Nachweis für das Master-Zulassungspraktikum weiterhin ausgesetzt

Die Frist für den Nachweis des Zulassungspraktikums wird weiter verlängert.

Aufgrund der aktuellen besonderen Situation rund um Covid-19 wird der Nachweis für Master-Zulassungspraktikum auch für die nächste Bewerbungsrunde ausgesetzt (Bewerbungsschluss ist der 15.1.2022). Die im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/2022 und im Sommersemester 2022 zum MA-Studium zugelassenen Studierenden erhalten bis zum 15.1.2023 Zeit, das Zulassungspraktikum nachzureichen.