Antrag auf Mitgliedschaft in der BaGraTEd

Auf Antrag kann (gem. §4 und §9 BaGraTEd-Ordnung)

  • betreuendes Mitglied werden, der bzw. die als betreuender Hochschullehrer bzw. als betreuende Hochschullehrerin im Fächerspektrum der Graduate School zur Abnahme von Promotionen befugt ist; die Mitgliedschaft hat in der Regel die Mitgliedschaft an der Otto-Friedrich-Universität zur Voraussetzung;
  • promovierendes Mitglied werden, der bzw. die im Wissenschaftsgebiet der Graduate School die nach der einschlägigen Promotionsordnung vorgesehenen Mindestzulassungsvoraussetzungen erfüllt (u.a. fachlich einschlägiger Studienabschluss) und für dessen bzw. deren Promotionsprojekt sich ein betreuendes Mitglied der Graduate School schriftlich gegenüber dem Sprecher bzw. der Sprecherin bereit erklärt hat, die Erstbetreuung des Promotionsprojektes zu übernehmen.
    Absolventinnen und Absolventen eines sechs- oder siebensemestrigen Lehramtsstudiums können aufgenommen werden. Sofern gemäß gültiger Promotionsordnung zusätzliche Leistungen notwendig sind, können diese im Rahmen des Qualifizierungskonzepts nach § 8 BaGraTEd-Ordnung erbracht werden.
  • kooptiertes Mitgliedwerden, der als Promovierender bzw. die als Promovierende, in einer anderen Graduate School der Otto-Friedrich-Universität Bamberg eine Betreuungsvereinbarung unterschrieben hat und deren Mitglied ist.
  • assoziiertes Mitgliedauf Vorschlag promotionsberechtigter BaGraTEd-Mitglieder werden, der bzw. die noch nicht promotionsberechtigte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Otto-Friedrich-Universität ist. 

Über die Aufnahme betreuender und assoziierter Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung der BaGraTEd, im Fall von promovierenden und kooptierten Mitgliedern der Sprecher bzw. die Sprecherin der BaGraTEd.

Antragsformular

Hiermit bitte ich um Aufnahme als Mitglied in die BaGraTEd.

Aufnahme BaGraTEd p1

Falls Promovierende:r