Aktuelle Ausschreibungen

Ausschreibungen 2025 - chronologisch nach Fristen

VolkswagenStiftung: Forschung über Wissenschaft: Sommerschulen und Workshops; Frist: 30.10.2025

Forschung über Wissenschaft: Sommerschulen und Workshops

Hector Research Career Development Award; Bewerbungsfrist: 30.10.2025

Gerne möchten wir Sie auf den Hector Research Career Development Award aufmerksam machen. Seit 2020 wird dieser Preis von der Hector Fellow Academy vergeben, um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Natur- oder Ingenieurwissenschaften, der Medizin oder Psychologie in der Phase zwischen Postdoc und Professur in ihrer Karriere zu unterstützen. Der Award richtet sich an:

  • W1-Juniorprofessorinnen und -professoren (mit und ohne Tenure Track)
  • Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter in vergleichbaren Positionen (z.B. Emmy-Noether Programme (DFG) oder ähnliche)

Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind eine exzellente Promotion, die nicht länger als sieben Jahre zurückliegt, eine befristete Beschäftigung an einer deutschen Universität oder einer vergleichbaren Forschungseinrichtung sowie eine inhaltliche oder formelle Berechtigung zur Betreuung von Promotionen. Der Award wird jährlich an 3 Forschende verliehen. Er ist mit 25.000 € dotiert und beinhaltet unter anderem zusätzliche Fördergelder für eine Promotionsstelle.

Die Bewerbungsphase läuft vom 1. September bis zum 30. Oktober 2025. Detaillierte Informationen zum Award und zur Bewerbung finden Sie auf der Website der Hector Fellow Academy unter https://hector-fellow-academy.de/karriereentwicklung/.

 

BMFTR Vernetzungsprojekten: Chancengerechtigkeit und Vielfalt in Wissenschaft und Forschung; Frist Projektskizzen: 31.10.2025)

Vielfalt im Wissenschaftssystem ermöglicht es, wissenschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und somit umfassendere Forschungserkenntnisse zu erzielen. In Übereinstimmung mit den Dimensionen der Charta der Vielfalt, die unter anderem Migrationsgeschichte, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion und sexuelle Orientierung umfassen, soll diese Förderrichtlinie dazu bei­tragen, die Diversität in der Wissenschaft zu stärken. Ziel ist es daher, den Austausch und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren des Wissenschaftssystems, insbesondere von Interessensvertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zu fördern, um zur Stärkung von Vielfaltsperspektiven beizutragen, Barrieren abzubauen und so Vielfaltsaspekte im Wissenschaftssystem strukturell zu stärken. Gefördert werden:

  • Austausch- und Vernetzungsmaßnahmen, die die Stärkung einer diversen Wissenschaftslandschaft und Kommunikationskultur zum Ziel haben
  • Formate zum Austausch über die Wirksamkeit struktureller Maßnahmen (zum Beispiel Best Practice-Austausch)
  • Austauschformate zur Reflexion von Beratung und Unterstützung in Wissenschaftsorganisationen mit dem Ziel, Empowerment- und Informationsangebote zu schaffen und Zuständigkeiten von Beratungsstellen zu schärfen

Gefördert werden Projekte mit einer Fördersumme bis 50.000 € und einer Laufzeit von max. 18 Monaten. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 % gefördert werden, eine Projektpauschale wird nicht gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 31. Oktober 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Weitere Fristen für die Einreichung von Skizzen sind der 31. Juli 2026 und der 30. April 2027.

Die vollständige Bekanntmachung ist unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-11-bekanntmachung-vielfalt-verbindet.html?view=renderNewsletterHtml einzusehen. Eine Info-Veranstaltung zum aktuellen Call findet am 17. September 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt (weitere Informationen: https://projekttraeger.dlr.de/de/foerderung/foerderangebote-und-programme/vielfalt-verbindet).

Daimler und Benz Stiftung: Forum Forschung; Frist: 31.10.2025

Die Förderlinie „Forum Forschung“ bündelt Fördervorhaben der Daimler und Benz Stiftung, die sich durch wissenschaftliche Originalität, gesellschaftliche Relevanz und einen überschaubaren Projektumfang auszeichnen. Diese Förderung richtet sich an vielversprechende wissenschaftliche Projekte kleineren Umfangs aus sämtlichen Fachdisziplinen. „Forum Forschung“ richtet sich an Wissenschaftler, die innovative wissenschaftliche Vorhaben mit gesellschaftlicher Relevanz umsetzen möchten. Gefördert werden sowohl grundlagenorientierte als auch anwendungsnahe Forschungsvorhaben. Auch Vorhaben mit Pilotcharakter oder die Vorbereitung größerer Drittmittelanträge sind förderfähig.

Für ein Forschungsprojekt können unabhängige Forschungsgruppenleiter, die während der gesamten Laufzeit des Projekts fest oder temporär an Hochschulen oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland angestellt sind, Mittel in Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind neben Professoren, Juniorprofessoren und Habilitanden auch Personen, die über Leitungserfahrung verfügen, etwa Postdoktoranden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden und bereits eine eigene Forschungsgruppe leiten.

Anträge sind der Stiftung bis zum 31. Oktober 2025 online über https://www.daimler-benz-stiftung.de/portale/de/forum-forschung vorzulegen.

Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/images/forschen/forum-forschung/pdf/AusschreibungDE-_Forum-Forschung_2025.pdf sowie auf der Programm-Website https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/forschen/forum-forschung-2.html.

Daimler und Benz Stiftung: Ladenburger Kolleg; zweistufig; Frist Projektskizzen: 31.10.2025

Mit den Ladenburger Kollegs möchte die Daimler und Benz Stiftung wichtige gesellschaftliche Trends an der Schnittstelle Mensch, Technik und Umwelt aufgreifen. In einer Zeit, in der medial und politisch einfache Antworten auf schwierige Fragen und einfache Erklärungen für komplexe Zusammenhänge oft verlockend erscheinen, geben die Ladenburger Kollegs Raum für Fragestellungen, die durch scheinbar unüberwindbare Zielkonflikte gekennzeichnet sind. Diese Fragestellungen sind einerseits geprägt durch die Vielzahl der beteiligten Akteure (Konsumenten, Unternehmen, Politik, Gesellschaft, Medien etc.) mit ihren vielfältigen Interessen und den zeitlichen Versatz ihrer Entscheidungen und deren langfristigen Folgen.

Die Stiftung fördert in den nächsten Jahren in der Förderlinie Ladenburger Kolleg das Thema „Die Rolle und Bedeutung von Erfahrungswissen in Zeiten von künstlicher Intelligenz" und stellt für einen Forschungsverbund einen Betrag in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro bei einer Laufzeit von max. drei Jahren zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unabhängige Forschungsgruppenleiterinnen und -leiter (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren, Habilitierende) an Hochschulen und gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind der Stiftung bis zum 31. Oktober 2025 vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/forschen/ladenburger-kollegs.html sowie in den angehängten Ausschreibungstexten (deutsch und englisch). 

Ausschreibung: https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/fft/bilder/Forschung/2025-08_Daimler-Benz-Stiftung_Ladenburger_Kolleg_KI_Ausschreibung_deutsch.pdf

DFG: Rethinking Disinformation (Re:DIS), (SPP 2573), Frist: 01.11.2025

Im März 2025 hat der Senat der DFG an der Humboldt-Universität Berlin das Schwerpunktprogramm „Rethinking Disinformation (Re:DIS)“ eingerichtet. Das Schwerpunktprogramm geht theoretischen Grundlagenfragen nach, die an den Schnittstellen mehrerer Fächer liegen. Bisher wird beispielsweise über Fake News und Verschwörungstheorien in der Philosophie, der Psychologie, der Kommunikations- und der Medienwissenschaft und im Medienrecht geforscht, ohne dass die Forschungs- und Diskussionsstände der jeweiligen Nachbarfächer bekannt wären. Re:DIS soll eine gemeinsame Forschungsplattform für die Desinformationsforschung verschiedener Fachgebiete schaffen.

Zu den Zielen von Re:Dis gehört es, einen gemeinsamen begrifflichen und theoretischen Rahmen zu erarbeiten und insbesondere Grenzfälle von Desinformation, in denen die Überzeugungsbildung der Adressaten subtil manipuliert wird, besser zu verstehen. Dies ist unter anderem für die rechtliche Regulierbarkeit von Desinformation unerlässlich: Die Gesellschaft und der Gesetzgeber müssen begründet entscheiden, welche Art von Desinformation in einer liberalen Demokratie in Kauf zu nehmen ist und welche aus dem Schutzbereich der Rede-, Meinungs- und Pressefreiheit herausfällt.

Anträge für die erste Förderperiode (2026 bis 2029) können bis zum 1. November 2025 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Call finden Sie unter: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-45

BMFTR: INSIGHT II – Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen; zweistufig; Frist Projektskizzen: 03.11.2025

Mit „INSIGHT II – interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen“ fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Vorhaben zur Innovationsfolgenabschätzung. Ziel der Förderrichtlinie ist es, die intendierten und nicht-intendierten Folgen technologischer und sozialer Innovationen in einem Betrachtungshorizont von kurz- und mittelfristigen „Zukünften“ zu analysieren und zu bewerten und dabei auch unterschiedliche Innovationspfade in den Blick zu nehmen. Durch interdisziplinäre Perspektiven soll ein umfassender Erkenntnisgewinn erzielt werden, der neben natur- und technikwissenschaftlichen auch gesellschaftliche, ethische, rechtliche, ökonomische sowie politische Aspekte einbezieht.

Im Rahmen von INSIGHT II werden interdisziplinäre und multiperspektivische Vorhaben aus allen Wissenschaftsbereichen gefördert. Projekte können entweder themenoffen sein oder die nachfolgenden beiden Themenfelder adressieren:

  • Themenfeld 1: Die neue Generation der Künstlichen Intelligenz – Auswirkungen für soziale Interaktion, Kunst und Kultur
  • Themenfeld 2: Human Enhancement – Erweiterung der menschlichen Möglichkeiten und die Steigerung menschlicher Leistungsfähigkeit durch Wirkstoffe oder technologische Hilfsmittel, die nicht unbedingt medizinisch erforderlich sind

Für die dedizierten Themenfelder sind ausschließlich Verbundvorhaben (max. Fördersumme inkl. Projektpauschale 800.000 Euro) vorgesehen, während im themenoffenen Bereich sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben (max. Fördersumme inkl. Projektpauschale 400.000 Euro) gefördert werden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt bei allen Projektarten 24 Monate.

Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 3. November 2025 (12.00 Uhr) elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.

Die vollständige Förderrichtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-08-bekanntmachung-insight.html nachlesen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 15. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.

StMWK-Programm: NewNormal KI; Frist Anträge erste Förderrunde: 03.11.2025

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) und die vbw – Vereinigung der bayerischen Wirtschaft e. V. stellen den staatlichen bayerischen Universitäten, Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den kirchlichen Hochschulen sowie den Kunsthochschulen in einem Kooperationsprojekt Mittel in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. Euro in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 zur Verfügung, um Konzepte zu entwickeln, die Künstliche Intelligenz (KI) in die Hochschullehreintegrieren, oder Konzepte zu entwickeln, welche die Hochschullehre an die Veränderungen anpassen, die KI mit sich bringt. Dabei sollen Erkenntnisse und Erfahrungen aus bestehenden Projekten, Digitalisierungsstrategien und Lernkurven der jüngeren Vergangenheit gebündelt, hinterfragt und reflektiert werden, um in Folge Strategien und Konzepte für die Hochschulen zu entwickeln, die eine zukunftsweisende und flächendeckende innovative Transformation der Lehre bewirken.

Insgesamt werden zwei Projektrunden aufgelegt:

1. Förderphase: 01.03.2026–30.09.2027

2. Förderphase: 01.03.2028–30.09.2029

Bewerbungen sind in jeder Förderphase gesondert möglich. Die Projektlaufzeit beträgt drei Hochschulsemester. Ein Zusammenschluss von Hochschulen ist ausdrücklich erwünscht. In jeder Förderphase können insgesamt vier Projekte in einem Umfang von jeweils maximal 135.000 Euro gefördert werden. Zusätzlich wird ein nennenswerter finanzieller Eigenanteil der Hochschulen erwartet, der im Antrag darzustellen ist. Die Hochschulen werden gebeten, ihre Anträge gemäß der beiliegenden Antragsvorlage (Anlage 1) und den dazugehörigen Leitlinien (Anlage 2) auszuarbeiten.

Anträge können als PDF-Dokument bis zum 3. November 2025 (17.00 Uhr) über die Mail-Adresse ReferatL.1(at)stmwk.bayern.de eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.

 

t3://file?uid=381522(29.3 KB, 2 Seiten) = (Anlage1) 

 t3://file?uid=381521(44.3 KB, 3 Seiten) = (Anlage2)

VolkswagenStiftung: Opus Magnum, Frist: 04.11.2025

Fachgebiet: Geistes-/Kultur- und Gesellschaftswissenschaften

  • Art der Förderung: Finanzierung einer Vertretungsprofessur
  • Zielgruppe sind Professorinnen und Professoren, die ein größeres wissenschaftliches Werk verfassen wollen
  • bis zu 195.000 Euro
  • max. 18 Monate
  • Voraussetzung: Lebenszeitanstellung als Professorin oder Professor an einer Hochschule in Deutschland
  • Antragstellung erst ab Frühjahr 2025 möglich
  • weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/opus-magnum

BMFTR: Wissenschafts- und Hochschulforschung: Erhebung und Verwendung von Forschungsinformationen in der Wissenschaft; zweistufig; Frist Projektskizzen: 14.11.2025

Die Bedeutung standardisierter und nutzungsfreundlicher Forschungsinformationen nimmt kontinuierlich zu. Ein wichtiger Referenzrahmen für die Standardisierung von Forschungsinformationen in Deutschland ist der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland, der eine gemeinsame Grundlage für deren Strukturierung und Austausch schafft. Der vorliegende Förderaufruf adressiert Reallabore, die unter realen Bedingungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis die Erhebung und Verwendung nutzerfreundlicher, standardisierter und KDSF-konformer Forschungsinformationen in der Wissenschaft für eine breite Umsetzung in die Praxis erforschen und erproben sollen.

Der Förderaufruf erfolgt unter der Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMFTR-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)“. Er ist dem Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung, Teilmodul D2 der Rahmenbekanntmachung zugeordnet.

Gefördert werden Verbund- und Einzelprojekte. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Verfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 14. November 2025 elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Am 16. September 2025 findet von 13.00 bis 14.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zu der Fördermaßnahme statt, für die eine Anmeldung erforderlich ist (Link Registrierung: https://vdivdeit-wiho.webex.com/weblink/register/r9c238abbd54f6a9559a54afb1593ac6e).

Den vollständigen Text des Förderaufrufs können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-29-foerderaufruf-forschungsinformationen.html einsehen, denjenigen der Rahmenbekanntmachung unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2023/11/2023-11-10-Bekanntmachung-WiHo.html. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 15. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.

BayFrance: Förderung des Wissenschaftsaustauschs zwischen Bayern und Frankreich, Frist 15.11.2025

BayFrance unterstützt im Rahmen seiner Anschubfinanzierung die Entwicklung von Projekten in der Forschung und Lehre und den Auf- und Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen bayerischen und französischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für Hochschullehrende, Postdocs und Promovierende. 

BMFTR:Postdoc Starting Grants „Zukunft eHealth“; zweistufig; Frist Projektskizzen: 17.11.2025

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, durch innovative In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern.

