1Tritt das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt anstelle eines Unterrichtsfachs, sind im Fach Didaktik der Grundschule nur 70 LP, davon 34 im Bereich Grundschulpädagogik und –didaktik, zu erwerben.

2 Die Gesamtpunktzahl ist von der belegten Fächerkombination abhängig. Die in den einzelnen Fächern zu erbringenden Leistungspunkte sind in den Besonderen Bestimmungen festgelegt.

3Gilt für den EWS-Bereich der Mittelschule: In Fächerkombinationen ohne Didaktik des Fachs Sport und ohne Unterrichtsfach Arbeitslehre (ab WS 2020/21: Beruf und Wirtschaft) sind 43 LP erforderlich; bei Belegung der Didaktik des Fachs Sport bei gleicher Wahl von Arbeitslehre (ab WS 2020/21: Beruf und Wirtschaft) als Unterrichtsfach sind gemäß §7 Abs. 2 Satz 3 der Studien- und Prüfungsordnung entweder 43 LP im erziehungswissenschaftlichen Studium und 75 bzw. 74 LP im Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule oder 46 LP im erziehungswissenschaftlichen Studium und 72 LP im Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule zu erbringen.

4 Sofern im erziehungswissenschaftlichen Studium lediglich Module im Umfang von 35 LP absolviert werden, sind zudem Wahlpflichtmodule der studierten Unterrichtsfächer im Umfang von mindestens 8 LP zu belegen. Werden im EWS-Studium bereits Module im Umfang von 43 LP absolviert sind keine zusätzlichen Wahlpflichtmodule zu belegen.

5 Die Gesamtpunktzahl ist von der belegten Fächerkombination abhängig. In den Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (144 LP) beträgt die Gesamtpunktzahl im Studiengang 312 LP.

6 Abhängig von der gewählten Fächerkombination