BAföG

Wenn Sie in Deutschland Förderung nach dem BAföG erhalten, können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass Sie diese Unterstützung auch für ein Studienjahr im Ausland erhalten können, insofern sich die Einkommensverhältnisse von Ihnen und Ihren Eltern nicht zwischenzeitlich verändern bzw. Ihre Förderungshöchstdauer nicht erreicht ist. Aber auch für Studierende, die bislang kein BAföG erhalten, kann sich angesichts der höheren Kosten im Ausland ein Antrag lohnen.

Achtung: Die Antragsstellung für eine BAföG-Förderung während eines Auslandsaufenthalts erfolgt nicht beim Studierendenwerk Würzburg. Für jedes Zielland ist ein anderes BAföG-Amt zuständig. Weitere Informationen sowie die Kontaktaktadressen der einzelnen BAföG-Ämter sortiert nach Zielländern finden Sie hier:
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen
https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_europa_formular.html
https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html.

Förderung nach dem BAföG wird für das Auslandsstudium weltweit gewährt, wenn die Ausbildung im Ausland nach dem Ausbildungsstand "förderlich" ist, das heißt, wenn die oder der Auszubildende die Grundkenntnisse in der gewählten Fachrichtung während einer zumindest einjährigen Ausbildung in Deutschland erlangt hat. Bescheinigungen hierzu erteilt ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers. Zeichnungsberechtigte Hochschullehrer:innen für das BAföG sind zurzeit (Stand: 24. Mai 2023; aktuelle Infos finden Sie im UnivIS):

Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften:

Dr. Heinrich Ramisch (Anglistik und Amerikanistik)
Prof. Dr. Rainer Schreg (Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit)
Prof. Dr. Gerhard Vinken (Denkmalpflege)
Prof. Dr. Heidrun Alzheimer (Europäische Ethnologie)
Prof. Dr. Gerhard Schellmann (Geographie)
Prof. Dr. Iris Hermann (Germanistik)
Prof. Dr. Bert Freyberger (Geschichte)
Dr. Detlef Goller (Interdisziplinäre Mittelalterstudien)
Prof. Dr. Jürgen Bründl (Katholische Theologie)
Prof. Dr. Markus Schauer (Klassische Philologie)
Prof. Dr. Olaf Hoffjann (Kommunikationswissenschaften)
Prof. Dr. Wolfgang Brassat (Kunstgeschichte)
Prof. Dr. Christoph Herzog (Orientalistik)
Prof. Dr. Christian Illies (Philosophie)
Prof. Dr. Martin Haase (Romanistik)
Prof. Dr. Sandra Birzer (Slavistik)
Prof. Dr. Andreas Schäfer (Ur- und frühgeschichtliche Archäologie)

Fakultät Humanwissenschaften:

Prof. Dr. Frithjof Grell (Berufliche Bildung/Sozialpädagogik)
Prof. Dr. Maximilian Pfost (Empirische Bildungsforschung)
Dr. Stephanie Welser (Erwachsenenbildung/Weiterbildung)
Dr. Monika Rapold (Pädagogik sowie Erziehungs- und Bildungswissenschaft)
Dr. Bettina König (Lehramt Grundschule)
Prof. Dr. Jascha Rüsseler (Psychologie)

Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:

Prof. Dr. Monika Heupel (Politikwissenschaft)
Prof. Dr. Cornelia Kristen, Prof. Dr.  Steffen Schindler (Soziologie)
Prof. Dr. Marco Sahm, Prof. Dr. Frank Westerhoff (European Economic Studies)
Prof. Dr. Thomas Egner, Prof. Dr. Eric Sucky (Europäische Wirtschaft, Internationale Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) 
Prof. Dr. Henriette Engelhardt-Wölfler, Prof. Dr. Timo Schmid (Survey-Statistik)

Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik:

Prof. Dr. Oliver Posegga

 

Ein Antrag beim zuständigen Amt sollte möglichst früh eingereicht werden, da erfahrungs-gemäß mit einer häufig langen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss. Ein Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes kann eine Vorabentscheidung darüber beantragt werden, ob überhaupt eine Förderung bewilligt wird. Spätestens ein halbes Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollten Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Zusage über den Studienplatz im Ausland (entweder über ein Austauschprogramm oder direkt von der Hochschule im Ausland) wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt meistens noch nicht vorliegen. Sie reichen diese nach, sobald Sie sie erhalten haben.

Die monatliche Förderung für Studierende wird entsprechend dem Inlandssatz berechnet. Zur Abgeltung des besonderen Bedarfs für das Studium im Ausland in Ländern, die nicht der EU angehören, werden außerdem Zuschläge zum genannten Bedarfssatz bewilligt, die je nach Land unterschiedlich hoch sind.

Welche Regelung für Ihr Gastland gilt, erfragen Sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen BAföG-Amt.

Für unterrichts- und vorlesungsfreie Zeiten vor Beginn oder nach Beendigung des Besuchs der im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte werden diese Zuschläge allerdings nicht geleistet. Es ist daher eine Bescheinigung über die Semesterdauer und die vorlesungsfreie Zeit notwendig. Studiengebühren werden bis zu einer Höhe von 5.600 € erstattet (Neuerung ab Juli 2022; bis dahin waren es 4.600 €). Weiterhin wird ein Zuschuss zu den Reisekosten und der Krankenversicherung gewährt, falls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig sein sollte.

Die Ausbildungsförderung im Ausland in Ländern, die nicht der EU angehören, wird in der Regel maximal für ein Jahr geleistet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir durch die sich beim BAföG immer wieder ergebenden Veränderungen keine Garantie für die gemachten Angaben übernehmen können. Über die Details der Förderungsmöglichkeiten informieren Sie sich bitte unter: https://www.bafög.de/  bzw.  http://www.das-neue-bafoeg.de

Abhängig von Ihrem Studiengang werden Förderungszeiten für einen Auslandsaufenthalt evtl. auf Ihre Förderungshöchstdauer angerechnet. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich und bei weiteren Fragen zum Auslands-BAföG wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige BAföG-Amt.

Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung

Im Gegensatz zur Inlandsförderung, kann man das Auslands-BAföG nicht vor Ort in Bamberg beantragen, sondern muss sich je nach Zielland an eines der 18 zuständigen Ämter für Auslandsförderung wenden, deren genaue Post- und Besucheranschrift, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail- und Internetadressen Sie ständig aktualisiert hier finden können.