Leitungskollegium

Das Leitungskollegium besteht aus den Leiterinnen und Leitern der Bereiche mit jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie der Sprecherin bzw. dem Sprecher des Leitungskollegiums mit Stellvertretung.

Das Leitungskollegium erarbeitet Anträge an Gremien sowie Satzungs- und Satzungsänderungsanträge, die das Lehramtsstudium sowie Bachelor und Master of Education regeln und beschließt über Empfehlungen des akademischen Beirats. Das Leitungskollegium verabschiedet den jeweiligen Wirtschaftsplan für das Folgejahr und nimmt den Wirtschaftsbericht des aktuellen Jahres zur Kenntnis.

Die Sprecherin bzw. der Sprecher des Leitungskollegiums vertritt in Abstimmung mit dem Leitungskollegium und der Universitätsleitung und aufgrund der Empfehlungen des akademischen Beirats die Belange der Lehrerinnen- und Lehrerbildung innerhalb und außerhalb der Universität. Die Sprecherin bzw. der Sprecher ist Kontaktperson zur Universitätsleitung und für andere Zentren für Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

Die operative Arbeit des Leitungskollegiums wird durch eine geschäftsführende, wissenschaftliche Koordinationsstelle unterstützt.