Aktuelle Ausschreibungen
Ausschreibungen 2026 - chronologisch nach Fristen
BMFTR: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der "Hightech Agenda Deutschland", Frist Skizze 27.03.2026
Technologien für die klimaneutrale Mobilität zählen zu den prioritären Schlüsseltechnologien der „Hightech Agenda Deutschland“. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es, mittels KI und durch Entwicklung und Nutzung emmissionsarmer Mobilitätstechnologien regionale Mobilitätssysteme klimafreundlich zu gestalten und so zum Technologietransfer und den Klimazielen der Bundesregierung beizutragen. In großräumigen Modellregionen (wie zum Beispiel Metropolregionen oder Regiopolregionen) erfolgt der Technologietransfer in Reallaboren, indem Innovationen im Bereich nachhaltiger Mobilität unter realen Einsatzbedingungen erprobt, validiert und für eine übertragbare Implementierung vorbereitet werden. Das mittels Einsatz künstlicher Intelligenz erzielbare CO₂-Reduktionspotenzial im Mobilitätssystem einer Region soll transdisziplinär analysiert und gezielt erschlossen werden. Dazu zählen Effizienzsteigerungen durch autonomes Fahren, intelligente Verkehrssteuerung, die Optimierung von Routen sowie die dynamische Anpassung von Verkehrsflüssen in Echtzeit.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verbund mit mindestens drei Antragstellenden (eine interkommunale beziehungsweise intraregionale Institution, eine Hochschule sowie ein weiterer Partner wie ein Unternehmen, ein Verband, eine zivilgesellschaftliche Organisation oder eine Kommune). Nichtwissenschaftliche Akteure müssen in jedem Fall in den Verbund einbezogen werden. Die Projektlaufzeit beträgt max. fünf Jahre, die Fördersumme sollte pro Verbundprojekt insgesamt fünf Millionen Euro nicht überschreiten. Zuwendungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 27. März 2026 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/02/2026-02-11-bekanntmachung-mobilitaetssysteme.html nachlesen.
Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13. März 2026 bei Z/FFTzu melden.
Wübben-Stiftung: Bürokratie verstehen, gestalten, verändern, Frist 31.03.2026
Das neue Jahresthema des Sandpit-Programms der Wübben Stiftung Wissenschaft lautet „Bürokratie verstehen, gestalten, verändern“. Forschende aller Disziplinen (ab Promotion) können sich bis zum 31. März 2026 mit einem zweiseitigen Ideenpapier bewerben. Sandpits sind kreative Ideenwerkstätten für bis zu 20 Teilnehmende.
Der Förderumfang beträgt 50.000 Euro. Die Begutachtung der Anträge erfolgt anonymisiert.
Bayerische Landesstiftung: Kulturpreis, Sozialpreis, Umweltpreis 2026, Fristen 31.03.2026
Kulturpreis, Sozialpreis 2026
Die Bayerische Landesstiftung beabsichtigt, auch im Jahr 2026 Preise für hervorragende Leistungen auf kulturellem und sozialem Gebiet sowie auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu vergeben. Die Dotation des jeweiligen Preises beträgt 30.000 Euro.
Personen oder Personengruppen, die für eine Auszeichnung in Betracht kommen, sollen – substanziell begründet – ausschließlich und direkt der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung (Alter Hof 2, 80331 München) bis spätestens 31. März 2026 mitgeteilt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter, https://www.landesstiftung.bayern.de/preise-der-bayerischen-landesstiftung/. Die Preisvergaberichtlinien können Sie unter https://www.landesstiftung.bayern.de/userdata/Dateien/preisvergaberichtlinien.pdf einsehen.
Antragsformulare und Downloads: https://www.landesstiftung.bayern.de/antragsformulare-download.html
Umweltpreis 2026
Die Bayerische Landesstiftung wird 2026 wieder einen Umweltpreis vergeben. Dieser ist mit 30.000 Euro dotiert und wird seit 1985 für praktische oder wissenschaftliche Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen und einen engen Bezug zu Bayern haben. Dies umfasst insbesondere:
- Innovative Projekte im technischen Umweltschutz, z. B. der Abfallwirtschaft, der Wasserreinhaltung oder des Lärmschutzes, sowie Leistungen mit Bezug zum Klimaschutz, zur Umsetzung der Energiewende wie auch im Bereich des ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens oder im Umweltmanagement
- Neue, zukunftsorientierte Wege und Vorgehensweisen im Naturschutz
- Signalgebende Initiativen und Projekte in der Umweltbildung oder der Bildung für nachhaltige Entwicklung
Bewertungskriterien sind u. a. Originalität, Innovation, Übertragbarkeit auf Dritte, Nachhaltigkeit, Kontinuität sowie Transparenz im Projektmanagement. Ehrenamtliches Engagement für die Umwelt wird besonders gerne gesehen. Der Bayerische Umweltpreis kann an Einzelpersonen oder an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.
Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns zu. Bitte reichen Sie Vorschläge bis spätestens 31. März 2026 über das Onlineformular ein, das auf dem Webangebot des LfU eingerichtet wurde (www.lfu.bayern.de/umweltpreis).
BMFTR: Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung, Frist Skizze 01.04.2026
Etwa 70 Prozent der globalen CO₂-Emissionen und des Energieverbrauchs entfallen auf Städte. Mit dem vorliegenden Aufruf möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschung und Erprobung zu der Fragestellung fördern, inwiefern soziotechnische Innovationen, die auf der Nutzung von elektrisch betriebenen Drohnen basieren, das Potential haben, zu einer klimafreundlichen urbanen und regionalen Mobilität sowie nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung beizutragen. Die Projekte können sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen:
- Regionale Lieferverkehre/Logistik
- Nachhaltige Anwendungen und Geschäftsmodelle für kommunale Aufgaben
- Sharing Modelle/innovative Betriebskonzepte
- Querschnittsthemen (z .B. Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitseffekte durch Mehrzweck- bzw. kombinierte Nutzung von Drohnen, Ableitung regulatorischer Empfehlungen für die bessere Erschließung und Skalierung potentiell klimafreundlicher und nachhaltiger drohnengestützter Innovationen)
Es werden transdisziplinäre Forschungsverbünde mit einer Laufzeit von maximal 45 Monaten gefördert. Zuwendungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird ein Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 1. April 2026 elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13. März 2026 bei Z/FFT zu melden.
Den Förderaufruf können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/01/2026-01-09-foerderaufruf-drohnengestuetzte-innovationen.html, die übergeordnete Rahmenbekanntmachung unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/11/2023-11-08-Bekanntmachung-Stadtquartiere.html einsehen.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu inhaltlichen und administrativen Fragen wird voraussichtlich am 30. Januar 2026 stattfinden. Weitere Details zur Veranstaltung werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php veröffentlicht.
DFG: Trilaterale Forschungskonferenzen 'Villa Vigoni' 2027 – 2029, Frist 13.04.2026
Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.
Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 13. April 2026.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2026/ifw-26-10.
VolkswagenStiftung: Change! Fellowships, Frist 16.04.2026
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Art der Förderung: Personenförderung
- 1,5 bis 1,8 Mio. Euro, je nach persönlicher Voraussetzung
- 4 - 5 Jahre
- Zielgruppe: Postdocs (2 bis 15 Jahre nach der Promotion, zum Zeitpunkt des Stichtags), Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Professorinnen und Professoren bis zu 3 Jahre nach Annahme ihres ersten Rufs
- Voraussetzung: Einbindung von mind. 1 bis max. 3 außerwissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern in den Forschungsprozess
- Online-Sprechstunden:
6. März 2026, 9.30 – 11.00 Uhr
30. März 2026, 10.00 – 11.30 Uhr
10. April 2026,9.30 – 11.00 Uhr - weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/change-fellowships
Daimler und Benz Stiftung: "Innovative Wissenschaftsvermittlung", Frist 30.04.2026
Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung“ mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Gefördert wird eine innovative Veranstaltung, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse für eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Die Veranstaltung soll sich von bisher üblichen Formaten abheben und Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ziel ist es, durch die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken. Ort, Zeit, Dauer sowie die Ausrichtung nach Inhalt und Zielgruppen können frei gewählt werden.
Die Fördersumme kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Beantragt werden können Personal-, Reise- und Sachmittel, z. B. für Raummieten und Catering.
Anträge nimmt die Daimler und Benz Stiftung bis zum 30. April 2026 über das Portal https://www.daimler-benz-stiftung.de/register/de/antrag-innovative-wissenschaftsvermittlung entgegen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/images/erfahren/wissenschaftsvermittlung/2026/Ausschreibung_Innovative-Wissenschaftsvermittlung-2026_final.pdf.
