Aktuelle Ausschreibungen
(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)
Ausschreibungen 2025
Wübben Stiftung zum Thema "Big Data", Fristen je nach Fach unterschiedlich
Die Wübben Stiftung Wissenschaft sucht im Jahr 2025 in den Gesellschafts-, Natur-, Technik- und Geisteswissenschaften innovative Projektideen zum Thema „Big Data“. Erfolgreiche Antragstellende erhalten 50.000 Euro für die Durchführung einer dreitägigen Sandpit-Veranstaltung. Bis zu 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen (ab Promotion) können in einer kreativen und interdisziplinären Umgebung neue Forschungsansätze entwickeln. Es gibt eine Überschrift, aber keine weiteren Vorgaben. Die Fristen lauten wie folgt:
- Big Data in den Gesellschaftswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Januar 2025, Einreichungsfrist 1. März 2025
- Big Data in den Naturwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. April 2025, Einreichungsfrist 1. Juni 2025
- Big Data in den Technikwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Juli 2025, Einreichungsfrist 1. September 2025
- Big Data in den Geisteswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Oktober 2025, Einreichungsfrist 1. Dezember 2025
Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie unter https://www.wuebben-stiftung-wissenschaft.org/program/sandpit.
BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2025
Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:
- den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
- die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
- die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
- den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens
- zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)
zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Stifterverband: Futureversities, Bewerbungsschluss: 15.09.2025
Im Sommer 2024 hat der Stifterverband eine Explorationsstudie zu neuen Formen der tertiären Bildung veröffentlicht. Die Ergebnisse haben verdeutlicht, dass insbesondere in der Integration unterrepräsentierter Gruppen, in der institutionellen Agilität sowie in der Gestaltung von Lernerfahrungen und Zukunftskompetenzen große Innovationspotenziale liegen. Selbst bei erfolgreicher Pilotierung von Veränderungsmaßnahmen stellen deren strukturelle Verankerung und nachhaltige Skalierung häufig zentrale Herausforderungen dar. An dieser Stelle setzt das neue Förderprogramm „Futureversities“ an, welches der Stifterverband gemeinsam mit der Heinz Nixdorf Stiftung im Rahmen der Zukunftsmission Bildung initiiert. Mit „Futureversities“ möchte der Stifterverband ab November 2025 bis zu sechs Hochschulen unterstützen, die wirksame Zukunftskonzepte institutionell etablieren und einrichtungsüberreifend skalieren möchten. Ziel ist es, die transformative Kraft erfolgreicher Ansätze zu stärken, ihre Wirkung langfristig zu erhöhen und so Impulse für das gesamte Hochschulsystem zu setzen. Die Ausarbeitung eines Konzepts sollte von interdisziplinären Kernteams ausgehen, die drei bis fünf Mitglieder umfassen und Personen mit Umsetzungsverantwortung und direkter Anbindung an hochschulische Steuerungsprozesse enthalten sollten.
Die Förderung umfasst:
- 100.000 Euro für bis zu 24 Monate
- Begleitende Formate wie Peer-Learning, Coaching, Workshops
- Aufnahme in das Futureversities-Netzwerk
Bewerbungsschluss ist der 15. September 2025.
Zur Ausschreibung wird ein digitaler Workshop angeboten werden, der am 3. und 4. Juli 2025 (jeweils 10.00 bis 12.30 Uhr, Anmeldung bis zum 2. Juli erforderlich) stattfinden wird. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Workshop finden Sie unter https://www.stifterverband.org/futureversities. Interessierte Forschende werden geben, sich bis zum 15. August bei Z/FFT zu melden.
Volkswagen Stiftung: Scoping Workshops; Frist: 16.09.2025
Scoping Workshops
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Workshops im Tagungszentrum Xplanatorium Schloss Herrenhausen, Hannover
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen, ggf. internationale Mitantragstellende
- Zusatzleistungen: Kinderbetreuungskosten, Unterstützung der Veranstaltungsvorbereitung
- Online-Sprechstunde am 5. August 2025, 10.00–11.30 Uhr
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/scoping-workshops
Innovationsausschusses G-BA: Versorgungsforschung, Frist: 23.09.2025
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Folgende Themenfelder sollen adressiert werden:
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von übergeordneten Leitlinien zu häufigen Beratungsanlässen sowie Zusammenführung von Leitlinien bei einer Aktualisierung oder Weiterentwicklung
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung von Hilfen, Formaten zur Unterstützung der Disseminierung/Implementierung unter Berücksichtigung der Informationsbedürfnisse verschiedener Adressaten
- Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien zur Erstversorgung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal und strukturierte Abfrage zur Steuerung von Patientinnen und Patienten in der Notfall- und Akutmedizin
- Frist Anträge: 23. September 2025 (12.00 Uhr), weitere Informationen: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-medizinische-leitlinien-medll.62
BMBF: „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“, zweistufig, Frist Projektskizzen: 30.09.2025
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen.
