Aktuelle Ausschreibungen
Ausschreibungen 2025 - chronologisch nach Fristen
DFG-Pilotmaßnahme: Forschungsgroßgeräte: Geräteerneuerung, Frist: 31.12.2025
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in Abstimmung mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusätzliche Antragsmöglichkeiten im Programm Forschungsgroßgeräte eröffnet, um vorhandene Großgeräte für einen verlängerten Einsatz in der Forschung zu erneuern bzw. zu ertüchtigen. In diesem Rahmen können auch Anträge gestellt werden, bei denen die Investitionskosten für die Erneuerung unterhalb der üblichen Schwellenwerte des Forschungsgroßgeräte-Programms liegen. Die Erneuerungsmöglichkeit ist nicht auf DFG-geförderte Geräte beschränkt, sondern schließt die Ertüchtigung von Großgeräten jeglicher Herkunft ein. Für vorhandene Großgeräte mit einem ursprünglichen Anschaffungswert über 200 000 Euro können Anträge zur Ertüchtigung ab einer Höhe von 100 000 Euro eingereicht werden.
Die Pilotmaßnahme ist zeitlich begrenzt und ermöglicht die Antragseinreichung ab dem 1. Juli 2025 und bis zum 31. Dezember 2025. Dem Antragstitel, also der herstellerneutralen Gerätebezeichnung im elan-Portal in deutscher und englischer Sprache, sollte zur Kennzeichnung „(Erneuerung)“ bzw. „(renewal)“ beigefügt werden.
Die DFG bietet zur Pilotmaßnahme eine digitale Informationsveranstaltung an (Link: https://dfg.webex.com/dfg/j.php?MTID=me4a094999a2cbc335d8f011df8e1e7d6). Diese findet am 13. Mai 2025 von 13.00 bis 15.00 Uhr statt.
Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-30. Interessierte Forschende werden gebeten, sich ab dem 1. Juli 2025 bei Z/FFT zu melden.
BMV: Förderrichtlinie "mFUND" - "kleine Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien/Konzeptstudien", Förderlinie 1, Frist Skizze: 31.12.2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und dessen Geschäftsbereich verfügen über einen großen Datenbestand im Bereich der Verkehrs-, Infrastruktur-, Satelliten-, Umwelt- und Wetterdaten. Zweck der Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „mFUND“ sind die systematische Entwicklung von innovativen Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten der Daten im Kontext des BMV und die Identifikation zukünftiger Datenbedarfe sowie Verwertungsoptionen.
Im Rahmen des vierten Förderaufrufs der Förderlinie 1 können Projektskizzen in drei Kategorien eingereicht werden:
- Kategorie A: kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits- und Vorstudien mit einem ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMV
- Kategorie B: Vorhaben, die zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien zur Unterstützung des Strukturwandels in Kohleregionen beitragen
- Kategorie C: Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien dem mFUND-Jahresthema 2025 „Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa“ widmen
ACHTUNG: Eine Antragstellung in der Kategorie D (Vorhaben, die sich zusätzlich zu den in Kategorie A definierten Kriterien mit der Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität befassen, z. B. im Kontext Building Information Modelling oder Digitale Zwillinge) ist nicht mehr möglich.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 18 Monate, die maximale Verbundförderung bei 200.000 Euro. Die regulären Förderquoten für Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich liegen zwischen 50 und 80 %, für nicht-gewerbliche Antragsteller (z.B. eingetragene Vereine, Institute, Kommunen, Gebietskörperschaften, Behörden, NGOs etc.) bei bis zu 90 %. Staatliche Hochschulen können bei entsprechender Begründung mit bis zu 100 % gefördert werden. Ein Projektpauschale wird nicht gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 31. Dezember 2025 fortlaufend über das Portal „PT-Online“ (https://ptoutline.eu/app/mfundfl1) eingereicht werden.
Den vollständigen Text des Förderaufrufs finden Sie unter https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vierter-foerderaufruf-foerderlinie.pdf?__blob=publicationFile.
G-BA: neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich, einstufig, Frist 31.12.2025
Die Förderung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von neuen Versorgungsformen mit kurzer Laufzeit im einstufigen Verfahren adressiert insbesondere Antragstellende, deren Vorhaben nach Art und Umfang geeignet ist, bereits innerhalb von zwei Jahren Ergebnisse zur Verbesserung der Versorgung zu generieren. Dies können insbesondere Vorhaben sein, die gesundheitsbezogene Verbesserungen oder patientenrelevante Struktur- oder Verfahrensverbesserungen nachweisen wollen oder eine Pilotierung größerer komplexer Versorgungsansätze verfolgen. Erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der zugrundeliegenden Intervention müssen bereits vorliegen.
