Online-Abgabe für alle Lehrämter
Direkt nach Abschluss des zweiten Teils des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums müssen die unterschriebenen und gestempelten Bescheinigungen dem Praktikumsamt vorgelegt werden. Hierfür steht das Online-Formular zur Verfügung.
Online-Abgabe (nur Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
Das erfolgreichOreintierungspraktikum ist eine Voraussetzung für die Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum. Hier können Sie Ihre Bescheinigung zum Orientierungspraktikum (§ 34 Abs. 1 Satz 1 LPO I) hochladen. Diese muss spätestens-sofen nicht anders vereinbart-drei Wochen vor Praktikumsbeginn im Praktikumsamt eingehen.
Sollten Zweifel daran bestehen, ob Ihr Betriebspraktikum den Durchführungsbestimmungen entspricht, so kann die Bescheinigung zur Prüfung und Anerkennung beim Praktikumsamt eingereicht werden.
Grundsätzlich sind die Bescheinigungen als Nachweise über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums als eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung bei der Anmeldung beim Prüfungsamt im Original vorzulegen.
Online-Anträge auf Anerkennung (nur Lehramt an Grund- und Mittelschulen)
Sollten Sie Ihr Orientierungspraktikum nicht regulär absolviert haben (z.B. über eine Sonderform, Ehrenamt, Nebentätigkeit o.Ä.) können Sie Ihre Tätigkeit unter Vorlage geeigneter Nachweise auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung.
Sollten Sie Ihr Betriebspraktikum nicht regulär absolviert haben (z.B. in Teilzeit, Ehrenamt, Nebentätigkeit o.Ä.) können Sie Ihre Tätigkeit unter Vorlage geeigneter Nachweise auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. Stellen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung.