Exkursionen

Für Präsenzveranstaltungen und -prüfungen gilt ab sofort Anzeigepflicht. Eine Genehmigung durch die Universitätsleitung ist nicht mehr erforderlich. Der Anzeigepflicht wird durch den UnivIS-Eintrag der Veranstaltung bzw. Prüfung mit Präsenz-Kennzeichnung genüge getan. Bitte beachten Sie, dass schon bei der Universitätsleitung zur Entscheidung eingereichte und noch nicht beschiedene Anträge für Präsenz-Lehrveranstaltungen nicht mehr weiterbearbeitet werden. In diesem Fall - wie auch für bereits genehmigte Anträge - gilt die Anzeigepflicht im UnivIS.

Für die Genehmigung von Exkursionen ist ein Antrag

(Antragsformular(35.3 KB, 1 Seite))

(35.3 KB, 1 Seite) mindestens acht Tage vor Antritt der Exkursion an die Abteilung II - Studium und Lehre, Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg, sowie gleichzeitig einen Abdruck des Antrags an das Referat IV/1, Kapuzinerstr. 20, zu richten.

Exkursionen sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Die Benutzung privater Fahrzeuge ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, jedoch müssen in diesem Fall Verzichtserklärungen(13.5 KB)der Fahrer und Fahrerinnen sowie der Mitfahrer und Mitfahrerinnen in der Abteilung II - Studium und Lehre - eingereicht werden.

Die Richtlinien über die Verwendung von Exkursionsmitteln (Exkursionsrichtlinien) finden Sie auf der Seite der Abteilung IV - Haushalt.

Jugendherbergsausweise können in der Abteilung II - Studium und Lehre bei Frau Stöcklein, Tel. 0951/863-1031, angefordert werden.