Gefördert werden Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen. Daneben wird ein wissenschaftliches Begleitvorhaben, das einzelne übergreifende Fragestellungen (zum Beispiel Best-Practice-Analyse) bearbeitet, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten zusammenführt und diese nach außen hin sichtbar macht.
Zuwendungen für Tätigkeiten an Hochschulen, die nicht in den wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 28. Februar 2025 (Forschungsvorhaben mit präventivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) bzw. bis zum 30. September 2025 (Forschungsvorhaben mit reaktivem Schwerpunkt des Risiko- und Krisenmanagements) vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/10/2024-10-24-bekanntmachung-resiliente-versorgung.html nachlesen.
VolkswagenStiftung: Impulse für das Wissenschaftssystem: Strategische Experimentierräume - Hochschulentwicklung braucht Flexibilität, zweistufig, Frist Projektkonzepte: 30.09.2025
Die deutschen Universitäten haben die eigene Strategiefähigkeit in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehr erfolgreich entwickelt. Inzwischen stoßen sie jedoch zunehmend an gesetzliche und bürokratische Grenzen, die ihre weitere strategische Entwicklung hemmen und sie an der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben in einer sich dynamisch verändernden Welt hindern. Um Bewegung in diese festgefahrene Situation zu bringen, möchte die VolkswagenStiftung einen gezielten Impuls setzen. Sie lädt Universitäten im Verbund mit den zuständigen Ministerien ein, Experimentierräume zu eröffnen und zu gestalten, um neue Formen länder- oder institutionenübergreifender Kooperation zu erproben. Dazu sollen seitens der Politik hemmende Regelungen außer Kraft gesetzt und neue Freiräume für die strategische Weiterentwicklung der Universitäten geschaffen werden.
Gefördert werden strategische Projekte mit einer maximalen Fördersumme von 500.000 Euro und einer Laufzeit von zwei bis fünf Jahren, innerhalb derer neue Lösungswege erprobt werden, die bisher aufgrund gesetzlicher oder bürokratischer Regelungen nicht umgesetzt werden konnten. Antragstellende Universitäten sind daher aufgefordert, mit den zuständigen Ministerien in einen Dialog zu treten, um die erforderlichen Ausnahme- und Sonderregelungen zu schaffen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektkonzepte (mit einem max. Umfang von 10 Seiten) können durch die Hochschulleitung über das Förderportal der Stiftung bis zum 30. September 2025 (18.00 Uhr) eingereicht werden.
Online-Informationsveranstaltungen zur Ausschreibung finden am 21. Mai 2025 (14.00 bis 15.00 Uhr) sowie am 17. Juni (11.00 bis 12.00 Uhr) statt. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich.
Weitere Details zur Ausschreibung und zu den Informationsveranstaltungen finden Sie unter https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/impulse-fuer-das-wissenschaftssystem-strategische-experimentierraeume-hochschulentwicklung-braucht-flexibilitaet. Den vollständigen Ausschreibungstext können Sie unter https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/documents/2025-38_merkblatt_strategische-experimentierraeume.pdf nachlesen.
Communicator-Preis 2026; Frist: 30.09.2025
Mit dem Communicator-Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) seit dem Jahr 2000 Wissenschaftler aus, die ihre Fachgebiete und Forschungsarbeiten einem breiten Publikum innovativ, vielfältig und nachhaltig zugänglich machen und sich darüber hinaus um den immer notwendigeren Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit verdient machen. Eine Jury aus Kommunikationsexpertinnen und -experten unter dem Vorsitz eines Präsidiumsmitglieds der DFG kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen Stifterverband und DFG die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 30. September 2025 über das ELAN-Portal der DFG eingereicht werden (die Registrierung bei ELAN muss bis zum 23. September 2025 erfolgt sein).
Die Auswahl und Bekanntgabe der oder des Ausgezeichneten erfolgen im Frühjahr 2026. Die Preisverleihung findet am 29. Juni 2026 im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Bonn statt.
Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-65.
