Bamberger ERASMUS+ Studierende im Ausland 2025/26
Auf dieser Seite finden Bamberger Studierende, die im Studienjahr 2025/26 an einem ERASMUS+-Austauschprogramm teilnehmen, Informationen und Formulare, die sie während oder im Anschluss an ihr Auslandsstudium benötigen.
Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts kurzfristig Änderungen bezüglich der einzureichenden Unterlagen ergeben, werden diese auf dieser Seite zeitnah bekannt gegeben. Zusätzlich werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails (wir verwenden grundsätzlich die E-Mail-Adresse, die auch auf Ihrem Grant Agreement angegeben ist).
Erasmus-Unterlagen zum Herunterladen / Anhänge I -V zum Grant Agreement
- ERASMUS-Checkliste für Studierende im WS 2025/26(158.5 KB, 2 Seiten) (Anhang V)
- ERASMUS-Checkliste für Studierende im WS 2025/26 und SS 2026(202.5 KB, 2 Seiten) (Anhang V)
- ERASMUS-Checkliste für Studierende im SS 2026(157.8 KB, 2 Seiten) (Anhang V)
- Erklärung zur Mobilitätsphase(112.7 KB, 1 Seite) (Anhang IV)
- Antrag auf Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen(106.4 KB, 1 Seite)
- Antrag auf Zusatzförderung für Green Travel(185.7 KB, 1 Seite)
- Erfahrungsbericht für das International Office(47.4 KB, 3 Seiten)
- Letter of Confirmation der Gasthochschule(119.0 KB, 1 Seite)
- Allgemeine Bedingungen(26.2 KB, 1 Seite) (Anhang II zum Grant Agreement)
- ERASMUS-Studierendencharta(942.0 KB, 4 Seiten) (Anhang III zum Grant Agreement)
- Anleitung zum Online Language Support(493.3 KB, 4 Seiten)
- Frequently Asked Questions zu ERASMUS+
Reisekosten und Top-up für nachhaltiges Reisen (Green Travel)
Als Teilnehmende am Erasmus+ Programm (ab Aufruf 2025) erhalten Sie eine Reisekostenpauschale, die nach Entfernung berechnet wird.
Falls Sie sich für umweltfreundliche Verkehrsmittel entscheiden, können Sie zusätzlich ein Top-Up für Green Travel erhalten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, zusätzlich zu dem Green-Travel-Top up bis zu 6 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
Zu den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln gehören:
- Fahrrad
- Bus
- Fahrgemeinschaft im Auto
- Zug
- Andere nachhaltige Transportmittel
Einen Antrag auf Green Travel müssen Sie vor Ihrer Abreise stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (die Vorlage s. oben) zusammen mit dem Grant Agreement einreichen.
Eine Übersicht der Reisekostenpauschalen finden Sie nachfolgend:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
---|---|---|
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Entfernung wird mithilfe eines Distanzrechners berechnet, der vom Erasmus+ zur Verfügung gestellt wurde.
Erasmus+ Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen
Achtung! Bitte lesen Sie sorgfältig den Kriterienkatalog(373.2 KB), bevor Sie einen Antrag auf Zusatzförderung stellen.
Einen Antrag auf die Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chancen müssen Sie vor dem Auslandsstudium stellen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular (die Vorlage s. oben) zusammen mit Ihrem Grant Agreement vor Ihrer Abreise einreichen. Da eine Mehrfachförderung nicht möglich ist, müssen Sie sich für eine der Zusatzförderungen entscheiden, falls mehrere Kriterien auf Sie zutreffen.
Teilnehmende am ERASMUS+ Programm, auf die mindestens eines der folgenden Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250 EUR/Monat für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:
Erwerbstätige Studierende:
Die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit muss mindestens 6 Monate im Zeitraum von 12 Monaten vor dem Antritt des Auslandsstudiums ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt während des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die Tätigkeit in Deutschland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt.
Folgende Nachweise müssen vorgelegt werden:
- Bestätigung, dass Sie mindestens 6 Monate durchgehend vor dem Antritt des Auslandsstudium gearbeitet haben (alternativ ein Arbeitsvertrag)
- Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen muss zwischen 450 € und 850 € pro Monat sein (Ihre Lohnbescheinigungen für die letzten 6 Monate)
- Bestätigung, dass Sie Ihre Arbeit vor dem Antritt des Auslandsstudiums beendet haben (Bestätigung Ihrer Kündigung)
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus):
Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
Studierende mit Kind(ern):
Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
Studierende mit chronischer Erkrankung:
Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Bei der Definition einer chronischen Erkrankung orientieren Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit.
