Masterarbeit
Die Masterarbeit stellt üblicherweise den Abschluss Ihres Studiums dar. Sie ist mit 30 ECTS-Punkten und einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten das umfassendste Modul und beinhaltet verpflichtend als begleitende Lehrveranstaltung das Seminar für Abschlussarbeiten.
Die Masterarbeit schreiben Sie üblicherweise im 4. Semester als eine der letzten Prüfungsleistungen. Spätestens im Semester vorher sollten Sie anfangen, sich mit Ihrer Masterarbeit zu beschäftigen. Dazu zählen erste inhaltliche Überlegungen, vor allem in welchem Teilgebiet Sie schreiben möchten und, damit verbunden, von wem Sie gerne betreut werden möchten.
Wichtig: Für einen Betreuungsplatz müssen Sie sich spätestens bis zum 15. März (SoSe) beziehungsweise 15. September (WiSe) bewerben. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Infoboxen.
In der Masterarbeit bearbeiten Sie eine politikwissenschaftliche Forschungsfrage selbständig und unter Anwendung der im Studium erlernten Methoden und zeigen dabei Ihre vertieften Kenntnisse des jeweiligen politikwissenschaftlichen Teilgebiets. Die Arbeit umfasst in der Regel 80-100 Seiten.
Wenn Sie einen inhaltlichen Schwerpunkt gewählt haben, so muss das Thema Ihrer Arbeit inhaltlich dem Schwerpunkt entnommen sein. In aller Regel bedeutet dies, dass Sie von einer Professorin oder einem Professor aus einem der beteiligten Teilgebiete betreut werden. Dies sind …
- für den Schwerpunkt International Relations & Global Public Policy: Internationale Politik, Policy-Analyse, Politische Theorie
- für den Schwerpunkt Democratic Politics: Politische Soziologie, Vergleichende Politikwissenschaft, Politische Theorie
- für den Schwerpunkt Computation, Data, Politics: Digitale Transformation, Politische Theorie
Wenn Sie nach der bis einschließlich Wintersemester 2025/26 gültigen Studienordnung studieren, betreut im Regelfall die Professorin bzw. der Professor Ihres Schwerpunkts Ihre Arbeit. In der Studiengangsvariante ohne Schwerpunkt können Sie grundsätzlich bei allen Lehrstühlen Ihre Masterarbeit schreiben.
Zentrale Ansprechperson, insbesondere zu allen inhaltlichen Fragen, ist die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer Ihrer Arbeit. Dies ist in aller Regel eine/r unserer Professorinnen und Professoren.
In Ausnahmefällen können auch promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Abschlussarbeiten betreuen. In diesem Fall sprechen Sie bitte zunächst mit dieser Person, ob eine Betreuung Ihrer Arbeit möglich und gewünscht ist. Ist dies der Fall, entscheidet die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber über die Möglichkeit der Betreuung.
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Fachbereich außerhalb der Politikwissenschaft verfassen wollen, müssen Sie dies beim Prüfungsausschuss Politikwissenschaft schriftlich formlos beantragen. Diesem Antrag legen Sie bitte eine Bestätigung der Person bei, die zugestimmt hat, die Betreuung Ihrer Arbeit zu übernehmen. Auch bei einer Betreungsperson außerhalb der Politikwissenschaft muss die Arbeit inhaltlich eindeutig in der Politikwissenschaft verortet sein. Für den Schwerpunkt Computation, Data, Politics kommt zum Beispiel eine Betreuung durch eine/n Informatiker/in in Betracht.
Betreuungsplätze für Abschlussarbeiten werden in den politikwissenschaftlichen Studiengängen zentral verteilt, bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist:
- Wintersemester: 15. September
- Sommersemester: 15. März
Bei der Bewerbung geben Sie an, an welchem Lehrstuhl Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben wollen. Geben Sie dabei neben Ihrer ersten Präferenz auch eine zweite und dritte Präferenz sowie einen vorläufigen Titel bzw. ein Thema an (falls schon vorhanden). Die Betreuungsplätze werden dann zentral unter Berücksichtigung Ihrer Präferenzen verteilt. Bei jeder Betreuerin bzw. jedem Betreuer wird jeweils ein Kontingent an Plätzen für Bachelor- und Masterstudierende vorgehalten. Bei Platzknappheit werden Masterstudierende mit Schwerpunkt in einem bestimmten Bereich Masterstudierenden ohne Schwerpunkt vorgezogen. Für den Fall, dass es zu viele Interessentinnen und Interessenten mit gleichen Voraussetzungen für eine Betreuung an einem bestimmten Lehrstuhl gibt, entscheidet das Los. Wir gehen aber davon aus, dass es in der Regel möglich ist, einen der drei gewünschten Lehrstühle für die Betreuung zuzuteilen.
>>> Zum Online-Formular für die Bewerbung zur Betreuung
Sie erfahren bis zum 1. Oktober (WiSe) bzw. 1. April (SoSe), wer Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer sein wird und welches Seminar für Abschlussarbeiten Sie besuchen werden.
Sollten Sie sich nicht rechtzeitig beworben haben, besteht die Möglichkeit, noch einen Platz bei einem Lehrstuhl mit freien Kapazitäten zu erhalten. Schreiben Sie dafür an politik(at)uni-bamberg.de. Sobald Sie einer Betreuerin oder einem Betreuer zugeteilt wurden, erhalten Sie von dort weitere Informationen.