BMFTR: Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Innovative Grundlagen für KI-Methoden und ML-Modelle", Frist Skizzen: 30.04.2026
KI hat in den letzten Jahren eine transformative Rolle eingenommen. Die Entwicklung entsprechender Methoden und Modelle ist weit vorangeschritten und verzeichnet kontinuierlich weitere Fortschritte. In einer Zeit schneller Methodenentwicklung ist es von besonderer Bedeutung, die methodischen Grundlagen zu stärken und ein besseres Verständnis der zugrunde liegenden Verfahren zu erzielen. Der Schwerpunkt der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) liegt auf der Entwicklung hybrider Ansätze. Ziel ist es, die Stärken lernender Verfahren systematisch mit explizitem Wissen, Kausalität, formalen Methoden, symbolischen Ansätzen oder physikalischen Modellen zu kombinieren, um neue Leistungsdimensionen zu erschließen.
Gefördert werden Projektverbünde und Konsortien mit Eigenbeiträgen durch die Industrie. Die Verbünde werden mit bis zu zwei Millionen Euro (inkl. Projektpauschale) und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Zuwendungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ bis zum 30. April 2026 vorzulegen.
Die vollständige Förderrichtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/02/2026-02-20-bekanntmachung-ki-methoden.html nachlesen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 17. April beim Dezernat Forschungsförderung & Transfer zu melden.
VolkswagenStiftung: Navigating a Transforming World Order: Fellowships on Security and Technology, Frist 05.05.2026
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Fellowships für Postdocs
- Fördersumme: max. 450.000 Euro
- Förderdauer: max. 3 Jahre (24 Monate Forschung und 12 Monate Praxis- und Kommunikationsaktivitäten)
- Zielgruppe: Postdocs bis zu 5 Jahre nach der Promotion
- die Stiftung bietet ein begleitendes Rahmenprogramm für die Geförderten und erwartet die Teilnahme an verschiedenen Netzwerkaktivitäten
- Online-Sprechstunde: 9. April 2026, 10.00 - 11.00 Uhr
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/navigating-transforming-world-order-fellowships-security-and-technology
BMFTR: „KI-Module für Schlüsselfähigkeiten in Handwerk, Handel und Industrie (ModuS-KI), Frist Skizzen 22.05.2026
Die Innovationskraft des Mittelstands ist eine wesentliche Erfolgsgrundlage der deutschen Wirtschaft. KI-basierte Fähigkeiten bieten mittelständischen Unternehmen Potentiale zur Entwicklung neuer Produkte, zur Optimierung von Prozessen, zur Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung von Kundenbeziehungen und Marktpositionen. Die vorliegende Richtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat folgende Ziele:
- Transfer neu denken: KI-Anwendungsfälle durch eine frühe Verzahnung von Technologieentwicklung und Anwendung identifizieren
- KI-integriert entwickeln: KI-Module für den unkomplizierten und ressourcenschonenden Einsatz in verschiedenen Unternehmen eines Sektors gestalten
- Entwicklungsrisiken senken: Die großen Unsicherheiten bei digitalen Technologien mit schnellen Innovationszyklen abmildern
- Freiräume für Unternehmen schaffen: Optionen ausloten und Austausch fördern, um KI-Fähigkeiten passgenau bereitzustellen
- Netzwerke bilden: Relevante Akteure für Entwicklung, Erprobung, Verbreitung und perspektivische Marktdurchdringung einbinden
- In der ersten Phase (Explorationsphase) sollen neuartige Ideen für die Bereitstellung der angestrebten Fähigkeit entwickelt, konkretisiert und hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen sowie ihrer Realisierbarkeit bewertet werden. Die Förderdauer der Explorationsphase beträgt neun Monate. Jedes Verbundvorhaben kann in dieser Phase mit bis zu 250.000 Euro gefördert werden.
- In der zweiten Phase („FuE-Phase“) steht die Realisierung des in der Explorationsphase entwickelten Konzepts im Mittelpunkt. Ergänzend zu den einzelnen Verbundprojekten wird ein wissenschaftliches Projekt gefördert, das dem wissenschaftlichen Diskurs zum Einsatz von KI in der Anwendung dient. Die Förderdauer der FuE-Phase beträgt 27 Monate. Jedes Verbundvorhaben kann in dieser Phase mit bis zu 2,5 Mio. Euro gefördert werden.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft in zwei Phasen:
Ergänzend zu den einzelnen Verbundprojekten wird ein wissenschaftliches Projekt gefördert, das dem wissenschaftlichen Diskurs zum Einsatz von KI in der Anwendung dient. Es baut hierzu auf den Ergebnissen der Verbundprojekte dieser Förderrichtlinie auf und berücksichtigt weitere Förderbekanntmachungen in diesem Bereich.
Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Das Verfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger Karlsruhe bis zum 22. Mai 2026 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 8. Mai 2026 bei Z/FFT zu melden.
Die vollständige Richtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/03/2026-03-17-bekanntmachung-modus-ki.html nachlesen.
BMFTR: Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI), Frist Skizzen 22.05.2026
Künstliche Intelligenz (KI) prägt zunehmend die moderne Wertschöpfung. Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung produktivitätssteigender KI-Anwendungen voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, dass Produkte, Produktionssysteme und Produkt-Service-Systeme der nächsten Generation durch den Einsatz flexibler KI-Lösungen entstehen. KI-Engineering (im Sinne von Gestalten von KI-Lösungen), die Umsetzung in Produktionsumgebungen sowie Monitoring und Wartung sind hierbei grundlegend. Die Richtlinie fördert die Analyse und Demonstration, wie KI in Wertschöpfungsnetzwerken eingesetzt werden kann, um die Produktivität zu steigern.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojektezwischen Wirtschaft und Wissenschaft mit in der Regel fünf bis sieben Partnern, einem Fördervolumen zwischen fünf und 10 Millionen Euro und einer Laufzeit von 36 Monaten. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger Karlsruhe bis zum 22. Mai 2026 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 8. Mai 2026 bei Z/FFTzu melden.
Die vollständige Richtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/03/2026-03-17-bekanntmachung-inproki.html nachlesen.
BMFTR: Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung, Frist 13.05.2026
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung der deutschen Beteiligung der Sicherheitsforschung auf europäischer Ebene. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Aktivitäten, die zurVorbereitung und Ausarbeitung eines EU-Antrags zur Einreichung im Rahmen einer Ausschreibung im Cluster 3 (Zivile Sicherheit für die Gesellschaft) von Horizont Europa dienen. Dabei soll die Vernetzung mit (potenziellen) deutschen, europäischen und internationalen Projektpartnern und die Vertiefung dieser Kooperationen sowie die gemeinsame Antragstellung gefördert werden. Adressiert werden zwei Optionen:
- Übernahme der Koordination eines EU-Antrags: Aufbauend auf bisherige europäische Forschungsbeteiligungen sollen deutsche Akteure durch die Förderung darin unterstützt werden, die Koordination eines EU-Antrags zu übernehmen
- Beteiligung als Partner in europäischen Verbundprojekten: Deutsche Akteure mit keinen oder nur wenigen Erfahrungen mit europäischen Verbundprojekten sollen durch die Förderung unterstützt werden, sich als Partner an einem europäischen Konsortium zu beteiligen
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026 der 24. Oktober 2025 (Projektlaufzeit: 9 Monate)
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 der 13. Mai 2026 (Projektlaufzeit: 12 Monate)
Einreichungsstichtage sind:
Die Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zu den obengenannten Stichtagen elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Die Anträge müssen rechtsverbindlich, d.h. vom Präsidenten der Universität unterschrieben werden. Interessierte Forschende werden gebeten, sich zwecks Kalkulation und Einholung der Unterschrift frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-10-bekanntmachung-sicherheitsforschung.html sowie unter https://www.sifo.de/sifo/de/nks-sicherheitsforschung/unterstuetzung-deutscher-antragsteller-fit-fuer-europa/aktuelle-foerderrichtlinie/aktuelle-foerderrichtlinie_node.html. Der Entwurf für das Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026-2027 kann unter https://sciencebusiness.net/sites/default/files/inline-files/HORIZON-CL3-2026-2027_02_13_2025_draft_v1.pdf nachgelesen werden.
G-BA: Vorsorgungsforschung, Fristen 21.04.2026 und 19.05.2026
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat vier neue Förderbekanntmachungen für Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht:
- im einstufig-kurzen und einstufig-langen Förderverfahren jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung
- im zweistufigen Förderverfahren eine themenoffene und eine themenspezifische Förderbekanntmachung
Einstufiges Förderverfahren
Es wird zwischen einem einstufig-kurzen Förderverfahren (bis zu 24 Monate Projektlaufzeit) und einem einstufig-langen Förderverfahren (in der Regel 36 und max. 48 Monate Projektlaufzeit) unterschieden.
