Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen

1. Beurlaubung / Exmatrikulation

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums können Sie sich an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beurlauben lassen. Die Möglichkeit dazu haben Sie in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang. Nötig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Bestätigung des International Office, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, benötigen Sie eine Kopie der Zusage der Gasthochschule. 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein. Meistens wird dies für das Wintersemester sein. Die Bestätigung des International Office über Ihre Vermittlung an eine unserer Partnerhochschulen liegt der Studierendenkanzlei zu diesem Zeitpunkt dann schon vor. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester ausgesprochen werden. Sollten Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, müssen Sie mit der Rückmeldung für das zweite Semester - meistens das Sommersemester - erneut einen Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei stellen. Hierzu ist nur der Antrag notwendig, da die Bestätigung für den Studienplatz an der Gasthochschule dort ja vom vorhergehenden Semester noch vorliegt. Die Rückmeldung und Beurlaubung für das zweite Semester können Sie schriftlich aus dem Ausland vornehmen.

Durch die Beurlaubung ruht Ihre Immatrikulation an der Universität Bamberg und Ihre Fachsemester zählen nicht weiter. Es gehen Ihnen somit keine Semester Ihrer Regelstudienzeit verloren. Gehen Sie beispielsweise nach dem vierten Fachsemester ins Ausland, kommen Sie nach Ihrer Rückkehr ein Jahr später ins fünfte Fachsemester. Sollten Sie sich jedoch Studienleistungen aus dem Ausland für Ihr Studium in Bamberg anrechnen lassen, können Sie vom jeweiligen Prüfungsausschuss im Fachsemester wieder hochgestuft werden. Informationen dazu, ab welchem Umfang an ECTS dies üblich ist, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss Ihres Studienfaches. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen genutzte Urlaubssemester im Falle einer Hochstufung dennoch als in Anspruch genommen gelten. Falls Sie versäumen, sich beurlauben zu lassen, zählen Ihre Fachsemester weiter, egal ob Ihnen später Studienleistungen aus dem Ausland angerechnet werden oder nicht. Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich.

Eine Exmatrikulation während Ihres Auslandsstudiums ist übrigens nicht möglich, da nur in Bamberg immatrikulierte Studierende an einem unserer Auslandsstudienprogramme teilnehmen dürfen.

Weiterhin erlischt durch eine Exmatrikulation Ihr Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende, in der Sie bei einer Beurlaubung weiter Mitglied bleiben. Durch die Europäische Auslandskrankenversichertenkarte (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, sind Sie dann in allen Europäischen Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, auch während Ihres Auslandsstudiums krankenversichert. Studierende, die privat versichert sind, müssen die für sie während eines Auslandsstudiums geltenden Bestimmungen mit ihrer Versicherungsgesellschaft abklären.

2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Zuständig für die Anrechnung ist nicht das International Office, sondern jeweils eine der entsprechenden Fachvertreterinnen oder einer der entsprechenden Fachvertreter der Universität Bamberg. Wenn Sie eine Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland planen, sollten Sie auf alle Fälle noch vor Ihrer Abreise mit den jeweiligen Bamberger Dozentinnen oder Dozenten Kontakt aufnehmen und sich Hinweise für Ihre Kurswahl im Ausland holen. Besorgen Sie sich hierzu Materialien über Ihre zukünftige Gasthochschule in der Bibliothek des International Office oder über das Internet. Oft werden Sie dann mit den Bamberger Fachvertreterinnen oder Fachvertretern bereits richtige Studienpläne aufstellen können und entsprechende Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abschließen. Zumindest aber werden Sie Hinweise erhalten, welche Arten von Kursen Sie im Ausland belegen sollten und aus welchen Studienjahren. Die Einstufung für Kurse liegt immer im Ermessen der Gasthochschule. Bitte erwarten Sie daher nicht, dass Sie als Bamberger Bachelor-Studierende oder -Studierender im Ausland für Masterkurse zugelassen werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass für Sprachkurse, welche nicht Bestandteil des jeweiligen Studiengangs an der Gasthochschule sind, Gebühren anfallen können. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Partneruniversitäten und in den Erfahrungsberichten.

Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland wieder bei Ihren Bamberger Dozentinnen oder Dozenten melden, ist es wichtig, dass Sie eine möglichst umfassende Dokumentation über die von Ihnen im Ausland absolvierten Kurse vorlegen können. Von Bedeutung sind vor allem Kursinhalte, Dauer, Art der Prüfungen und Noten.

Waren Sie während Ihrer Auslandssemester an der Universität Bamberg beurlaubt und erhalten anschließend Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt, ist es möglich, dass Ihnen wieder entsprechende Fachsemester angerechnet werden (s. oben). Wichtig für Sie ist: Das nachträgliche Hochstufen der Fachsemester geschieht nur, wenn Ihnen tatsächlich auch Studienleistungen anerkannt werden. Es ist also auf durchaus ratsam, sich für den Zeitraum des Auslandsstudiums vorher beurlauben zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie mit Dozentinnen oder Dozenten Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Solche Vereinbarungen sind nur eine Absichtserklärung. Die tatsächliche Anerkennung findet immer erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland statt, wenn Sie die Zeugnisse über Ihre bestandenen Prüfungen bei den entsprechenden Dozent:innen bzw. dem Prüfungsausschuss einreichen. Sollten Sie aber wegen Krankheit an Prüfungen im Ausland nicht teilnehmen können oder aber schlicht und einfach Prüfungen nicht bestehen, ist natürlich auch ihr Learning Agreement wertlos. Eine nachträgliche Beurlaubung in Bamberg ist auch in diesen Fällen nicht mehr möglich. 

Da das International Office an der Anrechnung von Studienleistungen nicht beteiligt ist, wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte immer direkt an die zuständige Fachvertreterin oder den zuständigen Fachvertreter und das für Sie zuständige Prüfungsamt.