Ja, eine Abmeldung ist auf FlexNow grundsätzlich möglich, es müssen dabei allerdings die vorgegebenen Zeiträume eingehalten werden (diese werden in den jeweiligen Veranstaltungen und auf der Homepage im Lauf des Semesters bekannt gegeben).

Grundsätzlich gilt, dass Sie versäumte Prüfungen (= nicht fristgerecht abgegeben Leistungen oder nicht angetretene Prüfungen ohne nachweisliche Krankheit) sowie nicht bestandene Prüfungen (= Abgaben mit zu geringer Qualität) im gleichen Semester (in derselben Lehrveranstaltung und bei dem-/derselben Dozierenden) wiederholen können.

Wichtig! Eine Wiederholungsprüfung weist das gleiche Format wie die Erstprüfung auf, eine Änderung des Prüfungsformats ist nicht zulässig. Für die unterschiedlichen Prüfungsformate sind in den Grundlagen- sowie den Aufbaumodulen folgende Varianten vorgesehen:

  • Klausur: Es wird eine Wiederholungsklausur mit geänderten Fragen/Aufgaben gestellt.
  • Mündlichen Prüfung: Es wird eine Wiederholungsprüfung mit geänderten Fragen/Aufgaben abgenommen.
  • Portfolio oder Hausarbeit: Es wird ein neues Thema bzw. eine neue thematische Schwerpunktsetzung für die Ausarbeitung vereinbart.

Um eine Wiederholungsprüfung ablegen zu können, müssen Sie sich nach vorheriger Absprache mit dem/der Dozierenden in FlexNow anmelden. Der Anmeldezeitraum wird Ihnen von dem/der Dozierenden individuell mitgeteilt.

Sollten Sie die Wiederholungsprüfung bestanden haben, wird die Leistung in FlexNow verbucht. Sollten Sie die Wiederholungsprüfung erneut nicht bestehen, kann noch ein Drittversuch unternommen werden. Ob Sie den Drittversuch nochmals in derselben Lehrveranstaltung durchführen wollen, entscheiden Sie selbst.

ACHTUNG: Wenn Sie nach dem alten Modulhandbuch studieren, dann gibt es die Möglichkeit eines Drittversuchs nicht. Sie haben dann maximal zwei Versuche für das Bestehen des Moduls.

In diesem Falle wird sich der/die Dozierende voraussichtlich an Sie wenden und Ihnen die Information über das Nicht-Bestehen übermitteln. Sie haben dann die Möglichkeit, die Prüfung in derselben Lehrveranstaltung und bei dem-/derselben Dozierenden zu wiederholen. Dazu ist eine FlexNow-Anmeldung zu einem vorgegebenen Zeitraum erforderlich, der Ihnen von dem/der Dozierenden mitgeteilt wird

Die Wiederholungsprüfung hat dasselbe Format wie die Erstprüfung. Allerdings werden bei Klausuren oder mündlichen Prüfungen geänderte Fragen/Aufgaben eingesetzt und bei Portfolios oder Hausarbeiten wird ein neues Thema für die Ausarbeitung abgesprochen.

Wenn Sie sich in FlexNow nicht von der Prüfung abgemeldet haben, wird der nicht angetretene/nicht fristgerecht abgegebene Prüfungsversuch als Versäumnis bewertet und entsprechend in FlexNow verbucht.

Wenn Sie sich an den/die betreffende/n Dozierende/n gewendet haben, erhalten Sie die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung. Der/Die Dozierende teilt Ihnen dann einen neuen Abgabe- (bei Hausarbeiten oder Portfolios) oder Prüfungstermin (bei Klausuren oder mündlichen Prüfungen) sowie den Zeitraum zur Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in FlexNow mit.

Teilen Sie dies dem/der Dozierenden zunächst einmal rechtzeitig mit. Durch die Vorlage eines Attestes wird die Erstprüfung in FlexNow mit Anerkannte Krankheit (Attest) bewertet und Ihnen wird bei Abgabe eines Portfolios oder einer Hausarbeit eine der Krankheitsdauer angemessene Verlängerung zur Bearbeitung der Prüfungsleistung gewährt. Bei einer nicht angetretenen mündlichen Prüfung oder einer Klausur wird in Absprache mit dem/der Dozierenden ein neuer Prüfungstermin angesetzt.

Die später absolvierte Leistung wird dann unter der Wiederholungsprüfung in FlexNow verbucht.

Weitere Informationen sowie die benötigten Formblätter zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen finden Sie hier.

Nein, bestandene Prüfungen dürfen grundsätzlich nicht freiwillig (etwa zur Notenverbesserung) wiederholt werden.