Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige oder als deutscher Staatsangehöriger einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Ihr Zeugnis Sie berechtigt, ein Studium an der Universität Bamberg aufzunehmen.

 

Interne Zeugnisbewertung

Die Universität Bamberg führt eine interne Bewertung Ihrer ausländischen Zeugnisse durch. Hierfür müssen Sie den Antrag auf Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise(531.7 KB, 2 Seiten) ausfüllen.

Bitte reichen Sie den Antrag und die amtlich beglaubigten Kopien Ihrer ausländischen Bildungsnachweise (ggf. mit amltlich beglaubigten Übersetzungen falls die Dokumente nicht in englischer oder französischer Sprache sind) immer postalisch ein.

Die Zeugnisbewertung erfolgt aufgrund der Informationsdatenbank anabin , der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

 

Mögliche Zeugnisbewertungen:
 

  • Direkte Hochschulzugangsberechtigung (mit oder ohne Fachbindung)

Wenn die Zeugnisbewertung "direkter Zugang" ergibt, ist eine Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.
 

  • Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg (mit oder ohne Fachbindung)

Wenn die Zeugnisbewertung "Feststellungsprüfung/ Studienkolleg" ergibt, ist keine direkte Zulassung für ein grundständiges Studium an der Universität Bamberg möglich.

Stattdessen muss vorher die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt werden. Am Studienkolleg gibt es verschiedene Schwerpunktkurse.

Mit einem Zeugnis über die Feststellungsprüfung ist ein Studium in den Fächern möglich, die dem besuchten Schwerpunktkurs entsprechen (Ausnahme: Das Studium für ein Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist nicht möglich, da hierfür ein direkter Zugang für alle Fächer notwendig ist).

An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:

  • Geographie: W-Kurs, Politikwissenschaft: W-Kurs, Psychologie: G-Kurs, Wirtschaftsinformatik: W-Kurs. Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.
  • An der Universität Bamberg werden aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin usw.) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.

An der Universität Bamberg gibt es kein Studienkolleg. Für alle Universitäten in Bayern ist das Studienkolleg München zuständig.

Eine direkte Bewerbung beim Studienkolleg München ist nicht möglich. Sie müssen sich an einer bayerischen Universität bewerben, um eine Zulassung für das Studienkolleg München zu erhalten:

  •     Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung:

Sie müssen am Studienkolleg zuerst erfolgreich an einem Deutsch-Aufnahmetest teilnehmen, für den T-Kurs, W-Kurs und M-Kurs außerdem an einem Mathematiktest. Jeder Schwerpunktkurs dauert ein Jahr (zwei Semester) und endet mit der Feststellungsprüfung.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bewerbung:

  • Seit dem Wintersemester 2020/21 wird die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr angeboten. Daher ist in Bayern eine Bewerbung für die externe Feststellungsprüfung am Studienkolleg München nicht mehr möglich!
  • Bitte beachten Sie hierbei die jeweils geltenden Termine und Fristen des Studienkollegs München.

 Allgemeine Informationen zu den Studienkollegs bzw. zur Feststellungsprüfung finden Sie unter: http://studienkolleg-münchen.de/allgemeine-infos.
 

  • keine Berechtigung zum Studium (weder direkte Hochschulzugangsberechtigung noch Berechtigung zum Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg)

Wenn die Bedingungen zur Zeugnisbewertung nicht erfüllt sind, ist keine Zulassung möglich.

 

Erforderliche Deutschkenntnisse

Bei Studieninteressierten, die Ihre Studienqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben haben, sind Deutschkenntnisse erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ausländisches Bildungssystem).

Hier finden Sie genaue Informationen, welche Deutschkenntnisse jeweils erforderlich sind.

Hinweis für Absolventen des "International Baccalaureate Diplome" (IB):

Unter welchen Bedingungen ein IB-Diploma als allgemeine Hochschulzugangsqualifikation anerkannt wird, können Sie dem Merkblatt "Vereinbarung über die Anerkennung des Internationas Baccaulearate Diploma (Stand September 2022)" auf der Interntseite des Landesamtes für Schule, welches das Staatsministerium als Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern unterstützt, entnehmen.