Veröffentlichung Ihrer Dissertation
Die Veröffentlichung der Dissertation gehört zur Promotion und ist in den Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt.
Bitte beachten Sie:
- Die Veröffentlichung kann erst nach Vorlage der schriftlichen Druckerlaubnis des Promotionsausschusses erfolgen.
- Die Form Ihrer Dissertation muss mit der Betreuerin oder dem Betreuer und dem Promotionsausschuss abgestimmt sein.
- Ihr Werk muss auf Titelblatt oder Rückseite des Titelblattes oder im Impressum als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen sein und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter sowie den Tag der mündlichen Prüfung nennen, siehe Vorlage unten bei “Form und Format”.
- Das Urheberrecht: enthält Ihre Dissertation fremdes urheberrechtlich geschütztes Material, muss dies entweder durch das Zitatrecht gedeckt sein oder Sie müssen die zur Veröffentlichung notwendigen Nutzungsrechte einholen.
- Zu Ihrer Dissertation gehörende Forschungsdaten empfehlen wir ebenfalls zu veröffentlichen.
Online-Publikation einer Dissertation
Die Online-Publikation Ihrer Dissertation erfolgt im Forschungsinformationssystem (FIS) der Universitätsbibliothek. Sie ist damit gemäß der Open-Access-Prinzipien weltweit und kostenlos verfügbar. Die dauerhafte Verfügbarkeit und die Langzeitarchivierung sind in Zusammenarbeit mit der Deutschen Nationalbibliothek garantiert. Ihre Dissertation ist über Metadaten komfortabel recherchierbar und wird in Bibliothekskatalogen, Datenbanken und Suchmaschinen nachgewiesen. Über einen URN beziehungsweise eine DOI ist sie dauerhaft adressierbar und zitierbar.
Die Universitätsbibliothek verlangt für die Veröffentlichung der Dissertation die Unterzeichnung eines Veröffentlichungsvertrages(141.9 KB), in dem Sie
- der Universitätsbibliothek das einfache, nicht ausschließliche und dauerhafte Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht am Werk einräumen
- der Universitätsbibliothek Bamberg das Recht übertragen, das Dokument zu speichern, in Datennetzen öffentlich zugänglich zu machen und, wenn notwendig, in andere Datenformate zu konvertieren
- versichern, dass Sie alleinige Inhaberin oder alleiniger Inhaber aller Rechte sind und mit der Publikation dieses Dokumentes keine Rechte Dritter verletzt werden.
Betreuerin oder Betreuer der Dissertation bestätigen im Veröffentlichungsvertrag, dass die Netzpublikation der Arbeit in der vorliegenden Fassung mit Ihnen abgestimmt ist.
Bitte lassen Sie uns den unterschriebenen Veröffentlichungsvertrag zukommen.
Bitte formatieren Sie Ihr Dokument in ungeschütztem pdf, weder verschlüsselt noch kennwortgeschützt und achten Sie darauf, dass die Schriften in Unicode und eingebunden sind.
Die elektronische Version muss mit dem abzugebenden Papierexemplar identisch sein. Deshalb sollten Sie die pdf-Datei als Druckvorlage für die von Ihnen benötigten gedruckten Exemplare verwenden. Dies garantiert Ihnen, dass die Formatierung bei elektronischer und gedruckter Version identisch ist.
Die zu veröffentlichende Dissertation sollte weder Lebenslauf noch Erklärung enthalten.
Auf dem Titelblatt oder der Rückseite des Titelblattes oder auch im Impressum muss die Arbeit als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen sein sowie sind die Gutachterinnen und Gutachter als auch der Tag der mündlichen Prüfung zu nennen ("Dissertationsvermerk") – beispielsweise in dieser Form:
Diese Arbeit hat der Fakultät xxx der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Dissertation vorgelegen.
Gutachter/in: Titel Name, Vorname
Gutachter/in: Titel Name, Vorname
Tag der mündlichen Prüfung: tt.mm.jjjj
Bitte laden Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation im Forschungsinformationssystem (FIS) unter "Mein FIS" und "Publikation melden" hoch. Es ist ein Login mit der BA-Nummer erforderlich. Externe Doktoranden ohne BA-Nummer können hier ein Nutzerkonto für Promovierende beantragen.
Die lt. Promotionsordnung geforderten sechs Druckexemplare geben Sie bitte bei der Universitätsbibliothek ab.
Die elektronische Version Ihrer Dissertation wird zusammen mit den von Ihnen vorgelegten Druckexemplaren geprüft, die bibliographischen Angaben ggf. ergänzt.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Dissertation im FIS veröffentlicht und ist dann im Internet einsehbar. Es erfolgt zugleich die Meldung an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt / Main, wo die Publikation mit den dazugehörigen Metadaten registriert und langzeitarchiviert wird. Ihre Dissertation wird im Bamberger Katalog, dem Bayerischen Verbundkatalog und der Universitätsbibliografie nachgewiesen.
Kumulative / publikationsbasierte Dissertation
Bei einer kumulativen / publikationsbasierten Dissertation sollte von Beginn an berücksichtigt werden, dass alle Bestandteile (Rahmenschrift/Einführung und Fachartikel sowie Forschungsdaten etc.) veröffentlicht werden müssen.
Eine kumulative / publikationsbasierte Dissertation wird im Forschungsinformationssystem (FIS) veröffentlicht.
Alle Bestandteile der Dissertation, die noch nicht veröffentlicht sind, müssen als Submitted - bzw. Accepted Version enthalten sein (siehe auch 1. Urheberrecht und Veröffentlichungsvertrag - Recht zur (Zweit-) Veröffentlichung).
Wenn möglich, empfehlen wir, die Volltexte von bereits veröffentlichten Artikeln in die Dissertation aufzunehmen. Dies erhöht die Reichweite und Sichtbarkeit Ihrer Forschung.
Bereits veröffentlichte Beiträge, bei denen rechtliche Gegebenheiten einer (Zweit-) Veröffentlichung entgegenstehen, nehmen Sie mit den entsprechenden bibliografischen Daten, dem Abstract und möglichst einem Link auf die Originalpublikation (DOI, URN, URL) auf.
1. Urheberrecht und Veröffentlichungsvertrag
Die Universitätsbibliothek verlangt für die Veröffentlichung einer kumulativen Dissertation die Unterzeichnung eines Veröffentlichungsvertrages(141.9 KB), in dem Sie
- der Universitätsbibliothek das einfache, nicht ausschließliche und dauerhafte Nutzungsrecht ohne Benutzungspflicht am Werk einräumen
- der Universitätsbibliothek Bamberg das Recht übertragen, das Dokument zu speichern, in Datennetzen öffentlich zugänglich zu machen und, wenn notwendig, in andere Datenformate zu konvertieren
- versichern, dass Sie alleinige Inhaberin oder alleiniger Inhaber aller Rechte sind und mit der Publikation dieses Dokumentes keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Betreuerin oder der Betreuer der Dissertation bestätigen im Veröffentlichungsvertrag, dass die Online-Publikation der Arbeit in der vorliegenden Fassung mit Ihnen abgestimmt ist.
§ Urheberrecht
Co-Autorinnen und Co-Autoren
In vielen Fällen sind bei Fachartikeln oder Konferenzbeiträgen weitere Autorinnen und Autoren beteiligt, die gemäß des Urheberrechts mit jeder weiteren Publikation des Beitrags einverstanden sein müssen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das schriftliche Einverständnis der Co-Autorinnen und Co-Autoren zur Publikation des Beitrags in Ihrer Dissertation einzuholen. Dazu genügt das Einverständnis per E-Mail.
Formulierungsvorschlag für das Einverständnis der Co-Autorinnen und Co-Autoren(73.2 KB)
Recht zur (Zweit-) Veröffentlichung
Bei einer kumulativen/publikationsbasierten Dissertation sollte die Veröffentlichung aller Bestandteile (Rahmenschrift/Einführung und Fachartikel sowie Forschungsdaten etc.) bereits von Beginn an mitgedacht werden.
Gemäß der Open Access Erklärung der Universität Bamberg wird eine elektronische Publikation im Open Access empfohlen (open-access-konforme Lizenzen sind CC BY und CC BY-SA).
Für die Einholung der Rechte zur (Zweit-)Veröffentlichung, d.h. für die Einhaltung der Urheberrechte von bereits veröffentlichten Bestandteilen, sind die Promovierenden verantwortlich. Die Universitätsbibliothek darf diesbezüglich nicht rechtsverbindlich beraten, sondern kann lediglich informieren.
