Ordnungen und Dokumente

Ihr Studium unterliegt bestimmten Regeln und Vorgaben, vordefinierte Prozesse sorgen für Transparenz. Idealerweise informieren Sie sich ohne konkreten Anlass, damit Sie im Bedarfsfall bereits einen groben Überblick haben. Nützen Sie die hier angebotene Übersicht und lesen Sie alles aufmerksam durch. Neben dem Fachwissen ist dieses „organisatorische Wissen” essenziell für Ihren Studienerfolg!

Den formalen Rahmen für den Masterstudiengang Politikwissenschaft bilden folgende Dokumente:

  • Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APO) der Fakultät SoWi:
    Die APO beinhaltet, wie der Name schon sagt, allgemeine Regeln zu Prüfungen für alle Studiengänge der Fakultät.
  • Studien- und Fachprüfungsordnung (FPO) des Masterstudiengangs Politikwissenschaft
    Die FPO ergänzt spezifische Regelungen für die Politikwissenschaft. Insbesondere sind dort auch im Anhang die in den Modulgruppen zu erbringenden Leistungen definiert. Eine Übersicht über die zu wählenden Module finden Sie auch unter Struktur. Es gilt jeweils die FPO, die bei Studienbeginn in Kraft war. Ein Wechsel in eine neuere Version der FPO ist auf Antrag möglich.
  • Modulhandbuch (MHB)
    Das MHB enthält generelle Beschreibungen aller existierenden politikwissenschaftlichen Module. Hier finden Sie auch Lernziele, empfohlene Vorkenntnisse oder mögliche Prüfungsformen. Darüber hinaus haben konkrete Lehrveranstaltungen jeweils inhaltliche Titel (z. B. „Populismus in Europa“), sind aber immer genau einem allgemeinen Modultitel zugeordnet (z.B. „PWM-PP-A“). Beim Modulhandbuch gilt unabhängig vom Studienbeginn die aktuelle Version eines jeden Semesters.

Das ab Sommersemester 2026 gültige Modulhandbuch ist voraussichtlich ab März 2026 online zu finden.

Grundsätzlich können Module auf MA-Niveau („Fremdmodule“), die nicht in unserem Studiengang erbracht wurden, für Module des MA Politikwissenschaft („Zielmodule“) angerechnet werden. Informieren Sie sich vorab über verschiedene Möglichkeiten der Leistungsanerkennung.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Prüfungsamtes und verwenden Sie diesen Attestvordruck(148.8 KB, 1 Seite). Geben Sie das Attest bei dezentralen Prüfungen immer bei dem Lehrstuhl (Sekretariat) ab, der die Prüfung ausrichtet. Zur Fristwahrung reicht auch ein Scan per E-Mail, das Original kann nachgereicht werden. Es ist kein Versand per Einschreiben notwendig, ein Standard-Brief reicht. Bitte beachten Sie, dass das Attest am Prüfungstag ausgestellt sein muss. Wenn Sie ein Attest vorlegen, wird dieses entsprechend in FlexNow verbucht, die Prüfungsanmeldung wird nicht auf die Anzahl Ihrer maximalen Versuche angerechnet. 

Die Einsatzmöglichkeiten KI-basierter Tools sind vielseitig und bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Wir unterstützen Sie beim verantwortungsvollen Umgang und der gleichzeitigen Wahrung der wissenschaftlichen Integrität.

 Diese Handreichung betrifft alle schriftlichen Arbeiten am Institut für Politikwissenschaft an der Uni Bamberg.

16% aller Studierenden haben eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument, um bei Prüfungen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen, die auf die chronische Krankheit oder die Behinderung zurückzuführen sind, auszugleichen. Informieren Sie sich bei der Kontaktstelle Studium mit Behinderung, bevor Sie einen Antrag stellen!

Wie beantrage einen Nachteilsausgleich?

Einen Nachteilsausgleich beantragen Sie formlos per E-Mail beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft. Ihr Antrag sollte folgende Elemente enthalten:

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

(Keine) Nachteilsausgleiche nach Prüfungsformen

In gewissen Fällen kann Ihnen ein Nachteilsausgleich vom Prüfungsausschuss generell gewährt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist eine Schreibzeitverlängerung (z.B. um 25%) bei Klausuren. In vielen Fällen jedoch wird der Prüfungsausschuss gewisse Maßnahmen lediglich empfehlen anstatt diese konkret vorzuschreiben. Ein Beispiel dafür kann eine Krankheit sein, die unvorhersehbar und in Schüben die Studierfähigkeit einschränkt. Hier liegt es im Ermessen der jeweils Prüfenden, im konkreten Fall flexibel auf die besonderen Bedürfnisse im Rahmen der Prüfung einzugehen. Dies kann zum Beispiel betreffen:

  • Abgabefristen bei Hausarbeiten: Anstatt die Schreibzeit pauschal ins nächste Semester hinein zu verlängern, können Prüfende etwa angehalten werden, individuell auf Beeinträchtigungen durch chronische Krankheiten, die in der Bearbeitungszeit akut wurden, zu reagieren.
  • Lese-/ Rechtschreibschwäche in schriftlichen Prüfungen: Hier genügt es in der Regel, selbst einen kurzen Hinweis auf Klausur oder Hausarbeit anzubringen, der dann vom Schreiben des Prüfungsausschuss bestätigt werden kann.
  • Ersetzen von Präsentationen durch andere Prüfungsformen: In den meisten Modulen wird dies nicht möglich sein, da nachzuweisende Kompetenzen nicht individuell angepasst werden können. Gehen Sie bei Bedarf rechtzeitig auf Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten zu und besprechen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, auf Ihre besonderen Bedürfnisse einzugehen. Die Empfehlung des Prüfungsausschusses zum individuellen Nachteilsausgleich ist hier hilfreich.

Eine Verlängerung der Höchststudiendauer ist nur dann möglich, wenn das Studium über einen längeren Zeitraum substanziell beeinträchtigt war. Ein klassisches Beispiel sind etwa chronische Krankheiten, die immer wieder zu unvorhersehbaren und starken Einschränkungen im Studium führen, da hier auch ein krankheitsbedingtes Urlaubssemester keine Alternative ist.

Wie beantrage ich eine Verlängerung?

Eine Verlängerung der Höchststudienzeit beantragen Sie formlos per E-Mail beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft. Ihr Antrag sollte folgende Elemente enthalten:

Worauf muss ich dabei achten?

Für Ihren Antrag ist es besonders wichtig, die Rahmenbedingungen zu kennen, insbesondere APO SoWi §3 Absatz 4. Dort steht in einfachen Worten erklärt: Wenn Sie nach Erreichen der Höchststudienzeit von 6 Semestern (Teilzeit 10 Semester)nicht alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert haben, dann haben Sie noch ein Semester - das sog. zusätzliche Fachsemester - Zeit, um alle erforderlichen Module zu bestehen. Dies bedeutet für Verlängerungsanträge:

  • Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihnen das zusätzliche Fachsemester reicht, ist ein Verlängerungsantrag nicht nötig.
  • Ein Antrag auf Verlängerung der Höchststudienzeit muss grundsätzlich innerhalb der Höchststudienzeit gestellt werden, also im 6. bzw. bei Teilzeit 10. Semester!
  • Ein Antrag, der erst im zusätzlichen Fachsemester gestellt wird, kann sich auch nur auf Dinge beziehen, die das zusätzliche Fachsemester selbst betreffen. Er kann sich also dann nicht mehr auf die vorherigen 6 (bzw. 10) Semester beziehen. Hier können Sie nur eine Verlängerung des zusätzlichen Fachsemesters beantragen.
  • Eine Antrag auf Verlängerung kann grundsätzlich erst dann gestellt werden, wenn absehbar ist, dass Sie das Studium nicht innerhalb der Höchststudienzeit abschließen werden. Sie können also nicht schon im dritten oder vierten Prüfungssemester „sicherheitshalber” einen Antrag auf Verlängerung der Höchststudienzeit stellen. Sie sollten jedoch frühzeitig den Kontakt mit Herrn Dr. Scheller als Fachstudienberater suchen, um eine potenzielle Verlängerung informell abzuklären. Sie sollten sich außerdem Einschränkungen rechtzeitig, umfassend und kontinuierlich attestieren lassen und sämtliche Atteste sorgfältig für einen späteren Antrag aufbewahren.

Aktuelle Infos

Um aktuelle Infos während des Studiums zu erhalten sollten Sie sich auf jeden Fall in den VC-Kurs "Politikwissenschaft studieren in Bamberg eintragen!

Links zu diversen Online-Portalen der Uni Bamberg

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