Ein vollständiger Projektantrag für den themenoffenen Bereich (einstufig-kurz) kann der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses laufend im Jahr bis zur Ausschöpfung der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel (20 Mio. Euro), jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2025, 23:59 Uhr in elektronischer Form vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen und Dokumente finden Sie unter https://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-neue-versorgungsformen-zum-themenoffenen-bereich-einstufig-kurz-einreichung-laufend-im-jahr.59.
Ausschreibungen 2026 - chronologisch nach Fristen
DFG-ANR: French-German Call for Proposals in the Natural, Life and Engineering Sciences, Deadline 14.01.2026
The French Agence Nationale de la Recherche (ANR) and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) are continuing their annual joint calls for French-German projects in the Natural, Life and Engineering Sciences. This is based on an agreement signed by both agencies, which was confirmed by the DFG’s Joint Committee (“Hauptausschuss”), establishing joint French-German projects as a standard offering within the DFG’s research grants programme.
- Deadline: 14 January 2026
- Further information: https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/countries-regions/fr-anr-nle
BAdW: Hightech-Nachwuchspreis Bayern, Frist: 15.01.2026
- Zielgruppe:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen (insbesondere Postdocs und Nachwuchsgruppenleitungen), die an einer bayerischen Hochschule, einer Forschungseinrichtung in Bayern oder in einem innovativen Start-up in Bayern tätig
- deren Forschungen innovative Lösungsansätze für Wirtschaft und Gesellschaft bieten
- Einreichungsprozess
- Teilnahmeberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind zur Eigenbewerbung eingeladen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Bewerbung (nicht mehr als 10 Seiten) auf elektronischem Wege an hightechnachwuchspreisbayern(at)badw.de einreichen bis 15.01.2026.
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Ausschreibung 2026:
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) würdigt mit diesem Preis Forschungsleistungen, welche ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und die erfolgreiche Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Anwendung versprechen. Der Preis richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen, die an einer bayerischen Hochschule, an einer Forschungseinrichtung in Bayern oder in einem innovativen Start-up in Bayern tätig sind und ist mit einem Preisgeld von 30.000 Euro dotiert.
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen (insbesondere Postdocs und Nachwuchsgruppenleitungen), deren Forschungen innovative Lösungsansätze für Wirtschaft und Gesellschaft bieten – beispielsweise in den Bereichen KI/Robotik, IT/Computing, Medizin/Gesundheit, Biotechnologie, Mobilität, Luft-/Raumfahrt, Bau, Energie oder bei der Entwicklung neuer Produkte. Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen, die an einer bayerischen Hochschule, einer Forschungseinrichtung in Bayern oder in einem innovativen Start-up in Bayern tätig sind.
Kriterien für die Auswahl sind:
• die Qualität der Forschungsleistung,
• das Innovationspotenzial,
• die Perspektiven auf eine Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Anwendung,
• die Relevanz und Zukunftsorientierung der Ergebnisse.
In Ausnahmefällen wird der Preis an zwei Personen vergeben (15.000 Euro Preisgeld pro ausgezeichneter Person). Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden.
Auswahlverfahren:
Über die Vergabe des Preises entscheidet ein Auswahlgremium bestehend aus dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Mitgliedern der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und einer weiteren bayerischen Wissenschaftlerin oder einem weiteren bayerischen Wissenschaftler, die oder der ad hoc hinzugezogen wird und die Kommission sachbezogen ergänzt.
Feierliche Preisverleihung:
Die feierliche Preisverleihung findet in der Residenz in München statt. Der Preis wird vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verliehen.
Bewerbung:
Teilnahmeberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind zur Eigenbewerbung eingeladen. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und innovative Start-ups in Bayern sind aufgerufen, geeignete Personen zu einer Teilnahme zu motivieren.
Die Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:
• Beschreibung der Forschungsleistung (max. 2 Seiten),
• Referenzschreiben einer bayerischen Professorin bzw. eines bayerischen Professors,
• wissenschaftlicher Lebenslauf,
• aktuelles Publikationsverzeichnis,
• bis zu drei wichtige Publikationen im Volltext (Verbleib in der Originalsprache)
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ihre Bewerbung (nicht mehr als 10 Seiten) auf elektronischem Wege an hightechnachwuchspreisbayern(at)badw.de einreichen bis 15.01.2026.