Für Ihre Fachartikel, die bereits veröffentlicht bzw. angenommen und nicht Open Access erschienen sind, mussten Sie dem Zeitschriftenverlag bzw. Konferenzveranstalter üblicherweise Nutzungsrechte einräumen. Diese Vereinbarungen stehen in vielen Fällen der Erklärung im FIS-Veröffentlichungsvertrag ("Rechte Dritter") entgegen. Wir empfehlen, den oder die Artikel dennoch im Volltext in die Dissertation aufzunehmen. Dazu müssen Sie über das Recht zur (Zweit-)Veröffentlichung verfügen. Dieses kann auch noch nachträglich eingeholt werden. Dazu können Sie diesen Formulierungsvorschlag verwenden:
Formulierungsvorschlag für eine Anfrage zur Zweitveröffentlichung an Verlage(37.0 KB)
Das Recherchetool Open policy finder bietet Ihnen einen ersten Überblick über die Rechte, die Zeitschriften ihren Autorinnen und Autoren in ihren Standardverträgen einräumen. Diese Auskünfte sind allerdings nicht rechtsverbindlich, im Zweifel gilt immer der Verlagsvertrag.
In der Regel müssen bei einer Zweitveröffentlichung eines Beitrags im Rahmen einer kumulativen Dissertation folgende Aspekte beachtet werden:
- Welche Textversion darf verwendet werden? (Submitted, Accepted oder Published Version)
- Gibt es eine Embargofrist (Sperrfrist) für den Beitrag?
- Welche Lizenz ist für die Zweitveröffentlichung erlaubt oder ggf. verpflichtend?
- Ist neben dem bibliografischen Verweis mit DOI auf die Erstveröffentlichung ein zusätzlicher Hinweis (beispielsweise ein Acknowledgement) erforderlich?
- Handelt es sich bei den zur Dissertation gehörenden Forschungsdaten um personenbezogene oder sensible Daten?
Veröffentlichungsvertrag für die Online-Publikation im FIS
Bitte lassen Sie für die Online-Publikation Ihrer kumulativen Dissertation einen unterschriebenen Veröffentlichungsvertrag(141.9 KB) zukommen.
2. Form und Format
Allgemeine Hinweise:
Bitte formatieren Sie Ihr Dokument in ungeschütztem pdf, weder verschlüsselt noch kennwortgeschützt und achten Sie darauf, dass die Schriften in Unicode und eingebunden sind.
Die elektronische Version muss mit dem geprüften Papierexemplar identisch sein. Deshalb sollten Sie die pdf-Datei als Druckvorlage für die von Ihnen benötigten gedruckten Exemplare verwenden. Dies garantiert Ihnen, dass die Formatierung bei elektronischer und gedruckter Version identisch ist. Der Lebenslauf sollte in der elektronischen Version der Dissertation aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingebunden sein.
Der Promotionsausschuss der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften hat eine Leitlinie für kumulative Dissertationen erstellt. Sie nennt Kriterien, die im Promotionsverfahren ggf. zu konkretisieren, zu interpretieren und anzuwenden sind.
https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_pa/promotion/PROMA-KumDiss.pdf
Good-practice Beispiele:
Fakultät Humanwissenschaften
Psychosoziale und neurobiologische Determinanten der Inhibition von Schmerzmimik/ Karmann, Anna Julia; Universität Bamberg : Bamberg, 2015
Die Dissertation besteht aus einem übergreifenden Text sowie drei Studien im Volltext.
Die Studien I (S. 42 ff.) und III (S. 81 ff.) sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Dissertation bereits publiziert, Studie II (S. 51 ff.) ist noch unveröffentlicht. Alle Studien sind mit bibliografischen Daten und einem Rechte-Hinweis versehen, Studie I mit einer DOI.
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/21800
Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik
Operational business-IT alignment in healthcare : theoretical foundation and empirical evidence/ Weeger, Andy; Universität Bamberg : Bamberg, 2017
Die Dissertation besteht aus einem übergreifenden Text ("Introductory Paper") sowie neun Studien, davon drei Studien im Volltext (Paper III, Paper VII und Paper VIII). Alle Studien sind veröffentlicht und mit bibliografischen Daten versehen, teilweise mit DOI, URN oder URL.
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/42988
Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
A life course perspective on women's reconciliation of family and employment/ Brehm, Uta ; Universität Bamberg : Bamberg, 2017
Die Dissertation besteht aus einem übergreifenden Text ("Introduction") sowie drei Studien im Volltext. Die Studien I (S. 39 ff.) und III (S. 125 ff.) sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Dissertation bereits publiziert, Studie II (S. 75 ff.) ist zur Veröffentlichung eingereicht ("submitted for publication"). Alle Studien sind mit bibliografischen Daten versehen.
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/41665
Ist eine Zweitveröffentlichung Ihrer veröffentlichten Beiträge rechtlich zulässig kann Volltext in die Dissertation aufgenommen werden. Um die Rezeption zu erhöhen ist auch ein Zweitveröffentlichung des einzelnen Beitrags auf FIS möglich.
3. Abgabe und Veröffentlichung
Bitte laden Sie die elektronische Version Ihrer Dissertation im Forschungsinformationssystem (FIS) unter "Mein FIS" und "Publikation melden" hoch. Es ist ein Login mit der BA-Nummer erforderlich. Externe Doktoranden ohne BA-Nummer können hier ein Nutzerkonto für Promovierende beantragen.
Zusätzlich zur Abgabe einer elektronischen Kopie ist die Abgabe von sechs Druckexemplaren bei der Universitätsbibliothek verbindlich.
Die elektronische Version Ihrer Dissertation wird zusammen mit den von Ihnen vorgelegten Druckexemplaren geprüft, die bibliographischen Angaben ggf. ergänzt.
Dissertationen dürfen erst nach der bestandenen mündlichen Prüfung und dem Vorliegen der Druckgenehmigung bzw. des Zwischenbescheids veröffentlicht werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Dissertation im FIS veröffentlicht und ist ab sofort im Internet einsehbar. Mit dieser Freigabe im Internet erfolgt zugleich die Meldung an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt / Main, wo die Publikation mit den dazugehörigen Metadaten registriert und langzeitarchiviert wird. Ihre Dissertation wird im Bamberger Katalog, dem Bayerischen Verbundkatalog und der Universitätsbibliografie nachgewiesen.
University of Bamberg Press (UBP)
Die Online-Publikation Ihrer Dissertation und Herstellung von Druckexemplaren ist auch über den Universitätsverlag University of Bamberg Press (UBP) möglich. Alle Publikationen erscheinen in Schriftenreihen, für die unterschiedliche herausgeber- bzw. fakultätsspezifische Vorgaben gelten.
Bei der hybriden Veröffentlichung über UBP erscheint Ihr Werk online und gedruckt in einem Verlag mit institutionellem Bezug zu Ihrer Universität. Die Online-Veröffentlichung erfolgt im Forschungsinformationssystem (FIS) der Universität Bamberg mit allen Vorteilen einer Online-Publikation, die Veröffentlichung als gedrucktes Buch mit allen Vorteilen einer Verlagspublikation. Ihre Dissertation erhält eine ISBN und ist über den stationären Buchhandel und die einschlägigen Internetdienstleister bestellbar. Sie wird in Bibliothekskatalogen, Datenbanken und Suchmaschinen nachgewiesen und ist über gepflegte Metadaten komfortabel recherchierbar. Die University of Bamberg Press unterstützt Sie bei Layout und Vertrieb, gewährleistet eine kostengünstige und schnelle Veröffentlichung und garantiert die Zitierbarkeit von Online-Version und Druckausgabe.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Veröffentlichungsprozess bei UBP. Wenn Sie Ihre Dissertation bei UBP veröffentlichen wollen, empfehlen wir zunächst eine telefonische oder persönliche Beratung.
Zu Ihrer Dissertation gehörende Forschungsdaten
Haben Sie zu Ihrer Dissertation gehörende Forschungsdaten wie z. B. Audiodateien, Datensätze, Software, Bilder oder Videodateien, empfehlen wir Ihnen, diese ebenfalls zu veröffentlichen. Die zusätzliche Publikation Ihrer Forschungsdaten trägt dazu bei, Ihre Forschung transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Die zu Ihrer Dissertation gehörenden Forschungsdaten können Sie unabhängig von der gewählten Publikationsform als eigenständige Forschungsdatenpublikation in einem fachspezifischen Repositorium bzw. Datenzentrum oder im FD-Repo der Universität Bamberg veröffentlichen.
Auf diesem Weg erhalten Ihre Forschungsdaten einen separaten zitierfähigen persistenten Identifikator und stellen somit eine eigenständige wissenschaftliche Publikation dar.