Zuwendungszweck ist die Förderung von ersten eigenständigen Forschungsprojekten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach ihrer Promotion, in denen innovative In-silico-Ansätze für die Biomedizin entwickelt werden und die datengetriebene Gesundheitsforschung vorangebracht wird. Es werden ausschließlich Einzelvorhaben an Hochschulen gefördert. Diese müssen von den projektleitenden Postdocs konzipiert und federführend umgesetzt werden.

Die Forschungsprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger Jülich (PtJ) bis zum 17. November 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 15. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-14-bekanntmachung-ehealth.html nachlesen.

BMFTR: Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen; zweistufig; Frist Projektskizzen: 17.11.2025

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsverbünde fördern, die den großen Bedarf an passfähigen Innovationen für eine beschleunigte Transformation hin zu nachhaltigen und klimaneutralen Hochschulen mit der Bewältigung der Transformationsherausforderungen der sie umgebenden Städte und Regionenverbinden. Die Hochschulen sollen hierbei als Innovationslabore fungieren. Konkret sollen die Projekte ermöglichen, an Hochschulen sowie bei städtischen und regionalen Partnern beispielsweise Treibhausgas-Emissionen zu senken, Flächen- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren, Biodiversität zu schützen und Klimaanpassung zu verbessern sowie dies mit hoher Lebensqualität, lokaler Resilienz und nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung vor Ort zu verbinden. Hierbei gilt es insbesondere, zielführende institutionenübergreifende Governanceprozesse zu erproben, rechtliche Hürden zu überwinden und vorhandene Budgets für nachhaltige Transformationsprojekte zu priorisieren.

Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen die Hochschule die Verbundkoordination übernimmt. In der Regel sollen sich Verbünde aus maximal fünf Verbundpartnern zusammenschließen. Besonders erwünscht ist eine Beteiligung der jeweiligen Kommune im Verbund. Jede Hochschule darf nur in einem Projekt die Verbundkoordination übernehmen. Die Verbundprojekte sollen durch ein wissenschaftliches Begleitprojekt flankiert werden.

Die Verbundprojekte haben eine Laufzeit von drei Jahren, das wissenschaftliche Begleitprojekt bis zu vier Jahre. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 17. November 2025 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-20-bekanntmachung-hochschulen.html einsehen.

BMFTR: 15-minute City Transition Pathway (15mC TP); Frist Projektskizzen: 17.11.2025

Der vorliegende Förderaufruf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erfolgt im Rahmen der „Driving Urban Transitions Partnership“ (DUT), die ein länderübergreifendes Forschungs- und Innovationsprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung ist. Die DUT koordiniert transnationale Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Länder, um die globalen Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und funktionelleren Wirtschafts- und Lebensweise in urbanen Räumen zu bewältigen. Ziel des Förderaufrufs ist es, für die „Stadt der kurzen Wege“ forschungsbasierte Strategien zu entwickeln, mit denen nachhaltiger städtischer Verkehr für alle Menschen günstiger und attraktiver gestaltet werden kann. Dafür sollen öffentliche Verkehrsmöglichkeiten wie Straßenbahnen, Züge, Busse und Fähren mit aktiver und geteilter Mobilität verbunden werden. Alle wesentlichen Hebel, Lücken und Hindernisse sollen betrachtet werden, um möglichst viele Menschen mit passfähigen, nachhaltigen Mobilitätslösungen anzusprechen.

Gefördert werden internationale Verbundvorhaben mit maximal 350.000 Euro je deutscher antragstellender Organisation und einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Der Mindestbetrag je Partner beträgt 100.000 Euro. Falls eine Organisation die Koordination des Verbunds übernimmt, kann die Förderung bis zu 400.000 Euro betragen. Es können bis zu zwei deutsche Antragsstellende an einem Verbundprojekt teilnehmen. Die deutschen Partner eines Verbundes werden insgesamt mit bis zu max. 500.000 Euro gefördert. Der Einbindung von deutschen Praxispartnern (wie z.B. Kommunalverwaltungen, Unternehmen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen) wird besondere Bedeutung zugemessen. Sie können sich als koordinierender Antragsteller, als Antragsteller für ein Teilprojekt oder als Kooperationspartner beteiligen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen (pre-proposals) sind bis zum 17. November 2025 elektronisch über https://www.uefiscdi-direct.ro/ einzureichen.

Den vollständigen Förderaufruf können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-02-foerderaufruf-dut-call-2025.html einsehen. Ausführliche Informationen zum aktuellen DUT-Call finden Sie unter https://dutpartnership.eu/calls/dut-call-2025.

BMFTR: Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft; zweistufig; Frist Projektskizzen: 30.11.2025

Kulturelles Erbe ist elementar für das Selbstverständnis von Gesellschaften. Historische Kulturlandschaften und Bauten, Kunst, technische Errungenschaften, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände transportieren ebenso wie Kulturtechniken, soziokulturelle Praktiken und Wissensbestände als materielles und immaterielles Kulturerbe Weltbilder sowie gesellschaftliche Werte und Normen. Ziel der vorliegenden Richtlinie ist die Ergänzung der bisherigen Förderung um Forschungsprojekte, die zum einen das konkrete Anwendungspotenzial von Kulturerbe-Forschung und die Inwertsetzung von Kulturerbe zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, zum anderen aber auch die Gefährdung durch (politische) Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Blick nehmen.