Rückfragen an:
Stefanie Nowak
Referentin des Präsidenten der Bayerischen Akademie der Wissenschaften stefanie.nowak(at)badw.de
BMBFSFJ: Lernortübergreifende Erfahrungsräume durch offene Bildungsmaterialien und offene Bildungspraktiken fördern – Bildungsorte zukunftsfähig gestalten (OE_Erfahrungsräume), Frist Skizze 23.01.2026
Mit der im Jahr 2022 veröffentlichten OER-Strategie adressiert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wichtige Herausforderungen des deutschen Bildungssystems und strebt die Unterstützung eines notwendigen tiefgreifenden Wandels der Lernkultur in einem Bildungssystem unter den Bedingungen der Digitalisierung an. Durch die Maßnahmen zur Umsetzung der OER-Strategie (Open Educational Resources – OER) soll zur Unterstützung des DigitalPakts Schule ein OER-förderliches Ökosystem entstehen, welches die Verbreitung, Nutzung und Verwendung von offenen Bildungsmaterialien, sogenannten „Open Educational Resources (OER)“ begünstigt und offene Bildungspraktiken, sogenannte „Open Educational Practices (OEP)“, fördert. OER sind Materialien unterschiedlicher medialer Art und Form, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, sodass diese kostenfrei zugänglich sind und von den Nutzenden ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen verwendet, bearbeitet und weiterverbreitet werden können. OEP im engeren Sinne umfassen die Nutzung oder Arbeit mit OER in Lehr- und Lernkontexten. Im weiteren Sinne werden OEP in dieser Förderrichtlinie als Lehr- und Lernszenarien verstanden, die sich an einer Offenen Pädagogik orientieren und deren Grundsätze der Offenheit in der Praxis umsetzen.
Adressiert werden sollen insbesondere drei Ziele (nähere Informationen in der Ausschreibung):
- Potentiale von OER und OEP für eine lernortübergreifende Bildung nutzen
- Lernangebote in Erfahrungsräumen entwickeln
- Chancengerechtigkeit durch Praxis- und Zielgruppenorientierung erhöhen
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR-Projektträger elektronisch über „easy-Online“ bis zum 23. Januar 2026 vorzulegen.
Die vollständige Bekanntmachung kann unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/VAUaSb6SOgUmV7WWYz4/content/VAUaSb6SOgUmV7WWYz4/BAnz AT 21.11.2025 B2.pdf nachgelesen werden.
BMFTR: Finanzwirtschaft und Klimaschutz und -anpassung (Future Finance-AB), Frist Skizze 25.01.2026
Sustainable Finance, also eine Finanzwirtschaft, die Nachhaltigkeitskriterien in allen finanzwirtschaftlichen Entscheidungen und Aktivitäten umfassend und systematisch berücksichtigt, ist ein geeignetes Instrument, um den globalen Wandel zu finanzieren und die wirtschaftliche Resilienz zu stärken. Ziel des vorliegenden Förderaufrufs des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es, die Forschungsgrundlage für eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft für den globalen Wandel zu verbessern und Forschungserkenntnisse zur Verbesserung der nachhaltigen Ausrichtung der Finanzflüsse insbesondere im Sinne der internationalen Ziele zum Klimaschutz und -anpassung und zum Schutz von Ökosystemen zu generieren. Dabei soll auch ein besseres Verständnis der Wechselwirkungen von nachhaltiger Finanzwirtschaft und Klimaschutz, Klimaanpassung sowie Ökosystemen sowie auch gesellschaftlichen Teilsystemen, zum Beispiel der (Real-)Wirtschaft, Politik, Regulierung, Gesellschaft und Wissenschaft erreicht werden.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Verbundprojekte mit mindestens zwei Partnern), die (finanz-)wirtschaftliche Forschungsansätze zu untenstehenden thematischen Modulen in inter- beziehungsweise auch transdisziplinären Teams identifizieren und verfolgen:
- Modul A: Finanzwirtschaft und Klimaschutz
- Modul B: Finanzwirtschaft & Klimaanpassung
Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem DLR Projektträger elektronisch über „easy-Online“ bis zum 25. Januar 2026 vorzulegen. Es dürfen pro Forschungsgruppe nur maximal eine Skizze in der Rolle der Verbundkoordination und maximal eine Skizze in der Rolle eines Teilprojekts eingereicht werden. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig bei Z/FFT zu melden.
Den Förderaufruf sowie die übergeordnete Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ können Sie unter www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-05-foerderaufruf-future-finance-ab.html bzw. https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-04-bekanntmachung-future-finance.html nachlesen.
