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Interesse am Studium (deutsche Hochschulzugangsberechtigung)

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FAQs für die Bewerbung

In welchem Portal muss ich mich bewerben?

In welchem Portal muss ich mich bewerben?

Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben wollen, gibt es zwei unterschiedliche Portale.

  • Für den Studiengang BA Internationale Betriebswirtschaftslehre für das 1. Fachsemester bewerben Sie sich ausschließlich über das Portal von hochschulstart.
  • Für alle anderen Studiengänge sowie Bewerbungen für höhere Fachsemester bewerben Sie sich ausschließlich über das univ.eigene Portal (Bewerbung für ein Vollzeitstudium oder Bewerbung für ein Teilzeitstudium)
  • Für Masterstudiengänge finden Sie hier das entsprechende Portal und weitere Informationen.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

  • Im univ.eigenen Portal dürfen Sie sich nur für einen Studiengang im 1. Fachsemester oder im höheren Fachsemester bewerben. Innerhalb eines Studienganges besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für ein erstes sowie ein höheres Fachsemester zu bewerben.
  • Im Portal von hochschulstart können Sie sich für unseren Studiengang BA Intern. Betriebswirtschaftslehre (Vollzeit und Teilzeit) gleichzeitig bewerben. Informieren Sie sich bitte dazu auf den Internetseiten von hochschulstart. Darüber hinaus können Sie sich neben Ihren Bewerbungen in hochschulstart auch noch zusätzlich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang im univ.eigenen Portal bewerben (siehe oben).

Welche Bewerbungsfrist gilt?

Welche Bewerbungsfrist gilt?

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2023 endet für alle Bewerberinnen und Bewerber am  15. Januar 2023, das heißt unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturienten und Alt- und Neuabiturientinnen gibt es nicht.

Bitte beachten Sie: Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.

Wo finde ich Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren?

Wo finde ich Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren?

Informationen zum örtlichen Vergabeverfahren

Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben. Was muss ich beachten?

Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben. Was muss ich beachten?

Wenn Sie die deutsche Staatsgehörikeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.

Wann gelte ich als Zweitstudienbewerberin/ Zweitstudienbewerber?

Wann gelte ich als Zweitstudienbewerberin/ Zweitstudienbewerber?

Die Bewerbung gilt nur als Zweitstudium, wenn Ihr Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss (15.01.2023) vorliegt. Sollte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegen, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.

Mehr Informationen zu den Zulassungsregeln zum Zweitstudium.

hochschulstart: Ich habe mich für BA Internationale Betriebswirtschaftslehre beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

hochschulstart: Ich habe mich für BA Internationale Betriebswirtschaftslehre beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Sollten Sie keine Sonderanträge stellen (siehe Auflistung unten) und die allgemeine Hochschulreife besitzen, müssen Sie keine Unterlagen schriftlich einreichen. Das heißt, in der Regel ist es ausreichend, wenn Sie die Bewerbung online im Portal von hochschulstart durchführen.

 

Nur bei der Vorlage folgender Sachverhalte müssen Sie Ihre Unterlagen auch noch postalisch vorlegen:

  • Zweitstudium
  • Härtefallantrag
  • Nachteilsauslgeichsantrag
  • Beruflich Qualifizierte
  • falls Sie die fachgebundene Hochschulreife erworben haben (mit der Fachhochschulreife können Sie sich nicht bewerben)
  • Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote wg. einschlägiger Berufsausbildung
  • allgmeine Hochschulreife an einer Deutschen Schule im Ausland
  • falls Sie ein ausländisches Zeugnis haben.

 

Hier finden Sie die Auflistung der Unterlagen, die Sie dann der Bewerbung beilegen müssen:

https://www.uni-bamberg.de/anlagen-bewerbung

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung in den oben genannten Fällen erst dann am Verfahren teilnimmt, wenn der unterschriebene Antrag in Papierform bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Hochschule eingegangen ist.

 

hochschulstart: Ich habe einen anerkannten Dienst abgeleistet. Wie reiche ich meinen Nachweis dafür ein?

hochschulstart: Ich habe einen anerkannten Dienst abgeleistet. Wie reiche ich meinen Nachweis dafür ein?

Während des Bewerbungsverfahrens müssen Sie den Nachweis Ihres anerkannten Dienstes nicht einreichen- die Angabe im Bewerbungsportal, dass Sie einen anerkannten Dienst absolviert haben, ist ausreichend.

Die Dienstbescheinigung ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachzuweisen. Diese reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Zulassung und den anderen notwendigen Einschreibeunterlagen postalisch ein. Näheres dazu finden Sie dann auch in Ihrem Zulassungsbescheid.

Ausnahme:

Falls Sie zu der Personengruppe zählen, die Ihre Unterlagen neben der Bewerbung im Portal von hochschulstart außerdem auch noch postalisch einreichen müssen (siehe Punkt: "hochschulstart: Ich habe mich für BA Int. BWL beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?"), reichen Sie Ihre Dienstbescheinigung mit Ihren anderen Beweberungsunterlagen zusammen ein.

Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:

  • ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren 
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • ein feiwilliges ökologisches Jahr
  • ein europäischer Freiwilligendienst
  • ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
  • die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.

univ.eigenes Portal: Ich habe mich im univ.eigenen Portal für ein höheres Fachsemester beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

univ.eigenes Portal: Ich habe mich im univ.eigenen Portal für ein höheres Fachsemester beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.

Die Adresse für die Einreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.

univ.eigenes Portal: Ich habe einen anerkannten Dienst abgeleistet. Wie reiche ich meinen Nachweis dafür ein?

univ.eigenes Portal: Ich habe einen anerkannten Dienst abgeleistet. Wie reiche ich meinen Nachweis dafür ein?

Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Dazu zählt auch die Dienstbescheinigung.

Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.

Die Adresse für die Einschreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.

Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:

  • ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren 
  • ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • ein freiwilliges soziales Jahr
  • ein feiwilliges ökologisches Jahr
  • ein europäischer Freiwilligendienst
  • ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
  • eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
  • die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.

univ.eigenes Portal: Ich habe mich im univ.eigenen Portal beworben. Was gebe ich unter Punkt "Abgelegte Prüfungen" ein?

univ.eigenes Portal: Ich habe mich im univ.eigenen Portal beworben. Was gebe ich unter Punkt "Abgelegte Prüfungen" ein?

Hier geben Sie bitte nur das Datum Ihrer Abschlussprüfung ein. Dies entspricht dem Datum auf Ihrem Abschlusszeugnis (Bachelorabschluss, Masterabschluss, Diplomabschluss ect...)

Bitte tragen Sie keine Zwischenprüfungen ect. ein.

Wie sehe ich den Status meiner Bewerbung bzw. ob meine Bewerbung angekommen ist?

Wie sehe ich den Status meiner Bewerbung bzw. ob meine Bewerbung angekommen ist?

  • Bewerbungen über hochschulstart: Sie können immer online im Portal von hochschulstart den Status Ihrer Bewerbung einsehen. Bitte beachten Sie, dass es ein paar Tagen dauern kann, bis sich der Status Ihrer Bewerbung von  "eingegangen" auf "gültig" ändert.
  • Bewerbung über univ.eigenes Portal: Es gibt leider keine Möglichkeit, den Status Ihrer Bewerbung einzusehen.  Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.

Seite 137474, aktualisiert 28.11.2022

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