Studierende mit Behinderung:
Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
(Online) Learning Agreement for Studies
In der ERASMUS+ Programmgeneration 2021-2027 müssen Learning Agreements online verwaltet werden (Digitales Learning Agreement). Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg nutzt die Online-Learning-Agreement-Plattform learning-agreement.eu, die mit dem Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk verbunden ist. Die Vorlagen des Learning Agreements (Papierform) sind grundsätzlich nur zu Informationszwecken bereitgestellt und dürfen nicht zur Verwaltung von Learning Agreements für das Studium verwendet werden.
Eine Anleitung zum Online Learning Agreement (OLA) finden Sie hier(1.4 MB, 11 Seiten).
Achtung! Sollten Sie nach Start Ihres Erasmus-Studiums Änderungen am erstellten, bereits von allen drei Seiten unterschriebenen Online Learning Agreement (OLA) vornehmen müssen, ist ein Online Learning Agreement for Changes (OLA Changes) zu erstellen, das erneut von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erstellen Sie bitte kein neues OLA! Eine Anleitung hierfür finden Sie hier(257.5 KB, 3 Seiten).
Allerdings befindet sich die Digitalisierung der Learning Agreements bzw. der Anschluss an das Erasmus Without Paper (EWP) Netzwerk in einer Übergangsphase. Es kann daher vorkommen, dass einige unserer Partneruniversitäten noch nicht an das EWP Netzwerk angeschlossen sind.
Für diese Ausnahmefälle stellen wir Ihnen folgende Dateien zur Verfügung:
- Learning Agreement for Studies(81.6 KB, 2 Seiten) (Anhang I - Section to be completed BEFORE THE MOBILITY): Kursbelegplanung vor bzw. zu Beginn des Auslandsstudiums
- Learning Agreement for Studies(138.0 KB, 2 Seiten) (Anhang I - Section to be completed DURING THE MOBILITY): bei Kurswechsel nach Abgabe des obigen Learning Agreements
- Hilfsmuster zum Ausfüllen des Learning Agreement BEFORE THE MOBILITY(1.0 MB, 3 Seiten)
- Hilfsmuster zum Ausfüllen des Learning Agreement DURING THE MOBILITY(1.1 MB, 2 Seiten)
Grundsätzlich können Sie unsere Hilfsmuster sowohl für eine digitale Version des Learning Agreements als auch für eine Papierversion nutzen.
Wichtiger Hinweis: Tragen Sie bitte alle Kurse einschließlich der jeweiligen ECTS-Credits ein, die Sie an der ausländischen Universität besuchen (Table A), unabhängig davon, ob Sie diese in Bamberg anrechnen lassen wollen. Ihr (Online) Learning Agreement muss Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS pro Semester enthalten. Angaben zum Umfang der geplanten Anerkennung in Bamberg machen Sie in Table B.
Bitte beachten Sie: Auch wenn das (Online) Learning Agreement verpflichtend ist, kann die Anrechnung der Kurse in Bamberg ggf. mit weiteren administrativen Formalitäten verbunden sein. Informationen dazu finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
E-Mail-Adresse zur Einsendung von Unterlagen
Bitte schicken Sie Ihre Erasmus+ Unterlagen als eine oder mehrere PDF-Dateien in einer E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: erasmus.abroad(at)uni-bamberg.de
Erfahrungsbericht für das International Office
Den Erfahrungsbericht über Ihr Austauschprogramm können Sie sich als Word-Datei herunterladen. Ihren ausgefüllten Bericht schicken Sie bitte als E-Mail-Anlage im .docx oder pdf-Format an erfahrungsberichte.auslandsstudium(at)uni-bamberg.de.
Was den Umfang Ihres Berichtes angeht, so haben wir Ihnen in unserem Formularvordruck alle Freiräume gelassen, die Sie brauchen. Wir erwarten keine Romane von Ihnen, aber etwas mehr als nur "ja" oder "nein" darf es an einigen Stellen schon sein. Überlegen Sie sich einfach, was für Sie selbst vor dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes eine wichtige Information gewesen wäre bzw. war.
EU Online Survey
Den Link zum Berichtsformular erhalten Sie ca. ein bis zwei Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums per E-Mail.
Tandem-Programm
Erinnern möchten wir Sie an dieser Stelle auch an unser Tandem-Programm, bei dem wir Partnerschaften zwischen Bamberger Studierenden und internationalen Studierenden, die neu nach Bamberg kommen, vermitteln. Wir hoffen, dass Ihre Begeisterung für das Auslandsstudium auch nach Ihrer Rückkehr anhält, und Sie mitmachen, wenn es darum geht, unseren ausländischen Gästen das Einleben in Bamberg zu erleichtern. Mehr Informationen zu unserem Tandem-Programm und wie Sie sich anmelden können, bekommen Sie in unserer Tandem-Sektion.