BMFTR: Teilmodul E1 „Konzeption und Durchführung von Transferprojekten" im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung", Frist Skizze: 28.01.2026
Wissenstransfer in der Forschung über das Wissenschafts- und Hochschulsystem (WiHo-Forschung) erfolgt bislang überwiegend über klassische wissenschaftliche Kommunikationsformen (Publikationen in Fachzeitschriften, Beiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen). Ziel des vorliegenden Förderaufrufs ist es, mit konkreten Maßnahmen und Aktivitäten einen rekursiven Transfer von Ergebnissen zwischen der WiHo-Forschung und der Praxis zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die modellhaft aufzeigen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse wirkungsvoll, nachhaltig und adressatengerecht in Praxis, Lehre und Hochschulmanagement eingebracht werden können. Mögliche Förderinhalte sind:
- Entwicklung und Erprobung innovativer, effektiver Transferinstrumente und -formate
- Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Transferstrukturen in der WiHo-Forschung
- Stärkung von Transferkompetenzen in der WiHo-Forschung
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis zum 28. Januar 2026 über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 16. Januar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Zum Förderaufruf wird am 17. Dezember 2025 von 13.00 bis 14.30 Uhr eine Informationsveranstaltung angeboten. Hierfür ist eine Registrierung unter https://ptj-fzj.webex.com/weblink/register/rfa2229f2e4c91c270b33bdb35121c5a7 erforderlich.
Den vollständigen Förderaufruf können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-21-foerderaufruf-wiho.html nachlesen.
Akademienunion: Akademienprogramm 2028, Frist Voranträge: 31.01.2026
Die aktuelle Ausschreibung für das Forschungsprogramm der deutschen Wissenschaftsakademien (Akademienprogramm) für 2028 steht Ihnen ab sofort auf der Website der Akademienunion zur Verfügung: https://www.akademienunion.de/presse/nachricht/ausschreibung-fuer-das-akademienprogramm-2028.
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Erforschung kultureller Überlieferungen von herausragender fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich ab sofort bei einer der in der Ausschreibung aufgeführten Wissenschaftsakademien mit einem Forschungsvorhaben bewerben.
Weitere Informationen zu den Kriterien der Antragstellung sowie eine Übersicht über die Mitgliedsakademien der Akademienunion und die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie in der Ausschreibung.
Fristende für die Einreichung eines Vorantrags für 2028 ist der 31. Januar 2026.
Bei Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle der Akademienunion gerne zur Verfügung:
Sebastian Zwies M.A.
Leiter Koordinierung Akademienprogramm
Tel.: 06131 / 218528-17
sebastian.zwies(at)akademienunion.de
Weitere Informationen zur Akademienunion und zum Akademienprogramm finden Sie unter https://www.akademienunion.de.
DFG-AHRC: UK-German Funding Initiative in the Humanities, Deadline 11.02.2026
The Arts and Humanities Research Council (AHRC), part of UK Research and Innovation (UKRI), and the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) are launching a call for proposals for outstanding joint UK-German research projects in the humanities.
Both funding agencies want to strengthen international cooperation in the fields of arts and humanities to fund academic research of the highest quality within their own countries, and are aware that some of the best research can only be achieved by working with the best researchers internationally.
- Deadline: 11 February 2026
- Further information: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-85
BMFTR: Förderung von Datennutzungsprojekten im Bereich eHealth, Frist Skizze 27.02.2026
Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin und die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten bieten enorme Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Grundlage dafür bilden insbesondere auch die durch die Förderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) in den letzten Jahren auf- und ausgebauten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI). In den kommenden Jahren ist es von zentraler Bedeutung, die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten dieser GFDI weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund fördert das BMFTR im Rahmen dieser Förderrichtlinie Datennutzungsprojekte für die Erforschung gesundheitsrelevanter Fragestellungen anhand qualitativ hochwertiger und multizentrischer Datensätze bestehender nationaler GFDI.
Gefördert werden interdisziplinäre pilothafte Einzelprojekte, in denen Expertinnen und Experten der antragstellenden Institution aus den Datenwissenschaften (zum Beispiel Data Science, Medizininformatik) und der klinischen Gesundheitsforschung eng zusammenarbeiten. Datennutzungsprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden. Zuwendungen für Ausgaben an Hochschulen und Universitätskliniken im nichtwirtschaftlichen Bereich werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 27. Februar 2026 elektronisch über das Portal „easy-Online“ vorzulegen. Interessierte Forschende werden gebeten, sich bis zum 13. Februar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/11/2025-11-03-bekanntmachung-ehealth.html nachlesen.
