Einen Überblick über das Lehramtsstudium finden Sie auf den Seiten des Info-Portals Lehrerildung allgemein sowie spezifische Studieninformationen. Auch der Lehrstuhl Grundschulpädagogik und -didaktik hat Ihnen eine Vielzahl von Informationen zum Studium zusammengestellt. Hier finden Sie auch FAQs zum Studium allgemein.
Je nach Didaktikkombination müssen Sie im Verlauf Ihres Studiums Basisqualifikationen leisten. Hierzu informiert Sie das Info-Portal Lehrerbildung.
Neben der Didaktik der Grundschule und dem Unterrichtsfach erbringen Sie Leistungen in den Erziehungswissenschaften.
Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) sieht als Zulassung zum ersten Staatsexamen vor, dass Sie eine schriftliche Hausarbeit verfassen, mit der Sie Ihre wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Diese Arbeit ist allgemein als Zulassungsarbeit bekannt.
Algemeine Informationen hierzu finden sie auf den Seiten des Info-Portals Lehrerbildung und in der LPO I. Falls Sie Ihre "ZA" in der Grundschulpädagogik, in der Didaktik des Schriftspracherwerbs oder in der Didaktik des Sachunterrichts schreiben, dann sind die spezifischen Informationen der Lehreinheit für Sie wichtig. Die ForschungsWerkstatt bietet regelmäßig Vorträge an, die sich um (studentisches) Forschen in der Grundschulpädagogik rankt und Ihnen wichtige Informationen, Hilfen und Angebote für Ihre Zulassungsarbeit macht.
Das erste Staatsexamen schließt die erste Phase der Lehrer:innenbildung ab. Ausführliche allgemeine Informationen zum ersten Staatsexamen im Rahmen der Lehrer:innenbildung bietet Ihnen das Info-Portal Lehrerbildung, spezifische Informationen zum Staatsexamen Grundschulpädagogik an der Universität Bamberg stellt Ihnen die Lehreinheit Grundschulpädagogik vor.
An der Universität Bamberg können Sie eine Reihe an zusätzlichen Zertifikaten erwerben. Hier finden Sie Hinweise und Links zu den Erweiterungsstudiengängen.
An der Universität Bamberg können Sie eine Reihe an zusätzlichen Zertifikaten erwerben. Informationen dazu finden Sie hier.
An bayrischen Universitäten müssen Sie, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden, in Englisch mindestens das Sprachniveau B2 erreichen und für dieses auch einen Nachweis vorlegen. Sollten Sie den Nachweis noch nicht besitzen, finden Sie hier die Informationen wie Sie den Nachweis erlangen können.