Wir empfehlen zunächst die Forschungsdaten zu veröffentlichen, damit Sie diese im Dokument Ihrer Dissertation direkt mit DOI zitieren können. Im FIS werden Dissertation und Forschungsdaten dann über die persistenten Identifikatoren verknüpft. Geben Sie dazu beim Einreichen Ihrer Dissertation im FIS bei der Relation "HasPart" den Identifikator Ihrer Forschungsdaten ein.
Publikation in einem kommerziellen Verlag
Alle Fakultäten bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dissertation in einem kommerziellen Verlag zu veröffentlichen.
In den Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik sind sechs Exemplare kostenfrei bei der Universitätsbibliothek abzugeben.
In den Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissenschaften sind drei Exemplare bei der Universitätsbibliothek abzugeben.
Vorzeitige Aushändigung der Promotionsurkunde
Die Fakultäten erlauben unter bestimmten Bedingungen die vorzeitige Aushändigung der Promotionsurkunde. Die Bedingungen sind in den Promotionsordnungen geregelt.
Vorabbestätigung lt. § 16(3) PromO HuWi + GuK
Für die Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissenschaften wurde gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 der Promotionsordnung die Möglichkeit geschaffen, den Doktortitel vor der Ablieferung der Belegexemplare zu führen. Dazu muss die Doktorandin oder der Doktorand die elektronische Version der Dissertation in der Universitätsbibliothek Bamberg abgeben und ihr das Recht einräumen, die Dissertation zu veröffentlichen, falls sie oder er nicht innerhalb der in § 15 Abs. 3 festgelegten Frist der Pflicht zur Veröffentlichung nachkommt. Die Abgabe der elektronischen Version der Dissertation sollte im Forschungsinformationssystem (FIS) unter "Mein FIS" und "Publikation melden" erfolgen. Es ist ein Login mit der BA-Nummer erforderlich. Externe Doktoranden ohne BA-Nummer können hier ein Nutzerkonto für Promovierende beantragen.
Wenn die formalen Bedingungen erfüllt und die Dateien verwendbar sind, benachrichtigt die Universitätsbibliothek den Promotionsausschuss und die Urkunde kann vorab überreicht werden. Der Vertrag, die Dateien (pdf-Datei und Originaldatei) und die Metadaten werden gelöscht, sobald die Doktorandin oder der Doktorand oder der beauftragte Verlag die Belegexemplare in der Universitätsbibliothek abgeliefert hat.
Bestätigung über die Einräumung des Veröffentlichungsrechts(131.0 KB)
Vorläufige Führung des Doktortitels
In den Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik kann die vorläufige Führung des Doktorgrades gestattet werden, wenn eine besondere Notwendigkeit dafür nachgewiesen und ein Verlagsvertrag, in dem die Veröffentlichung der Dissertation gemäß Promotionsordnung vereinbart ist, vorgelegt wird (§ 14 (4) Promotionsordnung Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. § 15 (4) Promotions-ordnung Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik).
Wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind, also der Veröffentlichungsvertrag vorliegt und die Dateien den Formatierungsvorgaben entsprechen und verwendbar sind, benachrichtigt die Universitätsbibliothek den Promotionsausschuss und die Urkunde kann vorab überreicht werden. Vertrag, pdf-Datei und Originaldatei sowie Metadaten werden gelöscht, sobald die Doktorandin oder der Doktorand oder der beauftragte Verlag die Belegexemplare in der Universitätsbibliothek abgeliefert hat.
Ansprechpersonen
Sind Sie unsicher, welche Verlage für Sie in Frage kommen könnten oder brauchen Sie Unterstützung bei der Einschätzung eines Angebotes? Bitte wenden Sie sich an Ihre Fachreferentin oder Ihren Fachreferenten.
Haben Sie noch allgemeine Fragen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation oder möchten Sie im Verlag University of Bamberg Press (UBP) veröffentlichen, wenden Sie sich bitte an das Team der Forschungs- und Publikationsservices (Tel. (0951) 863-1568) der Universitätsbibliothek.
Gerne vereinbaren wir auch einen persönlichen Beratungstermin.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Veröffentlichung Ihrer Forschungsdaten gerne an Frau Kühner.
Weiterführende Links zu Urheberrecht und Open Access
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz):
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
- FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht der Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen:
https://gfzpublic.gfz-potsdam.de/pubman/item/item_2956897
- Informationsplattform Open Access:
https://open-access.network/startseite