DFG: "Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften", Frist 03.03.2026
Die DFG bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 3. März 2026 entgegengenommen. Nach der Auswahl durch eine interdisziplinäre Beratungsgruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Antrags aufgefordert.
- Registrierung im elan-Portal bis zum 24. Februar 2026
- Informationen zur Ausschreibung: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-84
- Informationen zum Förderprogramm „Kolleg-Forschungsgruppen“: https://www.dfg.de/de/foerderung/foerdermoeglichkeiten/programme/koordinierte-programme/kolleg-forschungsgruppen
BMFTR: Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung, Frist 10.03.2026
Bis heute fehlt, trotz des Wissens über physiologische Unterschiede zwischen den biologischen Geschlechtern, in vielen Indikationen die Evidenz für eine geschlechtersensible Behandlung. Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ist es entsprechend, die aus Sicht von Patientinnen und Patienten dringlichsten Forschungsfragen zum Schließen des Gender Data Gaps in der geschlechtersensiblen Behandlung zu identifizieren. Die Förderrichtlinie ist in vier Module unterteilt:
- Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
- Post-hoc-Analysen von Daten aus klinischen beziehungsweise Register-Studien
- „Priority Setting Partnerships“ zur Priorisierung der dringlichsten Forschungsfragen der geschlechtersensiblen Therapie
- Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung
Gefördert werden wissenschaftsinitiierte Einzelvorhaben. Die Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten ausgewiesen sein, die hinsichtlich Forschungsthema und Forschungsmethodik einschlägig und durch entsprechende Publikationen belegt sind. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem DLR Projektträger elektronisch über „easy Online“ UND als rechtsverbindlich unterschriebenes papierhaftes Original bis zum 10. März 2026 vorzulegen. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 13. Februar 2026 bei Z/FFT zu melden.
Am 13. Januar 2026 findet um 10.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zu der Ausschreibung statt. Informationen finden Sie unter https://projekttraeger.dlr.de/media/gesundheit/GF/Webseminar_Gender%20Data%20Gap_2025.pdf.
Die vollständige Ausschreibung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-03-bekanntmachung-gender-data-gap.html nachlesen.
DFG: German-Israeli Project Cooperation, Deadline 15.03.2026
Participating institutions in Israel are invited to submit proposals which may come from all fields of science and research. Proposals shall be so designed as to be carried out in close cooperation between the Israeli and the German project partners. They must contain a description of the joint work plan for both, the Israeli and the German side. The quality of the research work and the strength of the scientific cooperation including the exchange of scientists, in particular early career researchers (PhDs/Postdocs), are the main criteria for the review and selection. Principal investigators on both sides need to have adequate working conditions over the full period of the project.
- Deadline: 15 March 2026
- Further information: https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-87
BMFTR: Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung, Frist 13.05.2026
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Stärkung der deutschen Beteiligung der Sicherheitsforschung auf europäischer Ebene. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Aktivitäten, die zurVorbereitung und Ausarbeitung eines EU-Antrags zur Einreichung im Rahmen einer Ausschreibung im Cluster 3 (Zivile Sicherheit für die Gesellschaft) von Horizont Europa dienen. Dabei soll die Vernetzung mit (potenziellen) deutschen, europäischen und internationalen Projektpartnern und die Vertiefung dieser Kooperationen sowie die gemeinsame Antragstellung gefördert werden. Adressiert werden zwei Optionen:
- Übernahme der Koordination eines EU-Antrags: Aufbauend auf bisherige europäische Forschungsbeteiligungen sollen deutsche Akteure durch die Förderung darin unterstützt werden, die Koordination eines EU-Antrags zu übernehmen
- Beteiligung als Partner in europäischen Verbundprojekten: Deutsche Akteure mit keinen oder nur wenigen Erfahrungen mit europäischen Verbundprojekten sollen durch die Förderung unterstützt werden, sich als Partner an einem europäischen Konsortium zu beteiligen
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026 der 24. Oktober 2025 (Projektlaufzeit: 9 Monate)
- für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 der 13. Mai 2026 (Projektlaufzeit: 12 Monate)
Einreichungsstichtage sind:
Die Förderung beträgt höchstens 100.000 Euro. Zuwendungen im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt. Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zu den obengenannten Stichtagen elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorzulegen. Die Anträge müssen rechtsverbindlich, d.h. vom Präsidenten der Universität unterschrieben werden. Interessierte Forschende werden gebeten, sich zwecks Kalkulation und Einholung der Unterschrift frühzeitig mit Z/FFT in Verbindung zu setzen.