Innovationsausschusses G-BA: Versorgungsforschung, Frist: 21.10.2025
Themenspezifische Förderbekanntmachung
Folgende Themen sollen adressiert werden:
- Analyse und Entwicklung von Interventionen zur Primärprävention von nichtübertragbaren Krankheiten im haus- sowie im kinder- und jugendärztlichen Setting
- Transplantationsmedizinische Versorgung fördern – Erkennung und Meldung potenzieller postmortaler Organspender in den Krankenhäusern analysieren und Handlungsempfehlungen ableiten
- Versorgungsforschung zur Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Never Event Registers als Fehlermelde- und Lernsystem
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
- Gesundheitliche Versorgung von Pflegebedürftigen in der Regionalperspektive
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Augenerkrankungen
- Wissenschaftliche Evaluation der Blankoverordnung: Behandlungsstandards und Versorgungsqualität in der Heilmittelversorgung
- Frist: 21. Oktober 2025 (12.00 Uhr), weitere Informationen: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.61
Themenoffene Förderbekanntmachung
Für Anträge, die keinem der obengenannten Themenfelder zuzuordnen sind
- Frist: 21. Oktober 2025 (12.00 Uhr), weiter Informationen: https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenoffenen-bereich.60
VolkswagenStiftung: Forschung über Wissenschaft: Sommerschulen und Workshops; Frist: 30.10.2025
Forschung über Wissenschaft: Sommerschulen und Workshops
- Fachgebiete: Disziplinen, die über Wissenschaft forschen
- Art der Förderung: Sommerschulen und Workshops
- Zielgruppe: Forschende ab Promotion an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, ggf. internationale Mitantragstellende
- wichtig zu wissen: Veranstaltungen richten sich an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/forschung-ueber-wissenschaft-sommerschulen-und-workshops
BMFTR Vernetzungsprojekten: Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung; Frist Projektskizzen: 31.10.2025)
Vielfalt im Wissenschaftssystem ermöglicht es, wissenschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und somit umfassendere Forschungserkenntnisse zu erzielen. In Übereinstimmung mit den Dimensionen der Charta der Vielfalt, die unter anderem Migrationsgeschichte, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Orientierung umfassen, soll diese Förderrichtlinie dazu beitragen, die Diversität in der Wissenschaft zu stärken. Ziel ist es daher, den Austausch und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren des Wissenschaftssystems, insbesondere von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu fördern, um zur Stärkung von Vielfaltsperspektiven beizutragen, Barrieren abzubauen und so Vielfaltsaspekte im Wissenschaftssystem strukturell zu stärken. Gefördert werden:
- Austausch- und Vernetzungsmaßnahmen, die die Stärkung einer diversen Wissenschaftslandschaft und Kommunikationskultur zum Ziel haben
- Formate zum Austausch über die Wirksamkeit struktureller Maßnahmen (zum Beispiel Best Practice-Austausch)
- Austauschformate zur Reflexion von Beratung und Unterstützung in Wissenschaftsorganisationen mit dem Ziel, Empowerment- und Informationsangebote zu schaffen und Zuständigkeiten von Beratungsstellen zu schärfen
Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme bis 50.000 € und einer Laufzeit von max. 18 Monaten. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 % gefördert werden, eine Projektpauschale wird nicht gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 31. Oktober 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Weitere Fristen für die Einreichung von Skizzen sind der 31. Juli 2026 und der 30. April 2027.
Die vollständige Bekanntmachung ist unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-11-bekanntmachung-vielfalt-verbindet.html?view=renderNewsletterHtml einzusehen. Eine Info-Veranstaltung zum aktuellen Call findet am 17. September 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt (weitere Informationen: https://projekttraeger.dlr.de/de/foerderung/foerderangebote-und-programme/vielfalt-verbindet).
Daimler und Benz Stiftung: Forum Forschung; Frist: 31.10.2025
Die Förderlinie „Forum Forschung“ bündelt Fördervorhaben der Daimler und Benz Stiftung, die sich durch wissenschaftliche Originalität, gesellschaftliche Relevanz und einen überschaubaren Projektumfang auszeichnen. Diese Förderung richtet sich an vielversprechende wissenschaftliche Projekte kleineren Umfangs aus sämtlichen Fachdisziplinen. „Forum Forschung“ richtet sich an Wissenschaftler, die innovative wissenschaftliche Vorhaben mit gesellschaftlicher Relevanz umsetzen möchten. Gefördert werden sowohl grundlagenorientierte als auch anwendungsnahe Forschungsvorhaben. Auch Vorhaben mit Pilotcharakter oder die Vorbereitung größerer Drittmittelanträge sind förderfähig.
Für ein Forschungsprojekt können unabhängige Forschungsgruppenleiter, die während der gesamten Laufzeit des Projekts fest oder temporär an Hochschulen oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland angestellt sind, Mittel in Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind neben Professoren, Juniorprofessoren und Habilitanden auch Personen, die über Leitungserfahrung verfügen, etwa Postdoktoranden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden und bereits eine eigene Forschungsgruppe leiten.
