Zum 1. April 2026 tritt im MA Politikwissenschaft eine neue Fachprüfungsordnung (FPO) in Kraft. Diese Seite ist für alle Studierenden relevant, die bereits im MA Politikwissenschaft studieren und Leistungen erbracht haben, aber Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben. Hier ist ein Übertritt in die ab 01.04.2026 gültige FPO möglich. Die Wechselfrist endet zum 31. März 2027. Auch ein Verbleib in der bisherigen FPO ist möglich. Das Studium wird dann zu den Bedingungen fortgesetzt und beendet, zu denen Sie es aufgenommen haben.
Studierende, die ihr Studium zum oder nach dem Sommersemester 2026 aufnehmen, studieren automatisch nach der ab 01.04.2026 gültigen Fachprüfungsordnung, für sie ist diese Seite irrelevant.
>>> zur Struktur der ab Sommersemester 2026 gültigen FPO
>>> zur Struktur der bis Wintersemester 2025/26 gültigen FPO
Die wesentliche Änderung der Fachprüfungsordnung besteht in den neu zugeschnittenen Schwerpunkten. Die neuen Schwerpunkte sind umfassender und bündeln bestehende Inhalte zu inhaltlich fokussierten Programmen mit klarer Zielsetzung. Darüber hinaus wurden auch die Module der einzelnen Lehrstühle gestrafft und konkretisiert.
Flexibilität in der Themensetzung besteht weiterhin in den neu eingeführten Research-Seminaren. Hier hat jeder Lehrstuhl die Möglichkeit, wechselnde Themen aus forschungspraktischer Sicht vertieft aufzugreifen.
Ob der Übertritt sinnvoll ist, hängt insbesondere von Ihren bisher erbrachten Leistungen ab. Gründe für einen Wechsel der PO können sein:
- Sie profitieren von der klareren und überarbeiteten Modulstruktur und den umfassenderen und aussagekräftigeren Schwerpunktprofilen.
- In den meisten Fällen sollte eine Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen ohne Punktverlust möglich sein.
- Etwaige Fehlversuche bei bisherigen Modulprüfungen werden durch den Übertritt gelöscht.
Bitte setzen Sie sich mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um Ihren Übertritt einzuleiten oder Ihre konkrete Situation zu erörtern.
Methodenmodule
Die bisherigen Methodenmodule bleiben im Wesentlichen bestehen, werden aber umbenannt:
| Modulbezeichnung alte FPO | Modulbezeichnung neue FPO |
| PWM-ME-HS1 | PWM-ME-APS |
| PWM-ME-HS2 | PWM-ME-QL |
| PWM-ME-HS3 | PWM-ME-QN1 |
| PWM-ME-HS4 | PWM-ME-QN2 |
| PWM-ME-HS5 | PWM-ME-RD |
Vorlesungsmodule
Die Vorlesungsmodule in den Teilgebieten bleiben weitgehend bestehen, werden aber umbenannt:
| Modulbezeichnung alte FPO | Modulbezeichnung neue FPO |
| PWM-IE-V | PWM-IR-Lec |
| PWM-PF-V | PWM-PP-Lec |
| PWM-VP-V | PWM-CP-Lec |
| PWM-CS-V | PWM-DP-Lec |
| PWM-PS-V | PWM-PS-Lec |
| PWM-PT-V | wird nicht mehr angeboten |
Inhaltliche Hauptseminare
Bisher waren inhaltliche Hauptseminare nummeriert (z.B. PWM-PT-HS2 bis HS5). In der neuen FPO tragen die Module neue Kürzel (z.B. PWM-PT-A bzw. B bzw. C). Eine Zuordnung von alten Modulen zu neuen Modulen ist weder nötig noch möglich.
Beim Übertritt können bereits absolvierte HS-Module beliebig neuen Modulen innerhalb des entsprechenden Teilgebiets zugeordnet werden.
Zum Beispiel: Das Modul PWM-PS-HS2 kann entweder als PWM-PS-A oder PWM-PS-B oder PWM-PS-Res angerechnet werden.
Nicht angerechnet werden insbesondere:
- Nicht abgeschlossene Seminare
- Veranstaltungen über Teilgebiete hinweg (z. B: PWM-PS-HS2 als PWM-IE-HS2)
Sonstige Module im Ergänzungsbereich
Module aus anderen Fächern, dem gelenkten Auslandsstudium, der R-Workshop (PWM-WS1) oder Praktikumsmodule können übernommen werden, soweit der neue Schwerpunkt dafür ausreichend ECTS-Punkte für die entsprechende Modulart vorsieht.
- Informieren Sie sich auf dieser Website, und denken Sie über die Implikationen für Sie selbst nach.
- Erstellen Sie einen Plan zur Übertragung Ihrer bisher erbrachten Leistungen. Erzeugen Sie dazu Ihre aktuelle Leistungsübersicht in Flexnow als PDF, und vermerken Sie dort für jedes Modul, wofür Sie es anrechnen möchten (die allermeisten Module werden voraussichtlich 1:1 wie vorher bleiben; vermerken Sie hier lediglich „wie bisher”). Ob Sie die Vermerke virtuell im PDF vornehmen oder auf einem Ausdruck, bleibt Ihnen überlassen.
- Kontaktieren Sie mit Ihrem Vorschlag die Fachstudienberatung. Die Fachstudienberatung prüft Ihre Überlegungen und gibt Ihnen Rückmeldung, ob die Unterlagen so beim Prüfungsausschuss eingereicht werden können oder einer Überarbeitung bedürfen. Bei Bedarf ist auch ein persönliches Gespräch möglich.
- Bereit zum Übertritt? Dann schicken Sie bitte Ihre digitale Leistungsübersicht (oder einen Scan derselben) mit den Anrechnungsvermerken an den Prüfungsausschuss Politikwissenschaft mit der Bitte um Übertritt in die neue Fachprüfungsordnung (eine formlose E-Mail genügt).
Der spätestmögliche Zeitpunkt hierfür ist der 31.03.2027. Die Übertrittsanträge werden gesammelt zu folgenden Zeitpunkten bearbeitet: 30.04.2026 / 30.09.2026 / 31.03.2027.
Seminarmodule werden ab dem Sommersemester 2026 ausschließlich unter den neuen Modultiteln angeboten. Für Studierende in der bisherigen Fachprüfungsordnung können diese Kurse unter beliebigen „Nummern“ nach dem bisher gültigen System im jeweiligen Teilgebiet angemeldet werden.
Zum Beispiel: Das neue Modul PWM-PS-A kann als PWM-PS-HS 2, 3 oder 4 belegt werden.
Dabei können Studierende inhaltlich gleiche Lehrveranstaltungen nicht mehrmals belegen und für unterschiedliche Module anrechnen.
Zum Beispiel: PWM-PS-A kann nur einmalig belegt werden.
- Die Zählung Ihrer Prüfungssemester bleibt durch den FPO-Wechsel unberührt.
Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Fachstudienberatung.
Diese Seite wird laufend aktualisiert.