.

    Für das Schuljahr 2023/2024 besteht weiterhin die Möglichkeit sich die Unterstützung in einem Umfang mit bis zu 75 Stunden auf Ihr pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum anrechnen zu lassen (lehramtgebunden).

    Beachten Sie hierzu folgende Durchführungskriterien:

    • die Tätigkeit muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule stattfinden
    • die gewählte Schulart muss dem von Ihnen studierten Lehramt entsprechen
    • eine Anrechnung ist nur für Tätigkeiten möglich, die nach der erfolgreichen Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum aufgenommen wurden
    • eine Anrechnung ist nur nach Absolvierung des Orientierungspraktikums möglich
    • die Aufgaben im Rahmen des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums müssen entsprechend Praktikumsleitfaden vollständig bearbeitet werden
    • die verpflichtenden Unterrichtsversuche und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs sind davon unberührt, d.h. diese sind im Regelschulunterricht einer Praktikumslehrkraft durchzuführen

    Bei Anerkennungen für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum wenden Sie sich bitte vor Aufnahme der Tätigkeit an das zuständige Praktikumsamt, um die Möglichkeiten einer Anerkennung im Einzelfall zu prüfen!

    Bitte verwenden Sie ausschließlich die eingestellten Bescheinigungsformulare(438.1 KB, 3 Seiten)

    Liebe Studierende,

    bitte reichen Sie Ihre Bescheinigungen zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum als Scan (Format: PDF) über unser Online-Formular ein. Vielen Dank!

     

    Studienbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum

    Ziel des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist das Kennenlernen der Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht: Fachspezifische Planung, Analyse und Durchführung von Unterricht. Durch die Teilnahme am Fachunterricht einer Praktikumslehrkraft als auch mit der Durchführung eigenständiger Unterrichtsversuche, gewinnen die Studierenden vertiefende Kenntnisse im gewählten Unterrichtsfach und in der Didaktik der Mittelschule. Überdies findet ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrberuf statt.

    Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet nach dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (zwischen dem 3. und 5. Semester), während der Vorlesungszeit (in der Regel mittwochs) im gewählten Unterrichtsfach statt. Parallel zum Praktikum ist eine Begleitveranstaltung in der jeweiligen Fachdidaktik obligatorisch. Der Unterricht am Praktikumstag während des Semesters umfasst mindestens drei Unterrichtsstunden und eine anschließende Besprechung in Anlehnung an die entsprechende fachdidaktische Lehrveranstaltung. Während des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums sind mindestens drei Unterrichtsversuche zu absolvieren. Zudem sind Ausarbeitungen nach Vorgaben des Faches anzufertigen.

    Die Vermittlung und Einteilung erfolgt durch das Praktikumsamt der Universität Bamberg. Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erfolgt online über die Homepage des Praktikumsamtes. Entsprechend den Anmeldungen werden unter Ausschöpfung der kapazitären Möglichkeiten Praktikumsgruppen von bis zu sechs Studierenden eingerichtet. Sofern sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Studierende melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Der Bescheid über die Zuteilung erfolgt für die Studierenden per E-Mail.

    Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben.

    Wichtiges Dokument zum studienbegleitenden fachdidaktischen Schulpraktikum als Download:

    Zusätzliches studienbegleitendes Schulpraktikum

    Besondere Ziele und Aufgabenfelder in diesem Praktikum sind weitere Kenntnisse in der Mittelschuldidaktik. Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum findet daher in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule statt. Dadurch werden zusätzliche Praxiserfahrungen in der fachspezifischen Planung, Analyse, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung von Unterricht gesammelt. Überdies findet ein (weiteres) Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrberuf statt.

    Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum findet während eines Semesters einmal die Woche statt (in der Regel mittwochs), umfasst dabei mindestens drei eigenständige Lehrversuche mit Besprechung und muss in enger Verbindung zu den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen stehen. Mindestens ein Unterrichtsentwurf ist in Zusammenarbeit mit der zuständigen Hochschullehrkraft durchzuführen. Zudem sind Ausarbeitungen nach Vorgaben des Faches anzufertigen.

    Die Vermittlung und Einteilung erfolgt durch das Praktikumsamt der Universität Bamberg. Die Anmeldung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum erfolgt online über die Homepage des Praktikumsamtes. Entsprechend den Anmeldungen werden unter Ausschöpfung der kapazitären Möglichkeiten Praktikumsgruppen von bis zu sechs Studierenden eingerichtet. Sofern sich zu einer bestimmten fachdidaktischen Lehrveranstaltung mehr Studierende melden als Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Zuteilung in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Der Bescheid über die Zuteilung erfolgt für die Studierenden per E-Mail.

    Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls (bestehend aus schulischem Praktikum und der begleitenden Lehrveranstaltung) werden fünf Leistungspunkte (5 ECTS) erworben.

    Wichtige Dokumente zum zusätzlichen fachdidaktischen Schulpraktikum als Download:

    Betriebspraktikum

    Ziel des Betriebspraktikums ist es, einen gründlichen Einblick in die Berufswelt und in die Abläufe von betriebsspezifischen Arbeitsprozessen außerhalb der Schule zu erhalten. Begleitet wird diese Tätigkeit von den jeweiligen Betriebsangehörigen. Die Ableistung des Betriebspraktikums kann bundesweit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb erfolgen. Tätigkeiten in pädagogischen Bereichen von Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen (z. B. Universitäten oder Kindergärten), aber auch Au Pair-Tätigkeiten und Wehrdienst werden nicht anerkannt.

    Das Betriebspraktikum nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (mit Ausnahme von abgeschlossenen Berufsausbildungen; Anerkennung muss über das zuständige Praktikumsamt beantragt werden) im Laufe des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Die Dauer beträgt acht Wochen in Vollzeittätigkeit und kann in bis zu vier einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden. Der Betrieb bzw. die Einrichtung wird in Eigenorganisation (ohne Vermittlung durch das Praktikumsamt) ausgewählt. Für die dort im Rahmen des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten gelten die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und ggf. Verschwiegenheitsverpflichtungen. Nach Ableistung des Betriebspraktikums stellt jeder Betrieb, in dem das Praktikum absolviert wurde, eine Praktikumsbescheinigung (Link) aus, in der neben den Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit auch ein stichpunktartiger Überblick über die geleisteten Inhalte des Praktikums enthalten sind.

    Der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und muss dem Prüfungsamt unaufgefordert vorgelegt werden. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig an das für die jeweilige Schulart zuständige Praktikumsamt zu wenden, falls Zweifel bestehen, ob die in einem Betrieb absolvierten Tätigkeiten den Anforderungen des Betriebspraktikums ausreichend entsprechen.

    Wichtige Dokumente zum Betriebspraktikum als Download: