Anträge und Formulare

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Formulare, die Sie während des Studiums benötigen könnten.

Anrechnungen

In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Anrechnung von Vorleistungen von anderen Universitäten (Diplom, Master) vornehmen zu können. Eine inoffizielle Vorabprüfung der Anrechnung von Vorbildungsleistungen ist nicht möglich. Anrechnungsanträge können erst nach der Immatrikulation erfolgen. Die Fachstudienberatung prüft die inhaltliche Äquivalenz; der Prüfungsausschuss nimmt die Anrechnung in formaler Hinsicht vor. Informationen zum konkreten Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen und den Anrechnungsantrag entnehmen Sie bitte folgender Website.


Antrag auf Vorkorrektur

Es ist möglich, in begründeten Fällen für Klausuren/Hausarbeiten im Fach Wirtschaftspädagogik eine Vorkorrektur zu beantragen. Begründete Fälle sind z.B.

  • Drittversuch
  • Auslandsaufenthalt
  • BaFöG-Antrag
  • Studienplatzwechsel
  • Universitätswechsel
  • Bewerbung Referendariat/Master/Beruf

Wenn Sie eine Vorkorrektur beantragen möchten, senden Sie bitte im Wintersemester vom 08.01. bis zum 22.01. und im Sommersemester vom 08.06. bis zum 22.06. eine E-Mail an unser Sekretariat: sekretariat.wipaed(at)uni-bamberg.de.

Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

  • Prüfung
  • Name
  • Matrikelnummer
  • Begründung des Antrags (½-1-seitiges Schreiben, indem die Notwendigkeit der Vorkorrektur hervorgeht und ein Nachweis, der die Begründung belegt)

Außerdem kennzeichnen Sie bitte Ihre Prüfung (bei einer Klausur auf den Mantelbogen; bei einer Hausarbeit auf dem Deckblatt) mit dem Vermerk „Vorkorrektur". Dies erleichtert die Organisation erheblich.

Sie werden von uns, sobald die Korrektur erfolgt ist, davon unter der von Ihnen in Ihrem Antrag angegebenen E-Mailadresse in Kenntnis gesetzt. Die Klausurnote wird dabei nicht bekannt gegeben, sondern das Klausurergebnis im Sinne von Bestanden/Nichtbestanden.

Bitte beachten Sie:

Wir sind sehr darum bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (Bestanden/Nichtbestanden) möglichst früh mitzuteilen. Generell besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Vorkorrektur, eine vorzeitige Mitteilung des Ergebnisses kann nicht immer gewährleistet werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Vorkorrektur in der Regel 3 Wochen nach dem Klausurtermin erfolgt. Bitte sehen Sie daher von vorzeitigen Nachfragen per Email ab!


Antrag auf Nachkorrektur

Es ist möglich für Klausuren im Fach Wirtschaftspädagogik eine Nachkorrektur zu beantragen.

Dazu müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Einsichtnahme der Klausur (zentral oder dezentral), formlos einen Antrag auf Nachkorrektur per Mail an sekretariat.wipaed(at)uni-bamberg.de senden oder persönlich zu den Sprechzeiten im Sekretariat abgeben.

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • Matrikelnummer
  • Name
  • Klausur
  • Auflistung aller Punkte die falsch bewertet wurden

Das Sekretariat leitet den Antrag an den zuständigen Korrektor/Korrektorin weiter.

Über eventuelle Notenänderungen werden Sie per Mail informiert.


Bestätigung Auflagenmodule

Aufgrund fehlender Vorbildung im wirtschaftspädagogischen Bereich ist es möglich, dass Studierende mit der Auflage für das Masterstudium zugelassen, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Für die Anerkennung, dass die entsprechenden Module bestanden wurden, ist der Prüfungsausschuss gemeinsam mit der Studierendenkanzlei zuständig. Die Rückmeldung für das dritte Semester bei der Studierendenkanzlei findet in der Regel statt bevor im zweiten Semester alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden sein können. Damit die Rückmeldung für das dritte Semester erfolgen kann, ist es notwendig, dass betroffene Studierende mit Auflagenmodulen im zweiten Semester beim Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung für das formale Erbringen der Nachweise über das Bestehen der Auflagenmodule beantragen.

 

Schicken Sie hierzu eine Mail mit Ihrem aktuellen FlexNow-Auszug an Frau Reinshagen (2.pa-bwl(at)uni-bamberg.de) und erbeten die Fristverlängerung. Sobald alle Auflagenmodule erfolgreich bestanden sind, sind entsprechende Nachweise (z. B. FlexNow-Auszug oder Scheine) unter genannter Mailadresse dem Prüfungsausschuss vorzulegen, damit eine formale Meldung an die Studierendenkanzlei erfolgen kann.


Bestätigung Module Bachelor für Zweitfach

Studierende, die im Rahmen des Masterstudiums ein weiteres Unterrichtsfach nachholen möchten, müssen entsprechende Module für das Zweitfach aus dem Bachelorstudiengang im Umfang von mindestens 36 ECTS-Punkten nachholen. Sobald diese bestanden sind, erfolgt eine Anerkennung über die Fachstudienberatung der Wirtschaftspädagogik, dass entsprechende Module aus dem Bachelorstudiengang für das Zweitfach erfüllt sind. Füllen Sie hierzu das Formular(123.0 KB, 1 Seite)​​​​​​​ aus und schicken Sie dieses gemeinsam mit entsprechenden Nachweisen (z. B. FlexNow-Auszug oder Scheine) per Mail an studienberatung.wipaed(at)uni-bamberg.de. Es folgt eine Prüfung der Module und eine Bestätigung an Sie.