Hier finden Sie die Erwerbungsunterlagen von 1806 - 1811
Bamberg, 24.01.1806
Schreiben des Kgl. Bayr. Oberschul- und Studien-Kommissariat in Franken an das Rektorat in Bamberg. Es wird mitgeteilt, dass der Etat für die Bibliothek der höheren Lehranstalt den Zweck habe, den Studierenden Schulschriften zugänglich zu machen, die sie sich sonst nicht leisten könnten. Daher solle auch am Lyzeum eine eigene Armenbibliothek errichtet werden. Das Rektorat wird aufgefordert, besonders teure Schulschriften anzugeben, damit diese den Armen zur Verfügung gestellt werden können.
Handschrift, 1 Doppelblatt
München, 11.04.1807
Bamberg, 27.06.1807
München, 07.08.1807
Bamberg, 10.12.1807
Schreiben des Bamberger Lyzeumsrektors Wagner an das Kgl. General Landeskommissariat, in dem er zum wiederholten Mal die Auszahlung der für Neuerwerbungen vorgesehenen Summe beantragt.
Wagner verweist auf die im Etat für Neuerwerbungen vorgesehenen 200 fl und erinnert daran, dass in den beiden letzten Etatjahren dieser Betrag nicht ausgeschöpft wurde.
Handschrift, 1 Einzelblatt
Bamberg, 29.12.1807
Schreiben an den Lyzeumsrektor Wagner. Der Lyzeums-Verwalter Mayer habe den Auftrag erhalten, die im Etat für Neuerwerbungen vorgesehenen 200 fl. für das Etatjahr 1806/07 an Wagner auszuzahlen. Um Rechenschaft über die Verwendung des Geldes abzulegen, wird Wagner aufgefordert, die neu erworbenen Bücher unter Angabe des Preises in den Katalog aufzunehmen.
Handschrift, 1 Doppelblatt
Bamberg, 30.12.1807
Rechnungslegung über die für das Studienjahr 1806/07 für Neuerwerbungen der Lyzeumsbibliothek erhaltenen und ausgegebenen Gelder in Höhe von 289 fl. 25 kr. Einliegend die Rechnungen der Goebhardtischen Buchhandlung und vom Buchbinder.
Handschrift, 4 Doppelblätter
Universitätsbibliothek Bamberg 195/azz LE 107-6 (Ausstellungsstück)
Bamberg, 08.06.1808
Bamberg, 30.09.1808
Bamberg, 19.11.1808 / 25.11.1808
Schreiben des Bamberger Lyzeumsrektors Wagner an das Kgl. General Landeskommissariat, in dem er zum wiederholten Mal die Auszahlung der für Neuerwerbungen vorgesehenen Summe beantragt.
Wagner verweist auf die im Etat für Neuerwerbungen vorgesehenen 200 fl und erinnert daran, dass in den beiden letzten Etatjahren dieser Betrag nicht ausgeschöpft wurde.
Auf demselben Einzelblatt:
Schreiben des ‚General Commissariats des Maynkreyses’ im Namen seiner Majestät des Königs an den Rektor des Bamberger Lyzeums Wagner.
Durch die geänderte Verfassung der höheren Lehranstalten werde der Etat für die Anschaffung von Büchern für die Bibliothek nicht mehr allein dem Lyzeumsrektor Wagner ausgehändigt, sondern zur Hälfte dem Rektor des Gymnasiums.
Vor der Anschaffung seien die von den Professoren vorgeschlagenen Bücher aber erst zur Genehmigung vorzulegen.
Handschrift, 1 Einzelblatt
Bamberg, 19.11.1808
Bamberg, 23.11.1808
Schreiben des ‚General Commissariats des Maynkreyses’ im Namen seiner Majestät des Königs an den Rektor des Bamberger Lyzeums Wagner.
Durch die geänderte Verfassung der höheren Lehranstalten werde der Etat für die Anschaffung von Büchern für die Bibliothek nicht mehr allein dem Lyzeumsrektor Wagner ausgehändigt, sondern zur Hälfte dem Rektor des Gymnasiums.
Vor der Anschaffung seien die von den Professoren vorgeschlagenen Bücher aber erst zur Genehmigung vorzulegen.
Handschrift, 1 Doppelblatt
Bamberg, 16.12.1808
Ankündigung eines ursprünglich einliegenden Schreibens (des Buchhändlers Martin Wilhelm aus Augsburg: Vorstellung über das Werk „Unterhaltungen aus der Naturgeschichte“) und der Anfrage des Königs, ob dieses Werk für die Bibliothek der Bamberger „Studien-Anstalten“ vollständig angeschafft worden seien.
Handschrift, 1 Doppelblatt
Bamberg, 26.12.1808
Bamberg, 30.12.1808
Bamberg, 08.02.1809
Bamberg, 17.02.1809
Augsburg, 26.02.1811
Bamberg, 15.10.1811
Bayreuth, 26.10.1811
Aufforderung des Kgl. General Kommissariats des Mainkreises an das Rektorat des Gymnasiums und Lyzeums:
1. Zu berichten, welchen Zweck die Lyzeums- und Gymnasiumsbibliothek habe, und wer für sie verantwortlich sei.
2. Zu berichten, wie viel von den Zinsen des Kapitals des Lyzeums und Gymnasiums für die Anschaffung von Büchern ausgegeben worden sei.
3. Die Weisung der Bibliothekskustoden zu berücksichtigen, dass keine Bücher mehr angeschafft werden sollen, die in der Kgl. Bibliothek vorhanden seien.
4. Eine Stellungnahme über die vorgeschlagenen Vereinigung der beiden Bibliotheken abzugeben.
Handschrift, 1 Doppelblatt