Ausführliche Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/09/2025-09-10-bekanntmachung-sicherheitsforschung.html sowie unter https://www.sifo.de/sifo/de/nks-sicherheitsforschung/unterstuetzung-deutscher-antragsteller-fit-fuer-europa/aktuelle-foerderrichtlinie/aktuelle-foerderrichtlinie_node.html. Der Entwurf für das Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026-2027 kann unter https://sciencebusiness.net/sites/default/files/inline-files/HORIZON-CL3-2026-2027_02_13_2025_draft_v1.pdf nachgelesen werden.
Ausschreibungen wiederkehrend - alphabetisch nach Fördergeber
BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.
Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung
BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
- Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
- Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
- Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
- Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.
BMFTR: Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit; zweistufig; Einreichung Skizzen jederzeit
Zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist, das Potenzial innovativer Lösungsansätze für die zivile Sicherheit einem breiten Anwenderkreis sichtbar und bewertbar zu machen. Dafür sollen im Rahmen von FuE-Projekten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen geschaffen werden, mit denen innovative technische und oder nichttechnische Lösungen anhand exemplarischer ziviler Sicherheitsszenarien erprobt und bewertet werden können. Die angestrebten Demonstrations- und Erprobungsumgebungen müssen mit Bezug auf das zugrunde liegende Sicherheitsszenario eine möglichst praxisnahe Demonstration und Erprobung neuartiger Lösungen ermöglichen, ohne das Sicherheitsszenario vollständig nachzustellen.
Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben in Form von anwendungsnahen FuE-Projekten. Zuwendungen an Hochschulen, die in den nichtwirtschaftlichen Bereich fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, dazu wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH elektronisch über „easy-Online“ vorzulegen. Es gilt keine Einreichfrist.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/07/2025-07-25-bekanntmachung-sicherheit.html nachlesen.
BMFTR: Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung; Zweistufig; Einreichung Projektskizzen jederzeit
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind wichtige Treiber für Innovationen und damit Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderziel der vorliegenden Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist die explorative Erforschung (im Rahmen von basisorientierten Forschungsprojekten und Technologieallianzen) zum einen von komplexen Querschnittstechnologien sowie zum anderen die integrative Entwicklung von konvergenten Softwarelösungen zur Schaffung einer methodischen und technologischen Basis, welche den konkreten Anforderungen aktueller und zukünftiger IKT-geprägter Anwendungsszenarien in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht wird. Die Vorhaben sind schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Künstlichen Intelligenz anzusiedeln.
Antragsberechtigt im Sinne von basisorientierten Forschungsprojekten sind einzelne Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Verbünde daraus. Antragsberechtigt im Sinne von Technologieallianzen sind breite Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.
Zuwendungen für Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich an Hochschulen werden mit bis zu 100 % gefördert, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen können jederzeit dem DLR Projektträger über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/02/2025-02-18-bekanntmachung-ikt-forschung.html?view=renderNewsletterHtml nachlesen.
BMFTR: "KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft", zweistufig, Fristen: jährlich zum 15.04. und 15.10.
Antragsberechtigt sind insb. KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind u.a. auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Es ist Ziel dieser Fördermaßnahme, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourcen-effizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern
Gefördert werden FuE-Vorhaben für Technologien, Verfahren oder Dienstleistungen, die einen Beitrag zu folgenden Themenschwerpunkten mit jeweils beispielhaften Fragestellungen leisten:
- Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Wassermanagement
Es werden Einzelprojekte oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500 000 Euro gefördert. Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024.
DAAD: "Zukunft Ukraine" - Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende", Bewerbung jederzeit
Zukunft Ukraine: Forschungsstipendien für ukrainische Masterstudierende und Forschende
- Förderung von hoch qualifizierten ukrainischen Graduierten, Promovierenden und Promovierten für einen Kurzaufenthalt zu Forschungszwecken in Deutschland
- Zielgruppe: fachlich hoch qualifizierte ukrainische Graduierte (Masterstudierende), Promovierende, promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Dauer der Förderung: 1 bis 6 Monate (möglicher Förderzeitraum: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025)
- Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Aufenthalt beim DAAD vorliegen
Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend
Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.
Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.
Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.
Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .
DFG: Joint Israeli-German Basic Research Projects in All Fields of the Sciences and the Humanities, Anträge jederzeit
Israeli-German research teams are invited to submit outstanding joint research proposals within the scope of basic research in all fields of the sciences and the humanities. From now on, the funding opportunity follows a Standing Open Procedure (SOP) on a lead agency basis, which allows the continuous submission of joint bilateral proposals to the DFG as the Lead Agency until further notice.
