Auslandsstudium im Rahmen von ERASMUS+

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es bietet Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte in den folgenden ERASMUS+ Programm- und Partnerländern:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Unter der Voraussetzung des gegenseitigen Studiengebührenerlasses, können die Hochschulen bei der EU -Kommission finanzielle Zuschüsse für ihre Austauschstudierenden beantragen, die sogenannten ERASMUS+-SMS-Stipendien. Sie sind dazu gedacht, die erhöhten Kosten, die ein Auslandsstudium mit sich bringt (wie z.B. Reisekosten), auszugleichen, während die Austauschteilnehmer ihren Lebensunterhalt grundsätzlich aus der gleichen Quelle bestreiten, wie an ihrer Heimatuniversität.

Für das Studienjahr 2024/25 wird für alle europäischen Austauschprogramme, für die dies möglich ist, ein Antrag bei der EU-Kommission auf ERASMUS+-Förderung gestellt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe fällt aber meist erst im Juni des entsprechenden Austauschjahres (also für 2024/25 im Juni 2024). 

Jede:r Studierende kann für jeweils bis zu 12 Monate im Rahmen von Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen bzw. für maximal 24 Monate im Rahmen von Lehramtsstudiengängen mit ERASMUS+-Stipendien gefördert werden (z.B. für ein 9-monatiges Auslandsstudium und ein 3-monatiges Auslandspraktikum im Bachelor und dann nochmals für ein Auslandsstudium und/oder –praktikum von bis zu 12 Monaten im Master). Dabei werden allerdings Stipendien für Auslandsstudienaufenthalte (ERASMUS+-SMS) und Auslandspraktika (ERASMUS+-SMP, Näheres dazu finden Sie im Kapitel „Praktika“) zusammengerechnet.


Bitte beachten Sie, dass dabei nicht nur die finanziell geförderten Monate, sondern der gesamte Zeitraum zu berücksichtigen ist, in dem man den ERASMUS+-Studierendenstatus genossen hat!

Der monatliche Zuschuss im Rahmen von ERASMUS+-SMS für Erasmus+-Programmländer ändert sich Jahr für Jahr, in den letzten Jahren betrug je nach Gastland zwischen 490 und 600 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für Personen mit geringeren Chancen in Höhe von 250 Euro zu beantragen. Ein nachhaltiges Reisen (Green Travel) wird ebenfalls gefördert. Die Förderdauer ist abhängig von der Gesamtsumme an Stipendienmitteln, die uns im Juni 2024 von der EU für das kommende Austauschjahr bewilligt werden. 


Falls Sie zusätzlich zum studiengebührenbefreiten Austauschplatz auch ein monatliches ERASMUS+-SMS-Stipendium beantragen möchten, so geben Sie dies bitte bereits im Rahmen der Bewerbung für die Austauschprogramme mit an. Im Fall einer Zusage erhalten Sie dann spätestens im Juli 2024 genaue Information über die Höhe und Konditionen des Stipendiums.

Sollten Sie die ERASMUS+-Höchstförderdauer in Ihrer aktuellen Studienphase schon über-schritten haben, können Sie sich dennoch gerne für die Teilnahme an einem europäischen Austauschprogramm bewerben. Ein weiteres ERASMUS+-Stipendium ist dann allerdings nicht mehr möglich. Bei Fragen zu alternativen Fördermöglichkeiten erkundigen Sie sich bitte in diesem Fall frühzeitig beim International Office.