Aushänge und Auslagen in Universitätsgebäuden

Wer darf Aushänge und Auslagen platzieren?

Ausführliche Aushang-Richtlinien unter
www.uni-bamberg.de/justitiariat/  >> Liegenschaften

An allen Standorten der Universität Bamberg stehen zentral verwaltete Flächen für Aushänge und Auslagen zur Verfügung. Die dafür verantwortliche Einrichtung ist das Dezernat Innere Angelegenheiten & Zentrale Aufgaben (Z/IZA).

Die Nutzung dieser Flächen ist nur Mitgliedern der Universität gestattet. In Ausnahmefällen dürfen auch Anbieter aus dem kirchlichen, karitativen oder kulturellen Bereich Aushänge und Auslagen platzieren.

An den Standorten An der Weberei 5 und Feldkirchenstraße 21 befinden sich zusätzliche zentral verwaltete Flächen für Aushänge und Auslagen von Hochschulnahen Gruppen.

Kommerziellen Anbietern können grundsätzlich keine Aushangflächen zur Verfügung gestellt werden.

Wer genehmigt Aushänge und Auslagen?

Jeder Aushang und jede Auslage ist dem Dezernat Innere Angelegenheiten & Zentrale Aufgaben (Z/IZA) zur Genehmigung vorzulegen. Das Dezernat genehmigt Aushänge und Auslagen grundsätzlich befristet.

Ansprechpersonen

Susanne Pornschlegel, 0951/863-1479
Monika Greve, 0951/863-1203

E-Mail: zentrale-aufgaben(at)uni-bamberg.de