Gefördert werden interdisziplinäre Einzel- und Verbundprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen. Die Förderlaufzeit beträgt max. drei Jahre. Zuwendungen an Hochschulen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Sowohl bei Verbund- als auch bei Einzelprojekten muss die Federführung bei einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Einrichtung liegen. Forschung, die ausschließlich der Bewahrung von Kulturerbe dient, reine Restaurierungsforschung, reine Digita­lisierungsansätze sowie Produktentwicklung können im Rahmen der Förderrichtlinie prinzipiell nicht gefördert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 30. November 2025 elektronisch über das Portal „easy-Online“ vorzulegen.

Den Text der Förderrichtlinie können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-28-bekanntmachung-kulturerbe.html einsehen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 31. Oktober 2025 bei Z/FFT zu melden

Wübben Stiftung: "Big Data in der Geisteswissenschaft", Frist 01.12.2025

Die Wübben Stiftung Wissenschaft sucht im Jahr 2025 in den Gesellschafts-, Natur-, Technik- und Geisteswissenschaften innovative Projektideen zum Thema „Big Data“. Erfolgreiche Antragstellende erhalten 50.000 Euro für die Durchführung einer dreitägigen Sandpit-Veranstaltung. Bis zu 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karrierestufen (ab Promotion) können in einer kreativen und interdisziplinären Umgebung neue Forschungsansätze entwickeln. Es gibt eine Überschrift, aber keine weiteren Vorgaben. Die Fristen lauten wie folgt:

  • Big Data in den Gesellschaftswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Januar 2025, Einreichungsfrist 1. März 2025
  • Big Data in den Naturwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. April 2025, Einreichungsfrist 1. Juni 2025
  • Big Data in den Technikwissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Juli 2025, Einreichungsfrist 1. September 2025
  • Big Data in den Geisteswissenschaften: Ausschreibungsstart 1. Oktober 2025, Einreichungsfrist 1. Dezember 2025

Weitere Informationen und Antragsdetails finden Sie unter https://www.wuebben-stiftung-wissenschaft.org/program/sandpit.

Stiftung Innovation in der Hochschullehre: Fokus Netzwerke 2026, Frist: 01.12.2025

Mit der Ausschreibung „Fokus Netzwerke 2026. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“ schafft die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ein Förderangebot für bestehende lehrbezogene Netzwerke. Die Förderung zielt hierbei auf folgende drei Teilbereiche ab:

  • Die Steigerung der Qualität von Arbeitsergebnissen des Netzwerkes
  • Die Weiterentwicklung und Skalierung der Aktivitäten des Netzwerkes
  • Die Stärkung der Netzwerkcommunity in ihrer Zusammenarbeit und Selbstorganisation

Die Förderlaufzeit beträgt 36 Monate, es können pro Netzwerk maximal 225.000 Euro für Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen beantragt werden. Antragsberechtigt sind lehrbezogene Netzwerke. Damit eine Antragsberechtigung vorliegt, muss das Netzwerk folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Netzwerk besteht aus mindestens 10 Personen
  • Die Mitglieder des Netzwerkes sind mindestens zur Hälfte Mitglieder deutscher Hochschulen, wobei mindestens drei Hochschulen vertreten sein müssen
  • Eine bereits bestehende Tätigkeit des Netzwerks ist belegbar

Als Netzwerke in diesem Sinne gelten auch Fachdidaktikgesellschaften oder Fachgesellschaften, bei denen Lehrentwicklung Teil des Tätigkeitsportfolios ist. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Neugründungen von Netzwerken. Jedes Netzwerk darf nur einen Antrag stellen – entweder einen eigenen Antrag (Netzwerkantrag) oder einen Antrag durch eine Hochschule (Hochschulantrag). Zulässig ist, dass eine antragstellende Einrichtung mehrere Anträge einreicht, sofern sie sich auf unterschiedliche Netzwerke beziehen. 

Anträge können ab dem 6. Oktober bis zum 1. Dezember 2025 (14.00 Uhr) über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter https://stiftung-hochschullehre.de/wp-content/uploads/2025/09/StIL_Ausschreibung_Fokus-Netzwerke_2026.pdf. Termine zu digitalen Info-Sessions sind auf der Website der Ausschreibung (https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/fokus-netzwerke/) publiziert.

Zur Antragstellung finden digitale Infosessions am  

  • 08.10.2025 in der Zeit von 11:30 bis 13:00 Uhr  
  • 06.11.2025 in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr  
  • 19.11.2025 in der Zeit von 12:00 bis 13:30 Uhr statt.

Villa Vigoni/DFG: Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2025, Frist 01.12.2025

Die Villa Vigoni schreibt zusammen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für das Jahr 2027 erneut ein Veranstaltungsprogramm zwischen Deutschland und Italien zur Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften aus.

Ziel des Programms ist unter anderem die Exploration aktueller Herausforderungen in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus vergleichender deutscher und italienischer Perspektive sowie die Mobilisierung neuer Verbindungen zwischen deutscher und italienischer Wissenschaft. Dabei müssen nicht zwingend ausschließlich deutsch-italienische Themen behandelt werden. Das Vorhaben soll dem institutionellen Auftrag der Villa Vigoni Rechnung tragen, „die deutsch-italienischen Beziehungen in Wissenschaft, Bildung und Kultur im europäischen Geist“ zu fördern, und auch eine Begegnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen ermöglichen.

