Aktuelle Ausschreibungen
Ausschreibungen 2026 - chronologisch nach Fristen
BMBFSFJ: Lernortübergreifende Erfahrungsräume durch offene Bildungsmaterialien und offene Bildungspraktiken fördern – Bildungsorte zukunftsfähig gestalten (OE_Erfahrungsräume), Frist Skizze 23.01.2026
Mit der im Jahr 2022 veröffentlichten OER-Strategie adressiert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wichtige Herausforderungen des deutschen Bildungssystems und strebt die Unterstützung eines notwendigen tiefgreifenden Wandels der Lernkultur in einem Bildungssystem unter den Bedingungen der Digitalisierung an. Durch die Maßnahmen zur Umsetzung der OER-Strategie (Open Educational Resources – OER) soll zur Unterstützung des DigitalPakts Schule ein OER-förderliches Ökosystem entstehen, welches die Verbreitung, Nutzung und Verwendung von offenen Bildungsmaterialien, sogenannten „Open Educational Resources (OER)“ begünstigt und offene Bildungspraktiken, sogenannte „Open Educational Practices (OEP)“, fördert. OER sind Materialien unterschiedlicher medialer Art und Form, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, sodass diese kostenfrei zugänglich sind und von den Nutzenden ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen verwendet, bearbeitet und weiterverbreitet werden können. OEP im engeren Sinne umfassen die Nutzung oder Arbeit mit OER in Lehr- und Lernkontexten. Im weiteren Sinne werden OEP in dieser Förderrichtlinie als Lehr- und Lernszenarien verstanden, die sich an einer Offenen Pädagogik orientieren und deren Grundsätze der Offenheit in der Praxis umsetzen.
Adressiert werden sollen insbesondere drei Ziele (nähere Informationen in der Ausschreibung):
- Potentiale von OER und OEP für eine lernortübergreifende Bildung nutzen
- Lernangebote in Erfahrungsräumen entwickeln
- Chancengerechtigkeit durch Praxis- und Zielgruppenorientierung erhöhen
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR-Projektträger elektronisch über „easy-Online“ bis zum 23. Januar 2026 vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung kann unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/VAUaSb6SOgUmV7WWYz4/content/VAUaSb6SOgUmV7WWYz4/BAnz AT 21.11.2025 B2.pdf nachgelesen werden.
BMFTR: Finanzwirtschaft und Klimaschutz und -anpassung (Future Finance-AB), Frist Skizze 25.01.2026
Sustainable Finance, also eine Finanzwirtschaft, die Nachhaltigkeitskriterien in allen finanzwirtschaftlichen Entscheidungen und Aktivitäten umfassend und systematisch berücksichtigt, ist ein geeignetes Instrument, um den globalen Wandel zu finanzieren und die wirtschaftliche Resilienz zu stärken. Ziel des vorliegenden Förderaufrufs des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es, die Forschungsgrundlage für eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft für den globalen Wandel zu verbessern und Forschungserkenntnisse zur Verbesserung der nachhaltigen Ausrichtung der Finanzflüsse insbesondere im Sinne der internationalen Ziele zum Klimaschutz und -anpassung und zum Schutz von Ökosystemen zu generieren. Dabei soll auch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen von nachhaltiger Finanzwirtschaft und Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Ökosystemen sowie auch gesellschaftlichen Teilsystemen, zum Beispiel der (Real-)Wirtschaft, Politik, Regulierung, Gesellschaft und Wissenschaft erreicht werden.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Verbundprojekte mit mindestens zwei Partnern), die (finanz-)wirtschaftliche Forschungsansätze zu untenstehenden thematischen Modulen in inter- beziehungsweise auch transdisziplinären Teams identifizieren und verfolgen:
- Modul A: Finanzwirtschaft und Klimaschutz
- Modul B: Finanzwirtschaft & Klimaanpassung
Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger elektronisch über „easy-Online“ bis zum 25. Januar 2026 vorzulegen. Es dürfen pro Forschungsgruppe nur maximal eine Skizze in der Rolle der Verbundkoordination und maximal eine Skizze in der Rolle eines Teilprojekts eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig bei Z/FFT zu melden.
