Antragstellung

Wer kann Beschaffungsanträge stellen

Grundsätzlich haben alle hauptamtlich Beschäftigten der Universität mit Ihrem Nutzerkonto Zugriff auf den Webshop und können Beschaffungsanträge stellen.

Es wird empfohlen, innerhalb der jeweiligen Einrichtung festzulegen, welche Personen Beschaffungsanträge üblicherweise oder ausschließlich einreichen sollen. Dies trägt zu einer effizienten und transparenten Abwicklung der Beschaffungsprozesse bei.

Die weitere Bearbeitung eines Beschaffungsantrags erfolgt erst nach Zustimmung durch die für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person.