Für die Anrechnung von Leistungen kann es verschiedene Anlässe geben, für die jeweils unterschiedliche Verfahrensweisen gelten (siehe unten).

Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen (ein Semester entspricht 30 ECTS-Punkten).

Grundsätzlich können Module, die nicht in unserem Studiengang erbracht wurden („Fremdmodule“) für Module des BA-Politikwissenschaft („Zielmodule“) angerechnet werden, wenn das Fremdmodul in Inhalt und Leistungsumfang im Wesentlichen äquivalent ist mit dem Zielmodul. Dabei gilt: Das Fremdmodul muss in der Regel mindestens so viele ECTS-Punkte haben wie das Zielmodul.

Das Anrechnungsformular finden Sie unter Ordnungen und Dokumente.

Gilt für: Alle Leistungen, egal von welcher Uni und egal aus welchem Studiengang

  • Anrechnungsvorschlag: Gleichen Sie Ihr(e) Fremdmodul(e) mit potenziellen Zielmodul(en) auf Äquivalenz ab. Hierzu ist die Modulbeschreibung im Modulhandbuch (MHB) relevant.
  • Fachprüfung: Legen Sie Ihre einzelnen Anrechnungsvorschläge dem/der jeweiligen Modulbeauftragten vor (via E-Mail, die jew. Modulbeauftragten sind im MHB genannt). Nutzen Sie dazu das entsprechende PDF-Formular, und legen Sie eine aussagekräftige Beschreibung des Fremdmoduls bei.
  • Prüfungsausschuss: Die von den Modulbeauftragten anerkannten Vorschläge leiten Sie dann gesammelt an den Prüfungsausschuss weiter. Legen Sie hier auch die entsprechenden Leistungsnachweise (Zeugnis / Transcript) bei. Ihre Leistungen werden dann automatisch in FlexNow verbucht.

Sollten Sie in einem dieser Schritte Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Gilt für: Module, die mit Zielmodulen identisch sind (z. B: Sie wechseln innerhalb der Uni Bamberg von BWL auf PoWi und haben bereits Statistik I bestanden). Gilt nicht für z. B. Statistikmodule von anderen Unis (siehe hierfür Fall 1).

  • Hier entfällt die Äquivalenzprüfung, da es sich um ein und dasselbe Modul handelt.
  • Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den/die Prüfungsausschuss und legen Sie Ihren Flexnowauszug bei. Geben Sie bitte außerdem an, welche Module Sie übernehmen möchten.

Gilt für: Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums während des Bamberger Politikwissenschaftsstudiums erbraucht wurden. Grundsätzlich sollten Sie Fall die Anrechnungsmöglichkeiten vor der Kurswahl prüfen lassen.

Gilt nicht für: Leistungen ausländischer Unis, die vor dem Studienbeginn in Bamberg abgelegt wurden.

Möglichkeit a): Gelenktes Auslandsstudium
Sollten Sie Politikwissenschaft als erweitertes Hauptfach (180 ECTS-Punkte, ohne Nebenfach) studieren, können Sie fremde Module aus dem Ausland in den Ergänzungsbereich einzubringen, sofern diese im Wesentlichen NICHT äquivalent mit Bamberger Modulen sind. Ansonsten haben Sie hier vollkommene Wahlfreiheit auch für nicht-politikwissenschaftliche Module. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte im Ergänzungsbereich eingebracht werden können, und dass Sie mit Nebenfach keinen Ergänzungsbereich haben.

  • Eine (vorherige) Prüfung ist nicht notwendig. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, ob ein Auslandskurs sich ausreichend von einem gewissen Bamberger Modul unterscheidet, fragen Sie zur Sicherheit vorher nach.

  • Senden Sie Ihren Anrechnungsantrag direkt an den/die Prüfungsausschussvorsitzende(n). Die Module werden automatisch in Flexnow verbucht. Gegebenenfalls erfolgt eine Hochstufung Ihrer Semesterzahl (pro 30 ECTS-Punkte ein Semester)

Leistungen aus einem Studium im Ausland, die zeitlich vor dem Studium in Bamberg erbracht wurden, können nicht als gelenktes Auslandsstudium eingebracht werden. Solche Leistungen kommen aber grundsätzlich für Möglichkeit b) in Frage.

Möglichkeit b): Anrechnung für konkrete Zielmodule

Fremde Module aus dem Auslandsstudium können auch für konkrete Bamberger Module angerechnet werden. Das Vorgehen ist analog zur Anrechnung von Leistungen aus einem Vorstudium (siehe Fall 1). Bitte klären Sie jedoch die Moduläquivalenz vor dem Belegen der Kurse ab.

Von unserer Seite aus brauchen Sie grundsätzlich für das Auslandsstudium kein explizites und gesammeltes Learning Agreement, sofern Sie sich an die oben beschriebenen Prozessabläufe halten. Andere Institutionen (z. B. Partneruni, Auslandsamt) können möglicherweise ein Learning Agreement verlangen.

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