Den Förderaufruf sowie die übergeordnete Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ können Sie unter www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-05-foerderaufruf-future-finance-ab.html bzw. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-04-bekanntmachung-future-finance.html nachlesen.
BMFTR: Teilmodul E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten" im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung", Frist Skizze: 28.01.2026
Wissenstransfer in der Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (WiHo-Forschung) erfolgt bislang überwiegend über klassische wissenschaftliche Kommunikationsformen (Publikationen in Fachzeitschriften, Beiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen). Ziel des vorliegenden Förderaufrufs ist es, mit konkreten Maßnahmen und Aktivitäten einen rekursiven Transfer von Ergebnissen zwischen der WiHo-Forschung und der Praxis zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die modellhaft aufzeigen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse wirkungsvoll, nachhaltig und adressatengerecht in Praxis, Lehre und Hochschulmanagement eingebracht werden können. Mögliche Förderinhalte sind:
- Entwicklung und Erprobung innovativer, effektiver Transferinstrumente und -formate
- Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Transferstrukturen in der WiHo-Forschung
- Stärkung von Transferkompetenzen in der WiHo-Forschung
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 28. Januar 2026 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 16. Januar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Zum Förderaufruf wird am 17. Dezember 2025 von 13.00 bis 14.30 Uhr eine Informationsveranstaltung angeboten. Hierfür ist eine Registrierung unter https://ptj-fzj.webex.com/weblink/register/rfa2229f2e4c91c270b33bdb35121c5a7 erforderlich.
Den vollständigen Förderaufruf können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-21-foerderaufruf-wiho.html nachlesen.
Akademienunion: Akademienprogramm 2028, Frist Voranträge: 31.01.2026
Die aktuelle Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Wissenschaftsakademien (Akademienprogramm) für 2028 steht Ihnen ab sofort auf der Website der Akademienunion zur Verfügung: https://www.akademienunion.de/presse/nachricht/ausschreibung-fuer-das-akademienprogramm-2028.
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich ab sofort bei einer der in der Ausschreibung aufgeführten Wissenschaftsakademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben.
Weitere Informationen zu den Kriterien der Antragstellung sowie eine Übersicht über die Mitgliedsakademien der Akademienunion und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung.
Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2028 ist der 31. Januar 2026.
Bei Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle der Akademienunion gerne zur Verfügung:
Sebastian Zwies M.A.
Leiter Koordinierung Akademienprogramm
Tel.: 06131 / 218528-17
sebastian.zwies(at)akademienunion.de
Weitere Informationen zur Akademienunion und zum Akademienprogramm finden Sie unter https://www.akademienunion.de.
DFG-AHRC: UK-German Funding Initiative in the Humanities, Deadline 11.02.2026
The Arts and Humanities Research Council (AHRC), part of UK Research and Innovation (UKRI), and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) are launching a call for proposals for outstanding joint UK-German research projects in the humanities.
Both funding agencies want to strengthen international cooperation in the fields of arts and humanities to fund academic research of the highest quality within their own countries, and are aware that some of the best research can only be achieved by working with the best researchers internationally.
- Deadline: 11 February 2026
- Further information: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-85
BMFTR: Förderung von Datennutzungsprojekten im Bereich eHealth, Frist Skizze 27.02.2026
Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin und die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten bieten enorme Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Grundlage dafür bilden insbesondere auch die durch die Förderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in den letzten Jahren auf- und ausgebauten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI). In den kommenden Jahren ist es von zentraler Bedeutung, die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten dieser GFDI weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund fördert das BMFTR im Rahmen dieser Förderrichtlinie Datennutzungsprojekte für die Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen anhand qualitativ hochwertiger und multizentrischer Datensätze bestehender nationaler GFDI.
Gefördert werden interdisziplinäre pilothafte Einzelprojekte, in denen Expertinnen und Experten der antragstellenden Institution aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik) und der klinischen Gesundheitsforschung eng zusammenarbeiten. Datennutzungsprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen und Universitätskliniken im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 27. Februar 2026 elektronisch über das Portal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 13. Februar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-03-bekanntmachung-ehealth.html nachlesen.
