Urheberrecht und Verträge

Bei einer Veröffentlichung im Forschungsinformationssystem der Universität Bamberg müssen Sie das Urheberrecht beachten. Sobald Sie nicht nur bibliografische Daten ins FIS eintragen, sondern auch Volltexte veröffentlichen möchten, werden Sie daher gebeten, eine Lizenz und einen Vertrag auszuwählen.

Für eine Zweitveröffentlichung (wenn Sie z. B. bereits bei einem Verlag publiziert haben und Ihre Publikation nun zusätzlich im Forschungsinformationssystem veröffentlichen möchten) beachten Sie bitte Ihren Verlagsvertrag. Sie können nur eine Lizenz vergeben, die kompatibel zu diesem Vertrag ist. Berücksichtigen Sie dies möglichst schon bei der Entscheidung, wo Sie publizieren möchten! Gängige Regelungen der Verlage für Zweitveröffentlichungen finden Sie im Recherchetool Open policy finder.

Einräumung von Nutzungsrechten/Veröffentlichungsvertrag

Die Einräumung von Nutzungsrechten/der Veröffentlichungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Verfasserin oder Verfasser und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, handelnd für diese die Universitätsbibliothek Bamberg als Verleger. Ihr Dokument kann erst veröffentlicht (d.h. im FIS freigeschaltet) werden, nachdem das entsprechende unterschriebene Formular bei der Universitätsbibliothek vorliegt. Bei einer reinen Titelmeldung für die Universitätsbibliografie (ohne Volltext) ist kein Formular notwendig.

Die folgenden Einräumungen von Nutzunsrechten beziehungsweise der UBP-Vertrag werden Ihnen bei den Dokumenttypen Buch (Monografie), Dissertation, Habilitation, Bachelor-Arbeit / Master-Arbeit / Abschlussarbeit zur Auswahl angeboten:

Bitte drucken Sie die Formulare aus und geben ihn in einer beliebigen Teilbibliothek zu Händen der Abteilung Forschungs- und Publikationsservices ab oder senden Sie ihn per Post an folgende Adresse:

Universitätsbibliothek Bamberg
- Forschungs- und Publikationsservices -
Postfach 2705
96018 Bamberg.