Anerkennungen von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Alle  Informationen rund um den Auslandsaufenthalt (bevor, währenddessen und danach) sind für Sie auf den Seiten der Fakultät Humanwissenschaften zusammengetragen. Dort erfahren Sie auch, welche Austauschprogramme für Sie passend sein könnten und welche Vorteile ein Auslandsaufenthalt hat. Außerdem ist dort der Ablauf zusammengetragen, wie Sie vorgehen, damit Ihnen Leistungen anerkannt werden können. 

Diese Leistungen können ggf. in Ihrem Studium an der Uni Bamberg angerechnet werden. Wir rechnen Ihre Leistungen für den Fachbereich Grundschulpädagogik, Didaktik des Schriftspracherwerbs und Didaktik des Sachunterrichts die Leistungen an.

Wir wünschen Ihnen einen spannenden Aufenthalt!

VOR Ihrem Auslandsaufenthalt

Sichten Sie bitte Ihre aktuell noch fehlenden Leistungen im Studium an der Universität Bamberg. Hierzu lesen Sie bitte die Modulhandbücher gründlich und recherchieren Sie nach passenden Angeboten. Bevor Sie ins Ausland reisen, sichten Sie die für Sie passenden Seminare an Ihrer Zieluniversität im Ausland. 

Bitte senden Sie rechtzeitig VOR Ihrer Abreise das ausgefüllte Anerkennungsformular mit einigen Zeilen und weiteren Informationen zur geplanten Veranstaltung an  bettina.koenig(at)uni-bamberg.de. Gerne bestätige ich Ihnen (wenn möglich) schon vorab die Anrechnungsmöglichkeit. Bewahren Sie diesen Email-Kontakt auf, da Sie diesen zur abschließenden Anrechnung erneut benötigen. 

NACH Ihrem Auslandsaufenthalt

NACH Ihrer Rückkunft reichen Sie bitte per E-Mail (idealerweise als Antwort auf den vorherigen Kontakt) das Transcript of Records zur Bestätigung sowie die vorher eingeholte Anerkennungsvereinbarung ein. 

Die Anerkennungsvereinbarung und ggfs. der Nachweis über Art und Umfang der abgelegten Prüfungen sind zusammen mit dem Transcript of Records bei den Fachvertreterinnen und Fachvertretern zur abschließenden fachlichen Anerkennung vorzulegen.

Bitte beachten Sie: Ohne Stempel und Unterschrift ist eine Übernahme der anerkannten Kurse nicht möglich.

  • Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen, die für Anerkennungen rechtlich bindend sind.
  • Hier finden Sie den Kontakt zum Prüfungsausschuss.
  • Anerkennungen von Praktika allgemein und Anerkennung von Praktika im Ausland nimmt das Praktikumsamt vor.
  • Bitte beachten Sie: Der Lehrstuhl Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik gibt nur für die grundschulpädagogischen Fächer (Grundschulpädagogik und -didaktik, Didaktik des Schriftspracherwerbs, Didaktik des Sachunterrichts) eine Empfehlung für die Anerkennung von Prüfungsleistungen. Für Anrechnungsleistungen in anderen Fächern (Erziehungswissenschaften, Haupt- und Didaktikfächer) informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Fachstudienberatungen. Die Anerkennung nimmt der Prüfungsausschuss vor.