Junge Akademie/VolkswagenStiftung: Preis für das beste Forschungsumfeld 2026, Frist 01.03.2026
Ein gutes Forschungsumfeld fördert exzellente Wissenschaft, indem es individuelle Stärken sichtbar macht und sie zu einem gemeinsamen Ganzen verbindet. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist es entscheidend, Teil eines Umfelds zu sein, das Raum für Kreativität eröffnet, wissenschaftlich erfolgreiches Arbeiten unterstützt und ein wertschätzendes Arbeitsklima pflegt.
Wer diese Einschätzung teilt und das eigene Forschungsumfeld für besonders gelungen hält, ist herzlich eingeladen, sich bis zum 1. März 2026 um den Preis für das beste Forschungsumfeld 2026 zu bewerben. Die Junge Akademie schreibt den Preis gemeinsam mit der VolkswagenStiftung bereits zum zweiten Mal aus. Aus einer Shortlist werden im Juni fünf Teams ausgelost, die jeweils ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten.
DFG: "Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften", Frist 03.03.2026
Die DFG bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 3. März 2026 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.
- Registrierung im elan-Portal bis zum 24. Februar 2026
- Informationen zur Ausschreibung: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-84
- Informationen zum Förderprogramm „Kolleg-Forschungsgruppen“: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/kolleg-forschungsgruppen
DFG: deutsch-französische Forschungsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Frist 05.03.2026
Seit 2007 ermöglicht das gemeinsame Abkommen zwischen der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften die Förderung integrierter deutsch-französischer Forschungsprojekte. Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und stärken möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft und konnte bereits einen Beitrag zum nachhaltigen Aufbau deutsch-französischer Kooperationen und Netzwerke leisten. Das ANR-DFG-Förderprogramm enthält keine thematischen Vorgaben. Ein besonderes Augenmerk liegt jedoch auf der intensiven deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem spezifischen wissenschaftlichen Mehrwert, der durch die Zusammenführung national geprägter Wissenschaftstraditionen in geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldern erzielt werden kann. In den Bereichen, in denen Deutsch und Französisch als Wissenschaftssprachen eine Rolle spielen, können die Vorzüge der Mehrsprachigkeit auch im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit genutzt und demonstriert werden. Seit 2010 wird zudem Postdocs die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Partnerlandes eigene Projektanträge zu stellen.
Förderanträge können bis zum 5. März 2026 (13:00 Uhr) bei der DFG und gleichzeitig bei der ANR eingereicht werden.
Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal (https://elan.dfg.de/my.policy) registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 27. Februar 2026 ist eine Antragstellung nicht möglich. Französische Antragstellende müssen sich hier nicht registrieren.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-101.
BMFTR: Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung, Frist 10.03.2026
Bis heute fehlt, trotz des Wissens über physiologische Unterschiede zwischen den biologischen Geschlechtern, in vielen Indikationen die Evidenz für eine geschlechtersensible Behandlung. Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es entsprechend, die aus Sicht von Patientinnen und Patienten dringlichsten Forschungsfragen zum Schließen des Gender Data Gaps in der geschlechtersensiblen Behandlung zu identifizieren. Die Förderrichtlinie ist in vier Module unterteilt:
- Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
- Post-hoc-Analysen von Daten aus klinischen beziehungsweise Register-Studien
- „Priority Setting Partnerships“ zur Priorisierung der dringlichsten Forschungsfragen der geschlechtersensiblen Therapie
- Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung
Gefördert werden wissenschaftsinitiierte Einzelvorhaben. Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein, die hinsichtlich Forschungsthema und Forschungsmethodik einschlägig und durch entsprechende Publikationen belegt sind. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem DLR Projektträger elektronisch über „easy Online“ UND als rechtsverbindlich unterschriebenes papierhaftes Original bis zum 10. März 2026 vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13. Februar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Am 13. Januar 2026 findet um 10.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zu der Ausschreibung statt. Informationen finden Sie unter https://projekttraeger.dlr.de/media/gesundheit/GF/Webseminar_Gender%20Data%20Gap_2025.pdf.
