Sie sind noch nicht fündig geworden und suchen nach einer Antwort auf Ihre Frage? Schauen Sie doch in unsere FAQ! Sollten Sie dort nicht die passende Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Das kann viele Gründe haben. Bitte prüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie uns kontaktieren:

  • Befinden Sie sich bei FlexNow im Bereich Prüfungen? Die Flexnow-Kategorie "Veranstaltungen" brauchen Sie für PoWi-Module nicht - Sie müssen sich nur für die Prüfung anmelden, diese ist gleichzeitig die Veranstaltungsanmeldung.
  • Ist Ihre Modulgruppe bereits voll? Das kommt insbesondere dann vor, wenn Sie zum Beispiel in der Modulgruppe "Erweiterung" in einem vorherigen Semester für ein Seminar in Teilgebiet X angemeldet waren, dieses aber nicht bestanden haben. Wenn Sie sich jetzt für ein Seminar aus einem anderen Teilgebiet Y anmelden wollen, müssen Sie zunächst einen sogenannten Teilprüfungswechsel beantragen. Wenden Sie sich dafür mit einer kurzen Mail an das Prüfungsamt. Bitten Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, des abzuwählenden Moduls und der Modulgruppe um einen Teilprüfungswechsel.
  • Ist das Modul bereits angemeldet? Es darf kein Modul doppelt angemeldet werden. Wenn Sie also bereits zu einem Modul angemeldet sind, z. B. aus dem vorherigen Semester, dort aber keine Leistung erbringen (werden), muss dort zunächst ein Versäumnis verbucht werden. Kontaktieren Sie dafür unter Angabe Ihrer Matrikelnummer das Sekretariat des Lehrstuhls des bereits angemeldeten Moduls.
  • Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen? Dies betrifft Vertiefungsseminare (Voraussetzung: zwei andere Veranstaltung eines Teilgebiets bestanden) sowie PS Grundlagen politikwissenschaftlichen Arbeitens (Voraussetzung: nur für Powi-Studierende).
  • Ist das Modul in Flexnow angebunden? Dieses Problem der fehlenden Anbindung tritt häufig für Module des Ergänzungsbereichs auf. Kontaktieren Sie in diesem fall das Prüfungsamt und bitten um die Anbindung des entsprechenden Moduls.

Falls keiner dieser Punkte zutrifft, kontaktieren Sie gerne das Sekretariat des Lehrstuhls, an dem das Modul angeboten wird. Schildern Sie Ihr Anliegen (und nennen Sie Ihre Matrikelnummer). Für Lehramt und andere Studiengänge: Fügen Sie einen Link zu dem für Sie gültigen Modulhandbuch bei (mit Verweis auf die Passage, auf die Sie sich beziehen).

Wieviele Prüfungsversuche habe ich?

Für alle Modulprüfungen in Politikwissenschaft gilt:

  • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, können Sie diese Prüfung maximal zwei mal wiederholen. Sie haben also maximal drei Prüfungsversuche pro Modul.
  • Studierende mit erstem Hauptfach Politikwissenschaft können bis zu drei Prüfungen bestandener Module zur Notenverbesserung wiederholen, allerdings muss dies innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Bestehen geschehen. Studierende mit zweitem Hauptfach PoWi / Nebenfach PoWi können maximal ein Modul auf diese Art wiederholen.
  • Wenn Sie ein Modul drei mal nicht bestehen, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Dann werden Sie exmatrikuliert. Dies gilt auch für Wahlpflichtmodule.

Es gilt für Sie immer die Prüfungsordnung des Semesters, in dem Sie Ihr Studium begonnen haben. Sollten Sie beispielsweise im Sommersemester 2022 begonnen haben, studieren Sie Ihren Bachelor bzw. Master gemäß der Prüfungsordnung dieses Semesters fertig. Sollte sich im Verlauf des Studiums die Prüfungsordnung zu einem neuen Semester verändern, betrifft Sie das nicht. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, hilft Ihnen die Fachstudienberatung gerne weiter.

Es gilt immer das Modulhandbuch des aktuellen Semesters. Um Ihr Studium vernünftig planen zu können, sollten Sie also idealerweise zu Beginn jedes neuen Semesters das aktuelle Modulhandbuch sichten, um sich über die einzelnen Module sowie Ihre zu absolvierenden (Teil-)Prüfungen zu informieren.

Wenn Sie ein Modul für den Ergänzungsbereich nicht in FlexNow finden, dann fragen Sie das Prüfungsamt. Dieses kann im Normalfall dann eine Anbindung vornehmen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der andere Fachbereich externe Studierende (also z.B. Politikwissenschaftsstudierende) für besagtes Modul zulässt.

Grundsätzlich können Sie Module aus allen Fachbereichen, die es in Bamberg gibt, im Ergänzungsbereich einbringen - allerdings nur insgesamt aus zwei verschiedenen Fächern (siehe auch unter Struktur des BA-Studiengangs).

Nein! Sie können Module des Sprachenzentrums einbringen und zusätzlich noch Module aus zwei Fachbereichen (zum Beispiel VWL und Philosophie).

Grundsätzlich ist es möglich, zwischen den verschiedenen Studiengangsvarianten zu wechseln, zum Beispiel von der Variante "BA erweitertes Hauptfach mit Nebenfach" zu "BA erweitertes Hauptfach (ohne NF)" - oder umgekehrt.

Wichtig: Aus administrativer Sicht werden diese Varianten als komplett unterschiedliche Studiengänge betrachtet - auch wenn sich für Ihr Studium durch einen Wechsel oft nicht viel ändert.

Für einen Wechsel müssen Sie sich über die Studierendenkanzlei für den neuen Studiengang einschreiben. Anschließend müssen Sie die bisher erbrachten Leistungen aus dem alten Studiengang für den neuen Studiengang anrechnen lassen. Wie das funktioniert finden Sie unter Anrechnung (Fall 2).

Kann ich bereits abgeschlossene Module ersetzen, um meine Note zu verbessern?

Ja, sofern es sich um keine Pflichtmodule handelt (geht also z.B. bei Wahlpflichtmodulen oder bei Modulen im Ergänzungsbereich). Hier ist eine Verschiebung/Umbuchung einmalig möglich. Schreiben Sie hierzu eine einfache Mail über das Kontaktformular ans Prüfungsamt.

Da eine Umbuchung nur einmalig möglich, raten wir den Studierenden, das zweite Modul erst einmal im sogenannten "freiwilligen Zusatzfach" anzumelden und wenn dieses Modul definitiv besser bewertet wurde, dann erst die Umbuchung zu beantragen. Wenn sich nämlich im nach hinein herausstellt, dass einem das neue Modul nicht liegt oder dieses schlechter bewertet wurde, ist eine Rückbuchung nicht mehr möglich.

Bestätigung über das Pflichtpraktikum

Teilweise werden Praktikumsstellen nur dann vergeben, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Sollten Sie einen Nachweis darüber benötigen oder diesen gleich Ihrer Bewerbung beifügen wollen, so können Sie diesen über die Online-Dienste für Studierende selbst generieren.

Muster Bestätigung Pflichtpraktikum(28.9 KB, 1 Seite)(28.9 KB, 1 Seite)