Kern des Programms sind die Villa-Vigoni-Gespräche. Diese gelten Themen, die die aktuellen Debatten zur Kultur, Geschichte und Gesellschaft Europas vertiefen. Im Mittelpunkt steht die intensive Auseinandersetzung im Gespräch, die sich bewusst von den üblichen Konferenzformaten unterscheidet. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 25 Personen begrenzt. 

Anträge werden bis zum 1. Dezember 2025 erbeten.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-71.

BMFTR: Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an Hochschulen in Deutschland, zweistufig, Frist Projektskizzen: 08.12.2025

DDR-bezogene Forschung ist – trotz ihrer erheblichen Relevanz für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und das Verständnis der deutschen Gegenwartsgesellschaft – in der hiesigen Hochschullandschaft nach wie vor nicht ihrer wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend institutionell verankert. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), diesem Befund entgegenzuwirken und im Wege der Projektförderung den Aufbau DDR-bezogener Forschungsschwerpunkte an ausgewählten Hochschulen in Deutschland und die überregionale Vernetzung der Standorte gezielt zu fördern. Entsprechende Vorhaben der Hochschulen können insbesondere eine Forschungsprofessur und eine möglichst interdisziplinäre Nachwuchsgruppe beinhalten.

Gefördert werden Einzelvorhaben mit einer maximalen Projektlaufzeit von fünf Jahren. Je Standort soll die Förderung 2,5 Mio. Euro (ohne Projektpauschale) nicht überschreiten. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen, die in den nicht-wirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 8. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/06/2025-06-13-bekanntmachung-ddr-hochschulen.html nachlesen.

BMFTR: Förderung von Forschungsprojekten mit Taiwan zum Thema Forschungs- und Innovationszusammenarbeit auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz, Frist Skizze 12.12.2025

Diese Fördermaßnahme zielt darauf ab, Kooperationen zwischen deutschen und taiwanischen Einrichtungen von gegenseitigem Interesse zu etablieren oder auszubauen. Diese sollen die Grundlagen für eine über die Projektlaufzeit hinaus andauernde Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft bilden, insbesondere zwischen bestehenden und/oder neu zu gründenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsnetzwerken in Deutschland und Taiwan.

BMFTR Juniorverbünden: „Zukunft eHealth“; Frist Projektskizzen: 15.12.2025

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, durch innovative In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundvorhaben, deren Teilprojekte an mindestens zwei verschiedenen Hochschulen durchgeführt und von wissenschaftlich herausragenden Postdocs konzipiert und geleitet werden. Diese sogenannten Juniorverbünde sollen aus drei bis vier Arbeitsgruppen unterschiedlicher Fachrichtungen aus den MINT-Fächern, der Medizin und/oder anderen für den Bereich eHealth relevanten wissenschaftlichen Disziplinen bestehen.

Die Verbundvorhaben können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Zuwendungen an Hochschulen für Tätigkeiten im nichtwirtschaftlichen Bereich können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 15. Dezember 2025 über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 15. November 2025 bei Z/FFT zu melden.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-14-bekanntmachung-zukunft-ehealth.html nachlesen.

DFG-Pilotmaßnahme: Forschungsgroßgeräte: Geräteerneuerung, Frist: 31.12.2025

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusätzliche Antragsmöglichkeiten im Programm Forschungsgroßgeräte eröffnet, um vorhandene Großgeräte für einen verlängerten Einsatz in der Forschung zu erneuern bzw. zu ertüchtigen. In diesem Rahmen können auch Anträge gestellt werden, bei denen die Investitionskosten für die Erneuerung unterhalb der üblichen Schwellenwerte des Forschungsgroßgeräte-Programms liegen. Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden.

Die Pilotmaßnahme ist zeitlich begrenzt und ermöglicht die Antragseinreichung ab dem 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2025. Dem Antragstitel, also der herstellerneutralen Gerätebezeichnung im elan-Portal in deutscher und englischer Sprache, sollte zur Kennzeichnung „(Erneuerung)“ bzw. „(renewal)“ beigefügt werden.

Die DFG bietet zur Pilotmaßnahme eine digitale Informationsveranstaltung an (Link: https://dfg.webex.com/dfg/j.php?MTID=me4a094999a2cbc335d8f011df8e1e7d6). Diese findet am 13. Mai 2025 von 13.00 bis 15.00 Uhr statt.

Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-30. Interessierte Forschende werden gebeten, sich ab dem 1. Juli 2025 bei Z/FFT zu melden.

Ausschreibungen 2026 - chronologisch nach Fristen

Akademienunion: Akademienprogramm 2028, Frist Voranträge: 31.01.2026

Die aktuelle Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Wissenschaftsakademien (Akademienprogramm) für 2028 steht Ihnen ab sofort auf der Website der Akademienunion zur Verfügung: https://www.akademienunion.de/presse/nachricht/ausschreibung-fuer-das-akademienprogramm-2028.

Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich ab sofort bei einer der in der Ausschreibung aufgeführten Wissenschaftsakademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben.

Weitere Informationen zu den Kriterien der Antragstellung sowie eine Übersicht über die Mitgliedsakademien der Akademienunion und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung.

Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2028 ist der 31. Januar 2026.

Bei Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle der Akademienunion gerne zur Verfügung:

Sebastian Zwies M.A.
Leiter Koordinierung Akademienprogramm
Tel.: 06131 / 218528-17
sebastian.zwies(at)akademienunion.de

Weitere Informationen zur Akademienunion und zum Akademienprogramm finden Sie unter https://www.akademienunion.de.

BMFTR: Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung, Frist 13.05.2026

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung der deutschen Beteiligung der Sicherheitsforschung auf europäischer Ebene. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Aktivitäten, die zurVorbereitung und Ausarbeitung eines EU-Antrags zur Einreichung im Rahmen einer Ausschreibung im Cluster 3 (Zivile Sicherheit für die Gesellschaft) von Horizont Europa dienen. Dabei soll die Vernetzung mit (potenziellen) deutschen, europäischen und internationalen Projektpartnern und die Vertiefung dieser Kooperationen sowie die gemeinsame Antragstellung gefördert werden. Adressiert werden zwei Optionen:

  • Übernahme der Koordination eines EU-Antrags: Aufbauend auf bisherige europäische Forschungsbeteiligungen sollen deutsche Akteure durch die Förderung darin unterstützt werden, die Koordination eines EU-Antrags zu übernehmen
  • Beteiligung als Partner in europäischen Verbundprojekten: Deutsche Akteure mit keinen oder nur wenigen Erfahrungen mit europäischen Verbundprojekten sollen durch die Förderung unterstützt werden, sich als Partner an einem europäischen Konsortium zu beteiligen
  • für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026 der 24. Oktober 2025 (Projektlaufzeit: 9 Monate)
  • für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 der 13. Mai 2026 (Projektlaufzeit: 12 Monate)

Einreichungsstichtage sind:

Die Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zu den obengenannten Stichtagen elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Die Anträge müssen rechtsverbindlich, d.h. vom Präsidenten der Universität unterschrieben werden. Interessierte Forschende werden gebeten, sich zwecks Kalkulation und Einholung der Unterschrift frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.

Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-10-bekanntmachung-sicherheitsforschung.html sowie unter https://www.sifo.de/sifo/de/nks-sicherheitsforschung/unterstuetzung-deutscher-antragsteller-fit-fuer-europa/aktuelle-foerderrichtlinie/aktuelle-foerderrichtlinie_node.html. Der Entwurf für das Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026-2027 kann unter https://sciencebusiness.net/sites/default/files/inline-files/HORIZON-CL3-2026-2027_02_13_2025_draft_v1.pdf nachgelesen werden.

Ausschreibungen wiederkehrend - alphabetisch nach Fördergeber

BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.

Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung

BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.

Profil des Programms

Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.

Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:

  • Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
  • Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
  • Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
  • Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.

Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.

Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderkriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
  • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Auswahlverfahren

Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.

Haushaltsvorbehalt

Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>

 

BMFTR: Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit; zweistufig; Einreichung Skizzen jederzeit

Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario voll­ständig nachzustellen.

Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben in Form von anwendungsnahen FuE-Projekten. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, dazu wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Es gilt keine Einreichfrist.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/07/2025-07-25-bekanntmachung-sicherheit.html nachlesen.

BMFTR: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.

Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungs­beiträge liefern.

Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.

BMFTR: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.

Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern

Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:

  • Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
  • Nachhaltiges Wassermanagement

Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.

https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/05/2024-05-02-Bekanntmachung-Kreislaufwirtschaft.html?view=renderNewsletterHtml

DAAD: "Zukunft Ukraine" - Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Bewerbung jederzeit

Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende

  • Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland
  • Zielgruppe: fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate (möglicher Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025)
  • Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen

Weitere Informationen: https://www.daad-ukraine.org/de/foerderung-finden/daad-stipendiendatenbank/stipendiendatenbank/?type=a&q=Zukunft+Ukraine&status=0&subject=0&onlydaad=1&detail_to_show=0&target=17&origin=17&pg=1&tab=&detail_to_show=57650857

Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend

Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.

Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.

Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.

Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .

DFG: Joint Israeli-German Basic Research Projects in All Fields of the Sciences and the Humanities, Anträge jederzeit

Israeli-German research teams are invited to submit outstanding joint research proposals within the scope of basic research in all fields of the sciences and the humanities. From now on, the funding opportunity follows a Standing Open Procedure (SOP) on a lead agency basis, which allows the continuous submission of joint bilateral proposals to the DFG as the Lead Agency until further notice. 

DFG/Stifterverband: Communicator-Preis - Wissenschaftspreis, Frist: jährlich/siehe Website

Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.

Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.

Informationen und Bewerbung:

https://www.stifterverband.org/auszeichnungen

https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp

 

 

DRIVE4excellence - Anschubfonds für koordinierte Verbundanträge, Einreichung jederzeit

Potentiale bündeln, Zusammenarbeit fördern

DRIVE4excellence ist eine neue, über den Hochschulrahmenvertrag finanzierte Fördermaßnahme, die das bestehende Angebot der hochschulinternen Forschungsförderung an der Universität Bamberg ergänzt. 

Mit dem Anschubfonds DRIVE4excellence unterstützt die Universität Bamberg Forschende bei der Initiierung und Ausarbeitung von Anträgen für koordinierte Verbundforschungsvorhaben, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Universität in diesem Bereich zu erhöhen. Dies betrifft Vorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – darunter Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – oder durch das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der Europäischen Union finanziert werden sollen. 

