Auslandstätigkeit


Informationen zur Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß § 4 ArbMedVV (E AIA, ehem. G35)

Im Rahmen der Tätigkeiten an der Universität Bamberg können gelegentlich auch Dienstreisen erforderlich sein. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss vor der Aufnahme von Tätigkeiten in Tropen, Subtropen oder sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge in Form eines ärztlichen Beratungsgesprächs stattfinden. Eine Auflistung betroffener Reiseziele finden Sie in der “SOS Länderliste-Arbeitsmedizinische Maßnahmen”(139.4 KB, 4 Seiten). Relevant sind dabei die Länder, die in den gelb markierten Spalten angekreuzt sind.

Die Vorsorge sieht ein verpflichtend wahrzunehmendes Gespräch vor, weitergehende Untersuchungen oder Maßnahmen (z.B. Impfungen) sind freiwillig.

Vorsorgegespräch (E AIA, ehem. G35)

Das Vorsorgegespräch wird von unserem betriebsärztlichen Dienst, derzeit Frau Dr. Hümmer, durchgeführt. Sie erhalten von dieser im Nachgang eine Vorsorgebescheinigung, die jedem einschlägigen Dienstreiseantrag in Kopie beizulegen ist (siehe dazu SOS Länderliste(139.4 KB, 4 Seiten)). 

Die erste Folgeuntersuchung ist nach zwei Jahren durchzuführen, im Nachgang alle drei Jahre. 

Hinweise zur Vereinbarung von Vorsorgeterminen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt .

Sollten Sie lieber eine tropenmedizinische Praxis Ihres Vertrauens konsultieren wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit der Stabsstelle Sicherheitswesen in Verbindung.


Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der