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Im Internet gibt es Aufrufe, Marco und seiner Familie zu helfen.

Pressestelle/Universität Bamberg

Rechtsexperte Christian Rumpf beschäftigt sich mit dem Fall Marco W.

- Bianka Morgen

Jugendlicher Leichtsinn oder schwerwiegende Straftat?

Interview mit Christian Rumpf über den „Fall Marco W.“

Der Fall Marco W. Ein großes Medieninteresse hat in den letzten Monaten das Schicksal eines jugendlichen Türkei-Urlaubers hervorgerufen, dem der sexuelle Missbrauch eines minderjährigen Mädchens vorgeworfen wird. Wir Sprachen mit Rechtsexperte Christian Rumpf, Lehrbeauftragter der Universität Bamberg, über die Aussichten des Angeklagten.

Es ist der letzte Tag ihres Osterurlaubs in der Türkei: Marco W. wird mit seiner Familie zum Hotelmanager gerufen. Hier erwarten ihn zwei Männer, die den Jungen und seine Familie zum örtlichen Polizeipräsidium bringen. Ihm wird vorgeworfen, ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Tatsächlich hatte Marco mit einer jungen Engländerin aus der Hotelanlage geflirtet. Allerdings hatte sie sich als 15-Jährige ausgegeben. Zu diesem Zeitpunkt glaubt die ganze Familie noch, dass sich alles schnell aufklärt und sie mit ihrem Sohn bald nach Hause kann. Das war im April. Mittlerweile sitzt der 17-Jährige seit sieben Monaten in türkischer Untersuchungshaft. Sechs Verhandlungstage sind verstrichen – ohne Ergebnis!

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf, Honorarprofessor an der Universität Bamberg und Experte für das türkische Rechtssystem, erklärt im Interview, was Marco zu erwarten hat und ob das scheinbar langsame Voranschreiten des Prozesses wirklich so unüblich ist.

Herr Rumpf, ist es vergleichsweise normal, dass Marco W. bereits über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft ist?

Natürlich ist eine so lange Untersuchungshaft hart. Aber die türkische Justiz ist hier nicht brutal oder unverhältnismäßig. Schon gar nicht im Vergleich zur italienischen oder deutschen Justiz in solchen Fällen. Dem jungen Mann wird eine schwere Straftat vorgeworfen. Außerdem besteht Fluchtgefahr. Hier beträgt die Höchstdauer der U-Haft bis zu drei Jahren.

Aber auch die Verhandlung scheint nicht vorwärts zu kommen. Woran liegt das?

Dass keine wesentlichen Entwicklungen eingetreten sind, hängt hauptsächlich damit zusammen, dass das Opfer weder vom Gericht noch von Marcos Verteidigern persönlich zum Tathergang befragt werden konnte. Und ohne das Erscheinen des Mädchens im Gerichtssaal wird es schwer, ein ordentliches Urteil zu fällen.

Charlottes Anwalt Ömer Aycan hat eine schriftliche Aussage seiner Mandantin vorgelegt. Inwieweit kann diese vom Gericht berücksichtigt werden?

Ob das Gericht die schriftliche Aussage von Charlotte verwendet, kann ich nicht sagen. Im Prinzip ist diese Aussage wertlos, hierzu müsste das Gericht Charlotte persönlich hören. Denkbar wäre auch eine Anhörung in England. Allerdings habe ich den Eindruck, dass das Gericht die schriftliche Aussage immerhin für die Verlängerung der Untersuchungshaft verwendet hat. Dies ist nicht unzulässig. Denn für die Anordnung oder Verlängerung der Untersuchungshaft genügt ja der dringende Tatverdacht.

Wie beurteilen Sie Aycans Vorgehen?

Er vertritt Charlotte so, wie man es von einem Strafverteidiger erwarten darf. Wahrscheinlich sieht sich der Anwalt aber nicht nur als Vertreter der Interessen von Charlotte, sondern vor allem auch ihrer Eltern, die ihn ja vermutlich bezahlen. Denn nur so kann ich mir seine harte Linie erklären. Es fällt auch auf, dass sich – jedenfalls in den uns zugänglichen Medien – noch kein britischer Anwalt zu Wort gemeldet hat, während sich für Marco ausschließlich deutsche Anwälte melden.

Mit welcher Strafe muss Marco nun rechnen?

Das ist schwierig zu sagen. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, etwa ob Marco beweisen kann, dass er dachte, die Engländerin sei 15 Jahre alt. Dann würde es voraussichtlich zu einer Haftstrafe von zwei bis drei Jahren kommen – eventuell auf Bewährung. Nicht  zu unterschätzen ist aber die Gefahr einer Verschärfung, denn die Staatsanwaltschaft geht von Kindesmissbrauch aus. Dies würde für den Minderjährigen eine Höchststrafe von zehn Jahren bedeuten. Sollte bewiesen werden, dass Marco mit dem schlafenden Mädchen – also ohne ihr Einverständnis – Verkehr hatte, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Höchststrafe ist aber eher unwahrscheinlich. Vermutlich wirkt sich das Verhalten des Mädchens, für das auch ihre Eltern Verantwortung tragen, strafmildernd aus.

Der Fall hat in der Öffentlichkeit und in den Medien hohe Wellen geschlagen. Insbesondere wurden die Haftbedingungen in der Türkei diskutiert. Dort gibt es teilweise 30-Mann-Zellen. Wie sehen die Gefängnisse dort tatsächlich aus?

Rechtlich müssen auch in der Türkei Straf- und Untersuchungshäftlinge sowie Erwachsene und Jugendliche getrennt werden. Zurzeit kann es durchaus sein, dass diese Trennung noch nicht konsequent durchgeführt wird. Aber interessant ist, dass kleinere Hafteinheiten (zum Beispiel Sechs-Mann-Zellen) von der türkischen Öffentlichkeit als „Isolationsfolter“ bezeichnet werden, in der die Häftlinge nicht sozial integriert werden. Andererseits kann es in großen Zellen natürlich eher zur Bildung von bandenähnlichen Strukturen kommen. Ob dies in Antalya der Fall ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Dieser Prozess betrifft nicht nur Opfer und Täter, sondern auch internationale Beziehungen zwischen drei Ländern. In Deutschland haben sich einige Politiker sehr negativ gegenüber der türkischen Justiz geäußert.

Einige deutsche Politiker haben sich in der Tat sehr unglücklich verhalten und sich eklatant schlecht informiert gezeigt. Ich bin der Meinung, dass auch die britische Perspektive einbezogen werden muss. Das wäre Aufgabe der deutschen Politik. Der deutschen und britischen Regierung muss klar werden, dass wir es hier nicht mit zwei, sondern mit drei Perspektiven zu tun haben, die gegeneinander stehen. Und wenn dann wenigstens Briten und Deutsche eine gemeinsame Position fänden, die auch die türkische Perspektive respektiert, dann könnte möglicherweise allen Beteiligten geholfen werden. Und damit letztlich auch Marco. Denn auch wenn die Schwere der Tat als solche nicht kleingeredet werden sollte, so ist sie doch wohl eher das Produkt jugendlicher Unbedarftheit als das eines Sexualverbrechers.

Der nächste Verhandlungstermin soll am 20. November stattfinden. Ob das Gericht dann endlich zu einem Ergebnis kommt, wird sich zeigen. Der 17-jährige Marco hat bisher nicht nur ein Schuljahr, sondern auch sieben Monate seines Lebens verloren. Wie es Charlotte tatsächlich geht, weiß bisher niemand.