Für beide Förderverfahren hat der Innovationsausschuss nun für 2026 jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht. Interessierte für das einstufig-lange Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 19. Mai 2026 zu bewerben. Interessierte für das einstufig-kurze Verfahren können ihre Anträge fortlaufend einreichen.
Zweistufiges Förderverfahren
Die themenspezifische Förderbekanntmachung im zweistufigen Verfahren benennt folgendes Themenfeld „Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der gesundheitlichen Versorgung“. Anträge auf eine Projektförderung, die diesem Themenfeld nicht zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 21. April 2026 mit einer Ideenskizze zu bewerben.
Der DLR Projektträger bietet für Förderinteressierte eine Informationsveranstaltung an. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 10. Februar 2026 um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1312/. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig bei Z/FFT zu melden.
VolkswagenStiftung: Forschung über Wissenschaft: Stärkung universitärer Zentren, Frist 23.06.2026
- Fachgebiet: Wissenschaftsforschung
- Art der Förderung: Finanzierung struktureller Maßnahmen
- Fördersumme: max. 1 Mio. Euro
- Förderdauer: 5 Jahre
- Zielgruppe: Etablierte universitäre Zentren für Wissenschaftsforschung
- gemeinsame Antragstellung mit Universitätsleitung
weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/forschung-ueber-wissenschaft-staerkung-universitaerer-zentren
DFG/Stifterverband: Communicator-Preis 2027, Ankündigung 09/2026
Der Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes gilt in Deutschland als die wichtigste Auszeichnung für die Vermittlung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Öffentlichkeit.
Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Ausschreibungen wiederkehrend - alphabetisch nach Fördergeber
BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.
Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung
BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
- Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
- Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
- Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
- Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.
BMFTR: Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit; zweistufig; Einreichung Skizzen jederzeit
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario vollständig nachzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben in Form von anwendungsnahen FuE-Projekten. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, dazu wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Es gilt keine Einreichfrist.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/07/2025-07-25-bekanntmachung-sicherheit.html nachlesen.
BMFTR: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.
Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.
BMFTR: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.
Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Wassermanagement
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
DAAD: "Zukunft Ukraine" - Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Bewerbung jederzeit
Programmziel
Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland, um die Kooperation zwischen ukrainischen und deutschen Hochschulen zu stärken und dem ukrainischen wissenschaftlichen Nachwuchs Zugang zu Forschungsinfrastrukturen in Deutschland zu ermöglichen. Ziel des Programms ist es, den wissenschaftlichen Betrieb an Hochschulen in der Ukraine zu unterstützen sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und zu befähigen, zum Wiederaufbau der Ukraine und ihrer Wissenschaft beizutragen.
Wer kann sich bewerben?
Fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Hochschullehrende), die an Hochschulen in der Ukraine tätig bzw. eingeschrieben sind unabhängig davon, in welchem Land sie sich derzeit aufhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Forschungsaufenthalt an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, der in Abstimmung mit einem wissenschaftlichen Gastgebenden/Betreuer oder Betreuerin in Deutschland durchgeführt wird.
Dauer der Förderung
- 1 - 6 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Möglicher Förderzeitraum: 01. Mai 2026 bis 31. Januar 2027.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand
- 992 EUR für Graduierte (Masterstudierende)
- 1.400 EUR für Promovierende
- 2.000 EUR für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
- 2.150 EUR für promovierte erfahrene Forschende und Hochschullehrende
- 2.300 EUR für Professorinnen und Professoren - ggf. Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- ggf. Reisekostenpauschale
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend
Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.
Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.
Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.
Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung (PDF).
Kontakt:
Geschäftsführer der Stiftung
Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .
DFG: Joint Israeli-German Basic Research Projects in All Fields of the Sciences and the Humanities, Standing Open Procedure
Israeli-German research teams are invited to submit outstanding joint research proposals within the scope of basic research in all fields of the sciences and the humanities. From now on, the funding opportunity follows a Standing Open Procedure (SOP) on a lead agency basis, which allows the continuous submission of joint bilateral proposals to the DFG as the Lead Agency until further notice.
- Please note that there are no separate funds available for this joint initiative. This funding opportunity follows the general funding lines and budgets of the ISF and the DFG.
