FAQs für die Bewerbung
Je nachdem, für welchen Studiengang Sie sich bewerben wollen, gibt es zwei unterschiedliche Portale.
- Für den Studiengang BA Psychologie für das 1. Fachsemester bewerben Sie sich ausschließlich über das Portal von hochschulstart.
- Für alle anderen Studiengänge sowie Bewerbungen für höhere Fachsemester bewerben Sie sich ausschließlich über das univ.eigene Portal (Bewerbung für ein Vollzeitstudium oder Bewerbung für ein Teilzeitstudium)
- Für Masterstudiengänge finden Sie hier das entsprechende Portal und weitere Informationen.
- Im univ.eigenen Portal dürfen Sie sich nur für einen Studiengang im 1. Fachsemester oder im höheren Fachsemester bewerben. Innerhalb eines Studienganges besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für ein erstes sowie ein höheres Fachsemester zu bewerben.
- Im Portal von hochschulstart können Sie sich für unseren Studiengang BA Psychologie (Vollzeit und Teilzeit) gleichzeitig bewerben. Informieren Sie sich bitte dazu auf den Internetseiten von hochschulstart. Darüber hinaus können Sie sich neben Ihren Bewerbungen in hochschulstart auch noch zusätzlich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang im univ.eigenen Portal bewerben (siehe oben).
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/2024 endet für alle Bewerber:innen am 15. Juli 2023, das heißt unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.
Bitte beachten Sie: Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.
Weitere Fristen
Eine Übersicht über weitere Fristen und Termine für das Wintersemester 2023/2024 finden Sie hier(72.4 KB).
Wenn Sie die deutsche Staatsgehörikeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.
Die Bewerbung gilt nur als Zweitstudium, wenn Ihr Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss (15.07.2023) vorliegt. Sollte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegen, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Mehr Informationen zu den Zulassungsregeln zum Zweitstudium.
Sollten Sie keine Sonderanträge stellen (siehe Auflistung unten) und die allgemeine Hochschulreife besitzen, müssen Sie keine Unterlagen schriftlich einreichen. Das heißt, in der Regel ist es ausreichend, wenn Sie die Bewerbung online im Portal von hochschulstart durchführen.
Nur bei der Vorlage folgender Sachverhalte müssen Sie Ihre Unterlagen auch noch postalisch vorlegen:
- Zweitstudium (Zeugnis über abgeschlossenes Erststudium liegt bis 15. Juli 2023 vor)
- Härtefallantrag(230.3 KB)
- Nachteilsausgleichsantrag(230.3 KB)
- Beruflich Qualifizierte
- falls Sie keine allgemeine Hochschulreife erworben haben (Hinweis: mit einer Fachhochschulreife können Sie sich nicht bewerben)
- Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote wegen einschlägiger Berufsausbildung
- falls Sie ein ausländisches Zeugnis haben.
Hier finden Sie die Auflistung der Unterlagen, die Sie dann der Bewerbung beilegen müssen:
https://www.uni-bamberg.de/anlagen-bewerbung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung in den oben genannten Fällen erst dann am Verfahren teilnimmt, wenn der unterschriebene Antrag in Papierform bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Hochschule eingegangen ist.
Während des Bewerbungsverfahrens müssen Sie den Nachweis Ihres anerkannten Dienstes nicht einreichen- die Angabe im Bewerbungsportal, dass Sie einen anerkannten Dienst absolviert haben, ist ausreichend.
Die Dienstbescheinigung ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachzuweisen. Diese reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Zulassung und den anderen notwendigen Einschreibeunterlagen postalisch ein. Näheres dazu finden Sie dann auch in Ihrem Zulassungsbescheid.
Ausnahme:
Falls Sie zu der Personengruppe zählen, die Ihre Unterlagen neben der Bewerbung im Portal von hochschulstart außerdem auch noch postalisch einreichen müssen (siehe Punkt: "hochschulstart: Ich habe mich für BA Int. BWL beworben. Welche Unterlagen muss ich einreichen?"), reichen Sie Ihre Dienstbescheinigung mit Ihren anderen Beweberungsunterlagen zusammen ein.
Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein feiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.
Die Adresse für die Einreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.
Wenn Sie sich über das univ.eigene Portal beworben haben, müssen Sie Ihre Unterlagen immer postalisch schicken. Dazu zählt auch die Dienstbescheinigung.
Nur die Onlinebewerbung ist nicht ausreichend! Eine Liste der Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf Seite 3 Ihres Antrages auf Zulassung.
Die Adresse für die Einschreichung Ihrer schriftlichen Unterlagen finden Sie aufgedruckt auf Seite 1 Ihres Antrages auf Zulassung.
Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein feiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Hier geben Sie bitte nur das Datum Ihrer Abschlussprüfung ein. Dies entspricht dem Datum auf Ihrem Abschlusszeugnis (Bachelorabschluss, Masterabschluss, Diplomabschluss ect...)
Bitte tragen Sie keine Zwischenprüfungen ect. ein.
Wie sehe ich den Status meiner Bewerbung bzw. ob meine Bewerbung angekommen ist?
- Bewerbungen über hochschulstart: Sie können immer online im Portal von hochschulstart den Status Ihrer Bewerbung einsehen. Bitte beachten Sie, dass es ein paar Tagen dauern kann, bis sich der Status Ihrer Bewerbung von "eingegangen" auf "gültig" ändert.
- Bewerbung über univ.eigenes Portal: Es gibt leider keine Möglichkeit, den Status Ihrer Bewerbung einzusehen. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Leistungsnachweise können auch nach dem 15.07. noch in der Studierendenkanzlei nachgereicht werden.
Losverfahren
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus und senden es an die Studierendenkanzlei.
Universität Bamberg
Studierendenkanzlei
Kapuzinerstr. 25/ Rückgebäude
96047 Bamberg