- Please note that there are no separate funds available for this joint initiative. This funding opportunity follows the general funding lines and budgets of the ISF and the DFG.
Further information: https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/countries-regions/il-isf
DFG/Stifterverband: Communicator-Preis - Wissenschaftspreis, Frist: jährlich/siehe Website
Mit dem Preis zeichnen Stifterverband und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders innovative, vielfältige und wirksame Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren. Eine Jury aus Wissenschaftsjournalistinnen und Wissenschaftsjournalisten, Kommunikations- und PR-Fachleuten kürt die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Auszeichnung ist mit 50.000 Euro dotiert.
Der Commuicator-Preis wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an ein Forschungsteam für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen der Stifterverband und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Informationen und Bewerbung:
https://www.stifterverband.org/auszeichnungen
https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp
2026: https://www.dfg.de/de/service/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung-nr-26
DRIVE4excellence - Anschubfonds für koordinierte Verbundanträge, Einreichung jederzeit
Potentiale bündeln, Zusammenarbeit fördern
DRIVE4excellence ist eine neue, über den Hochschulrahmenvertrag finanzierte Fördermaßnahme, die das bestehende Angebot der hochschulinternen Forschungsförderung an der Universität Bamberg ergänzt.
Mit dem Anschubfonds DRIVE4excellence unterstützt die Universität Bamberg Forschende bei der Initiierung und Ausarbeitung von Anträgen für koordinierte Verbundforschungsvorhaben, die dazu beitragen, die Sichtbarkeit der Universität in diesem Bereich zu erhöhen. Dies betrifft Vorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – darunter Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs – oder durch das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe der Europäischen Union finanziert werden sollen.
Ziel ist es, Antragstellende durch gezielte personelle Unterstützung zu entlasten und damit qualitativ hochwertige Anträge mit hoher Erfolgschance zu ermöglichen.
Gefördert werden Vorhaben, die thematisch einem Forschungsfeld zuzuordnen sind, das aktuellen profilbildenden Forschungsschwerpunkten sowie bestehenden oder entstehenden Profilinitiativen der Universität Bamberg entspricht und zur weiteren Profilschärfung beiträgt.
Die Antragstellung erfolgt über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. Dieses ist ausschließlichelektronisch und als zusammenhängendes PDF-Dokument über die E-Mail-Adresse forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de einzureichen. Ausgedruckte Anträge oder Anträge per Hauspost werden nicht angenommen.
Vorab wird um Information an das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (Z/FFT) gebeten, damit die Universitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden kann.
Die Anträge zur Förderung über DRIVE4excellence können jederzeit eingereicht werden.
Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit
Marianne-Plehn-Programm für Promovierende an bayerischen Hochschulen, Programmziel und Bewerbung
Promotionsstipendiat:innen der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können im Rahmen des Marianne-Plehn-Programms eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln.
Programmziel und -beschreibung
Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotions-stipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.
Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung des deutschen Volkes. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.
Im Rahmen des neuen Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.
Das in Kooperation mit bayerischen Wissenschaftseinrichtungen durchgeführte, begleitende Exzellenzprogramm fördert die Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb Bayerns und unterbreitet weitere Qualifizierungsangebote für ihre aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Herausforderungen (z.B. überfachliche Kompetenzen, didaktische Fähigkeiten, Schärfung des eigenen Forschungsprofils, Gestaltung einer möglichen Postdoc-Phase). Weiterhin stehen den Promovierenden das reguläre ideelle Programm der Studienstiftung sowie die netzwerkübergreifenden Angebote des Elitenetzwerks Bayern offen. Einen Einblick in das Programm finden Sie in dem Bericht zum MPP-Jahrestreffen 2025.
Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.
Roman Herzog Institut: Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.
Ausschreibung
Ausgezeichnet werden jährlich drei aktuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten, die einen Beitrag zur Gestaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung leisten. Einsendungen aus allen Fachbereichen sind gewünscht. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31.12. des jeweiligen Jahres.
Preisträger*innen gesucht!
Das Roman Herzog Institut wurde 2002 auf Initiative von Bundespräsident a. D. Roman Herzog und Prof. Randolf Rodenstock gegründet. Der Think Tank bearbeitet gesellschaftliche Fragestellungen aus multidisziplinären Perspektiven. Im Jahr 2026 vergibt das Institut seinen Forschungspreis zum dreizehnten Mal.