Die vollständige Ausschreibung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-03-bekanntmachung-gender-data-gap.html nachlesen.
DFG: Unternehmensdaten für die Forschung, Frist 11.03.2026
DFG fördert Auf- und Ausbau von Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Erforschung grundlegender Fragestellungen in den Bereichen Gesundheit und Mobilität
Es sollen zeitlich begrenzte, themenspezifische Forschungsvorhaben gefördert werden, in denen Fragestellungen aus den Bereichen Gesundheit oder Mobilität mithilfe von Daten bearbeitet werden, die von Anwendungspartnern aus der Wirtschaft bereitgestellt werden. So erhalten Wissenschaftler*innen Zugang zu Unternehmensdaten, um evidenzbasiert und praxisnah grundlagenwissenschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Zugleich leisten die Kooperationen einen wichtigen Beitrag zu Innovationen und der Entwicklung neuer Produkte in direktem Austausch mit der Wissenschaft, der sowohl die Unternehmen als auch die öffentliche Wahrnehmung stärken kann.
Im Ergebnis sollen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Hinblick auf das Teilen von Daten initiiert und ausgebaut sowie das Transferpotenzial für eine wirtschaftliche Verwertung der Daten ausgelotet werden. Zugleich sollen Forschungsdatenkooperationen, die im Rahmen des Förderprogramms „Sachbeihilfe“ grundsätzlich immer möglich sind, im Förderhandeln der DFG sichtbar werden.
Antragsfrist für die Explore-Phase: 11. März 2026
DFG: German-Israeli Project Cooperation, Deadline 15.03.2026
Participating institutions in Israel are invited to submit proposals which may come from all fields of science and research. Proposals shall be so designed as to be carried out in close cooperation between the Israeli and the German project partners. They must contain a description of the joint work plan for both, the Israeli and the German side. The quality of the research work and the strength of the scientific cooperation including the exchange of scientists, in particular early career researchers (PhDs/Postdocs), are the main criteria for the review and selection. Principal investigators on both sides need to have adequate working conditions over the full period of the project.
- Deadline: 15 March 2026
- Further information: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-87
Wübben-Stiftung: Bürokratie verstehen, gestalten, verändern, Frist 31.03.2026
Das neue Jahresthema des Sandpit-Programms der Wübben Stiftung Wissenschaft lautet „Bürokratie verstehen, gestalten, verändern“. Forschende aller Disziplinen (ab Promotion) können sich bis zum 31. März 2026 mit einem zweiseitigen Ideenpapier bewerben. Sandpits sind kreative Ideenwerkstätten für bis zu 20 Teilnehmende.
Der Förderumfang beträgt 50.000 Euro. Die Begutachtung der Anträge erfolgt anonymisiert.
BMFTR: Drohnengestützte soziotechnische Innovationen und Geschäftsmodelle für klimafreundliche Mobilität und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung, Frist Skizze 01.04.2026
Etwa 70 Prozent der globalen CO₂-Emissionen und des Energieverbrauchs entfallen auf Städte. Mit dem vorliegenden Aufruf möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschung und Erprobung zu der Fragestellung fördern, inwiefern soziotechnische Innovationen, die auf der Nutzung von elektrisch betriebenen Drohnen basieren, das Potential haben, zu einer klimafreundlichen urbanen und regionalen Mobilität sowie nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung beizutragen. Die Projekte können sich auf eines oder mehrere der folgenden Handlungsfelder beziehen:
- Regionale Lieferverkehre/Logistik
- Nachhaltige Anwendungen und Geschäftsmodelle für kommunale Aufgaben
- Sharing Modelle/innovative Betriebskonzepte
- Querschnittsthemen (z .B. Nachhaltigkeits- und Wirtschaftlichkeitseffekte durch Mehrzweck- bzw. kombinierte Nutzung von Drohnen, Ableitung regulatorischer Empfehlungen für die bessere Erschließung und Skalierung potentiell klimafreundlicher und nachhaltiger drohnengestützter Innovationen)
Es werden transdisziplinäre Forschungsverbünde mit einer Laufzeit von maximal 45 Monaten gefördert. Zuwendungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird ein Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 1. April 2026 elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13. März 2026 bei Z/FFT zu melden.