Anträge sind der Stiftung bis zum 31. Oktober 2025 online über https://www.daimler-benz-stiftung.de/portale/de/forum-forschung vorzulegen.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/images/forschen/forum-forschung/pdf/AusschreibungDE-_Forum-Forschung_2025.pdf sowie auf der Programm-Website https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/forschen/forum-forschung-2.html.
Daimler und Benz Stiftung: Ladenburger Kolleg; zweistufig; Frist Projektskizzen: 31.10.2025 - (Überschrift anklicken um zur Ausschreibung zu gelangen)
Mit den Ladenburger Kollegs möchte die Daimler und Benz Stiftung wichtige gesellschaftliche Trends an der Schnittstelle Mensch, Technik und Umwelt aufgreifen. In einer Zeit, in der medial und politisch einfache Antworten auf schwierige Fragen und einfache Erklärungen für komplexe Zusammenhänge oft verlockend erscheinen, geben die Ladenburger Kollegs Raum für Fragestellungen, die durch scheinbar unüberwindbare Zielkonflikte gekennzeichnet sind. Diese Fragestellungen sind einerseits geprägt durch die Vielzahl der beteiligten Akteure (Konsumenten, Unternehmen, Politik, Gesellschaft, Medien etc.) mit ihren vielfältigen Interessen und den zeitlichen Versatz ihrer Entscheidungen und deren langfristigen Folgen.
Die Stiftung fördert in den nächsten Jahren in der Förderlinie Ladenburger Kolleg das Thema „Die Rolle und Bedeutung von Erfahrungswissen in Zeiten von künstlicher Intelligenz" und stellt für einen Forschungsverbund einen Betrag in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von max. drei Jahren zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unabhängige Forschungsgruppenleiterinnen und -leiter (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren, Habilitierende) an Hochschulen und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind der Stiftung bis zum 31. Oktober 2025 vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/forschen/ladenburger-kollegs.html sowie in den angehängten Ausschreibungstexten (deutsch und englisch).
DFG: Rethinking Disinformation (Re:DIS), (SPP 2573), Frist: 01.11.2025
Im März 2025 hat der Senat der DFG an der Humboldt-Universität Berlin das Schwerpunktprogramm „Rethinking Disinformation (Re:DIS)“ eingerichtet. Das Schwerpunktprogramm geht theoretischen Grundlagenfragen nach, die an den Schnittstellen mehrerer Fächer liegen. Bisher wird beispielsweise über Fake News und Verschwörungstheorien in der Philosophie, der Psychologie, der Kommunikations- und der Medienwissenschaft und im Medienrecht geforscht, ohne dass die Forschungs- und Diskussionsstände der jeweiligen Nachbarfächer bekannt wären. Re:DIS soll eine gemeinsame Forschungsplattform für die Desinformationsforschung verschiedener Fachgebiete schaffen.
Zu den Zielen von Re:Dis gehört es, einen gemeinsamen begrifflichen und theoretischen Rahmen zu erarbeiten und insbesondere Grenzfälle von Desinformation, in denen die Überzeugungsbildung der Adressaten subtil manipuliert wird, besser zu verstehen. Dies ist unter anderem für die rechtliche Regulierbarkeit von Desinformation unerlässlich: Die Gesellschaft und der Gesetzgeber müssen begründet entscheiden, welche Art von Desinformation in einer liberalen Demokratie in Kauf zu nehmen ist und welche aus dem Schutzbereich der Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit herausfällt.
Anträge für die erste Förderperiode (2026 bis 2029) können bis zum 1. November 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Call finden Sie unter: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-45
StMWK-Programm: NewNormal KI; Frist Anträge erste Förderrunde: 03.11.2025
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und die vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. stellen den staatlichen bayerischen Universitäten, Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den kirchlichen Hochschulen sowie den Kunsthochschulen in einem Kooperationsprojekt Mittel in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 zur Verfügung, um Konzepte zu entwickeln, die Künstliche Intelligenz (KI) in die Hochschullehreintegrieren, oder Konzepte zu entwickeln, welche die Hochschullehre an die Veränderungen anpassen, die KI mit sich bringt. Dabei sollen Erkenntnisse und Erfahrungen aus bestehenden Projekten, Digitalisierungsstrategien und Lernkurven der jüngeren Vergangenheit gebündelt, hinterfragt und reflektiert werden, um in Folge Strategien und Konzepte für die Hochschulen zu entwickeln, die eine zukunftsweisende und flächendeckende innovative Transformation der Lehre bewirken.
