Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für deutsche Staatsangehörige und bei einer Bewerbung für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt - nicht für Master-BewerbungenInformationen Bewerbungsverfahren Masterstudium).

Wenn Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit einen ausländischen Schulabschluss erworben haben und sich für ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor, Lehramt) bewerben möchten, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Ihr Zeugnis Sie berechtigt, ein Studium an der Universität Bamberg aufzunehmen.

Wohin wende ich mich?

Bitte beachten:

  • Eine Zeugnisbewertung kann nur für das jeweils unmittelbar bevorstehende Semester beantragt werden.
  • Die Zeugnisbewertung ist nur zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Bamberg gültig.
  • Nach der Prüfung werden die eingereichten Unterlagen und das Ergebnis der Zeugnisbewertung an die Studierendenkanzlei weitergeleitet bzw. übermittelt.

International Office: Zeugnisbewertung

Für eine Zeugnisbewertung müssen Sie beim International Office einen Antrag auf Zeugnisbewertung ausländischer Bildungsnachweise stellen und die hierfür erforderlichen Dokumente zur Prüfung per Post an folgende Adresse schicken:

  • Otto-Friedrich-Universität Bamberg, International Office, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg, Deutschland

Checkliste Zeugnisbewertung

Folgende Dokumente müssen für eine Zeugnisbewertung eingereicht werden:

Original erforderlich

  • Ausgefüllter Antrag auf Zeugnisbewertung ausländischer Bildungsnachweise (Ausdruck E-Mail)
  • Lebenslauf (lückenlos bis einschließlich zum Zeitpunkt der Bewerbung)

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausländischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung erforderlich 

  • Urkunde des Schulabschlusszeugnisses
  • Notenliste des Schulabschlusszeugnisses

Einfache Kopie erforderlich

  • Reisepass oder Personalausweis (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)

Außerdem müssen folgende Dokumente eingereicht werden, wenn einer der aufgelisteten Punkte auf Sie zutrifft:

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausländischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung erforderlich

  • Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
    • Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
    • Notenlisten aller Studiensemester
  • Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
    • Urkunde des Universitätsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
  • Falls sich Ihr Name geändert haben sollte: Nachweis über die Namensänderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)

Amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokuments erforderlich

  • Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern; obligatorisch für folgende Fälle:
    • wenn Ihre Zeugnisse aus zwei oder mehr verschiedenen Ländern stammen
    • für Studieninteressierte mit Zeugnissen aus den USA, bei denen noch kein Bachelor-Abschluss vorliegt
    • wenn die von Ihnen besuchte ausländische Hochschule den Status H- oder H+/- hat und Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist (siehe Datenbank anabin)
    • wenn Sie freiwillig eine Zeugnisanerkennung beantragt und einen Bescheid erhalten haben
  • Nur wenn vorhanden: Zeugnisanerkennungsbescheid einer anderen Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

Original erforderlich

  • APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden Länder stammen:
    1. China, 2. Indien, 3. Vietnam
    Beantragung bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS):
    1. APS Peking, 2. APS New Delhi, 3. APS Hanoi
    ⇒ Zusätzlich: einfache Kopie von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben.
    Wenn:
    • Sie ein APS-Zertifikat mit ‚Fachbindung: fachorientierte Fächerwahl‘ haben und
    • Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben möchten und
    • Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
    Dann:
    • ist außerdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (‚Nachzertifizierung‘).
  • Wenn Ihre Zeugnisse aus Georgien stammen: Apostille (für alle Dokumente)
  • Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewertung erhalten und/oder stellvertretend für Sie unterschreiben möchte: Vollmacht ⇒ aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite).

Einfache Kopie erforderlich

  • Falls Sie bereits mit einer Zeugnisanerkennungsstelle Kontakt hatten (aber kein Zeugnisanerkennungsbescheid ausgestellt wurde): Sämtliche Korrespondenz mit der Zeugnisanerkennungsstelle
  • Nur falls vorhanden: uni-assist Prüfbericht (o.ä.)

Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Behörden erhältlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.

Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:

In Deutschland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
    → Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausländische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen).
  • Notariat
  • Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland

Im Ausland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
  • Notariat
  • Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat

Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarrämter, Hochschulgemeinden). Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien können nicht anerkannt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:

  1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden;
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelblättern besteht:

  • Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
  • Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).

Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:

  • Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
  • Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.

Wichtig: Alle genannten Anforderungen müssen erfüllt sein.
Andernfalls erkennt das International Office der Universität Bamberg die Beglaubigung nicht an.

Übersetzungen

Für Dokumente in englischer oder französischer Sprache ist keine Übersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die Übersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland.


Hochschulzugang (Anerkennung)

Zeugnisbewertung

Das International Office führt eine Bewertung der ausländischen Zeugnisse durch. Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Mögliche Zeugnisbewertungen:

  • direkter Zugang (für alle Fächer oder fachorientiert)
  • Feststellungsprüfung/Studienkolleg (für alle Schwerpunktkurse oder fachorientiert)

Falls die Zeugnisbewertung fachorientiert ist:

  • Bei einer Bewerbung für einen mehrfächrigen Bachelor-Studiengang bezieht sich die Fachbindung auf das Hauptfach. Die Nebenfächer bzw. das andere Hauptfach können frei gewählt werden.
  • Eine Bewerbung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich.

Besteht Unklarheit über die Bewertung (‚Zweifelsfall‘), werden Sie aufgefordert, Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zu schicken.

Weitere Links:

Direkte Hochschulzugangsberechtigung

Wenn die Zeugnisbewertung ‚direkter Zugang‘ ergibt, ist eine Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.

Feststellungsprüfung/Studienkolleg

Wenn die Zeugnisbewertung ‚Feststellungsprüfung/Studienkolleg‘ ergibt, ist keine direkte Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.

Stattdessen muss zuvor die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt werden. Am Studienkolleg gibt es verschiedene Schwerpunktkurse. Mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung ist ein Studium in den Fächern möglich, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen (Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür ein direkter Zugang für alle Fächer notwendig ist).

An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:

  • Geographie: W-Kurs, Politikwissenschaft: W-Kurs, Psychologie: G-Kurs, Wirtschaftsinformatik: W-Kurs. Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
  • An der Universität Bamberg werden aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.

An der Universität Bamberg gibt es kein Studienkolleg. Für alle Universitäten in Bayern ist das Studienkolleg München zuständig.

Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg München ist nicht möglich. Sie müssen sich an einer bayerischen Universität bewerben, um eine Zulassung für das Studienkolleg München zu erhalten:

  • Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:
    Sie müssen am Studienkolleg zuerst erfolgreich an einem Deutsch-Aufnahmetest teilnehmen, für den T-Kurs, W-Kurs und M-Kurs außerdem an einem Mathematiktest. Jeder Schwerpunktkurs dauert ein Jahr (zwei Semester) und endet mit der Feststellungsprüfung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bewerbung:

  • Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr angeboten. Daher ist in Bayern eine Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr möglich!
  • Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Termine und Fristen des Studienkollegs München.

Allgemeine Informationen zu den Studienkollegs bzw. zur Feststellungsprüfung finden Sie unter:

Keine Hochschulzugangsberechtigung

Wenn die Bedingungen zur Zeugnisbewertung nicht erfüllt sind, ist keine Zulassung möglich.

Zusammenfassung der möglichen Zeugnisbewertungen

  • Direkte Hochschulzugangsberechtigung (mit oder ohne Fachbindung)
  • Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (mit oder ohne Fachbindung)
  • Keine Berechtigung zum Studium (weder direkte Hochschulzugangsberechtigung noch Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg)

"International Baccalaureate Diploma" (IB)

Informationen bzw. Hinweise, unter welchen Bedingungen ein IB-Diploma als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation anerkannt wird:

  • Bayerisches Landesamt für Schule → Zeugnisanerkennung → Allgemeinbildende Schulabschlüsse → Merkblätter → Vereinbarung über die Anerkennung des “International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International” (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)
  • Kultusministerkonferenz → IB-Diploma → Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International" (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)

Studierendenkanzlei: Informationen zu Bewerbung bzw. Einschreibung & Deutschkenntnissen

Wo bewerbe ich mich?

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich zur Bewerbung bzw. Einschreibung an die Studierendenkanzlei wenden.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Bei Studieninteressierten, die Ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben haben, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ein ausländisches Bildungssystem).

Genaue Informationen zu den jeweils erforderlichen Deutschkenntnissen.