Den Förderaufruf können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/01/2026-01-09-foerderaufruf-drohnengestuetzte-innovationen.html, die übergeordnete Rahmenbekanntmachung unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/11/2023-11-08-Bekanntmachung-Stadtquartiere.html einsehen.
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu inhaltlichen und administrativen Fragen wird voraussichtlich am 30. Januar 2026 stattfinden. Weitere Details zur Veranstaltung werden unter https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php veröffentlicht.
BMFTR: Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung, Frist 13.05.2026
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung der deutschen Beteiligung der Sicherheitsforschung auf europäischer Ebene. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Aktivitäten, die zurVorbereitung und Ausarbeitung eines EU-Antrags zur Einreichung im Rahmen einer Ausschreibung im Cluster 3 (Zivile Sicherheit für die Gesellschaft) von Horizont Europa dienen. Dabei soll die Vernetzung mit (potenziellen) deutschen, europäischen und internationalen Projektpartnern und die Vertiefung dieser Kooperationen sowie die gemeinsame Antragstellung gefördert werden. Adressiert werden zwei Optionen:
- Übernahme der Koordination eines EU-Antrags: Aufbauend auf bisherige europäische Forschungsbeteiligungen sollen deutsche Akteure durch die Förderung darin unterstützt werden, die Koordination eines EU-Antrags zu übernehmen
- Beteiligung als Partner in europäischen Verbundprojekten: Deutsche Akteure mit keinen oder nur wenigen Erfahrungen mit europäischen Verbundprojekten sollen durch die Förderung unterstützt werden, sich als Partner an einem europäischen Konsortium zu beteiligen
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026 der 24. Oktober 2025 (Projektlaufzeit: 9 Monate)
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 der 13. Mai 2026 (Projektlaufzeit: 12 Monate)
Einreichungsstichtage sind:
Die Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zu den obengenannten Stichtagen elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Die Anträge müssen rechtsverbindlich, d.h. vom Präsidenten der Universität unterschrieben werden. Interessierte Forschende werden gebeten, sich zwecks Kalkulation und Einholung der Unterschrift frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-10-bekanntmachung-sicherheitsforschung.html sowie unter https://www.sifo.de/sifo/de/nks-sicherheitsforschung/unterstuetzung-deutscher-antragsteller-fit-fuer-europa/aktuelle-foerderrichtlinie/aktuelle-foerderrichtlinie_node.html. Der Entwurf für das Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026-2027 kann unter https://sciencebusiness.net/sites/default/files/inline-files/HORIZON-CL3-2026-2027_02_13_2025_draft_v1.pdf nachgelesen werden.
DFG/Stifterverband: Communicator-Preis 2027, Ankündigung 09/2026
Der Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes gilt in Deutschland als die wichtigste Auszeichnung für die Vermittlung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Öffentlichkeit.
Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Ausschreibungen wiederkehrend - alphabetisch nach Fördergeber
BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.
Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung
BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
- Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
- Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
- Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
- Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.
BMFTR: Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit; zweistufig; Einreichung Skizzen jederzeit
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario vollständig nachzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben in Form von anwendungsnahen FuE-Projekten. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, dazu wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Es gilt keine Einreichfrist.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/07/2025-07-25-bekanntmachung-sicherheit.html nachlesen.
BMFTR: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.
Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.
BMFTR: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.
Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Wassermanagement
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
DAAD: "Zukunft Ukraine" - Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Bewerbung jederzeit
Programmziel
Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland, um die Kooperation zwischen ukrainischen und deutschen Hochschulen zu stärken und dem ukrainischen wissenschaftlichen Nachwuchs Zugang zu Forschungsinfrastrukturen in Deutschland zu ermöglichen. Ziel des Programms ist es, den wissenschaftlichen Betrieb an Hochschulen in der Ukraine zu unterstützen sowie den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern und zu befähigen, zum Wiederaufbau der Ukraine und ihrer Wissenschaft beizutragen.
