1. Masterbewerbung

Für den Master English and American Studies können Sie sich bewerben, wenn Sie bereits einen Bachelorabschluss mit Haupt- oder Nebenfach Englisch oder einen Bachelorabschluss in einer anderen Philologie erworben haben. Alternativ gilt Ihr bestandenes Erstes Staatsexamen im Fach Englisch als Qualifikationsvoraussetzung für den Master.

Die Regelstudienzeit im Master English and American Studies beträgt vier, die Höchststudiendauer sechs Semester. Sollten Sie bereits einen Bachelorabschluss erworben haben, können Sie sich gegen Ende Ihres Lehramtsstudiums bereits für den Masterstudiengang bewerben. Falls Sie erst Ihr Erstes Staatsexamen ablegen müssen, um sich für den Master bewerben zu können, steht es Ihnen frei, bereits parallel zu Ihrem Lehramtsstudium zusätzliche Veranstaltungen bzw. Module zu belegen, die Sie sich nach erfolgreicher Masterbewerbung für Ihr Masterstudium anerkennen lassen können (siehe unten, Punkt 5).

Die Bewerbungsfrist für den Master English and American Studies endet im Frühjahr und Herbst jeweils mit Ende der Einschreibefrist, also ca. Anfang Oktober bzw. ca. Anfang April siehe auch hier.

Eine Liste der Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.

Der Prüfungsausschuss kann zulassen, dass das Studium bereits vor dem Nachweis der Zugangsvoraussetzungen gemäß Absatz 1 aufgenommen wird, sofern zum Zeitpunkt der Einschreibung mindestens 150 ECTS-Punkte des qualifizierenden Studiengangs nachgewiesen werden. Die Zugangsvoraussetzungen müssen innerhalb des ersten Semesters nachgewiesen werden. Die Details entnehmen Sie bitte §33(3) der Studien und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang English and American Studies.


2. MA-Synopse und Äquivalenztabelle

Der spezifizierten Synopse(81.8 KB, 1 Seite) des Master English and American Studies können Sie entnehmen, welche Module und Lehrveranstaltungen Sie bereits durch Ihr Lehramtsstudium absolviert haben. Die Äquivalenztabelle(66.9 KB, 1 Seite) zeigt Ihnen an, welche bereits besuchten Lehrveranstaltungen wo angerechnet werden können. Die Äquivalenzen beziehen sich auf das Modulhandbuch für Lehramtsstudiengänge mit Studienbeginn ab Sommersemester 2014.

  • Die grün markierten Module, Lehrveranstaltungen oder Modul(teil)prüfungen haben Sie bereits absolviert.
  • Die rot markierten Felder zeigen an, welche Module, Lehrveranstaltungen bzw. Modul(teil)prüfungen Sie noch ableisten müssen.

Im Normalfall müssen für den Doppelabschluss noch 34 ECTS erbracht werden, daher sollte eine zusätzliche Studiendauer von ein bis zwei Semestern veranschlagt werden.

Die Modulgruppen Restricted Electives und Free Electives können Sie mit Modulen aus Ihrem zweiten Hauptfach bestücken. Alternativ werden auch Module aus dem erziehungswissenschaftlichen Studium und der Englischen Fachdidaktik anerkannt, solange diese innerhalb eines anderen Masters (z. B. Master Berufliche Bildung, Master Psychologie) studiert werden und prüfungsrechtlich in andere Masterstudiengänge exportiert werden können. Folgende fachdidaktische Module des Lehramtsstudienganges (GY) können im Bereich Free Electives anerkannt werden:

Theorie-Praxismodul A:

  • Übung ("Praxis der Unterrichtsvorbereitung")
2 ECTS

Vertiefungsmodul (ab Studienbeginn WS 2011/12):

  • thematisches Seminar
4 ECTS

Wahlpflichtmodul (ab Studienbeginn WS 2011/12):

  • fachdidaktische Übung I, II, III oder IV (für Examenskandidat*innen)
2 ECTS

Vertiefungsmodul (Studienbeginn bis einschließlich SS 2011):

  • thematisches Seminar (4 ECTS)
  • fachdidaktische Übung I, II, III oder IV (für Examenskandidat*innen) (2 ECTS)
2/4 ECTS

Bitte beachten Sie: Für den Import von Modulen aus anderen Masterstudiengängen sind die Studierenden selbst verantwortlich.


3. Masterarbeit

Aufgrund der satzungskonformen Umfangreduktion der Zulassungsarbeit ab dem WS 2016/17 kann die Zulassungsarbeit nicht automatisch als Masterarbeit anerkannt werden. Zudem unterscheiden sich die Anforderungen an eine Masterarbeit von denen einer Zulassungsarbeit. Daher wird Ihnen geraten, bereits vor der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin darüber zu informieren, dass Sie Ihre Zulassungsarbeit auch als Masterarbeit einreichen möchten. Sie können dann entweder eine Abschlussarbeit verfassen, die die – höheren – Anforderungen einer Masterarbeit im Hinblick auf die Eigenständigkeit der fachwissenschaftlichen Forschungsleistung erfüllt oder in Kauf nehmen, dass Sie vor Einreichen Ihrer Abschlussarbeit als Masterarbeit diese noch einmal überarbeiten müssen.

4. Beachtenswertes beim ‚Tripelstudium‘ (LA GYM, BA und MA)

Einige Studierende möchten ihr Lehramstsstudium mit einem Bachelorabschluss UND einem Masterabschluss verbinden. Dies ist möglich, aber es gibt Folgendes zu beachten:

Es ist neben dem kulturwissenschaftlichen noch ein weiteres fachwissenschaftliches Mastermodul zu belegen, da eines der beiden fachwissenschaftlichen Vertiefungsmodule aus dem Lehramtsstudiengang bereits als Bachelor-Vertiefungsmodul verwendet wurde.

Sie können  die gleiche Abschlussarbeit nur zwei Mal einreichen. D. h., Sie können Ihre Zulassungsarbeit nicht mehr als Masterarbeit einreichen, wenn Sie die gleiche Abschlussarbeit bereits als Bachelorarbeit abgegeben haben. Eine geschickte Lösung wäre, eine separate Bachelorarbeit zu schreiben und die Zulassungsarbeit mit der Masterarbeit zu kombinieren.

5. Kontakt

Bei Fragen zur Bewerbung und Anerkennung von Studienleistungen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kerstin-Anja Münderlein
An der Universität 9, Raum 02.01
Tel.: 00 49 951-863-2170
Email: maeas.englit(at)uni-bamberg.de