Further information: https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/countries-regions/il-isf
DFG/Stifterverband: Communicator-Preis - Wissenschaftspreis, Frist: jährlich/siehe Website
Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Informationen und Bewerbung:
https://www.stifterverband.org/auszeichnungen
https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp
2026: https://www.dfg.de/de/service/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung-nr-26
DRIVE4excellence - Anschubfonds für koordinierte Verbundanträge, Einreichung jederzeit
Potentiale bündeln, Zusammenarbeit fördern
DRIVE4excellence ist eine neue, über den Hochschulrahmenvertrag finanzierte Fördermaßnahme, die das bestehende Angebot der hochschulinternen Forschungsförderung an der Universität Bamberg ergänzt.
Mit dem Anschubfonds DRIVE4excellence unterstützt die Universität Bamberg Forschende bei der Initiierung und Ausarbeitung von Anträgen für koordinierte Verbundforschungsvorhaben, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Universität in diesem Bereich zu erhöhen. Dies betrifft Vorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – darunter Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – oder durch das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der Europäischen Union finanziert werden sollen.
Ziel ist es, Antragstellende durch gezielte personelle Unterstützung zu entlasten und damit qualitativ hochwertige Anträge mit hoher Erfolgschance zu ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben, die thematisch einem Forschungsfeld zuzuordnen sind, das aktuellen profilbildenden Forschungsschwerpunkten sowie bestehenden oder entstehenden Profilinitiativen der Universität Bamberg entspricht und zur weiteren Profilschärfung beiträgt.
Die Antragstellung erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. Dieses ist ausschließlichelektronisch und als zusammenhängendes PDF-Dokument über die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de einzureichen. Ausgedruckte Anträge oder Anträge per Hauspost werden nicht angenommen.
Vorab wird um Information an das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Z/FFT) gebeten, damit die Universitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden kann.
Die Anträge zur Förderung über DRIVE4excellence können jederzeit eingereicht werden.
Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit
Marianne-Plehn-Programm für Promovierende an bayerischen Hochschulen, Programmziel und Bewerbung
Promotionsstipendiat:innen der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können im Rahmen des Marianne-Plehn-Programms eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln.
Programmziel und -beschreibung
Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotions-stipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.
Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung des deutschen Volkes. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.
Im Rahmen des neuen Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.
Das in Kooperation mit bayerischen Wissenschaftseinrichtungen durchgeführte, begleitende Exzellenzprogramm fördert die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb Bayerns und unterbreitet weitere Qualifizierungsangebote für ihre aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Herausforderungen (z.B. überfachliche Kompetenzen, didaktische Fähigkeiten, Schärfung des eigenen Forschungsprofils, Gestaltung einer möglichen Postdoc-Phase). Weiterhin stehen den Promovierenden das reguläre ideelle Programm der Studienstiftung sowie die netzwerkübergreifenden Angebote des Elitenetzwerks Bayern offen. Einen Einblick in das Programm finden Sie in dem Bericht zum MPP-Jahrestreffen 2025.
Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.
Roman Herzog Institut: Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.
Ausgezeichnet werden jährlich drei aktuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die einen Beitrag zur Gestaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung leisten. Einsendungen aus allen Fachbereichen sind gewünscht. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.
Das Roman Herzog Institut wurde 2002 auf Initiative von Bundespräsident a. D. Roman Herzog und Prof. Randolf Rodenstock gegründet. Der Think Tank bearbeitet gesellschaftliche Fragestellungen aus multidisziplinären Perspektiven. Jährlich vergibt das Institut seinen Forschungspreis.
Angenommen werden Dissertationen sowie Habilitationsschriften in deutscher oder englischer Sprache. Die Altersbeschränkung liegt bei 40 Jahren. Elternzeiten werden angerechnet. Kumulative Beiträge sind eingeschlossen.
Detaillierte Informationen zu Ausschreibung und Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:
http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/
StMELF: Kongressinitiative Bayern, Einreichung fortlaufend
Mit der Kongressinitiative Bayern möchte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Bayern als Standort für (wissenschaftliche) Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen attraktiver machen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land und damit gezielt neue Impulse in ländliche Räume bringen. Antragsberechtigt sind neben Agenturen, Vereinen, Personengesellschaften sowie selbstständig und freiberuflich Tätigen auch Hochschulen. Für die Förderung (mindestens 12.000 Euro) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
- Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.
Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): CLASSIC vhb, OPEN vhb, SMART vhb, OER@vhb - jährlich, verschiedene Fristen
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) bietet Lehrenden an bayerischen Hochschulen zahlreiche Möglichkeiten, digitale Lehr- und Lernangebote zu konzipieren, hochschulübergreifend bereitzustellen und hierfür finanzielle Fördermittel zu erhalten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen übersichtlichen Einblick in die vier zentralen Förder- und Angebotsformate der vhb geben.
CLASSIC vhb
CLASSIC-vhb-Kurse sind vollwertige Online-Lehrveranstaltungen mit tutorieller Betreuung und der Möglichkeit zum Erwerb von ECTS-Punkten. Sie werden Studierenden aller Trägerhochschulen hochschulübergreifend zur Verfügung gestellt und können dauerhaft in das reguläre Lehrangebot integriert werden. Die Erstellung, Betreuung und Aktualisierung dieser Kurse können im Rahmen regelmäßiger Förderrunden finanziell unterstützt werden.
Antragsfristen:
- jährlich zum 30. April und
- jährlich zum 31. Oktober
OPEN vhb
OPEN-vhb-Kurse für ein selbstgesteuertes Lernen zur Orientierung und Weiterbildung richten sich an eine breite Öffentlichkeit und sind frei zugänglich. Dieses Format eignet sich insbesondere zur Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte über den Hochschulbereich hinaus sowie zur Sichtbarmachung eigener Forschungsschwerpunkte und -ergebnisse. Auch für OPEN-vhb-Kurse stehen Fördermöglichkeiten für die Erstellung und Aktualisierung zur Verfügung.
Antragsfristen:
- jährlich zum 30. April und
- jährlich zum 31. Oktober
SMART vhb
SMART vhb fördert 45-minütige digitale Lerneinheiten, die in bestehende Präsenzlehrveranstaltungen integriert werden können und Blended Learning-Konzepte ermöglichen. Gefördert werden sowohl die Neuentwicklung (mit bis zu 3.000 €) als auch die Entwicklung auf Basis bereits vorhandener Materialien (mit bis zu 1.000 €). Dieses Format eignet sich besonders für Lehrende, die ihre Lehre schrittweise digital weiterentwickeln möchten. Eine Besonderheit bei SMART-vhb-Anträgen: hier übernimmt aufgrund der Vorgaben der vhb der vhb-Beauftragte der Universität Bamberg, Herr Prof. Dr. Andreas Henrich, die Projektleitung. Bitte stimmen Sie sich daher spätestens zwei Wochen vor Antragsschluss persönlich mit ihm ab.
Wichtige Termine:
- 15. Mai – Antragsschluss
- 31. Juli – Förderbescheid
- 1. September – Projektstart
- 15. Oktober des Folgejahres – Projektende
OER@vhb
OER@vhb ist ein Repositorium für Open Educational Resources (OER). Lehrende können hier eigene offene Lehrmaterialien veröffentlichen sowie vorhandene Materialien nutzen, anpassen und weiterentwickeln. Ziel ist es, qualitativ hochwertige Lehrmaterialien sichtbar zu machen und hochschulübergreifend verfügbar zu halten.
Einreichung:
- jederzeit möglich
Bitte beachten Sie, dass Anträge an die vhb vor der offiziellen Einreichung durch den Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Herrn Prof. Dr. Kai Fischbach, unterzeichnet werden müssen. Die Einholung dieser Unterschrift wird durch das Dezernat Z/FFT koordiniert. Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie Ihre Unterlagen spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Einreichfrist beim Dezernat Z/FFT einzureichen
Bis zur Bewilligung des Antrags steht Ihnen das Dezernat Z/FFT als Ansprechpartner für formale Rückfragen zum Antragsverfahren zur Verfügung. Nach einer erfolgreichen Bewilligung werden die weiteren administrativen Schritte durch das Referat IV/1 - Sach- und Investitionshaushalt begleitet.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den uni-interen Prozessen rund um die Antragsstellung:
https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/fft/dateien/intranet/2025-05_vhb-Antrag__Prozessmerkblatt_Universitaet-Bamberg_FINAL.pdf(136.6 KB)
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Programmen, aktuellen Ausschreibungen sowie Ansprechpartnern finden Sie unter: https://www.vhb.org/ und insbesondere https://www.vhb.org/lehrende/
Gerne unterstützen wir Sie auch hochschulintern bei formalen Fragen zur Antragstellung. Für inhaltliche Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vhb (https://www.vhb.org/ueber-uns/geschaeftsstelle/) sowie der vhb-Beauftragte der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Herr Prof. Dr. Andreas Henrich, zur Verfügung.
VolkswagenStiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit
Forschungsdaten sind wesentliche Grundlage und gleichzeitig Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglicht den Fortschritt der Wissenschaft ebenso wie ihre Qualitätsprüfung durch Reproduktion. Deshalb unterstützen wir die Nachnutzung von offenen Forschungsdaten im Kontext unserer Open Science Policy.
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung, Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
- https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/data-reuse-zusaetzliche-mittel-fuer-die-aufbereitung-von-forschungsdaten
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die derzeit von der VolkswagenStiftung gefördert werden bzw. bis vor 6 Monaten von der VolkswagenStiftung gefördert wurden und in deren Projekten für andere Wissenschaftler:innen relevante Forschungsdaten entstehen bzw. entstanden sind.
Unterstützt wird die Aufbereitung und Bereitstellung dieser Forschungsdaten in einem geeigneten, öffentlich zugänglichen, bestenfalls zertifizierten Repositorium nach den im jeweiligen Fach üblichen guten Qualitätsstandards bis zu einer maximalen Bewilligungssumme von 100.000 Euro. Ziel ist es, diese Forschungsdaten für die weitere Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die freie Zugänglichkeit zu den Forschungsdaten muss dabei gewährleistet sein. Der aufzubereitende Datenkorpus sollte sich grundsätzlich auf Forschungsdaten beziehen, die im Rahmen eines von der Stiftung geförderten Projekts entstanden sind.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für die Forschungsdaten feststeht. Ein Datenmanagementplan (DMP) – der Basis Datenmanagementplan der VolkswagenStiftung oder ein detaillierterer DMP der jeweiligen Disziplin – ist einzureichen.
VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene; Fristen: 14.04.2026, 06.04.2027, 04.04.2028
"Momentum" bedeutet der entscheidende Augenblick bzw. ist die englische Bezeichnung der physikalischen Größe für Impuls. In diesem Sinn sind mit dieser Initiative Wissenschaftler:innen in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen.
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Konzepte zur Perspektiverweiterung
- bis zu 850.000 EUR (erste Phase); bis zu 200.000 EUR (zweite Phase)
- 4 Jahre (erste Phase); 2 Jahre (zweite Phase)
- Zielgruppe: Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
- keine Projektförderung, Kurzantrag
weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/momentum-foerderung-fuer-erstberufene
VolkswagenStiftung: Transatlantische Brückenprofessuren, Antragstellung jederzeit möglich
Das Förderangebot richtet sich an international renommierte Professor:innen aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die aktuell in den USA tätig sind und gleichzeitig in den USA sowie in Deutschland arbeiten möchten. Die Förderung ermöglicht jährliche Präsenzphasen in Deutschland, die dem Austausch und der gemeinsamen Forschung mit Kolleg:innen vor Ort dienen, sowie die Fortsetzung des Beitrags zu den aktuellen wissenschaftlichen und öffentlichen Debatten in den USA. Dabei stehen der Kooperationsgedanke und die Pflege der wissenschaftlichen, transatlantischen Beziehungen im Vordergrund.
- Fachgebiete: Geistes - und Gesellschaftswissenschaften
- Art der Förderung: Personenförderung
- Fördersumme: max. 300.000 Euro für die anteilige Finanzierung einer Professur in Deutschland
- Förderdauer: 3 Jahre
- Zielgruppe: Professor:innen an US-amerikanischen Universitäten
- Voraussetzungen: Festanstellung als Professor:in an einer Universität in den USA, Anbindung an eine Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland
- Antragstellung: jederzeit möglich
- https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/transatlantische-brueckenprofessuren
Das Angebot steht Professor:innen offen, die aktuell an einer US-amerikanischen Universität tätig sind und zu den Themenfeldern Zukunft der Demokratie, Grundrechte und Wissenschaftsfreiheit oder Zukunft der transatlantischen Beziehungen forschen und diese Forschung gleichzeitig an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland fortführen möchten.
Beantragt werden kann eine dreijährige Anbindung an eine Universität oder außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland in einem Umfang von 25 bis 50 Prozent, d. h., die geförderten Professor:innen sind jedes Jahr drei bis sechs Monate in Präsenz in Deutschland tätig. Gleichzeitig behalten sie ihre Anbindung an die Heimatinstitution in den USA und bringen sich weiterhin in die dortigen wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurse ein.