Insgesamt werden zwei Projektrunden aufgelegt:
1. Förderphase: 01.03.2026–30.09.2027
2. Förderphase: 01.03.2028–30.09.2029
Bewerbungen sind in jeder Förderphase gesondert möglich. Die Projektlaufzeit beträgt drei Hochschulsemester. Ein Zusammenschluss von Hochschulen ist ausdrücklich erwünscht. In jeder Förderphase können insgesamt vier Projekte in einem Umfang von jeweils maximal 135.000 Euro gefördert werden. Zusätzlich wird ein nennenswerter finanzieller Eigenanteil der Hochschulen erwartet, der im Antrag darzustellen ist. Die Hochschulen werden gebeten, ihre Anträge gemäß der beiliegenden Antragsvorlage (Anlage 1) und den dazugehörigen Leitlinien (Anlage 2) auszuarbeiten.
Anträge können als PDF-Dokument bis zum 3. November 2025 (17.00 Uhr) über die Mail-Adresse ReferatL.1(at)stmwk.bayern.de eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.
t3://file?uid=381522(29.3 KB, 2 Seiten) = (Anlage1)
t3://file?uid=381521(44.3 KB, 3 Seiten) = (Anlage2)
VolkswagenStiftung: Opus Magnum, Frist: 04.11.2025
Fachgebiet: Geistes-/Kultur- und Gesellschaftswissenschaften
- Art der Förderung: Finanzierung einer Vertretungsprofessur
- Zielgruppe sind Professorinnen und Professoren, die ein größeres wissenschaftliches Werk verfassen wollen
- bis zu 195.000 Euro
- max. 18 Monate
- Voraussetzung: Lebenszeitanstellung als Professorin oder Professor an einer Hochschule in Deutschland
- Antragstellung erst ab Frühjahr 2025 möglich
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/opus-magnum
BMFTR: Wissenschafts- und Hochschulforschung: Erhebung und Verwendung von Forschungsinformationen in der Wissenschaft; zweistufig; Frist Projektskizzen: 14.11.2025
Die Bedeutung standardisierter und nutzungsfreundlicher Forschungsinformationen nimmt kontinuierlich zu. Ein wichtiger Referenzrahmen für die Standardisierung von Forschungsinformationen in Deutschland ist der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland, der eine gemeinsame Grundlage für deren Strukturierung und Austausch schafft. Der vorliegende Förderaufruf adressiert Reallabore, die unter realen Bedingungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis die Erhebung und Verwendung nutzerfreundlicher, standardisierter und KDSF-konformer Forschungsinformationen in der Wissenschaft für eine breite Umsetzung in die Praxis erforschen und erproben sollen.
Der Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“. Er ist dem Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung, Teilmodul D2 der Rahmenbekanntmachung zugeordnet.
Gefördert werden Verbund- und Einzelprojekte. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 14. November 2025 elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Am 16. September 2025 findet von 13.00 bis 14.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zu der Fördermaßnahme statt, für die eine Anmeldung erforderlich ist (Link Registrierung: https://vdivdeit-wiho.webex.com/weblink/register/r9c238abbd54f6a9559a54afb1593ac6e).
Den vollständigen Text des Förderaufrufs können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-29-foerderaufruf-forschungsinformationen.html einsehen, denjenigen der Rahmenbekanntmachung unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/11/2023-11-10-Bekanntmachung-WiHo.html. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 15. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.
BMFTR:Postdoc Starting Grants „Zukunft eHealth“; zweistufig; Frist Projektskizzen: 17.11.2025
Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, durch innovative In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern.
Zuwendungszweck ist die Förderung von ersten eigenständigen Forschungsprojekten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach ihrer Promotion, in denen innovative In-silico-Ansätze für die Biomedizin entwickelt werden und die datengetriebene Gesundheitsforschung vorangebracht wird. Es werden ausschließlich Einzelvorhaben an Hochschulen gefördert. Diese müssen von den projektleitenden Postdocs konzipiert und federführend umgesetzt werden.
Die Forschungsprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger Jülich (PtJ) bis zum 17. November 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 15. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-14-bekanntmachung-ehealth.html nachlesen.
