Bewerbung über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (auch für höhere Fachsemester)
Das Onlineportal der Universität öffnet für das Sommersemester 2024 ab 20. November 2023.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen (auch für höhere Fachsemester):
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Wintersemester 15. Juli.
- Für einen Studienbeginn im jeweiligen Sommersemester 15. Januar.
Diese Fristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Bamberg - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig. Unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient:innen gibt es nicht.
Für viele Masterstudiengänge ist eine spätere Bewerbung möglich.
Sie müssen Ihren Antrag für das Sommersemester 2024 in jedem Fall postalisch zusenden.
Weitere Informationen finden Sie untenstehend.
Zulassungsantrag über das Onlineportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (auch für höhere Fachsemester)
Die Zulassungsanträge stehen Ihnen online für das jeweilige Wintersemester ab Mitte Mai und für das jeweilige Sommersemester ab Anfang Dezember zur Verfügung.
Sie füllen den gewünschten Zulassungsantrag aus
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Vollzeitstudiengänge
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Teilzeitstudiengänge
und senden ihn an die Universität. Bitte beachten Sie, dass nach dem elektronischen Versand der Zulassungsantrag ausgedruckt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen innerhalb der oben genannten Fristen per Post an die Universität gesandt werden muss. Wenn Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine frankierte und adressierte Postkarte beifügen, wird Ihnen der Eingang der Bewerbung bestätigt.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Universität: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Hinweis: Es ist nicht möglich, den Stand der Bewerbung elektronisch einzusehen.
Die Auswahlgrenzen ("Numerus Clausus") stehen nicht von vornherein fest, sondern ergeben sich erst während des Auswahlverfahrens aus den Noten der Bewerberinnen und Bewerber und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Eine Prognose können Sie mittels der Auswahlgrenzen in vergangenen Verfahren selbst durchführen. Die Aufstellung gibt Ihnen jedoch nur einen Anhaltspunkt. Eine gesicherte Aussage für zukünftige Auswahlverfahren ist nicht möglich.
Hauptverfahren
Die Bescheide im Hauptverfahren werden circa 2 Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt.
Wenn nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber die Zulassung aus dem Hauptverfahren annehmen, um alle Studienplätze zu besetzen, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Im Nachrückverfahren werden weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem betreffenden Studiengang belegt sind.
Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, kann es Ihnen also passieren, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen. Die Zusage kann Ihnen auch noch nach Semesterbeginn zugehen.
Für eine Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie sich nicht zusätzlich bewerben. Sie nehmen automatisch daran teil und erhalten nur einen Bescheid, wenn Sie zugelassen werden.
Losverfahren
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren noch Studienplätze vorhanden sind, werden diese Plätze verlost. Für die Teilnahme am Losverfahren füllen Sie bitte das Formular aus.