Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um die Zulassungsarbeit, etwa bezüglich verschiedener Zeiträume, Fristen,  Abgabemodalitäten und wichtiger Formulare.

Am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik und an der Professur für Didaktik der Grundschule werden schriftliche Hausarbeiten vergeben, die nach den Anforderungen der LPO I neu (§ 29 – Schriftliche Hausarbeit) zu erstellen sind.

Die schriftliche Hausarbeit ist Voraussetzung dafür, dass Sie zum ersten Staatsexamen zugelassen werden, deshalb wird sie auch „Zulassungsarbeit“ genannt.

Für die Zulassungsarbeit werden 12 ECTS-Punkte vergeben. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 350 Arbeitsstunden. Die Leistungspunkte werden vergeben, wenn die Arbeit mindestens mit der Note 4 (ausreichend) angenommen wird.

Bei der Zulassungsarbeit handelt es sich um einen schriftliche Arbeit, die in Aussage und Form wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie behandelt eine selbstständig erarbeitete Fragestellung, welche in der Regel mit einer eigenen empirischen Forschungsarbeit überprüft wird.

Die schriftliche Hausarbeit kann im Lehramt an Grundschulen in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften geschrieben werden, d.h. Sie können grundsätzlich in jedem Fach, das Sie studieren (Unterrichtsfach, Didaktikfächer, EWS-Bereich) anfragen.

Im Fall einer Fächerverbindung oder Erweiterung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt – ausgenommen die Erweiterung gemäß Art. 17 Nr. 3 BayLBG und die nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG – muss die schriftliche Hausarbeit in Psychologie geschrieben werden.

Die Informationen hier auf unserer Homepage beziehen sich auf Zulassungsarbeiten in unserer Lehreinheit.

Sie können sich frühestens ab dem vierten Fachsemester für das Verfassen einer Zulassungsarbeit vormerken lassen. Für die Bearbeitung eines Themas sollten ca. sechs Monate eingeplant werden. Der Erstkontakt mit der betreuenden Person sollte deshalb zwölf bis spätestens sechs Monate vor der geplanten Abgabe aufgenommen werden.

Die Zulassungsarbeit muss nicht separat beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit den Betreuern direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben.

Zeitraum der Abgabe:

Die Zulassungsarbeit muss etwa ein halbes Jahr vor der Ersten Staatsprüfung (nicht vor dem EWS-Examen, sondern vor dem "großen" Examen) abgegeben werden, um zum Examen zugelassen zu werden.

  • Beim Prüfungstermin im Frühjahr ist dies der 01. August bzw. mit Verlängerung der 01. Oktober des Vorjahres.

  • Beim Prüfungstermin im Herbst ist dies der 01. Februar bzw. mit Verlängerung der 01. April desselben Jahres.

Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden, welches von der betreuenden Person unterschrieben wird. Dieses muss dann bis spätestens 01. Februar oder 01. August im Prüfungsamt abgegeben werden.

Abgabemodalitäten:

Die Arbeit ist der betreuenden Person in zweifacher Ausführung in gebundener Version (keine Spiralbindung) mit unterschriebener eidesstattlicher Erklärung und Originalunterschrift am Schluss des Dokuments einzureichen (LPO, 2008, §29, Abs. 6).  Bei der Abgabe der Arbeit unterschreibt die betreuende Person die Empfangsbestätigung. Diese müssen Sie dann unverzüglich beim Prüfungsamt einreichen. Ein Exemplar der Zulassungsarbeit wird zusammen mit einem Gutachten durch die betreuende Person dem Prüfungsamt übermittelt. Zusätzlich ist ein elektronisches Dokument der Arbeit in Form einer einzigen PDF-Datei mit den am Schluss eingescannten Erklärungen abzugeben (z.B. per Mail an den/die Dozierende(n)).

Bitte bringen Sie alle nötigen Formulare ausgefüllt zur Abgabe mit:

  • Arbeit mit Aufkleber und unterschriebener Eigenständigkeitserklärung
  • vorausgefüllte Empfangsbestätigung
  • vorausgefülltes Gutachtenformular (wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie als Prüfungsdatum Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an; falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei)

Alle Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.

Info-Portal Lehrerbildung

Viele nützliche Informationen rund um den Aufbau und die Erstellung einer (empirischen) Zulassungsarbeit finden Sie zudem im VC-Kurs „DEMO-Kurs GSP2: Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden“ von Christian Elting. Den zugehörigen Einschreibeschlüssel finden Sie hier im VC-Kurs "Aktuelle Informationen zum Grundschullehramts-Studium".

Wolfsberger J. (2021). frei geschrieben. Mut, Freiheit & Strategie für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Wien, Köln, Weimar: Böhlau Verlag & Co KG