Ziel ist es, Antragstellende durch gezielte personelle Unterstützung zu entlasten und damit qualitativ hochwertige Anträge mit hoher Erfolgschance zu ermöglichen.

Gefördert werden Vorhaben, die thematisch einem Forschungsfeld zuzuordnen sind, das aktuellen profilbildenden Forschungsschwerpunkten sowie bestehenden oder entstehenden Profilinitiativen der Universität Bamberg entspricht und zur weiteren Profilschärfung beiträgt.

Die Antragstellung erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. Dieses ist ausschließlichelektronisch und als zusammenhängendes PDF-Dokument über die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de einzureichen. Ausgedruckte Anträge oder Anträge per Hauspost werden nicht angenommen.

Vorab wird um Information an das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Z/FFT) gebeten, damit die Universitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden kann.

Die Anträge zur Förderung über DRIVE4excellence können jederzeit eingereicht werden.

Weitere Informationen

Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit

Marianne-Plehn-Programm für Promovierende an bayerischen Hochschulen, Programmziel und Bewerbung

Promotionsstipendiat:innen der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können im Rahmen des Marianne-Plehn-Programms eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln.

Programmziel und -beschreibung

Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotions-stipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.

Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung des deutschen Volkes. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt. 

Im Rahmen des neuen Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.

Das in Kooperation mit bayerischen Wissenschaftseinrichtungen durchgeführte, begleitende Exzellenzprogramm fördert die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb Bayerns und unterbreitet weitere Qualifizierungsangebote für ihre aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Herausforderungen (z.B. überfachliche Kompetenzen, didaktische Fähigkeiten, Schärfung des eigenen Forschungsprofils, Gestaltung einer möglichen Postdoc-Phase). Weiterhin stehen den Promovierenden das reguläre ideelle Programm der Studienstiftung sowie die netzwerkübergreifenden Angebote des Elitenetzwerks Bayern offen. Einen Einblick in das Programm finden Sie in dem Bericht zum MPP-Jahrestreffen 2025.

Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.

Roman Herzog Institut: Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.

Ausschreibung

Ausgezeichnet werden jährlich drei aktuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die einen Beitrag zur Gestaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung leisten. Einsendungen aus allen Fachbereichen sind gewünscht. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.

Preisträger*innen gesucht!

Das Roman Herzog Institut wurde 2002 auf Initiative von Bundespräsident a. D. Roman Herzog und Prof. Randolf Rodenstock gegründet. Der Think Tank bearbeitet gesellschaftliche Fragestellungen aus multidisziplinären Perspektiven. Im Jahr 2026 vergibt das Institut seinen Forschungspreis zum dreizehnten Mal.

Angenommen werden Dissertationen sowie Habilitationsschriften in deutscher oder englischer Sprache. Die Altersbeschränkung liegt bei 40 Jahren. Elternzeiten werden angerechnet. Kumulative Beiträge sind eingeschlossen.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:

http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/

StMELF: Kongressinitiative Bayern, Einreichung fortlaufend

Mit der Kongressinitiative Bayern möchte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Bayern als Standort für (wissenschaftliche) Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen attraktiver machen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land und damit gezielt neue Impulse in ländliche Räume bringen. Antragsberechtigt sind neben Agenturen, Vereinen, Personengesellschaften sowie selbstständig und freiberuflich Tätigen auch Hochschulen. Für die Förderung (mindestens 12.000 Euro) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
  • Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
  • Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.

Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.

Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.

Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.

VolkswagenStiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit

Forschungsdaten sind wesentliche Grundlage und gleichzeitig Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglicht den Fortschritt der Wissenschaft ebenso wie ihre Qualitätsprüfung durch Reproduktion. Deshalb unterstützen wir die Nachnutzung von offenen Forschungsdaten im Kontext unserer Open Science Policy.

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • Art der Förderung: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
  • bis zu 100.000 Euro
  • Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung, Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich

Was wird gefördert?

Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, stellen wir unseren Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung, damit sie die im Hauptprojekt generierten Forschungsdaten für die Nachnutzung aufbereiten und in einem geeigneten, öffentlich zugänglichen, bestenfalls zertifizierten Repositorium nach den im jeweiligen Fach üblichen guten Qualitätsstandards verfügbar machen können.

Der Corpus der für die Nachnutzung aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und ein Letter of Support des Repositoriums eingereicht wird.

VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene; Fristen: 14.04.2026, 06.04.2027

Momentum – Förderung für Erstberufene

"Momentum" bedeutet der entscheidende Augenblick bzw. ist die englische Bezeichnung der physikalischen Größe für Impuls. In diesem Sinn sind mit dieser Initiative Wissenschaftler:innen in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen.

 

VolkswagenStiftung: Transatlantische Brückenprofessuren, Antragstellung ab 15.01.2026 jederzeit möglich

Die VolkswagenStiftung ermöglicht international renommierten, aktuell in den USA tätigen Professuren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die zur „Zukunft der Demokratie“, „Grundrechte und Wissenschaftsfreiheit“ oder „Zukunft der transatlantischen Beziehungen“ forschen, die gleichzeitige Anbindung an ihre Heimatinstitution und an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland.