FAQ der Wirtschaftspädagogik

Nachfolgend finden Sie Antworten auf gängige Fragestellungen im Studium der Wirtschaftspädagogik. Bitte beachten Sie, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!

Allgemeines

Abschlussarbeiten

Immer zur Mitte des Semesters (Dezember / Juni) wird eine Liste mit möglichen Themen veröffentlicht, auf die Sie sich für das darauffolgende Semester bewerben können. Die Themen sind dabei als Vorschläge der Mitarbeiter*innen des Instituts zu verstehen, die für eine Abschlussarbeit nochmals feiner abgesteckt werden können. Die Themenliste wird laufend aktualisiert. Ausgestrichene Themen sind bereits vergeben und stehen nicht mehr zur Verfügung. Zudem ist es natürlich möglich, eigene Themen einzubringen. Der Bewerbungsprozess ist bei beiden Verfahren identisch.

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit im Bereich Wirtschaftspädagogik verfassen möchten, ist eine Bewerbung notwendig. Die Bewerbung umfasst eine kurze Darlegung der Näherung des gewählten Themas. In 0,5-2 Seiten legen Sie kurz die Struktur und erste Zugänge Ihrer gewählten Thematik dar. Sie erhalten dann innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung. Sofern Sie das Thema zurückziehen möchten, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, sodass das Thema wieder frei gegeben werden kann.Falls Sie Ihre Abschlussarbeit im Bereich Wirtschaftspädagogik verfassen möchten, ist eine Bewerbung notwendig. Die Bewerbung umfasst eine kurze Darlegung der Näherung des gewählten Themas. In 0,5-2 Seiten legen Sie kurz die Struktur und erste Zugänge Ihrer gewählten Thematik dar. Sie erhalten dann innerhalb von 2 Wochen eine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung. Sofern Sie das Thema zurückziehen möchten, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, sodass das Thema wieder frei gegeben werden kann.

Um eine umfassende Betreuung sicherzustellen empfehlen wir die Bewerbung für eine Abschlussarbeit im vorausgehenden Semester. So ist es Ihnen möglich, an allen Veranstaltungen wie etwa Kolloquien teilzunehmen.

Eine Anmeldung der Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Dabei ist zwingend notwendig, dass Sie eine*n Betreuer*in für die Abschlussarbeit haben. In einem persönlichen Gespräch können Sie mit der betreuenden Person den Termin der Anmeldung festlegen. Sie sind dabei selbst für eine fristgerechte Anmeldung verantwortlich, um bspw. die Höchststudiendauer einzuhalten. Um die Abschlussarbeit anmelden zu können, benötigen Sie eine vorausgegangene Zulassung. Die Zulassung ist beim Prüfungsamt zu beantragen. Informationen zum weiteren Anmeldeprozess finden Sie hier.

Für Studierende, welche ins Referendariat übertreten wollen oder andere Fristen wie etwa für ein Bewerbungsverfahren gelten, empfehlen wir grundsätzlich eine rechtzeitige Anmeldung, die das Zeitfenster der (Vor-)Korrekturen miteinbezieht. Sprechen Sie hier rechtzeitig mit Ihrer*m Betreuer*in, um zeitnah nach der Abgabe der Masterarbeit eine Bestehensbescheinigung für den Antritt des Referendariats oder mögliche Arbeitgeber zu erhalten.

Anrechnungen

Grundsätzlich ist dies möglich, sofern es sich um ein gleichrangiges Studium (z. B. Anrechnung aus einem vorherigen Bachelorstudium für das aktuelle Bachelorstudium in Bamberg) handelt. Eine inoffizielle Vorabprüfung der Anrechnung von Vorbildungsleistungen ist nicht möglich. Anrechnungsanträge können erst nach der Immatrikulation erfolgen. Die Fachstudienberatung prüft die inhaltliche Äquivalenz; der Prüfungsausschuss nimmt die Anrechnung in formaler Hinsicht vor. Informationen zum konkreten Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen und den Anrechnungsantrag entnehmen Sie bitte folgender Seite des Prüfungsausschusses.

 

Auslandsaufenthalt

Aufgrund der ausgezeichneten Auslandskontakte der Universität Bamberg ist ein Auslandsaufenthalt im Rahmen sowohl im Rahmen des Bachelor-Studiums als auch während des Master-Studiums gut möglich, sollte aber frühzeitig geplant werden. Informationen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der Universität Bamberg.

Grundsätzlich können im Ausland belegte Module für Module der Wirtschaftspädagogik der Universität Bamberg angerechnet werden. Grundlage hierfür ist eine Gleichwertigkeitsprüfung der belegten Module. Dies kann bereits vor Antritt des Auslandssemesters durch Abschließen eines Learning Agreements erfolgen. Allgemeine Informationen zu Anrechnung und Learning Agreement erhalten Sie auch beim Prüfungsausschuss.

Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement(166.3 KB), welches Ihnen die Anrechnung im Nachgang garantiert. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausländischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gewählten Kurse angerechnet werden. Schicken Sie zur Vereinbarung eines Learning Agreements das ausgefüllte Formular sowie die ausländische(n) Modulbeschreibung(en) an die Fachstudienberatung.

Sobald Sie wieder aus dem Ausland zurück sind, können wir Ihnen gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss die im Ausland belegten Module für wirtschaftspädagogische Module in Bamberg anrechnen. Reichen Sie hierfür einen ausgefüllten Anrechnungsantrag(19.2 KB, 2 Seiten) per Mail bei der Fachstudienberatung ein. Legen Sie diesem ggf. das Learning Agreement oder Modulbeschreibungen der ausländischen Module bei. Es erfolgt automatisch eine Weiterleitung an den Prüfungsausschuss zur Genehmigung der Anrechnung.

Studienvarianten

Es gibt sowohl im Bachelor BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik als auch im Masterstudium Wirtschaftspädagogik zwei Studienvarianten. Studienvariante I ohne weiteres Unterrichtsfach und Studienvariante II mit weiterem Unterrichtsfach. Eine Übersicht über die Zweitfächer ist hier zu finden. Für weitere Fragen zu Zweitfächern, siehe unten.

Bachelorstudierende, die sich für eine der beiden Studienvarianten der Wirtschaftspädagogik entschieden ist, müssen bei der Studierendenkanzlei eine Eintragung in die entsprechende Spezialisierung vorzunehmen. Für Masterstudierende, die die Spezialisierung Wirtschaftspädagogik II studieren möchten, ist dies ebenfalls erforderlich.

Egal, ob im Bachelor- oder Masterstudium, es gibt eine Reihe von Pflichtmodulen der Wirtschaftspädagogik, die unabhängig von der Studienvariante zu belegen sind. Informationen zum Modulangebot finden Sie hier. Im Bachelorstudium BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik sind bei Belegung der Studienvariante II (Vertiefung weiteres Unterrichtsfach) im Bereich „Fortgeschrittene Allgemeine BWL“ nicht 60, sondern nur mindestens 54 ECTS zu erwerben, im Bereich „Recht, VWL und Methoden“ sind statt 54 ECTS nur 48 zu absolvieren. Außerdem entfällt der Bereich „Profilbildung“ und „Wirtschaftsfremdsprachen“. Im Masterstudium Wirtschaftspädagogik sind bei Belegung der Studienvariante II (Vertiefung weiteres Unterrichtsfach) im Bereich „Fortgeschrittene Allgemeine BWL“ nicht 24, sondern nur mindestens 18 ECTS zu erwerben. Außerdem entfällt das „Kontextstudium“ und die „Vertiefung Betriebswirtschaftslehre“. Dafür sind entsprechende Module des gewählten Zweitfachs zu belegen.

Zweitfächer

Eine Übersicht über die in Bamberg angebotenen Zweitfächer finden Sie hier. Darüber hinaus können über das Zertifikatsprogramm der FAU Erlangen-Nürnberg Spanisch, Sport und Mathematik als Zweitfächer studiert werden.

Das Studium eines zweiten Unterrichtsfaches wird für Studierende mit Berufsziel Lehrkraft an beruflichen Schulen empfohlen, da hiermit eine flexiblere Einsatzfähigkeit insbesondere nach dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) einhergeht. Formal ist der Eintritt in das Referendariat in Bayern sowohl mit Studienvariante I als auch mit Studienvariante II (mit Zweitfach) möglich.

Nein, gibt es nicht. Voraussagen, welche Zweitfächer bei der Einstellung in einigen Jahren von den Schulen primär nachgefragt werden, sind nicht möglich. Wir empfehlen die Wahl eines Zweitfaches, für das Sie sich begeistern können.

Im Bachelor umfasst das Studium des Zweitfachs 36 ECTS und im Master 38 ECTS. Entsprechend sind weniger ECTS in anderen Bereichen zu belegen. Weitere Informationen in den Modulhandbüchern.

Auch als Quereinsteiger ist die Belegung von Studiengangsvariante II möglich. Allerdings gibt es hier zu beachten, dass auch für das Zweitfach Module aus dem Bachelor nachgeholt werden müssen. Eine Bestätigung der nachgeholten Bachelormodule aus dem Zweitfach stellt Ihnen die Fachstudienberatung für das Referendariat gerne aus.

Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie können sich zunächst in den Bachelor BWL einschreiben und die entsprechenden Module nachholen. Der Bachelor BWL ist zulassungsfrei. Nach erfolgreichem Absolvieren können Sie sich exmatrikulieren und für den Master Wirtschaftspädagogik bewerben.
  • Sie können sich gleich in den Master Wirtschaftspädagogik einschreiben. Die entsprechenden Nachholmodule können Sie jederzeit auf Schein belegen, sofern der entsprechende Lehrstuhl damit einverstanden ist. Die Anrechnung bzw. Anerkennung erfolgt durch die Fachstudienberatung Wipäd.
  • Sie können sich in den Master Wirtschaftspädagogik einschreiben. Sie können dann einen Antrag auf Doppelstudium bei der Studierendenkanzlei stellen und sich parallel zum Master Wipäd in den Bachelor BWL einschreiben, sofern Sie als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium bereits an einer anderen Universität einen Bachelor-Abschluss erlangt haben. So können Sie regulär alle Bachelormodule belegen. Informationen zum Doppelstudium finden Sie hier. Die Einschreibung in den Bachelor BWL ist zulassungsfrei.
  • Sie können sich in den Master Wirtschaftspädagogik einschreiben. Sie können dann einen Antrag auf Doppelstudium bei der Studierendenkanzlei stellen und sich parallel zum Master Wipäd in das Zertifikatsprogramm einschreiben und die erforderlichen Bachelormodule nachholen.

Bachelor BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik

Nein, gibt es nicht. Der Weg ist über den Bachelor BWL mit Studienschwerpunkt Wirtschaftspädagogik oder den Bachelor Wirtschaftsinformatik mit Profilbildung Wirtschaftspädagogik.

Es wird je nach Studieneinstieg im Winter- oder Sommersemester empfohlen, im 2. oder 3. Fachsemester mit dem Modul „Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen (GLA)“ den Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik zu beginnen. Es setzt sich aus einer Vorlesung und einem Seminar zusammen und vermittelt Grundlagen, auf denen die Module „Steuerung von Bildungsprozessen (SbP)“ und „Schulpraktische Studien (SPS I + II)“ in den darauffolgenden Fachsemestern aufbauen.

Um ein Studium im Rahmen der Regelstudienzeit zu gewährleisten, sollte i. d. R. spätestens im 2. oder 3. Fachsemester mit dem Zweitfach begonnen werden. Sie profitieren von einer erhöhten Flexibilität und Planungssicherheit und es entstehen auch bei kurzfristigen Änderungen der Angebotsturnusse der Veranstaltungen keine Schwierigkeiten. Bei einzelnen Zweitfächern, wie bspw. Englisch, Katholische Theologie und Evangelische Theologie, ist ein Beginn bereits im ersten Fachsemester empfehlenswert. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern.

Es ist auch möglich mit Studienvariante I (ohne Zweitfach) den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Bayern zu beginnen. Jedoch erhöht die Belegung eines Zweitfaches die Einsatzmöglichkeiten. Auf den Seiten des Kultusministeriums finden Sie weitere Informationen zu Einstellungsaussichten und eine jährliche Bedarfsprognose für Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen.

Der Bachelorabschluss genügt nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz nicht zum Eintritt in das Referendariat, hierzu ist der Masterabschluss notwendig.


Master Wirtschaftspädagogik

Auflagenmodule

Aufgrund fehlender Vorbildung im wirtschaftspädagogischen Bereich ist es möglich, dass Studierende mit der Auflage für das Masterstudium zugelassen werden, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen durch Belegen der wirtschaftspädagogischen Bachelormodule nachzuweisen. Folgende Module können als Auflagenmodule auferlegt werden:

  • Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen
  • Steuerung von Bildungsprozessen
  • Schulpraktische Studien I
  • Schulpraktische Studien II

Eine Anmeldung zu den jeweiligen Modulen ist spätestens bis zum Ende des Semesters nachzuweisen.

Nachweise über das Bestehen der Auflagenmodule (z. B. FlexNow-Auszug, Scheine) sind dem Prüfungsausschuss, Frau Reinshagen (2.pa-bwl(at)uni-bamberg.de), vorzulegen und werden dann der Studierendenkanzlei gemeldet.

Für die Anerkennung, dass die entsprechenden Module bestanden wurden, ist der Prüfungsausschuss gemeinsam mit der Studierendenkanzlei zuständig. Die Rückmeldung für das dritte Semester bei der Studierendenkanzlei findet in der Regel statt, bevor im zweiten Semester alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden sein können. Damit die Rückmeldung für das dritte Semester erfolgen kann, ist es notwendig, dass betroffene Studierende mit Auflagenmodulen im zweiten Semester beim Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung für das formale Erbringen der Nachweise über das Bestehen der Auflagenmodule beantragen. Schicken Sie hierzu eine Mail mit Ihrem aktuellen FlexNow-Auszug an Frau Reinshagen (2.pa-bwl(at)uni-bamberg.de) und erbeten die Fristverlängerung. Sobald alle Auflagenmodule erfolgreich bestanden sind, sind entsprechende Nachweise (z. B. FlexNow-Auszug oder Scheine) unter genannter Mailadresse dem Prüfungsausschuss vorzulegen, damit eine formale Meldung an die Studierendenkanzlei erfolgen kann.

Bewerbung und Eignungsverfahren

Der Masterstudiengang wird sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten.

Der Master Wirtschaftspädagogik in Bamberg ist in formaler Hinsicht zulassungsfrei. Es gibt also keinen NC. Voraussetzungen für den Zugang zum M.Sc. Wirtschaftspädagogik sind gemäß §26 der Prüfungsordnung:

  • Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder einem vergleichbaren Studiengang. Der Abschluss muss Kompetenzen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten enthalten.
  • An einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten aus dem wirtschaftspädagogischen Bereich. Diese können auch nachträglich nachgeholt werden.
  • Das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung nach Maßgaben des Anhangs 2 der Prüfungsordnung für den M.Sc. Wirtschaftspädagogik. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission zur Feststellung der Eignung (Eignungskommission) durchgeführt. Es wird einmal pro Semester für den Studienbeginn im folgenden Sommer- oder Wintersemester durchgeführt.

Zunächst müssen Sie sich im Onlineportal bewerben. Wählen Sie hier den Studienabschluss „Master“ und nicht „Master Berufliche Bildung“ aus, da es sich hierbei um einen anderen Studiengang handelt! Das ausgefüllte Bewerbungsformular ist dann gemeinsam mit weiteren Unterlagen fristgerecht einzureichen. Weitere Hinweise zu den Fristen und den benötigten Unterlagen finden Sie hier. Im Rahmen des Eignungsverfahrens ist ein Forschungsexposé zu verfassen.

Für das Forschungsexposé werden Ihnen jedes Semester zwei unterschiedlichen Themenstellungen angeboten, aus denen Sie ein Thema wählen können. Das Forschungsexposé sollte ca. sechs Seiten umfassen und neben einer Mind-Map, das Exposé sowie ein Literaturverzeichnis enthalten. Das Exposé sollte das ausgewählte Thema hinsichtlich theoretischer/empirischer Breite und Tiefe sowie resultierenden Forschungsfragen aufarbeiten.

Beim Eignungsverfahren wird neben der Abschlussnote und dem Forschungsexposé die bisherige Erfahrung in kaufmännischen oder vergleichbaren einschlägigen berufspraktischen Tätigkeiten bewertet. Hierzu zählen beispielsweise eine Ausbildung, Berufstätigkeit oder Praktika, wirtschaftspädagogische Vorbildungen aus dem Bachelorstudium, Auslandsaufenthalte im Studium oder besonderen soziales Engagement. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Organisation des Studiums

Der M.Sc. Wirtschaftspädagogik ist als Vollzeit-Studium konzipiert und nicht offiziell in Teilzeit oder berufsbegleitend möglich. Der M.Sc. Wirtschaftspädagogik / WI kann hingegen auch in Teilzeit belegt werden.

Eine Übersicht über die Module des Pflichtbereichs und der Wahlpflichtbereiche finden Sie im Modulangebot. Nutzen Sie als weitere Informationsquelle auch das Modulhandbuch.

Praktikum (Schule und Betrieb)

Die Anrechnung eines freiwilligen und vorab durchgeführten Schulpraktikums für den M.Sc. Wirtschaftspädagogik ist nicht zulässig. Ein 4-wöchiges Schulpraktikum an einer unserer Universitätsschulen im Rahmen des Seminars „Schulpraktische Studien“ ist Pflichtbestandteil des Studiums. Nähere Hinweise finden Sie hier(701.8 KB).

Bitte orientieren Sie sich an den durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst erteilten Richtlinien für das 48-wöchige Berufspraktikum. Diese gelten für alle Absolventen einer Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen im Sinne des Art. 6 BayLBG und sind Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen ist. Die Richtlinien sind auf der Webseite des Kultusministeriums im Detail abrufbar. Folgender Link kann Ihnen hierbei weiterhelfen.