Wer kann sich bewerben?
Fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, Hochschullehrende), die an Hochschulen in der Ukraine tätig bzw. eingeschrieben sind unabhängig davon, in welchem Land sie sich derzeit aufhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein Forschungsaufenthalt an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, der in Abstimmung mit einem wissenschaftlichen Gastgebenden/Betreuer oder Betreuerin in Deutschland durchgeführt wird.
Dauer der Förderung
- 1 - 6 Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens von einer Auswahlkommission festgelegt. Die Kommission berücksichtigt dabei Ihre Arbeitsplanung.
- Möglicher Förderzeitraum: 01. Mai 2026 bis 31. Januar 2027.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand
- 992 EUR für Graduierte (Masterstudierende)
- 1.400 EUR für Promovierende
- 2.000 EUR für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden
- 2.150 EUR für promovierte erfahrene Forschende und Hochschullehrende
- 2.300 EUR für Professorinnen und Professoren - ggf. Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- ggf. Reisekostenpauschale
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend
Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.
Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.
Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.
Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung (PDF).
Kontakt:
Geschäftsführer der Stiftung
Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .
DFG: Joint Israeli-German Basic Research Projects in All Fields of the Sciences and the Humanities, Standing Open Procedure
Israeli-German research teams are invited to submit outstanding joint research proposals within the scope of basic research in all fields of the sciences and the humanities. From now on, the funding opportunity follows a Standing Open Procedure (SOP) on a lead agency basis, which allows the continuous submission of joint bilateral proposals to the DFG as the Lead Agency until further notice.
- Please note that there are no separate funds available for this joint initiative. This funding opportunity follows the general funding lines and budgets of the ISF and the DFG.
Further information: https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/countries-regions/il-isf
DFG/Stifterverband: Communicator-Preis - Wissenschaftspreis, Frist: jährlich/siehe Website
Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Informationen und Bewerbung:
https://www.stifterverband.org/auszeichnungen
https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp
2026: https://www.dfg.de/de/service/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung-nr-26
DRIVE4excellence - Anschubfonds für koordinierte Verbundanträge, Einreichung jederzeit
Potentiale bündeln, Zusammenarbeit fördern
DRIVE4excellence ist eine neue, über den Hochschulrahmenvertrag finanzierte Fördermaßnahme, die das bestehende Angebot der hochschulinternen Forschungsförderung an der Universität Bamberg ergänzt.
Mit dem Anschubfonds DRIVE4excellence unterstützt die Universität Bamberg Forschende bei der Initiierung und Ausarbeitung von Anträgen für koordinierte Verbundforschungsvorhaben, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Universität in diesem Bereich zu erhöhen. Dies betrifft Vorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – darunter Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – oder durch das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der Europäischen Union finanziert werden sollen.
Ziel ist es, Antragstellende durch gezielte personelle Unterstützung zu entlasten und damit qualitativ hochwertige Anträge mit hoher Erfolgschance zu ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben, die thematisch einem Forschungsfeld zuzuordnen sind, das aktuellen profilbildenden Forschungsschwerpunkten sowie bestehenden oder entstehenden Profilinitiativen der Universität Bamberg entspricht und zur weiteren Profilschärfung beiträgt.
Die Antragstellung erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. Dieses ist ausschließlichelektronisch und als zusammenhängendes PDF-Dokument über die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de einzureichen. Ausgedruckte Anträge oder Anträge per Hauspost werden nicht angenommen.
Vorab wird um Information an das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Z/FFT) gebeten, damit die Universitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden kann.
Die Anträge zur Förderung über DRIVE4excellence können jederzeit eingereicht werden.
Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit
Marianne-Plehn-Programm für Promovierende an bayerischen Hochschulen, Programmziel und Bewerbung
Promotionsstipendiat:innen der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können im Rahmen des Marianne-Plehn-Programms eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln.
Programmziel und -beschreibung
Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotions-stipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.
Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung des deutschen Volkes. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.
Im Rahmen des neuen Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.
