Antragstellung
Wer kann Beschaffungsanträge stellen
Grundsätzlich haben alle hauptamtlich Beschäftigten der Universität mit Ihrem Nutzerkonto Zugriff auf den Webshop und können Beschaffungsanträge stellen.
Es wird empfohlen, innerhalb der jeweiligen Einrichtung festzulegen, welche Personen Beschaffungsanträge üblicherweise oder ausschließlich einreichen sollen. Dies trägt zu einer effizienten und transparenten Abwicklung der Beschaffungsprozesse bei.
Die weitere Bearbeitung eines Beschaffungsantrags erfolgt erst nach Zustimmung durch die für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person.
Antragsvarianten
Beschaffungsantrag für Artikel aus Artikelkatalogen
Bestimmte Händler stellen Artikelkataloge im Webshop der Universität bereit. Aus diesen Katalogen können Sie Artikel auswählen.
Aktuell werden IT-Geräte und Zubehör sowie Drucker und Druckerverbrauchsmaterial über Artikelkataloge bereitgestellt.
Artikel im Katalog nicht auffindbar
Sollte ein benötigter Artikel nicht im Webshop-Katalog verfügbar sein, obwohl er grundsätzlich zu den dort angebotenen Produktkategorien gehört.
Allgemeiner Beschaffungsantrag für sonstige Lieferungen und Leistungen
Für Lieferungen und Leistungen, die nicht über die bereitgestellten Kataloge beschafft werden können, ist ein allgemeiner Beschaffungsantrag zu stellen. Dabei werden die benötigten Artikel oder Leistungen im Antrag beschrieben.
Zustimmung durch Kostenstellenverantwortliche
Kostenstellenverantwortliche erhalten nach erfolgter Antragstellung automatisch eine Zustimmungsaufforderung per E-Mail.