BMFTR: Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen; zweistufig; Frist Projektskizzen: 17.11.2025
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsverbünde fördern, die den großen Bedarf an passfähigen Innovationen für eine beschleunigte Transformation hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Hochschulen mit der Bewältigung der Transformationsherausforderungen der sie umgebenden Städte und Regionenverbinden. Die Hochschulen sollen hierbei als Innovationslabore fungieren. Konkret sollen die Projekte ermöglichen, an Hochschulen sowie bei städtischen und regionalen Partnern beispielsweise Treibhausgas-Emissionen zu senken, Flächen- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Biodiversität zu schützen und Klimaanpassung zu verbessern sowie dies mit hoher Lebensqualität, lokaler Resilienz und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung vor Ort zu verbinden. Hierbei gilt es insbesondere, zielführende institutionenübergreifende Governanceprozesse zu erproben, rechtliche Hürden zu überwinden und vorhandene Budgets für nachhaltige Transformationsprojekte zu priorisieren.
Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen die Hochschule die Verbundkoordination übernimmt. In der Regel sollen sich Verbünde aus maximal fünf Verbundpartnern zusammenschließen. Besonders erwünscht ist eine Beteiligung der jeweiligen Kommune im Verbund. Jede Hochschule darf nur in einem Projekt die Verbundkoordination übernehmen. Die Verbundprojekte sollen durch ein wissenschaftliches Begleitprojekt flankiert werden.
Die Verbundprojekte haben eine Laufzeit von drei Jahren, das wissenschaftliche Begleitprojekt bis zu vier Jahre. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 17. November 2025 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-20-bekanntmachung-hochschulen.html einsehen.
BMFTR: Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft; zweisufig; Frist Projektskizzen: 30.11.2025
Kulturelles Erbe ist elementar für das Selbstverständnis von Gesellschaften. Historische Kulturlandschaften und Bauten, Kunst, technische Errungenschaften, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände transportieren ebenso wie Kulturtechniken, soziokulturelle Praktiken und Wissensbestände als materielles und immaterielles Kulturerbe Weltbilder sowie gesellschaftliche Werte und Normen. Ziel der vorliegenden Richtlinie ist die Ergänzung der bisherigen Förderung um Forschungsprojekte, die zum einen das konkrete Anwendungspotenzial von Kulturerbe-Forschung und die Inwertsetzung von Kulturerbe zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, zum anderen aber auch die Gefährdung durch (politische) Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Blick nehmen.
Gefördert werden interdisziplinäre Einzel- und Verbundprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen. Die Förderlaufzeit beträgt max. drei Jahre. Zuwendungen an Hochschulen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Sowohl bei Verbund- als auch bei Einzelprojekten muss die Federführung bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen. Forschung, die ausschließlich der Bewahrung von Kulturerbe dient, reine Restaurierungsforschung, reine Digitalisierungsansätze sowie Produktentwicklung können im Rahmen der Förderrichtlinie prinzipiell nicht gefördert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 30. November 2025 elektronisch über das Portal „easy-Online“ vorzulegen.
Den Text der Förderrichtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-28-bekanntmachung-kulturerbe.html einsehen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden
BMFTR: Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland, zweistufig, Frist Projektskizzen: 08.12.2025
DDR-bezogene Forschung ist – trotz ihrer erheblichen Relevanz für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und das Verständnis der deutschen Gegenwartsgesellschaft – in der hiesigen Hochschullandschaft nach wie vor nicht ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend institutionell verankert. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), diesem Befund entgegenzuwirken und im Wege der Projektförderung den Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Hochschulen in Deutschland und die überregionale Vernetzung der Standorte gezielt zu fördern. Entsprechende Vorhaben der Hochschulen können insbesondere eine Forschungsprofessur und eine möglichst interdisziplinäre Nachwuchsgruppe beinhalten.
Gefördert werden Einzelvorhaben mit einer maximalen Projektlaufzeit von fünf Jahren. Je Standort soll die Förderung 2,5 Mio. Euro (ohne Projektpauschale) nicht überschreiten. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen, die in den nicht-wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 8. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/06/2025-06-13-bekanntmachung-ddr-hochschulen.html nachlesen.
BMFTR Juniorverbünden: „Zukunft eHealth“; Frist Projektskizzen: 15.12.2025
Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, durch innovative In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundvorhaben, deren Teilprojekte an mindestens zwei verschiedenen Hochschulen durchgeführt und von wissenschaftlich herausragenden Postdocs konzipiert und geleitet werden. Diese sogenannten Juniorverbünde sollen aus drei bis vier Arbeitsgruppen unterschiedlicher Fachrichtungen aus den MINT-Fächern, der Medizin und/oder anderen für den Bereich eHealth relevanten wissenschaftlichen Disziplinen bestehen.
Die Verbundvorhaben können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 15. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 15. November 2025 bei Z/FFT zu melden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-14-bekanntmachung-zukunft-ehealth.html nachlesen.
