Rechte und Lizenzen beim Open-Access-Publizieren

Lizenzen

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen weiter verbreiten, verändern oder in sonstiger Weise verwerten darf. Für Erstveröffentlichungen nach Open-Access-Prinzipien empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC BY.

Unabhängig davon, welche Lizenz Sie wählen, liegt das Urheberrecht Ihrer Publikation bei Ihnen. Es ist unveräußerlich und kann nur durch Erbe an Dritte übertragen werden (§ 29 UrhG). Als Urheber können Sie entscheiden, ob Ihr Werk überhaupt veröffentlicht werden soll und wer es zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Das Urheberrecht ist auch Grundlage für die Vergütungen der VG Wort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Creative-Commons-Lizenzen

Eine CC-Lizenz (Creative-Commons-Lizenz) für eine Publikation ermöglicht Ihnen festzulegen, wie Ihre Publikation verbreitet und genutzt werden darf. Sie können den Nutzerinnen und Nutzern Ihrer Publikation weitaus differenzierter Rechte einräumen, als das Urheberrechtsgesetz es vorsieht. Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes, z. B. das Zitatrecht, gelten weiterhin unabhängig von der Lizenz, unter der das Werk steht.

CC-Lizenzen kommen international und standardisiert zum Einsatz, um Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abzubauen. Die Vergabe einer CC-Lizenz ermöglicht Rechtssicherheit – sowohl für Publizierende als auch für Nutzende. Insbesondere für Open-Access-Publikationen wird damit eine optimale Zugänglichkeit und Verbreitung erreicht. Als open-access-kompatible CC-Lizenzen gelten jedoch lediglich die Lizenzen CC BY und CC BY-SA. Die anderen CC-Lizenzen schränken die Open-Access-Prinzipien ein.

Wenn Sie eine CC-Lizenz für Ihre Publikation vergeben möchten, sollten Sie überlegen, was für Sie im Vordergrund steht, z. B. eine möglichst große Verbreitung, intensive Nachnutzung oder Schutz vor kommerzieller Nutzung. Beachten Sie allerdings hinsichtlich der nichtkommerziellen Nutzung, dass Sie mit dieser Wahl ggf. die Sichtbarkeit Ihres Dokuments einschränken. Diese Regelung betrifft auch Anbieter von Suchmaschinen und Ressource Discovery Systemen. Außerdem kann Ihr Werk nicht in nichtkommerziellen Angeboten aufgenommen werden, wenn dort eine freizügigere Lizenz Anwendung findet (z. B. in Wikipedia mit der Lizenz CC BY-SA als Standard). Ebenso ist keine Nutzung in wissenschaftlichen Blogs möglich, wenn diese Werbung enthalten.

Warum CC BY die beste Wahl für Open-Access-Publikationen ist

  • Maximale Nachnutzung und Verbreitung: Andere können Ihre Arbeit verbreiten, remixen, adaptieren und darauf aufbauen, sofern Sie als Urheber bzw. Urheberin genannt werden.
  • Gleiche kommerzielle Nutzung für alle: Was genau unter nicht-kommerzieller Nutzung verstanden wird, ist nach deutschem Recht nicht eindeutig, weshalb die nicht-kommerzielle Nutzung häufig sehr eng ausgelegt wird. Durch die Erlaubnis für alle kann verhindert werden, dass ein einzelner Akteur davon profitiert.
  • Übereinstimmung mit wichtigen Open-Access-Erklärungen: CC BY steht im Einklang mit den wichtigsten Open-Access-Erklärungen, z. B. der Forschungsförderer.
  • Rechtliche Klarheit: Die Nutzungsbedingungen sind bei CC BY eindeutig festgelegt und rechtlich klar.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Deal Konsortiums.

Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht gilt als „strengste Lizenz". Die gesetzlich erlaubten Nutzungen sind in den Paragraphen 44a-63a UrhG festgelegt. Dazu gehören:

  • Nutzung zum Zwecke des Zitats (§51 UrhG),
  • Nutzung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§53 UrhG), u.a. bei Vervielfältigungen (z.B. Kopien und Ausdrucken), wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
  • Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen unter bestimmten Bedingungen (§§60a-h UrhG).

Alle weiteren Nutzungsarten z.B. Bearbeitungen, kommerzielle Nutzungen, öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigungen und Verbreitungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.