- Vor der ersten Sitzung des Seminars müssen Sie nicht proaktiv Kontakt zur Betreuungsperson, die Ihnen zu Semesterbeginn zugewiesen wird, aufnehmen.
- Zur ersten Sitzung sollten Sie sich jedoch bereits einige inhaltliche Gedanken zur Abschlussarbeit gemacht haben.
- Der Besuch des Seminars für Abschlussarbeiten bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ist zwingende Voraussetzung für das Bestehen der Masterarbeit.
- Im Seminar erhalten Sie inhaltliche und formale Informationen zur Abschlussarbeit. Außerdem stellen Sie dort Ihr Thema vor und diskutieren dies mit der Betreuungsperson und Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen.
>>> Übersicht über die verschiedenen Seminare für Abschlussarbeiten in UnivIS
Die Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit läuft administrativ über das Prüfungsamt.
>>> Wichtige Informationen zur Anmeldung und Abgabe auf den Seiten des Prüfungsamtes
Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Für die Anmeldung müssen Sie mindestens 60 ECTS-Punkte erbracht haben.
- Die Anmeldung erfolgt spätestens, sobald Sie das Seminar für Abschlussarbeiten abgeschlossen haben (Ende der Vorlesungszeit).
- Sie können auch während oder nach der Masterarbeit noch Module belegen.
- Alle Angaben zu Formalia (Inhalte des Deckblattes, Anzahl der Ausfertigungen, Erklärung über die selbständige Anfertigung(12.5 KB), ...) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Thema-Bestätigung.
Fristen:
- Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages der Ausgabe des Themas der Masterarbeit (Unterschrift der Prüferin/des Prüfers).
- Der Ausgabetag des Masterarbeitsthemas muss so gewählt werden, dass das Studium innerhalb der Höchststudiendauer (6 Semester) abgeschlossen werden kann. Das heißt nicht, dass Sie 6 Monate vor Erreichen der Höchststudiendauer anmelden müssen! Durch eine spätere Anmeldung verkürzt sich lediglich Ihre offizielle Bearbeitungszeit.
- Bei Vorliegen nicht zu vertretender Gründe kann der Bearbeitungszeitraum auf schriftlichen Antrag, der in der Regel auch ein Votum der Prüferin bzw. des Prüfers umfassen sollte, vom Prüfungsausschuss um höchstens einen Monat verlängert werden.
- Im Falle einer ärztlich attestierten Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag, der spätestens nach 3 Tagen dem Prüfungsamt zuzuleiten ist, der Fristablauf um höchstens zwei Monate unterbrochen werden; bei längerer attestierter Erkrankung gilt die Ausgabe des Themas als nicht erfolgt.
Abgabe:
- Die fristgerechte Abgabe erfolgt elektronisch über den Fileserver des Prüfungsamtes.
- Bitte lassen Sie zeitnah zur elektronischen Abgabe Ihrer Erstbetreuerin bzw. Ihrem Erstbetreuer zwei gedruckte Ausgaben zukommen.
Immatrikulation, Exmatrikulation, Bewertung:
- Zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit müssen Sie zwingend für dem Master Politikwissenschaft immatrikuliert sein.
- Für den Zeitraum der Korrektur der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation mehr notwendig - entscheidend ist nur die fristgerechte Abgabe.
- Stellt die Masterarbeit die letzte Prüfung Ihres Studiums dar, sind Betreuerinnen und Betreuer angehalten, die Bewertung innerhalb von zwei Monaten abzuschließen. Bitte sprechen Sie Ihre Betreungsperson direkt an, wenn besondere Gründe vorliegen, die für eine beschleunigte Korrektur sprechen.
- Wenn Sie sich bezüglich des Bestehens oder nicht-Bestehens der Masterarbeit oder anderer noch ausstehender Module unsicher sind, kann eine Immatrikulation für ein weiteres Semester sinnvoll sein, um gegebenenfalls Prüfungen zeitnah wiederholen zu können.
- Exmatrikuliert werden Sie automatisch, sobald Sie Ihr Studium erfolgreich abgschlossen haben oder sich nicht mehr für das nächste Semester zurückmelden.
- Im Semester vorher: erste Überlegungen
- 15. September bzw. 15. März: Bewerbungsfrist für Betreuungsplatz
- Semesterbeginn: Besuch des Seminars für Abschlussarbeiten
- Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt: Ende der Vorlesungszeit des Abschlussarbeitenseminars; Rechtzeitig, um innerhalb der Höchststudiendauer abschließen zu können; in Absprache mit Betreuer/in
- Abgabe: Fristgerecht, innerhalb der Regelstudienzeit, mit dem Status “immatrikuliert”
- Exmatrikulation: (a) automatisch, wenn die Rückmeldung für das Folgesemester ausbleibt oder (b) ebenfalls automatisch, sobald alle Leistungen erbracht sind und Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen ist.
- Während der Korrekur: Keine Immatrikulation notwendig, außer es fehlen Ihnen noch andere Module oder Sie befürchten ein Nichtbestehen der Abschlussarbeit oder eines anderen Moduls, dessen Bewertung noch aussteht.
- Bewertung und Benotung: Wenn Sie Ihren Abschluss zeitnah benötigen, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Betreuungsperson.
- Zeugnis: Erhalten Sie einige Wochen, nachdem die letzte Prüfungsleistung in Flexnow eingetragen ist, per Post.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.