DFG-Pilotmaßnahme: Forschungsgroßgeräte: Geräteerneuerung, Frist: 31.12.2025
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusätzliche Antragsmöglichkeiten im Programm Forschungsgroßgeräte eröffnet, um vorhandene Großgeräte für einen verlängerten Einsatz in der Forschung zu erneuern bzw. zu ertüchtigen. In diesem Rahmen können auch Anträge gestellt werden, bei denen die Investitionskosten für die Erneuerung unterhalb der üblichen Schwellenwerte des Forschungsgroßgeräte-Programms liegen. Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden.
Die Pilotmaßnahme ist zeitlich begrenzt und ermöglicht die Antragseinreichung ab dem 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2025. Dem Antragstitel, also der herstellerneutralen Gerätebezeichnung im elan-Portal in deutscher und englischer Sprache, sollte zur Kennzeichnung „(Erneuerung)“ bzw. „(renewal)“ beigefügt werden.
Die DFG bietet zur Pilotmaßnahme eine digitale Informationsveranstaltung an (Link: https://dfg.webex.com/dfg/j.php?MTID=me4a094999a2cbc335d8f011df8e1e7d6). Diese findet am 13. Mai 2025 von 13.00 bis 15.00 Uhr statt.
Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-30. Interessierte Forschende werden gebeten, sich ab dem 1. Juli 2025 bei Z/FFT zu melden.
Ausschreibungen jährlich, wiederkehrend, jederzeit
DRIVE4excellence - Anschubfonds für koordinierte Verbundanträge, Einreichung jederzeit
Potentiale bündeln, Zusammenarbeit fördern
DRIVE4excellence ist eine neue, über den Hochschulrahmenvertrag finanzierte Fördermaßnahme, die das bestehende Angebot der hochschulinternen Forschungsförderung an der Universität Bamberg ergänzt.
Mit dem Anschubfonds DRIVE4excellence unterstützt die Universität Bamberg Forschende bei der Initiierung und Ausarbeitung von Anträgen für koordinierte Verbundforschungsvorhaben, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Universität in diesem Bereich zu erhöhen. Dies betrifft Vorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – darunter Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – oder durch das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der Europäischen Union finanziert werden sollen.
Ziel ist es, Antragstellende durch gezielte personelle Unterstützung zu entlasten und damit qualitativ hochwertige Anträge mit hoher Erfolgschance zu ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben, die thematisch einem Forschungsfeld zuzuordnen sind, das aktuellen profilbildenden Forschungsschwerpunkten sowie bestehenden oder entstehenden Profilinitiativen der Universität Bamberg entspricht und zur weiteren Profilschärfung beiträgt.
Die Antragstellung erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. Dieses ist ausschließlichelektronisch und als zusammenhängendes PDF-Dokument über die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de einzureichen. Ausgedruckte Anträge oder Anträge per Hauspost werden nicht angenommen.
Vorab wird um Information an das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Z/FFT) gebeten, damit die Universitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden kann.
Die Anträge zur Förderung über DRIVE4excellence können jederzeit eingereicht werden.
VolkswagenStiftung: Data Reuse- zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten, Antragstellung jederzeit
- Data Reuse- zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten
- Fachgebiete: alle
- Art der Förderung: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
- Fördersumme: bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die Stiftung, Antragstellung ist bis 6 Monate nach Projektende möglich
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/data-reuse-zusaetzliche-mittel-fuer-die-aufbereitung-von-forschungsdaten
Volkswagen Stiftung: Data Reuse–zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten, Einreichung jederzeit
- Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten
- alle Fachgebiete
- Förderart: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die Stiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
- weitere Informationen https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/data-reuse-zusaetzliche-mittel-fuer-die-aufbereitung-von-forschungsdaten
BMBF: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.
Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.
BMFTR: Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit; zweistufig; Einreichung Skizzen jederzeit
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario vollständig nachzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben in Form von anwendungsnahen FuE-Projekten. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, dazu wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Es gilt keine Einreichfrist.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/07/2025-07-25-bekanntmachung-sicherheit.html nachlesen.
BMBF: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.
Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Wassermanagement
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.
Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.
Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend
Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.
Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.
Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.
Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .
Kongressförderung in Bayern (StMELF); Einreichung fortlaufend
Mit der Kongressinitiative Bayern möchte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Bayern als Standort für (wissenschaftliche) Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen attraktiver machen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land und damit gezielt neue Impulse in ländliche Räume bringen. Antragsberechtigt sind neben Agenturen, Vereinen, Personengesellschaften sowie selbstständig und freiberuflich Tätigen auch Hochschulen. Für die Förderung (mindestens 12.000 Euro) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
- Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.
Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.
