Zentrale Universitätsverwaltung

Struktur

Die Kanzlerin, Dienstvorgesetzte des nichtwissenschaftlichen Personals, steht der Universitätsverwaltung vor.

Als Stabsstellen der Kanzlerin unterstellt sind:

Sechs zentrale Dezernate bearbeiten eigenständig übergreifende Aufgabenstellungen:

Vier Abteilungen nehmen die Kernaufgaben der Universitätsverwaltung wahr:

Abteilung I - Bau, Flächen und Technischer Dienst

Abteilung II - Studium und Lehre

Abteilung III - Personal

Abteilung IV - Haushaltsangelegenheiten (Finanzen, Beschaffung und Bestandsverwaltung)

Geschäftsverteilung

Um eine effizientere und flexiblere Organisation zu erreichen, wurde in den letzten Jahren die Aufgabenverteilung angepasst und die Struktur neu ausgerichtet.

Mit den angepassten Arbeitsstrukturen werden Chancen zur Verbesserung (Prozesse, räumliche Situation) genutzt, kürzere Kommunikationswege und bessere Teambildung ermöglicht sowie verstärkte Personalführung gewährleistet.

Geschäftsverteilungsplan (GVP) Zentrale Universitätsverwaltung - Stand März 2024 (nur für Beschäftigte innerhalb des Universitätsnetzes oder via VPN aufrufbar)