Lyzeumsbibliothek: Benutzung

Hier finden Sie Dokumente aus den Jahren 1818 bis 1918

Bamberg, 27.2.1818

Der Direktor des Bamberger Lyzeums Wagner bittet das Patrimonialgericht zu Mühlheim um Mithilfe. Der Mühlheimer Bürger Johann Cöder habe Bücher aus der Studienbibliothek des Lyceums ausgeliehen, trotz Mahnung aber nicht zurückgegeben.

Handschrift, 1 Doppelblatt

Mühlheim, 3.3.1818

Antwort des Gerichts zu Mühlhausen. Johann Köder sei vernommen worden und habe zugestanden, die Bücher ausgeliehen zu haben. Er habe die gerichtliche Auflage erhalten, die Bücher zurückzugeben.

Handschrift, 1 Einzelblatt

Bamberg, 6.6.1828

Schreiben des Lyzeumsdirektorats an das Bamberger Kreis- und Stadtgericht. Nach dem Tod des Lyzeumsdirektors Regn werden drei Bücher vermisst. Man nimmt an, dass der ehemalige Lyzeumsdirektor sie ausgeliehen hatte. Das Gericht wird gebeten, die Erben Reges zur Rückgabe bzw. zur Erstattung der Bücher aufzufordern.

Handschrift, 1 Einzelblatt

Bayreuth, 21.10.1828

Schreiben der Kgl. Regierung des Obermainkreises an das Lyzeumsdirektorat. Man nimmt sich des Vorfalls der drei fehlenden Bücher an. Die Bücher sollen aus dem Inventar ausgestrichen, und die Erben sollen aufgefordert werden, die Bücher zurückzugeben bzw. zu ersetzen.

Handschrift, 1 Doppelblatt

Bamberg, 10.11.1828

Schreiben des Lyzeumsdirektorats an das Bamberger Kreis- und Stadtgericht. Mit Hinweis auf das Schreiben der Regierung des Obermainkreises vom 21.10.1828 wird der Antrag gestellt, die Erben Reges zum Ersatz der fehlenden drei Bücher anzuhalten.


Handschrift, 1 Doppelblatt

Bamberg, 14.11.1828

Anfrage des Kreis- und Stadtgerichts Bamberg an das Lyzeumsdirektorat, welchen Preis die von den Erben Reges zu ersetzenden Bücher haben.


Handschrift, 1 Doppelblatt

Dillingen, 2.12.1901 und Bamberg, 4.12.1901

Anfrage des Lyzeumsrektorats Dillingen, wie die Benutzungsordnung der Lyzeumsbibliothek Bamberg beschaffen sei.
Antwort des Konrektors des Lyzeums Bamberg.

Handschrift, 1 Doppelblatt

Dillingen, 14.2.1905 und Bamberg, 17.2.1905

Anfrage des Bibliothekars der Bibliothek Dillingen zur Benutzungsordnung und Administration der Lyzeumsbibliothek Bamberg.
Abschrift der Antwort aus Bamberg.


Handschrift, 2 Einzelblätter

Bamberg, 20.3.1907

Schriftverkehr zwischen dem Konservator der Lyzeumsbibliothek und dem Rektor. Es geht um Buchrückforderungen von Kandidaten, die exmatrikuliert werden sollen.

Handschrift, 1 Einzelblatt

Bamberg, 12.1.1912

Benutzungsordnung für das Lesezimmer.
Handschrift, 1 Einzelblatt

Dillingen, 12.12.1912

Anfrage des Bibliothekars der Bibliothek Dillingen, ob die Lyzeumsbibliothek Bamberg in den Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien geöffnet hat.



Handschrift, 1 Einzelblatt

München, 11.6.1912

Genehmigung der zum 1.7.1912 in Kraft tretenden neuen Bibliotheksordnung durch das Bayerische Staatsministerium.

Maschine, 1 Einzelblatt

Bamberg, 06.1912

Benutzungsordnung für die Lyzeumsbibliothek Bamberg. Datum des Inkrafttretens: 1.7.1912.

1 Entwurf und 33 Exemplare

Hektographierte Handschrift, fadengeheftete Hefte

München, 20.11.1916 und 11.1.1917

2 Mitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums. Das Rektorat des Lyzeums hatte die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Lyzeumsbibliothek beantragt.Das Staatsministerium will dieses von den Stellungnahmen der anderen Lyzeen abhängig machen und bittet um Äußerungen der einzelnen Professorenkollegien.Später teilt das Staatsministerium mit, dass die anderen Lyzeen sich gegen die Einführung einer Benutzungsgebühr ausgesprochen haben und  das deshalb der Antrag abgelehnt wird.

Maschine und Handschrift, 2 Einzelblätter

Bamberg, 1.2.1918

Der Konservator der Lyzeumsbibliothek teilt mit, welche Studierende im Falle einer Exmatrikulation noch Bücher aus der Bibliothek ausgeliehen haben.

Handschrift, 1 Einzelblatt

Bamberg, vor 1923

Entwurf einer Benutzungsordnung für die Lyzeumsbibliothek Bamberg. Ohne Datum, jedoch nach 1910 (s. § 1) und vor der Umbenennung 1923.

Handschrift, 5 Doppelblätter 1 Einzelblatt