VW-Stiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit
Forschungsdaten sind sozusagen das A und O: die Grundlage und das Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglichen den Fortschritt in der Wissenschaft ebenso wie die Qualitätsprüfung durch Replikation. Deshalb unterstützen wir Open Data im Kontext unserer Open Science Policy.
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- gefördert wird: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für den Data Reuse
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
Was wird gefördert?
Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, werden den Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung gestellt, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium verfügbar machen können.
Der Corpus der für den Data Reuse aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und der Antrag zusammen mit dem Repositorium als Mitantragsteller:in eingereicht wird.
Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit
Programmziel
Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls.
Programmbeschreibung
Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.
Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.
Im Rahmen des Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.
BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität", zweistufig, Fristen: jährlich 15.01. und 15.07.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen.
- Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und -Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).
- Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene; Frist: 14.04.2026 und 06.04.2027
Momentum – Förderung für Erstberufene
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Konzepte zur Perspektiverweiterung
- bis zu 850.000 EUR (erste Phase); bis zu 200.000 EUR (zweite Phase)
- 4 Jahre (erste Phase); 2 Jahre (zweite Phase)
- Zielgruppe: Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
- keine Projektförderung, Kurzantrag
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/momentum-foerderung-fuer-erstberufene
Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes und der DFG, Frist: jährlich, siehe Website
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Stifterverband schreiben den Communicator-Preis aus. Er wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert.
Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.
Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen DFG und Stifterverband die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Informationen und Bewerbung:
https://www.stifterverband.org/auszeichnungen
https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp
BMAS: Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“, zweistufig, Einreichung jederzeit
Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen.
Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung
- der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
- der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und
- Arbeitswelt
- der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
- der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.
Gefördert werden:
a) Projekte
- die dazu dienen, verschiedene Institutionen im Bereich der Sozialpolitikforschung bundesweit zu vernetzen mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und Synergien nutzbar zu machen;
- in deren Rahmen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft neue Fragestellungen zu gesellschaftlich relevanten Themen auf innovative Weise bearbeitet werden;
- die in den in Nummer 1.1 genannten Themenbereich fallen und darüber hinaus dazu beitragen können, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.
b) Promotion
- für Doktoranden mit Prädikatsexamen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften, die eine Promotion zu einem sozialpolitischen Thema im Rahmen des genannten Themenbereichs anstreben.
c) Stiftungsprofessuren
- in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Einreichung von kurzen Projektskizzen, die auf Plausibilität und grundsätzliche Geeignetheit geprüft werden. Die Antragsteller, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.
Es ist keine Deadline in der Bekanntmachung genannt.
DFG: Wissenschaftler als Flüchtlinge - Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern, Anträge jederzeit
Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern.
Kern des Maßnahmenbündels ist das Angebot, dass alle Leiterinnen und Leiter DFG-geförderter Projekte sowie die Hochschulen selbst Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge - angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gastmittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator Modul.
Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.
DAAD "Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Frist: Bewerbung jederzeit möglich
Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende
- Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland
- Zielgruppe: fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate (möglicher Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025)
- Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen
BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.
Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung
BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
- Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
- Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
- Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
- Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.
Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.
Ausschreibung
Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert.
Zielsetzung des Forschungspreises
Es ist das Anliegen des RHI den ethischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder zu mehr Geltung zu verhelfen, die nicht allein auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung basieren, sondern auch auf Solidarität und gemeinwohlverpflichteter Verantwortlichkeit. Der Preis soll dazu beitragen Forscher und Vordenker, die diesen Themenkomplex wissenschaftlich bearbeiten und exzellent allgemeinverständlich aufbereiten, in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Preisträger*innen gesucht!
Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel – diese Megatrends stellen derzeit Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten als erfolgreiche Wirtschaftsordnung in Deutschland bewährt. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen hierzulande mit großer Zufriedenheit in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand leben können.
Doch ist die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig? Was muss getan werden, damit sie im Wettbewerb der Systeme in Europa und global bestehen kann? Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen lassen sich evidenzbasiert begründen, welche Hindernisse bei der Umsetzung sind zu überwinden? Und was sind überhaupt die institutionellen Voraussetzungen dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktioniert?
Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit oder Ihrer Habilitation mit solchen Fragen zum besseren Verständnis unserer Wirtschaftsordnung beschäftigt und Ihre Forschungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich für den Roman Herzog Forschungspreis!
Das Roman Herzog Institut zeichnet Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in ihren Dissertationen oder Habilitationen zentrale ordnungspolitische Fragestellungen des 21. Jahrhunderts behandeln. Jährlich werden bis zu drei Preise in Höhe von 20.000, 10.000 und 5.000 Euro vergeben. Möglich sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge von Professor*innen, Fakultäten und Instituten.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:
http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/
Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.