Angenommen werden Dissertationen sowie Habilitationsschriften in deutscher oder englischer Sprache. Die Altersbeschränkung liegt bei 40 Jahren. Elternzeiten werden angerechnet. Kumulative Beiträge sind eingeschlossen.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:
http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/
StMELF: Kongressinitiative Bayern, Einreichung fortlaufend
Mit der Kongressinitiative Bayern möchte das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) Bayern als Standort für (wissenschaftliche) Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen attraktiver machen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land und damit gezielt neue Impulse in ländliche Räume bringen. Antragsberechtigt sind neben Agenturen, Vereinen, Personengesellschaften sowie selbstständig und freiberuflich Tätigen auch Hochschulen. Für die Förderung (mindestens 12.000 Euro) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Eine Mindestanzahl an Teilnehmenden pro Veranstaltung und Tag muss gegeben sein. Diese beträgt für Bamberg mindestens 100 Teilnehmende pro Veranstaltungstag.
- Der Antrag findet in einer Veranstaltungsräumlichkeit im Freistaat Bayern statt und die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.
- Die Veranstaltung findet erstmals statt oder mindestens eine der drei vorangegangenen Veranstaltungen hat nicht in Bayern stattgefunden.
Die Antragseinreichung geschieht fortlaufend (frühestens drei Jahre vor Veranstaltungsbeginn) über das Portal https://antrag.kongressinitiative.bayern/. Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung und bei denjenigen, die in der Kongressnebensaison stattfinden, werden erhöhte Förderbeträge ausgezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/kongressinitiative-bayern/kongressinitiative-bayern-antrag/. Die Förderrichtlinie können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/321/baymbl-2024-321.pdf einsehen.
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.
Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.
VolkswagenStiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit
Forschungsdaten sind wesentliche Grundlage und gleichzeitig Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglicht den Fortschritt der Wissenschaft ebenso wie ihre Qualitätsprüfung durch Reproduktion. Deshalb unterstützen wir die Nachnutzung von offenen Forschungsdaten im Kontext unserer Open Science Policy.
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für die Nachnutzung (Data Reuse)
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung, Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
Was wird gefördert?
Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, stellen wir unseren Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung, damit sie die im Hauptprojekt generierten Forschungsdaten für die Nachnutzung aufbereiten und in einem geeigneten, öffentlich zugänglichen, bestenfalls zertifizierten Repositorium nach den im jeweiligen Fach üblichen guten Qualitätsstandards verfügbar machen können.
Der Corpus der für die Nachnutzung aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und ein Letter of Support des Repositoriums eingereicht wird.
VolkswagenStiftung: Momentum – Förderung für Erstberufene; Fristen: 14.04.2026, 06.04.2027
Momentum – Förderung für Erstberufene
"Momentum" bedeutet der entscheidende Augenblick bzw. ist die englische Bezeichnung der physikalischen Größe für Impuls. In diesem Sinn sind mit dieser Initiative Wissenschaftler:innen in einer frühen Phase nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur adressiert. Ziel ist es, ihnen in dieser Karrierephase Möglichkeiten zur inhaltlichen und strategischen Weiterentwicklung ihrer Professur zu eröffnen.
- alle Fachgebiete
- Art der Förderung: Konzepte zur Perspektiverweiterung
- bis zu 850.000 EUR (erste Phase); bis zu 200.000 EUR (zweite Phase)
- 4 Jahre (erste Phase); 2 Jahre (zweite Phase)
- Zielgruppe: Universitätsprofessorinnen und -professoren drei bis fünf Jahre nach Antritt ihrer ersten Lebenszeitprofessur
- keine Projektförderung, Kurzantrag
- weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/momentum-foerderung-fuer-erstberufene
VolkswagenStiftung: Transatlantische Brückenprofessuren, Antragstellung ab 15.01.2026 jederzeit möglich
Die VolkswagenStiftung ermöglicht international renommierten, aktuell in den USA tätigen Professuren aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, die zur „Zukunft der Demokratie“, „Grundrechte und Wissenschaftsfreiheit“ oder „Zukunft der transatlantischen Beziehungen“ forschen, die gleichzeitige Anbindung an ihre Heimatinstitution und an eine wissenschaftliche Einrichtung in Deutschland.
- Fördersumme: max. 300.000 Euro für die anteilige Finanzierung einer Professur in Deutschland
- Laufzeit: 3 Jahre
- Voraussetzung: Professur an einer Universität in den USA,
- Anbindung an eine Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland
- Online-Sprechstunde am 09.12.2025
- Antragstellung ab 15. Januar 2026 jederzeit möglich
- Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/transatlantische-brueckenprofes