Das in Kooperation mit bayerischen Wissenschaftseinrichtungen durchgeführte, begleitende Exzellenzprogramm fördert die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb Bayerns und unterbreitet weitere Qualifizierungsangebote für ihre aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Herausforderungen (z.B. überfachliche Kompetenzen, didaktische Fähigkeiten, Schärfung des eigenen Forschungsprofils, Gestaltung einer möglichen Postdoc-Phase). Weiterhin stehen den Promovierenden das reguläre ideelle Programm der Studienstiftung sowie die netzwerkübergreifenden Angebote des Elitenetzwerks Bayern offen. Einen Einblick in das Programm finden Sie in dem Bericht zum MPP-Jahrestreffen 2025.
Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.
Roman Herzog Institut: Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.
Ausgezeichnet werden jährlich drei aktuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die einen Beitrag zur Gestaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung leisten. Einsendungen aus allen Fachbereichen sind gewünscht. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.
Das Roman Herzog Institut wurde 2002 auf Initiative von Bundespräsident a. D. Roman Herzog und Prof. Randolf Rodenstock gegründet. Der Think Tank bearbeitet gesellschaftliche Fragestellungen aus multidisziplinären Perspektiven. Jährlich vergibt das Institut seinen Forschungspreis.
Angenommen werden Dissertationen sowie Habilitationsschriften in deutscher oder englischer Sprache. Die Altersbeschränkung liegt bei 40 Jahren. Elternzeiten werden angerechnet. Kumulative Beiträge sind eingeschlossen.
Detaillierte Informationen zu Ausschreibung und Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:
http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/
StMELF: Kongressinitiative Bayern, Einreichung fortlaufend
Mit der Kongressinitiative Bayern möchte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Bayern als Standort für (wissenschaftliche) Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen attraktiver machen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land und damit gezielt neue Impulse in ländliche Räume bringen. Antragsberechtigt sind neben Agenturen, Vereinen, Personengesellschaften sowie selbstständig und freiberuflich Tätigen auch Hochschulen. Für die Förderung (mindestens 12.000 Euro) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
- Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.
Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.
Mit der Förderlinie SMART vhb unterstützt die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) ihre Trägerhochschulen bei der Entwicklung von Blended Learning-Szenarien für alle Fachrichtungen. Hierzu wird die Erstellung von SMART vhb-Lerneinheiten, im Folgenden „Lerneinheiten“ genannt, gefördert. Dies sind digitale Selbstlerneinheiten, die sich flexibel in Lehrveranstaltungen an Hochschulen einbinden lassen.
Anbietende der Lerneinheiten sind grundsätzlich Professorinnen und Professoren, die als hauptamtliches Lehrpersonal an einer Trägerhochschule in dem Fachgebiet eingesetzt sind, für das die Lerneinheiten entwickelt werden.
Zielgruppe für den Einsatz der Lerneinheiten sind primär die Lehrenden der Trägerhochschulen. Sie können die ca. 45-minütigen Einheiten bedarfsgerecht und flexibel in ihre Lehre integrieren. Den Trägerhochschulen eröffnet sich damit die Möglichkeit, digitale Lernangebote in speziellen Themenschwerpunkten gezielt voranzutreiben.
Die hochschulübergreifende Bereitstellung und Nutzung erfolgt über ein gemeinsames Repositorium (https://smart.vhb.org/), das sowohl den Lehrenden wie auch den Studierenden der Trägerhochschulen zur Verfügung steht.
Die Antragstellung mit der Benennung der zur Entwicklung beantragten Lerneinheiten sowie die spätere Mittelbewirtschaftung erfolgen zentral durch die Trägerhochschulen. Einzelanträge von Lehrenden sind nicht vorgesehen. Jede Trägerhochschule hat die Möglichkeit, einen Sammelantrag für den Förderzeitraum 2025/2026 zu stellen.
Für die Entwicklung einer Lerneinheit aus überwiegend neuen Materialien kann eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragt werden. Für die Entwicklung einer Lerneinheit aus überwiegend bereits vorhandenen Lernmaterialien kann eine Förderung von bis zu 1.000 Euro beantragt werden – dies gilt auch für die Erstellung weiterer Sprachversionen oder umfangreiche Aktualisierungen von Lerneinheiten.
Hinweis: Die Dokumente zur Förderlinie SMART vhb finden Sie auf der Webseite der vhb unter
https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/
VolkswagenStiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit
Forschungsdaten sind wesentliche Grundlage und gleichzeitig Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglicht den Fortschritt der Wissenschaft ebenso wie ihre Qualitätsprüfung durch Reproduktion. Deshalb unterstützen wir die Nachnutzung von offenen Forschungsdaten im Kontext unserer Open Science Policy.
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung, Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
Unterstützt wird die Aufbereitung und Bereitstellung dieser Forschungsdaten in einem geeigneten, öffentlich zugänglichen, bestenfalls zertifizierten Repositorium nach den im jeweiligen Fach üblichen guten Qualitätsstandards bis zu einer maximalen Bewilligungssumme von 100.000 Euro. Ziel ist es, diese Forschungsdaten für die weitere Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die freie Zugänglichkeit zu den Forschungsdaten muss dabei gewährleistet sein. Der aufzubereitende Datenkorpus sollte sich grundsätzlich auf Forschungsdaten beziehen, die im Rahmen eines von der Stiftung geförderten Projekts entstanden sind.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für die Forschungsdaten feststeht. Ein Datenmanagementplan (DMP) – der Basis Datenmanagementplan der VolkswagenStiftung oder ein detaillierterer DMP der jeweiligen Disziplin – ist einzureichen.
VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene; Fristen: 14.04.2026, 06.04.2027
"Momentum" bedeutet der entscheidende Augenblick bzw. ist die englische Bezeichnung der physikalischen Größe für Impuls. In diesem Sinn sind mit dieser Initiative Wissenschaftler:innen in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen.
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Konzepte zur Perspektiverweiterung
- bis zu 850.000 EUR (erste Phase); bis zu 200.000 EUR (zweite Phase)
- 4 Jahre (erste Phase); 2 Jahre (zweite Phase)
- Zielgruppe: Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
- keine Projektförderung, Kurzantrag
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/momentum-foerderung-fuer-erstberufene
- Online-Sprechstunden 10.02. (deutsch) und 23.02. (englisch)
VolkswagenStiftung: Transatlantische Brückenprofessuren, Antragstellung jederzeit möglich
Das Förderangebot richtet sich an international renommierte Professor:innen aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die aktuell in den USA tätig sind und gleichzeitig in den USA sowie in Deutschland arbeiten möchten. Die Förderung ermöglicht jährliche Präsenzphasen in Deutschland, die dem Austausch und der gemeinsamen Forschung mit Kolleg:innen vor Ort dienen, sowie die Fortsetzung des Beitrags zu den aktuellen wissenschaftlichen und öffentlichen Debatten in den USA. Dabei stehen der Kooperationsgedanke und die Pflege der wissenschaftlichen, transatlantischen Beziehungen im Vordergrund.
- Fachgebiete: Geistes - und Gesellschaftswissenschaften
- Art der Förderung: Personenförderung
- Fördersumme: max. 300.000 Euro für die anteilige Finanzierung einer Professur in Deutschland
- Förderdauer: 3 Jahre
- Zielgruppe: Professor:innen an US-amerikanischen Universitäten
- Voraussetzungen: Festanstellung als Professor:in an einer Universität in den USA, Anbindung an eine Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland
- Antragstellung: jederzeit möglich
Das Angebot steht Professor:innen offen, die aktuell an einer US-amerikanischen Universität tätig sind und zu den Themenfeldern Zukunft der Demokratie, Grundrechte und Wissenschaftsfreiheit oder Zukunft der transatlantischen Beziehungen forschen und diese Forschung gleichzeitig an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland fortführen möchten.
Beantragt werden kann eine dreijährige Anbindung an eine Universität oder außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland in einem Umfang von 25 bis 50 Prozent, d. h., die geförderten Professor:innen sind jedes Jahr drei bis sechs Monate in Präsenz in Deutschland tätig. Gleichzeitig behalten sie ihre Anbindung an die Heimatinstitution in den USA und bringen sich weiterhin in die dortigen wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurse ein.