Impfungen i. V. m. Pflichtvorsorge Auslandstätigkeit

Die Empfehlung bestimmter Impfungen bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen gemäß § 4 ArbMedVV erfolgt im durch den betriebsärztlichen Dienst durchgeführten Pflichtvorsorgegespräch (E AIA, ehem. G35).

Zur Gewährleistung einer einheitlichen Verfahrensweise ist das Erstattungsformular G35 AUSLAND Kostenerstattung (329.9 KB, 1 Seite)zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede neue Impfung im Nachgang ein aktuelles Antragsformular benötigen. 

Bereits durch die private bzw. gesetzliche Krankenkasse oder andere Institutionen übernommene Kosten sind nicht erstattungsfähig!

Erstattung Impfkosten

Antrag auf Kostenerstattung G35 AUSLAND(329.9 KB, 1 Seite)

  1. Füllen Sie Punkt 1 „Antragsteller:in“ vollständig aus und bringen das Formular in ausgedruckter Form mit zum verpflichtenden Vorsorgegespräch.
  2. Der betriebsärztliche Dienst bzw. der/die Tropenmediziner:in Ihres Vertrauens bescheinigt Ihnen mittels Vorsorgebescheinigung ggf. eine oder mehrere Impfempfehlungen (abhängig von Reiseziel und Ihrem Impfstatus). Diese Empfehlung kreuzen Sie bitte auf Ihrem Antrag an.
  3. Zur Durchführung weitergehender Untersuchungen oder Maßnahmen wie z.B. Impfungen wenden Sie sich bitte an die hausärztliche bzw. tropenmedizinische Praxis Ihres Vertrauens. Für Rechnungen dieser Praxen treten Sie bitte in Vorleistung. Wir bitten um Verständnis, dass Mahnkosten von offenen Rechnungen, die im Zusammenhang mit einer von Ihnen zu spät erfolgten Begleichung entstehen, nicht von uns übernommen werden können.
  4. Nach der Durchführung weitergehender Untersuchungen bzw. Impfungen schicken Sie bitte zur Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten vorab einen Scan Ihres Antrags nebst Anlagen an asa(at)uni-bamberg.de und die Originale im Nachgang per Hauspost an „ASA – Auslandstätigkeit“. Ein Vorschuss kann nicht gewährt werden.